Benutzer:Stolp/Erstgeburtstitel

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Übersichtsseite von Benutzer Stolp zum Thema Verwendung des Erstgeburtstitels bei Vertretern des historischen Adels seit dem Jahre 1919
Da das Thema nicht unumstritten ist, bitte unbedingt auch die Kommentare zu dieser Darstellung auf der zugehörigen Diskussionsseite beachten.
Dort freue ich mich über Kritik und Hinweise auf mögliche Fehler.
Möge diese Seite uns weiterbringen im Erkenntnisprozess dieses eigentlich randständigen Themas,
welches in Wikipedia jedoch seit Jahren Zündstoff ohne Ende bietet.
Hier noch ein Hinweis auf meine thematisch-inhaltlich verwandte Benutzer-Seite Stolp/Adel nach 1918.
Vielen Dank für Euer Interesse. Stolp

Da Erstgeburtstitel seit 1919 in Deutschland nicht mehr weitervererbt werden dürfen, sollte es diese dort heutzutage eigentlich nicht mehr geben! Es möchten einige Wikipedia-Benutzer das Phänomen, dass die Primogenitur-Namen für heute lebende prominente Chefs der Häuser des hohen historischen Adels trotzdem weiter in der Öffentlichkeit kursieren, vermittels einer Darstellung durch amtliche Namen begegnen. Die Krux mit dem amtlichen Namen ist dabei, dass dazu jeweils eine Melderegisterauskunft nötig wäre, um ganz sicher sein zu können, dass nicht doch der Name mit Erstgeburtstitel ins Melderegister kam. In einigen Fällen haben es die Chefs der alten Adelshäuser nämlich tatsächlich geschafft, dass der eigentlich gesetzlich obsolete Erstgeburtstitel für ihren Namen ins Melderegister kam, wie auch immer, in vielen anderen Fällen jedoch nicht. Wir haben in Wikipedia seit Jahren einen massiven Dissens, wie damit umgegangen werden soll, dass die Erstgeburtstitel-Träger vielfach eigentlich so gar nicht exakt heißen, sondern amtlich so heißen wie der Rest der Familie zum Zeitpunkt der offiziellen Festlegung des an den bisherigen Adel erinnernden Familiennamens:

Um einmal eine Übersichtlichkeit herzustellen, an welchen Stellen in Wikipedia ich auf Diskussionen zur Thematik Lemma-Findung und Namensdarstellung von Personen des historischen Adels gestoßen bin oder an denen ich selbst beteiligt war, habe ich Anfang August 2010 diese Übersichtsseite eingerichtet. Sie hat im Laufe der Diskussionen von Sommer 2010 bis zum Frühjahr 2012 von Mal zu Mal an Umfang zugenommen. Bei den Diskussionen spielt der gesetzlich obsolete Erstgeburtstitel im Rahmen der Primogenitur eine große Rolle. Um was es dabei geht, wird ganz gut aus einer Petition aus dem Jahre 1997 an den Landtag von Baden-Württemberg ersichtlich. Es wird dabei die Frage der Namensführung des ehemaligen Adels behandelt (siehe auf Seite 9 des verlinkten pdf-Dokuments den Punkt 8: Petition 12/1701 betr. wegen Namensführung des ehemaligen Adels). Sehr kontrovers wird in Wikipedia derzeit die vorhandene Möglichkeit einer Namensänderung mit Hilfe des Namensänderungsgesetzes zur amtlichen Wiederherstellung eines Primogenitur-Namens nach dem Tode des vorhergehenden Namensträgers diskutiert, die jedoch in der Behandlung der Petition interessanter Weise mit keinem Wort erwähnt wird.

Die Kontroverse entzündet sich immer an der Frage, ob und in welcher Art man die in den Medien gebräuchlichen Namen prominenter Personen des historischen Adels, die oft einen Erstgeburtstitel beinhalten, für die Darstellung in Wikipedia (Lemma, Artikelkopf, Fließtext) verwenden kann oder ob auf die teilweise ungebräuchlichen amtlichen Namen zurückgegriffen werden muss, wobei dann wieder die Diskussionen entstehen, ob in jedem Fall der amtliche Nachname solcher Primogenitur-Personen zeitlebens dem Familienamen der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung nicht besonders bevorrechtigten Mitglieder entspricht oder ob, und wenn ja wann, er geändert wurde. Weitere Hintergründe zu der Kontroverse habe ich einmal versucht, hier etwas eingehender darzustellen.

Diskussionen zum Inhalt meiner Seite bitte ich, nicht hier zu führen, sondern auf der zugehörigen Diskussionsseite. Sobald ich in dem Themenumkreis etwa neues zusätzlich diskutiere oder beitrage, werde ich diese Seite hier entsprechend aktualisieren.

Zusammenfassung meines Kenntnisstands Anfang des Jahres 2014[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jeder darf (zumindest in Deutschland, sei es im Internet oder im Real Life) unter einem anderen Namen auftreten als der amtlich registrierte, so zum Beispiel auch mit dem Namen Maharadscha oder Fürst zu oder von <was auch immer>. Das ist ganz generell durch das Recht aufs Pseudonym gedeckt. Wie lächerlich man sich eventuell damit macht oder gar als Hochstapler eingestuft werden kann, wenn eine solche Namenswahl außerhalb einer Tradition steht und in der Öffentlichkeit verwendet wird, ist natürlich jeweils auf den Fall bezogen zu bewerten. Ein Grundsatzurteil dazu findet sich hier beim Oberlandesgericht München. Die unbefugte Annahme eines Adelsprädikats bzw. Adelstitels ist seit Inkrafttreten der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 nicht mehr mit Strafe bedroht, es sei denn, sie erfolgt einem zuständigen Beamten gegenüber (siehe z.B. KG in GA 71 (1926) S. 139, 140 zu § 360 Nr. 8 StGB und § 111 OWiG), weil es einen offiziellen Adel, den es zu schützen gilt, in Deutschland nicht mehr gibt. Deshalb muss beim Standesamt auch kein Antrag auf Namensänderung gestellt und genehmigt werden. Es kann vielmehr jeder Bürger in Deutschland sich Fürst oder Erbprinz oder Erbgraf von oder zu von was auch immer nennen, abweichend vom bürgerlichen Namen. Es dürfen auch Teile des Namens beliebig weggelassen oder variiert werden. Es handelt sich dann eben um eine Art von Pseudonym (siehe dazu auch diese Diskussion), was im Falle der Chefs der alten (ehemaligen) Hochadelsfamilien bisher von weiten Teilen der Gesellschaft akzeptiert wird. Viele Chefs hochadliger Familien treten bei überkommener Erstgeburtstitel-Tradition nach wie vor unter Verwendung des Namensbestandteils auf, der dem ehemals gültigen Erstgeburtstitel entspricht. Historiker, Kulturschaffende, Ortsansässige, Touristen usw., die sich für die entsprechende Geschichte des jeweiligen Hochadelsgeschlechts interessieren oder damit zu tun haben, kennen daher die Chefs der Häuser gegebenenfalls eher unter dem Pseudonym mit Erstgeburtstitel als unter dem amtlichen Namen. Gemäß WP:NPOV und WP:Belege wäre das m. E. auch bei unseren Darstellungen entsprechend vorrangig zu berücksichtigen…
  • Was den amtlichen Namen anbelangt, so gibt es spätestens seit der Klarstellung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1966 (BVerwG VII C 85.63) keinen wie zu Kaisers Zeiten selbstverständlichen Automatismus mehr, der einen Erstgeburtstitel nach dem Ableben des letzten noch regulär berechtigen Titelträgers im amtlichen Namen vorsieht.
  • Trotzdem gelang und gelingt es einzelnen adelsrechtlich befugten Titelträger, ihren als Pseudonym in der Öffentlichkeit verwendeten Erstgeburtstitel im Wege der Namensänderung gemäß des Namensänderungsgesetzes in einen amtlichen Namen mit Erstgeburtstitel umzuwandeln (siehe dazu die Diskussion hier.) Mir derzeit bekannte Beispiele für Familien historischer Standesherren aus Baden-Württemberg sind Georg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen, Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, der 2010 verstorbene Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern sowie der Chef des bis 1918 regierenden Hauses Baden, Max Markgraf von Baden. In Bayern gibt es gemäß Tilman Toepfer (Wie aus Prinzen Fürsten werden, Mainpost.de, 29. November 2013) folgende explizit genannte Beispiele: Ludwig Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, Andreas Fürst zu Leiningen, Johann Friedrich Fürst zu Castell-Rüdenhausen (Sohn des verstorbenen Siegfried Fürst zu Castell-Rüdenhausen) und per Melderegisterauskunft und Aussagen im Bayerischen Rundfunk ebenfalls erwiesen der Chef des Hauses Wittelsbach, Franz Herzog von Bayern. Laut „Absprache“ zwischen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und dem Verein der Deutschen Standesherren können Primogeniturnamen bei elf standesherrlichen Häusern in Bayern „in den Fällen eines Generationswechsels bei den Chefs der standesherrlichen Familien“ ohne Bedenken durch Namensänderungen (von Prinz in Fürst) zugelassen werden“. Folglich sollte dies auch bei den in der Mainpost am 29. Nov. 2013 nicht explizit genannten Häusern Castell-Castell, Fugger von Babenhausen, Fugger von Glött, Oettingen-Spielberg, Oettingen-Wallerstein und Thurn und Taxis zukünftig möglich sein, wenn nicht längst schon geschehen. In den Zusammenhang passt auch ein Fernsehbeitrag vom Bayerischen Rundfunk, gesendet am 12. Dezember 2013 und zeitweilig abrufbar in der Mediathek des BR: Klangvoller Name. Adlige wollen Fürsten werden. Im Falle des Hauses von der Leyen ist jedoch davon auszugehen, dass der dezeitige Chef Philipp Erwein Prinz von der Leyen und zu Hohengeroldseck selbst keinen Wert auf eine solche Namensänderung legt, da er sich dazu adelsrechtlich nicht befugt sieht. Nach den strengen privatrechtlichen (und patriarchalischen) Statuten des Adelsrechtsausschusses steht der Erstgeburtstitel nur Agnaten zu! Das Haus von der Leyen ist 1970 (bzw. 1971 mit dem Tod des jüngeren kinderlosen Bruders des letzten Fürsten) adelsrechtlich im Mannesstamm erloschen. Der derzeitige Chef des Hauses Hohenlohe-Schillingsfürst, Constantin Hohenlohe, ist österreichischer Staatsbürger und kommt daher für einen amtlichen Namenswechsel in Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst ebenfalls nicht in Frage. Hohenlohes bekannter Bruder ist übrigens der österreichische Journalist Karl Hohenlohe.

Interessante Weblinks zum Thema[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unvollständige Übersicht zu Wikipedia-Diskussionen über Adelsnamen, die oft auch die Erstgeburtstitel-Problematik beinhalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Linksammlung aus dem Jahre 2013:

Bis 1918 regierende deutsche Adelshäuser[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regierende Adelshäuser in den bis 1918 bestehenden vier deutschen Königreichen

Land
Dynastie Chef des Hauses
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Königreich Preußen Hohenzollern Georg Friedrich Prinz von Preußen Prinz von Preußen
Königreich Bayern Wittelsbach Franz Herzog von Bayern Prinz von Bayern (Name der Hauptlinie)
Herzog in Bayern (Name der Nebenlinie)
Königreich Sachsen Wettiner Maria Emanuel Markgraf von Meißen
(† 23. Juli 2012)
Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen, meist verkürzt zu Prinz von Sachsen (?)
Königreich Württemberg Haus Württemberg Carl Herzog von Württemberg Herzog von Württemberg

Regierende Adelshäuser in den bis 1918 bestehenden sechs deutschen Großherzogtümern

Land
Dynastie Chef des Hauses
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Großherzogtum Baden Zähringer Max Markgraf von Baden Prinz von Baden (?) oder
Markgraf von Baden (?)
Großherzogtum Hessen Haus Hessen Moritz Landgraf von Hessen
(† 23. Mai 2013)
Prinz von Hessen und bei Rhein († 1968 bzw. 1997), jetzt: Prinz und Landgraf von Hessen, üblicher Weise verkürzt zu Prinz von Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (ausgestorben) (ausgestorben)
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz Mecklenburg-Strelitz Borwin, Sohn des 1996 verstorben
Georg Alexander Herzog zu Mecklenburg
Herzog zu Mecklenburg
Großherzogtum Oldenburg Haus Oldenburg Anton Günther Herzog von Oldenburg
(† 20. September 2014 )
Herzog von Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar Wettiner Michael-Benedikt von Sachsen-Weimar-Eisenach Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach (?)

Regierende Adelshäuser in den bis 1918 bestehenden fünf deutschen Herzogtümern

Land
Dynastie Chef des Hauses
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Herzogtum Anhalt Askanier Eduard Prinz von Anhalt Prinz von Anhalt
Herzogtum Braunschweig Haus Hannover (Welfen) Ernst August von Hannover Prinz von Hannover (?)
Herzogtum Sachsen-Altenburg Wettiner 1991 ausgestorben
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Wettiner Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha Prinz von Sachen-Coburg und Gotha (?)
Herzogtum Sachsen-Meiningen Wettiner Friedrich Konrad Prinz von Sachsen-Meiningen
Dieser in sieben Sprachversionen vorhandene Artikel hat bezeichnender Weise kein deutschsprachiges Pendant! Dabei gäbe es sicher genügend Leser, die den Artikel anklicken würden, und auch Autoren, die ihn anlegen und schreiben würden, wenn er nur eine reelle Chance hätte, nicht irgendwann wieder gelöscht zu werden, falls er überhaupt noch die Eingangskontrolle schaffen würde.
Prinz von Sachen-Meiningen (?)

Regierende Adelshäuser in den bis 1918 bestehenden sieben deutschen Fürstentümern

Land Dynastie Chef des Hauses
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Fürstentum Lippe Haus Lippe Armin Prinz zur Lippe Prinz zur Lippe
Fürstentum Reuß ältere Linie Erblinie 1927 erloschen
Fürstentum Reuß jüngere Linie Haus Reuß Heinrich XIV. Prinz Reuß (*14. Juli 1955) Prinz Reuß
Fürstentum Schaumburg-Lippe Haus Schaumburg-Lippe Alexander zu Schaumburg-Lippe Prinz zu Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Erblinie 1971 erloschen Friedrich Günther zu Schwarzburg † 1971 Prinz zu Schwarzburg
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Seit 1909 in Personalunion
mit Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Waldeck Haus Waldeck Wittekind zu Waldeck und Pyrmont Prinz zu Waldeck und Pyrmont

Adelshäuser, die weitere Länder des bis 1866 bestehenden Deutschen Bundes regierten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Land
Dynastie Chef des Hauses
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Kaisertum Österreich Habsburger Karl Habsburg-Lothringen
Erzherzog von Österreich, Prinz von Ungarn (adelsrechtlich)
Habsburg-Lothringen (amtlich in Österreich)
Königreich Hannover
(1866 von Preußen annektiert)
Haus Hannover Ernst August von Hannover Prinz von Hannover (?)
Kurfürstentum Hessen
(1866 von Preußen annektiert)
Haus Hessen Moritz Landgraf von Hessen Prinz von Hessen (verkürzt aus eigentlich Prinz und Landgraf von Hessen).
Dadurch, dass alle anderen Familienmitglieder im öffentlichen Auftreten ihren Namen auf „Prinz/essin von Hessen“ verkürzen, und nur der Chef des Hauses seinen Namen auf „Landgraf von Hessen“ verkürzt, wirkt der Namensbestandteil „Landgraf“ wie ein fortbestehender Erstgeburtstitel.
Großherzogtum Luxemburg
(bis 1890 in Personalunion mit dem Königreich der Niederlande)
Haus Nassau
(Ottonische Linie)
1890 im Mannesstamm erloschen;
Chefin: Königin Beatrix
(am 30. April 2013 als Königin der Niederlande abgedankt)
Herzogtum Nassau
(1866 von Preußen annektiert)
Haus Nassau
(Walramische Linie)
erbte 1890 Luxemburg, 1912 im Mannesstamm erloschen;
Chef: Großherzog Henri
Fürstentum Hohenzollern
(1850 an Preußen angeschlossen)
Hohenzollern Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern
(† 16. September 2010)
Prinz von Hohenzollern
Fürstentum Liechtenstein Haus Liechtenstein Hans Adam Fürst von und zu Liechtenstein Prinz von und zu Liechtenstein

Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 1966 betroffene Familien des im 19. Jahrhundert mediatisierten deutschen Adels[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 11. März 1966 stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil (BVerwG VII C 85.63) über den Wegfall des Primogenituradels fest, dass Artikel 109 Abs. 3 der WRV in Verbindung mit dem § 22 Abs. 1 des Preußischen Adelsgesetzes von 1920 als einfaches Bundesrecht weitergilt. Demzufolge ist es nicht mehr wie bis 1919 üblich, dass der amtliche Name des Chefs eines ehemaligen Adelshauses einen anderen, höheren sogenannten Erstgeburtstitel enthält, der vom Rest seiner Familie abweicht. Das Urteil ist auch in der Zeitschrift Das Standesamt, Jahrgang 1966, Heft 6, Seite 167, abgedruckt. Nun stellt sich aber die Frage, auf welche Adelsfamilien dieses Urteil anzuwenden ist. Diese Frage wird in derselben Zeitschrift Das Standesamt, Jahrgang 1967, Heft 3, Seite 77 beantwortet:

„Beim hohen Adel sind fast alle Familien mit dem Fürstentitel betroffen, sofern sie nicht nach dem Vorbild der ehemals regierenden Häuser bereits freiwillig auf Primogeniturtitel verzichtet haben oder der gegenwärtige Chef des Hauses seinen Fürstentitel (oder anderen Primogeniturtitel) bereits vor 1919 geerbt hatte…“

Nachfolgend ist die Liste aufgeführt, die in Anlehnung an das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1966 zuerst von Günther Gillesen in der Frankfurter Zeitung Nr. 123 vom 28. Mai 1966 veröffentlich wurde. Leider verzichtet Gillesen auf die exakte Angabe des amtlichen Namens und nennt nur den Kernnamen und in Klammern den zulässigen Titel (Prinz oder Graf), jedoch nicht den Gesamtnamen mit jeweiligen Präpositionen und Bindestrichen, die im jeweiligen Melderegister zu finden wären. Nur in Verbindung mit dem Gotha habe ich deshalb versucht, den exakten amtlichen Namen für die jeweilige Familie zu rekonstruieren. Deshalb kann ich hier keine letzte Garantie abgeben, dass der so ermittelte Name tatsächlich jeweils amtlich exakt wäre. In vielen Fällen wird es wohl so sein, aber letzte Gewissheit könnte jeweils nur eine Melderegisterauskunft bringen.

Interessanterweise fehlen in der nachfolgenden Liste gemäß den Angaben in der Zeitschrift Das Standesamt 3/1967, S. 77 alle ehemals in Deutschland (bis 1918) regierenden Häuser (die ich oben aufgelistet habe), obwohl es auch dort bekanntlich Fälle mit Erstgeburtstitel gibt, die auch amtlich bestätigt sind (siehe Melderegisterauskünfte unten). Teilweise musste ich auch kleinere offensichtliche Schreibfehler der Angaben in der Zeitschrift Das Standesamt 3/1967, S. 77 berichtigen:

II. Abteilung des Genealogischen Handbuchs des Adels

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Link online Gotha
Arenberg Herzog von Arenberg Prinz von Arenberg Arenberg
Bentheim-Tecklenburg Fürst zu Bentheim-Tecklenburg Prinz zu Bentheim-Tecklenburg Bentheim
Bentheim und Steinfurt Fürst zu Bentheim und Steinfurt Prinz zu Bentheim und Steinfurt Bentheim
Bentinck Graf von Bentick Graf von Bentick Bentinck
Castell-Castell Fürst zu Castell-Castell Graf zu Castell-Castell Castell
Castell-Rüdenhausen Fürst zu Castell-Rüdenhausen Graf zu Castell-Rüdenhausen Castell
Croÿ Herzog von Croÿ Prinz von Croÿ Croÿ
Erbach-Erbach Graf zu Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth Graf zu Erbach-Erbach Erbach
Erbach-Fürstenau Graf zu Erbach-Fürstenau Graf zu Erbach-Fürstenau Erbach
Erbach-Schönberg Fürst und Graf zu Erbach-Schönberg Prinz zu Erbach-Schönberg Erbach
Fürstenberg Fürst zu Fürstenberg Prinz zu Fürstenberg Fürstenberg
Fugger von Glött Fürst Fugger von Glött Graf Fugger von Glött Fugger
Fugger von Babenhausen Fürst Fugger von Babenhausen Graf Fugger von Babenhausen Fugger
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Langenburg Prinz zu Hohenlohe-Langenburg Hohenlohe
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Oehringen Prinz zu Hohenlohe-Oehringen Hohenlohe
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein Prinz zu Hohenlohe-Bartenstein Hohenlohe
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Jagstberg Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg Hohenlohe
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst Prinz zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst Hohenlohe
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst Hohenlohe (amtlich in Österreich) Hohenlohe
Isenburg-Birstein Fürst von Isenburg Prinz von Isenburg Isenburg
Ysenburg-Büdingen Fürst zu Ysenburg und Büdingen Prinz zu Ysenburg und Büdingen Ysenburg
Kinsky Reichsfürst Kinsky von Wchinitz und Tettau Graf Kinsky von Wchinitz und Tettau Kinsky
Königsegg-Aulendorf Graf zu Königsegg-Aulendorf Graf zu Königsegg-Aulendorf Königsegg-Aulendorf
Leiningen Fürst zu Leiningen Prinz zu Leiningen Leiningen
Leyen Fürst von der Leyen Prinz von der Leyen Leihen
Lobkowitz Fürst von Lobkowitz Prinz von Lobkowitz Lobkowitz
Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Löwenstein-Wertheim
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Löwenstein-Wertheim
Metternich-Winneburg Fürst von Metternich-Winneburg Prinz von Metternich-Winneburg Metternich
Oettingen-Spielberg Fürst zu Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg Prinz zu Oettingen-Spielberg (?) Oettingen
Oettingen-Wallerstein Fürst zu zu Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein Prinz zu Oettingen-Wallerstein (?) Oettingen
Putbus Fürst von Putbus Herr von Putbus Putbus
Salm-Salm Fürst zu Salm-Salm Prinz zu Salm-Salm Salm
Salm-Horstmar Fürst zu Salm-Horstmar Prinz zu Salm-Horstmar Salm
Salm-Reifferscheidt-Krautheim-Dyck Fürst und Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Krautheim und Dyck Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Krautheim und Dyck (?) Salm
Salm-Reifferscheidt-Raitz Fürst und Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Raitz Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Raitz Salm
Sayn-Wittgenstein-Berleburg Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
bzw. im 2. Zweig des 2. Astes Graf zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Sayn
Sayn-Wittgenstein-Sayn Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Sayn
Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Sayn
Schönburg-Waldenburg Fürst von Schönburg-Waldenburg Prinz von Schönburg-Waldenburg Schönburg
Schönburg-Hartenstein Fürst von Schönburg-Hartenstein Prinz von Schönburg-Hartenstein
Solms Linie Solms-Braunfels Fürst zu Solms-Braunfels (ausgestorben) Prinz zu Solms-Braunfels (ausgestorben) Solms
Solms Linie Solms-Hohensolms-Lich Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich Solms
Stolberg-Wernigerode Fürst zu Stolberg-Wernigerode Prinz zu Stolberg-Wernigerode (Kinder des Fürsten)
bzw. Graf zu Stolberg-Wernigerode
Stolberg
Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla Fürst und Graf zu Stolberg Prinz zu Stolberg-Stolberg
bzw. Graf zu Stolberg-Roßla
Stolberg
Thurn und Taxis Fürst von Thurn und Taxis Prinz von Thurn und Taxis Thurn und Taxis
Trauttmannsdorff-Weinsberg Fürst von und zu Trauttmannsdorff-Weinsberg Graf von und zu Trauttmannsdorff-Weinsberg Trauttmannsdorff-Weinsberg
Waldburg-Wolfegg Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee Graf von Waldburg-Wolfegg-Waldsee Waldburg
Waldburg-Zeil Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Graf von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Waldburg
Wied Fürst zu Wied Prinz zu Wied Wied

Bei einigen Häusern des Hochadels spielt das Primogenitur-Problem offensichtlich keine Rolle. Meines Erachtens überflüssig in der Liste genannt sind deshalb die Häuser Bentick und Königsegg-Aulendorf, da dort auch der Chef des Hauses niemals einen Erstgeburtstitel führte. Vergessen wurde in der Liste allerdings das Haus Sayn-Wittgenstein-Sayn, welches ich deshalb ergänzt habe. In der Liste der vom Urteil betroffenen Hochadelsfamilien definitiv und wohl zutreffend nicht genannt sind beispielweise die Häuser Hanau, Neipperg, Ortenburg, Pappenheim, Platen, Quadt, Rechberg, Schlitz, Schönborn, Toerring und Waldbott von Bassenheim.

Weitere Häuser des deutschsprachigen Hochadels, die betroffen wären, wie etwa Auersperg, Colloredo, Harrach, Khevenhüller, Mansfeld, Orsini-Rosenberg, Stadion, Starhemberg und Windisch-Graetz spielen aber für die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland offenbar keine Rolle und werden deshalb nicht genannt. Sie unterliegen der österreichischen Gesetzgebung, die sich in der Frage der Adelsnamen bekanntlich wesentlich restriktiver und von daher einfach ausnimmt. In den österreichischen Hochadelshäusern Kuefstein und Wurmbrand-Stuppach gab es zudem wohl keine Erstgeburtstitel.

Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 1966 betroffene Familien des im 19. Jahrhundert gefürsteten deutschen Adels[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

III. Abteilung des Genealogischen Handbuchs des Adels

Liste der vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 1966 betroffenen Häuser

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Link online Gotha
Haus Bismarck Fürst von Bismarck Graf von Bismarck Bismarck
Blücher von Wahlstatt Fürst Blücher von Wahlstatt Graf Blücher von Wahlstatt Blücher von Wahlstatt
Carolath-Beuthen Fürst zu Carolath-Beuthen Prinz zu Carolath-Beuthen Carolath
Dohna-Schlobitten Fürst zu Dohna-Schlobitten Burggraf zu Dohna-Schlobitten Dohna
Henckel von Donnersmarck Graf Henckel Fürst von Donnersmarck Graf Henckel von Donnersmarck Henckel von Donnersmarck
Eulenburg Fürst zu Eulenburg und Hertefeld Graf zu Eulenburg Eulenburg
Innhausen und Knyphausen Fürst zu Innhausen und Knyphausen Graf zu Innhausen und Knyphausen
Lichnowsky Fürst Lichnowsky Graf Lichnowsky Lichnowsky
Lynar Fürst zu Lynar Graf zu Lynar
Hochberg (Pleß) Fürst von Pleß Graf von Hochberg Hochberg (Pleß)
Thun und Hohenstein Fürst von Thun und Hohenstein Graf von Thun und Hohenstein
Hatzfeld Fürst von Hatzfeld, Herzog zu Trachenberg
Hermann von Hatzfeldt
Graf von Hatzfeld Hatzfeldt
Württemberg-Urach Herzog von Urach, Graf von Württemberg
Karl Gero von Urach
Fürst von Urach Württemberg-Urach
Weikersheim Fürst von Weikersheim Graf von Weikersheim (ausgestorben 1983) Landesarchiv

Weiter wird in dem Artikel der Zeitschrift Das Standesamt 3/1967 auf Seite 78 ausgeführt:

„In einer Reihe anderer Familien des hohen Adels führen die Nachgeborenen zwar keinen geringeren Adelstitel als die Erstgeborenen, aber einen mehr oder minder veränderten Familiennamen, z. B. Graf und Edler von Platen Hallermund (Nachgeborene: Grafen von Platen-Hallermund, also mit Bindestrich)“

Solche Familien sind nicht in der Liste des Artikels in der Zeitschrift Das Standesamt enthalten.

Vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 1966 betroffene Familien des niederen Adels[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Freiherrliche Geschlechter mit dem Erstgeburtstitel „Graf“

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Weblink
Berckheim, Seitenline des Geschlechts Andlau Graf von Berckheim Freiherr von Berckheim
Berlepsch Graf von Berlepsch Freiherr von Berlepsch
Bodman Graf von und zu Bodman Freiherr von und zu Bodman
Brockdorff Graf von Brockdorff-Kletkamp Freiherr von Brockdorff
Bussche-Ippenburg Graf von dem Bussche-Ippenburg
genannt von Kessel
Freiherr von dem Bussche-Ippenburg
Fürstenberg-Deroy Graf von Deroy Freiherr von Fürstenberg Freiherr von Fürstenberg
Fürstenberg-Herdringen Graf von Fürstenberg-Herdringen Freiherr von Fürstenberg
Fürstenberg-Stammheim Graf von Fürstenberg-Stammheim Freiherr von Fürstenberg
Houwald Graf von Houwald Freiherr von Houwald
Klot-Trautvetter Graf von Klot-Trautvetter Freiherr von Klot-Trautvetter
Koskull Graf von Koskull Baron von Koskull
Landsberg-Velen Graf von Landsberg-Velen und Gemen Freiherr von Landsberg-Velen
Loë Graf von Loë Freiherr von Loë
Mirbach Graf von Mirbach-Harff Freiherr von Mirbach
Maltzan-Plessen Freiherr von Maltzan, Graf von Plessen Freiherr von Maltzan
Plessen-Cronstern Graf von Plessen-Cronstern Baron von Plessen
Plettenberg-Heeren Graf von Plettenberg-Heeren Freiherr von Plettenberg
Richthofen-Seichau Graf von Richthofen-Seichau Freiherr von Richthofen
Richthofen Graf von Richthofen Freiherr von Richthofen
Saurma-Jeltsch-Lorzendorf Graf Saurma von der Jeltsch-Lorzendorf (?) Freiherr Saurma von der Jeltsch (?)
Saurma-Jeltsch-Sterzendorf Graf Saurma von der Jeltsch-Sterzendorf (?) Freiherr von und zu der Jeltsch (?)
Saurma-Ruppertsdorf Graf Saurma von Ruppertsdorf (?) Freiherr Saurma von Ruppertsdorf (?)
Tiele Graf von Tiele-Winckler Freiherr von Tiele
Welczek Graf von Welczek Freiherr von Welczek
Werthern Graf von Werthern-Beichlingen Freiherr von Werthern


Geschlechter des untitulierten Adels mit dem Erstgeburtstitel „Graf“ und nachgeborenen „Herr von“ (bzw. „Fräulein von“)

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Weblink
Alten Graf von Alten von Alten
Alten-Linsingen Graf von Alten-Linsingen von Alten
Alvensleben Graf von Alvensleben auf Erxleben von Alvensleben
Alvensleben Graf von Alvensleben-Neugattersleben von Alvensleben
Alvensleben Graf von Alvensleben-Schönborn von Alvensleben
Behr Graf von Behr-Behrendorf von Behr
Behr Graf von Behr-Bandelin von Behr
Berg Graf von Berg-Schönfeld von Berg
Bismarck-Osten Graf von Bismarck-Osten von Bismarck
Borcke Graf von Borcke-Stargordt von Borcke
Bose Graf von Bose von Bose
Brandenstein Graf von Brandenstein-Zeppelin von Brandenstein
Brünneck Graf von Brünneck-Bellschwitz von Brünneck
Bülow Graf von Bülow aus dem Hause Wehningen von Bülow
Decken Graf von Decken von Decken
Douglas Graf von Douglas aus Ralswiek von Douglas
Flemming-Benz Graf von Flemming-Benz von Flemming-Benz
Garnier Graf von Garnier-Turawa von Garnier
Groeben Graf von Groeben-Groß-Schwansfeld von Groeben
Groeben Graf von Groeben-Ludwigsdorf von Groeben
Helldorf Graf von Helldorf von Helldorf
Kleist Graf von Kleist auf Wendisch-Tychow von Kleist
Kleist Graf von Kleist auf Zützen von Kleist
Kleist-Retzow Graf von Kleist-Retzow von Kleist-Retzow
Osten Graf von Osten von Osten
Rautter Graf von Rautter-Willkamm von Pressentin gen. von Rautter
Roon Graf von Roon von Roon
Saldern-Ahlimb Graf von Saldern-Ahlimb-Ringenwalde von Saldern-Ahlimb
Schack Graf von Schack von Schack
Seidlitz-Sandreczki Graf von Seidlitz-Sandreczki von Seidlitz und Ludwigsdorf
Wedel (Linie Mellen-Freienwalde) Graf von Wedel von Wedel
Wilamowitz Graf von Wilamowitz-Möllendorff von Wilamowitz
Wuthenau Graf von Wuthenau-Hohenturm von Wuthenau
Zitzewitz Graf von Zitzewitz von Zitzewitz


Geschlechter des untitulierten Adels mit dem Erstgeburtstitel „Freiherr“ und nachgeborenen „Herr von“ (bzw. „Fräulein von“)

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Weblink
Berenberg-Goßler Freiherr von Berenberg-Goßler von Berenberg-Goßler
Diergardt Freiherr von Diergardt von Diergardt
Hobe-Gelting von Hobe Freiherr von Gelting von Hobe
Lucius-Ballhausen Freiherr Lucius von Ballhausen von Lucius
Lucius-Stoedten Freiherr Lucius von Stoedten von Lucius
Lancken-Wakenitz Freiherr von Lancken-Wakenitz von Lancken-Wakenitz
Pachelbel-Gehag-Ascheraden Freiherr von Pachelbel-Gehag-Ascheraden von Pachelbel-Gehag
Scheffer-Boyadel Freiherr von Scheffer-Boyadel von Scheffer
Schmidt-Schmidtseck Schmidt Freiherr von Schmidtseck (?) Schmidt von Schmidtseck


Soweit die Listen der vom Wegfall des Primogenitur-Adels in Deutschland betroffenen Familien gemäß den Angaben in der Zeitschrift Das Standesamt 3/1967, Seiten 77 und 78. Nicht immer ist ganz klar, wie der amtliche Name auf Grund der dortigen Angaben dann exakt lautet, da eben nur Adelstitel wie Freiherr, Graf, Fürst oder Herzog etc. und der eigentliche Name angegeben sind, jedoch nicht die Präpositionen von bzw. zu und die genaue Position oder Kombination der einzelnen Wörter oder etwaiger Bindestriche. Etwas verwirrend ist außerdem die Angabe für den untitulierten Adel, bei denen die Leute sich dann „Herr von“ (bzw. „Fräulein von“) nennen würden. Ob damit jedoch gemeint ist, dass der „Herr“ (bzw. das „Fräulein“) dann auch tatsächlich Namensbestandteil ist oder nicht, bleibt etwas unklar. Da es sich um sogenannten „untitulierten“ Adel handelt, nehme ich an, dass diese Wörter gerade nicht zum Namen gehören. Ob die Liste nun tatsächlich - soweit ich sie fehlerfrei übernommen habe - alle Fälle der vom Wegfall des Primogenitur-Adels betroffenen Familien abdeckt, sei mal dahingestellt.

Weitere Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier sollen weitere nicht so ganz klar in dem entsprechenden Artikel zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 1966 genannte Beispiele (und wie diese doch ebenfalls betroffen sind) gesammelt werden:

Familie Fürst von Hanau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Friedrich August Prinz von Hanau, geboren als Friedrich August Graf von Schaumburg (* 14. April 1864, Wiesbaden; † 26. April 1940 in Brünn), war der vorehelich geborene älteste Sohn des Fürsten Friedrich Wilhelm von Hanau aus dessen Beziehung zu Ludovica Gräfin von Schaumburg, geb. Gloede (* 6. Mai 1840 in Hamburg; † 20. April 1912 in München), die der Fürst von Hanau etwa zehn Jahre später heiratete. Friedrich August von Schaumburg strengte in Bayern juristisch die Namensführung "Fürst von Hanau Graf von Schaumburg" an. Die daraus resultierenden Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. Juni 1930 und des Landgerichts München vom 28. Mai 1931 ließen die Führung dieses Familiennamens zu.[1] Die heute existierende Familie „Fürst von Hanau“[2] stammt von ihm ab. Sein Sohn Heinrich (1900–1971) wurde sogenannter 5. Fürst von Hanau, der Enkel Heinrich (1923–1998) 6. Fürst von Hanau und der Urenkel Philipp (* 1959) 7. Fürst von Hanau.[3]

Melderegisterauskünfte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Fachlexikon für das Standesamtswesen, erschienen im Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1987 (Siebte Auflage), ISBN 3-8019-5631-8 macht unter dem Stichwort Fürst auf Seite 231 folgende Angabe:

Fürst ist heute Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung (Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung). Für weibliche Personen ist der Familienname in die weibliche Form „Fürstin“ abzuwandeln. Seit dem 14.8.1919 geht „Fürst“ als Erstgeburtstitel nach dessen Tod nicht mehr auf den Nachfolger über.

Also ist hier schon einmal klar gestellt, dass Fürst bis zum heutigen Tag Namensbestandteil sein kann, und zwar eigentlich nur noch dann, wenn er als regulärer Familienname für alle Familienmitglieder gilt. Eine mir namentlich (aber nicht persönlich) bekannte Familie ist die Familie „Fürst von Urach“. Nur der jeweilige Chef dieser Familie nennt sich traditionell bis heute Herzog von Urach, wobei der an einen Erstgeburtstitel erinnernde Namensbestandteil hier dann also „Herzog“ ist. Dieser Fall ist eine recht seltene Ausnahme. Ob und wann der jeweilige „Herzog von Urach“ seinen Namen beim Standesamt anpassen ließ oder er jeweils nur adelsrechtlich benutzt wurde sei mal dahingestellt. Häufiger haben wir den Fall, dass die Familie „Graf von …“ oder „Prinz von …“ heißt und der zugehörige Erstgeburtstitel „Fürst“ lautet.

In dem von Wilfried Rogasch veröffentlichten Büchlein Schnellkurs Adel steht zum Begriff „Fürst“ auf Seite 17 und 18 folgendes zu lesen:

Einerseits sieht das deutsche Namensrecht den Titel Fürst nicht mehr vor [N.B.: Lediglich, wenn es sich um einen Erstgeburtstitel handelt! An der Stelle ist Rogasch leider etwas ungenau], weshalb im Pass vieler adelsrechtlicher Fürsten „nur“ Prinz [N.B.: oder Graf, etc.] steht. Andererseits haben bundesdeutsche Gerichte geurteilt, dass adelsrechtlich befugte Titelträger den Namen auch in ihre Dokumente eintragen lassen dürfen, wenn der Titel allgemein von der ortsansässigen Bevölkerung akzeptiert und benutzt wird. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis hat bestätigt, dass in ihrem Ausweis „nur“ Prinzessin steht. Andere, vorwiegend ältere Fürsten haben den Titel tatsächlich in ihren Dokumenten stehen. Die Namensänderung des neuen Familienoberhauptes beim Tod des Vaters von „Prinz“ zu „Fürst“ hängt somit vom Wohlwollen der örtlichen Behörde ab.

Soweit die Zitate von Seite 17 und 18 aus dem Buch von Rogasch. (Die in eckige Klammern gesetzten Kommentare [N.B.: …] stammen von mir, der übrige Wortlaut steht original bei Rogasch. Interessant zu erfahren wäre allerdings, wann und welcher Art die Gerichtsurteile waren, die Rogasch ohne weiteren Kommentar nennt.)
Siehe auch: Wer ist Wilfried Rogasch?

Wir können also gar nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Name eines Chefs eines Hochadelshauses standesamtlich ein Leben lang unverändert blieb. Es kann sein, dass der an den Erstgeburtstitel erinnernde Namensbestandteil nur nach privatem Adelsrecht gilt, es kann aber auch sein, dass er auf Grund einer Namensänderung öffentlich-rechtlich wirksam geworden ist!!! Dies ist eine zusammenfassende Liste von Beispielen, bei der mir der Name einer Person des historischen Hochadels durch eine einfache Melderegisterauskunft amtlich bestätigt wurde, der einen an einen Erstgeburtstitel erinnernden Namensbestandteil enthält. Bisher kenne ich acht solcher Fälle:

Chef eines Adelshauses
mit allgemein üblicher Bezeichnung
Amtlicher Nachname des
derzeitigen Chefs des Hauses
gemäß Melderegisterauskunft
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name
der übrigen Familienmitglieder
(ohne Gewähr)
Anschrift der Meldebehörde
Max Markgraf von Baden Markgraf von Baden Prinz von Baden Gemeinde Salem
Bürgerbüro
Leutkircher Straße 1
88682 Salem
Franz Herzog von Bayern Herzog von Bayern Prinz von Bayern Online Auskunft
Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen Fürst zu Hohenlohe-Oehringen Prinz zu Hohenlohe-Oehringen Stadtverwaltung Neuenstein
Schloßstr. 20
74632 Neuenstein
Friedrich Karl Fürst zu
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
Fürst zu
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
Prinz zu
Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
Stadt Waldenburg
Einwohnermeldeamt
Hauptstr. 13
74638 Waldenburg
Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern Fürst von Hohenzollern
(† 16. September 2010)
Prinz von Hohenzollern Stadtverwaltung Sigmaringen
Postfach 1649
72488 Sigmaringen
Alois Konstantin Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Online Auskunft
Georg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Graf von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Bürgermeisteramt Leutkirch
Bürgerbüro
Postfach 1260
88292 Leutkirch im Allgäu
Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee Graf von Waldburg-Wolfegg-Waldsee Gemeinde Wolfegg
Bürgerbüro
Rötenbacher Straße 11
88364 Wolfegg

Alois Konstantin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg teilte mir mit, dass seine Namensänderung von Prinz zu Fürst 1990 beim Standesamt in Wertheim erfolgte. Bei den übrigen Beispielen weiß ich das genaue Datum der (vermutlich erfolgten) Namensänderung (noch) nicht.

Die Spalte „Gesetzlich gültiger Name“ hat folgenden Hintergrund:

Vor dem 14. August 1919 geführte Erstgeburtstitel, die nur bestimmten bevorrechtigten Familienmitgliedern (z. B. dem Oberhaupt der Familie bzw. dem ältesten Sohn) zugestanden hatten. sogenannte Primogenitur-Titel (etwa „Fürst“ oder beim Sohn der Zusatz „Erb-“) sind nicht zum Bestandteil des Namens der Familie geworden. Sie erlöschen mit dem Tod des bevorrechtigten Familienmitglieds und werden nicht weitergegeben bzw. vererbt: an ihre Stelle tritt auch bei Personen mit früher bevorrechtigter Stellung innerhalb der Familie der allen Familienmitgliedern zustehende Name (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1966 = StAZ 1966, 167; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18. Januar 1966. StAZ 1966, 168; Übersicht von Peters in StAZ 1967, 77).

Den gesetzlich gültigen Familienamen anzugeben ist nicht ganz unproblematisch, weil gerade die Ermittlung, welcher genaue Adelstitel anstatt des Erstgeburtstitel als Namensbestandteil amtlich gültig ist, manchmal auf Grund vorliegender Literatur gar nicht so einfach zu ermitteln ist, vor allem, wenn es keine allgemein bekannten Kinder oder zweitgeborenen Geschwister gibt. Manche Familien nennen sich „Prinz von …“ , bzw. „Prinz zu …“ andere wieder „Graf von …“ , bzw. „Graf zu …“, wenn sich der Chef „Fürst“ nennt. Also ist hier äußerste Vorsicht geboten und ich übenehme keine letzte Garantie, dass die Angaben in dieser Spalte richtig sind! Die drei weiteren Spalten stimmen jedoch auf jeden Fall!

Aus dem obigen Zitat von Rogasch ist zu entnehmen, dass im Pass vieler adelsrechtlicher Fürsten „nur“ Prinz steht. Wenn dem so ist, und so sollte es ja normalerweise sein, müsste es auch dem entsprechende Melderegisterauskünfte geben. Und tatsächlich... Folgende Beispiele heute lebender adelsrechtlicher „Fürsten“, in deren Pass jedoch nur „Prinz …“ steht, habe ich bei mir vorliegen:

Chef eines Adelshauses
mit allgemein üblicher Bezeichnung
Amtlicher Nachname des
derzeitigen Chefs des Hauses
gemäß Melderegisterauskunft
(Stand: August 2010)
Gesetzlich gültiger Name
der übrigen Familienmitglieder
(ohne Gewähr)
Anschrift der Meldebehörde
Heinrich Fürst zu Fürstenberg Prinz zu Fürstenberg Prinz zu Fürstenberg Stadtverwaltung Donaueschingen
Bürgerservice
Postfach 1540
78156 Donaueschingen
Ferdinand Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein Prinz zu Hohenlohe-Bartenstein Prinz zu Hohenlohe-Bartenstein Stadt Schrozberg
Krailshausener Straße 15
74575 Schrozberg
Constantin Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst Hohenlohe Hohenlohe Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
Karl Friedrich Fürst von Hohenzollern Prinz von Hohenzollern Prinz von Hohenzollern Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
Ludwig Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim
Markt Kreuzwertheim
Lengfurter Straße 8
97892 Kreuzwertheim
Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Stadtverwaltung Bendorf
Einwohnermeldeamt
Postfach 1464
56159 Bendorf
Gloria Fürstin von Thurn und Taxis Prinzessin von Thurn und Taxis Prinz von Thurn und Taxis Stadt Regensburg
Postfach 110643
93019 Regenburg

Die freundliche Verwaltungsangestellte aus Schillingsfürst ließ mich wissen, dass Constantin Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst als Dipl.Ing. Constantin Hohenlohe gemeldet ist, weil er österreichischer Staatsbürger ist. Als solcher ist ihm die Führung früherer Adelsbezeichnungen amtlicherseits untersagt. Auch die Weitergabe früherer deutscher Adelsbezeichnungen deutscher Staatsangehöriger an österreichische Staatsangehörige z. B. durch Adoption wird durch den VfGH als unzulässig angesehen. Constantin Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst (adelsrechtlicher Name) bzw. Constantin Hohenlohe (amtlicher Name) ist der ältere Bruder des bekannten österreichischen Journalisten Karl Hohenlohe.

Name mit Namensbestandteil Fürst beim historischen Adel gibt es noch heute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie weiter oben schon einmal erwähnt:
Das Fachlexikon für das Standesamtswesen, erschienen im Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1987 (Siebte Auflage), ISBN 3-8019-5631-8 macht unter dem Stichwort Fürst auf Seite 231 folgende Angabe:

Fürst ist heute Namensbestandteil der früheren Adelsbezeichnung (Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Verfassung). Für weibliche Personen ist der Familienname in die weibliche Form „Fürstin“ abzuwandeln. Seit dem 14.8.1919 geht „Fürst“ als Erstgeburtstitel nach dessen Tod nicht mehr auf den Nachfolger über.

Es gibt jedoch immer wieder mal Benutzer von Wikipedia die behaupten, dass der Namensbestandteil „Fürst“, der an einen ehemaligen Adelstitel erinnert, in Deutschland schon lange nicht mehr existiert bzw. generell verboten wäre, was jedoch völliger Quatsch ist. Jedoch sitzt der Irrglaube offenbar tief. In einem Stern-Artikel wurde 2004 folgende Behauptung aufgestellt, die sich bis heute im Oberpfalz-Netz im Internet findet:

Nach deutschem Melderecht gibt es den Zusatz "Fürst" oder "Fürstin" nicht. Es existiere nur der Namensbestandteil "Prinz von..." oder "Prinzessin von...". Weder Fürstin Gloria noch ihr Sohn Fürst Albert, der Erbe des Imperiums, werden deshalb offiziell "fürstlich" geführt, sondern nur unter "Prinzessin" oder "Prinz". Dies stehe auf allen Dokumenten und Urkunden.

Familie Fürst von Urach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der von mir fett hervorgehobene Satz ist eine falsche Verallgemeinerung und somit eine journalistische Fehlleistung des Magazins Stern, wenn man bedenkt, dass es Familien wie die württembergische Nebenlinie Fürst von Urach gibt, wo auch ganz ohne Primogenitur der Fürst Namensbestandteil jedes Familienmitglieds ist. Hier führt der Chef des Hauses traditionell den Primogenitur-Namen Herzog von Urach.

Familie Fürst von Wrede[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt weitere Familien, die einen solchen Namensbestandteil regulär im Familiennamen tragen. Dazu gehören zum Beispiel die Nachkommen des bayerischen Generalfeldmarschalls Carl Philipp Fürst von Wrede. Diese tragen als bayerischer Briefadel seit 1814 den regulären Familiennamen Fürst von Wrede. Bis heute gilt der Name Fürst von Wrede als Name für alle Familienmitglieder, da es kein Erstgeburtstitel ist.

Hier mal die Stammreihe der Familienoberhäupter:
1. Carl Philipp Joseph Fürst von Wrede (* 1767 in Heidelberg † 1838 in Ellingen )
2. Carl Theodor Fürst von Wrede (* 1797 in Heidelberg † 1871 in Linz )
3. Carl Friedrich Fürst von Wrede (* 1828 in München † 1897 in Ellingen )
4. Carl Philipp Maria Gabriel Fürst von Wrede (* 1862 in Ellingen † 1928 in München )
5. Carl Fürst von Wrede (* 1899 in Ellingen † 1945 Martensmühle)
6. Carl Friedrich Fürst von Wrede (* 7. Juni 1942 in Pahl)
7. Carl Christian Fürst von Wrede (* 6. November 1972 in München)

So hat zum Beispiel Carl Fürst von Wrede, geboren 1942, zwei Kinder namens Alexandra Fürstin von Wrede (*1970) und Carl Christian Fürst von Wrede (* 1972), beide geboren mit dem Familiennamen Fürst von Wrede! Der Online Gotha von Paul Theroff weist unmissverständlich darauf hin, dass als regulärer Familienname für alle Familienmitglieder "Fürst" bzw. "Fürstin von Wrede" gilt.

Im Telefonbuch sind heutzutage (September 2010) folgende Namensträger zu finden:

  • Fürst von Wrede GmbH & Co in 91792 Ellingen
  • Carl Friedrich Fürst von Wrede in 91785 Pleinfeld
  • Carl Christian Fürst von Wrede in 82335 Berg (Starnberger See)

Obwohl der Namensbestandteil „Fürst“ (in Erinnerung an den ehemaligen Adelstitel) bei jedem Familienmitglied im Ausweis stehen dürfte, geht die Familie Wrede damit in der Öffentlichkeit nicht mehr in jedem Fall hausieren, wie man diesem Artikel eines Ausstellungsbesuches in Rosenheim im Jahr 2016 entnehmen kann. Da wird bei allen Familienmitgliedern von Carl Christian Fürst von Wrede (dessen Frau und Kinder im Artikel genannt) auf jeden Anschein, dem historischen Adel angehört zu haben, verzichtet und sogar das von weggelassen. Beim 70. Geburtstag der Schwiegermutter 2015 war das nicht so: Ellinger Fürstin beging ihren 70. Geburtstag, Großer Auflauf des Adels in der Deutschordensstadt. --Stolp (Disk.) 14:06, 16. Aug. 2020 (CEST)

Namensbestandteil Fürst ohne Bezug zum historischen Adel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch Heirat oder Adoption kam es seit den späten 1970er-Jahren zur Verbreitung von Namen, die zwar an den historischen Adel anklingen, deren Träger aber vom Adelsrechtsausschuss nicht dem historischen Adel zugerechnet werden. So haben zum Beispiel schon einige Personen den Namen Fürst von Sayn-Wittgenstein übernommen, die in keinem agnatischen Zusammenhang zum Haus Sayn-Wittgenstein stehen. Die letzte nach Adelsrecht legitime Namensträgerin Elisabeth Gertrud Fürstin von Sayn-Wittgenstein (* 1927) aus einer bayerischen Nebenlinie heiratete 1979 auf Vermittlung des Titelhändlers Hans-Hermann Weyer einen Mann namens Bruno Lothar Koch, der den Namen Fürst von Sayn-Wittgenstein annahm. Erst seit 1976 ist es möglich, dass auch der Geburtsname der Frau als Ehename herangezogen werden kann. Durch Adoptionen und Heiraten meist durch Vermittlung von Titelhändlern wurde eine Kette von Namensweitergaben begründet, die zu mehr als 50 Namensträgern der Namensform Fürst von Sayn-Wittgenstein geführt haben. Dazu gehören zum Beispiel auch der Unternehmer Karl-Heinz Richard Fürst von Sayn-Wittgenstein und die ehemalige AfD-Politikerin Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein. Weitere Infos dazu finden sich --> hier und auch bei Sayn-Wittgenstein#Namensweitergabe über Eheschließungen und Adoptionen. All diese Personen können den Namen Fürst von Sayn-Wittgenstein auch an ihre Kinder vererben.

Übersicht zu den Familien des hohen Adels in Deutschland nach 1919, bei denen zum Teil Erstgeburtstitel eine Rolle spielen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier noch einige Liste, die ich im Rahmen dieser Anfang 2012 durchgeführten Diskussion bei den Namenkonventionen erstellt habe, um die meisten mir bekannten Wikipedia-Artikel zu verlinken, die Personen mit nach 1919 (gemäß den privatrechtlichen Adelsstatuten) erlangten und in der Öffentlichkeit verwendeten Erstgeburtstiteln zum Inhalt haben (bzw. haben sollten, denn manchmal ist die Info über den Erstgeburtstitel komplett unterdrückt gewesen). Interessanterweise wurden zweitweise in einigen Artikel die Erstgeburtstitel weder im Lemma noch im ganzen Artikel je erwähnt, was meines Erachtens ein klarer Verstoß gegen WP:NPOV war. Vergleiche dazu etwa die bis 13. März 2011 bestehende Version des Artikels Karl August Prinz von Thurn und Taxis mit der heutigen Version Karl August von Thurn und Taxis, und das, obwohl besagte Person seit 1978 als Fürst Karl August von Thurn und Taxis in der offiziellen Liste der Ehrenbürger der Stadt Regensburg steht. In anderen Fällen, wie etwa Armin Prinz zur Lippe, Eduard Prinz von Anhalt oder Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha ist es hingegen in Ordnung, da die Chefs der Häuser keine potentiellen Titel wie Fürst oder Herzog im öffentlich verwendeten Namen führen.

Die Garantie für absolute Vollständigkeit und Richtigkeit gebe ich nicht. Alle Angaben sind ohne Gewähr und sollten möglichst kritisch überprüft werden! Für Hinweise auf mögliche Fehler bin ich dankbar.

Nach 1815 regierende Häuser mit seit 1919 weiterhin praktizierter Erstgeburtstitel-Tradition

Ehemaliges Land /
Dynastie
Name mit Erstgeburtstitel Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Chefs des Hauses nach 1919 mit Wikipedia-Artikel
(Stand: Januar 2012)
Großherzogtum Baden /
Haus Baden
Markgraf von Baden Prinz von Baden oder Markgraf von Baden (?) Berthold Markgraf von Baden
Max Markgraf von Baden
Königreich Bayern /
Wittelsbach
Herzog von Bayern Prinz von Bayern (Name der Hauptlinie)
Herzog in Bayern (Name der Nebenlinie)
Albrecht von Bayern
Franz von Bayern
Fürstentum Hohenzollern /
Hohenzollern
Fürst von Hohenzollern Prinz von Hohenzollern Friedrich von Hohenzollern
Friedrich Wilhelm von Hohenzollern
Karl Friedrich von Hohenzollern
Großherzogtum Hessen /
Haus Hessen
Landgraf von Hessen
(eigentlich: Prinz und Landgraf von Hessen)
Prinz von Hessen
(eigentlich: Prinz und Landgraf von Hessen)
Philipp von Hessen (Politiker)
Moritz von Hessen
Fürstentum Reuß jüngere Linie /
Haus Reuß
Fürst Reuß Prinz Reuß Heinrich IV., Prinz Reuß, seit 1946 Chef des Hauses mit der Titulatur Fürst Reuß zu Köstritz
Königreich Sachsen /
Wettiner
Markgraf von Meißen Prinz von Sachsen Friedrich Christian von Sachsen (1893–1968)
Maria Emanuel Markgraf von Meißen
Fürstentum Schaumburg-Lippe /
Haus Schaumburg-Lippe
Fürst zu Schaumburg-Lippe Prinz zu Schaumburg-Lippe Wolrad zu Schaumburg-Lippe
Philipp Ernst zu Schaumburg-Lippe
Alexander zu Schaumburg-Lippe
Fürstentum Waldeck /
Haus Waldeck
Fürst zu Waldeck und Pyrmont Prinz zu Waldeck und Pyrmont Josias zu Waldeck und Pyrmont
Wittekind zu Waldeck und Pyrmont

Anfang des 19. Jahrhunderts mediatisierte Häuser mit bis heute praktizierter Erstgeburtstitel-Tradition

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Chefs des Hauses nach 1919 mit Wikipedia-Artikel
(Stand: Januar 2012)
Castell-Rüdenhausen Fürst zu Castell-Rüdenhausen Graf zu Castell-Rüdenhausen Siegfried Fürst zu Castell-Rüdenhausen
Fürstenberg Fürst zu Fürstenberg Prinz zu Fürstenberg Karl Egon V. zu Fürstenberg
Joachim Egon Fürst zu Fürstenberg
Heinrich Fürst zu Fürstenberg
Fugger von Glött Fürst Fugger von Glött Graf Fugger von Glött Joseph-Ernst Fürst Fugger von Glött
Hohenlohe Fürst zu Hohenlohe-Langenburg Prinz zu Hohenlohe-Langenburg Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg
Kraft zu Hohenlohe-Langenburg
Philipp zu Hohenlohe-Langenburg
Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg Karl zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg
Alois Konstantin zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg
Metternich-Winneburg Fürst von Metternich-Winneburg Prinz von Metternich-Winneburg Paul Alfons von Metternich-Winneburg
Tatiana von Metternich-Winneburg
Oettingen-Wallerstein Fürst zu zu Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein Prinz zu Oettingen-Wallerstein (?) Eugen Fürst zu Oettingen-Wallerstein
Salm-Salm Fürst zu Salm-Salm Prinz zu Salm-Salm Carl Philipp zu Salm-Salm
Sayn-Wittgenstein-Berleburg Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
bzw. im 2. Zweig des 2. Astes Graf zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Richard zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Sayn-Wittgenstein-Sayn Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn Alexander zu Sayn-Wittgenstein-Sayn
Thurn und Taxis Fürst von Thurn und Taxis Prinz von Thurn und Taxis Franz Joseph von Thurn und Taxis
Karl August von Thurn und Taxis
Johannes von Thurn und Taxis
Gloria von Thurn und Taxis
Albert von Thurn und Taxis (Unternehmer)
Waldburg-Zeil Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Graf von Waldburg zu Zeil und Trauchburg Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg

Für die (Anfang des 19. Jahrhunders mediatisierten) Häuser Arenberg, Bentheim-Tecklenburg, Bentheim und Steinfurt, Bentinck, Castell-Castell, Croÿ, Erbach, Fugger von Babenhausen, Hohenlohe-Oehringen, Hohenlohe-Bartenstein, Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Hohenlohe-Schillingsfürst (amtlich in Österreich nur Hohenlohe), Isenburg-Birstein, Ysenburg-Büdingen, Leiningen, Leyen, Lobkowitz, Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, Oettingen-Spielberg, Putbus, Salm-Horstmar, Salm-Reifferscheidt-Krautheim-Dyck, Salm-Reifferscheidt-Raitz, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schönburg-Waldenburg, Schönburg-Hartenstein, Solms-Braunfels, Solms-Hohensolms-Lich, Stolberg-Wernigerode, Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla, Trauttmannsdorff-Weinsberg, Waldburg-Wolfegg und Wied sind mir keine Fälle vorhandener Wikipedia-Artikel (nach 1919 zum Chef des jeweiligen Hauses gewordener Personen) bekannt.

Nachtrag: Der heutige Chef des Hauses Lobkowitz ist der tschechische Poltiker Jaroslav Lobkowicz. Als tschechischer Staatsbürger liegt er somit nicht ganz im Fokus dieser Diskussion. --Stolp 11:39, 14. Jan. 2012 (CET)

Im Laufe des 19. Jahrhunderts unter Primogenitur in den Herzogsstand erhobene Häuser mit nach 1919 praktizierter Erstgeburtstitel-Tradition

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Chefs des Hauses nach 1919 mit Wikipedia-Artikel
(Stand: Januar 2012)
Haus Urach Herzog von Urach Fürst von Urach Karl Gero von Urach

Im Laufe des 19. Jahrhunderts unter Primogenitur in den Fürstenstand erhobene Häuser mit bis heute praktizierter Erstgeburtstitel-Tradition

Adelshaus
Alter Primogeniturname
(ohne Gewähr)
Gesetzlich gültiger Name
(ohne Gewähr)
Chefs des Hauses nach 1919 mit Wikipedia-Artikel
(Stand: Januar 2012)
Haus Bismarck Fürst von Bismarck Graf von Bismarck Ferdinand von Bismarck

Für die gefürsteten Häuser Blücher von Wahlstatt, Carolath-Beuthen, Dohna-Schlobitten, Henckel von Donnersmarck, Eulenburg, Innhausen und Knyphausen, Lichnowsky, Lynar, Hochberg (Pleß), Thun und Hohenstein und Hatzfeld sind mir keine Fälle vorhandener Wikipedia-Artikel (nach 1919 zum Chef des jeweiligen Hauses gewordener Personen) bekannt.

Nach 1815 regierende Häuser mit möglicher Erstgeburtstitel-Tradition, die jedoch von den Chefs der Häuser nach 1919 offenbar nicht mehr aufrechterhalten wurde

Ehemaliges Land /
Dynastie
Name mit Erstgeburtstitel Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Chefs des Hauses nach 1919 mit Wikipedia-Artikel
(Stand: Januar 2012)
Herzogtum Anhalt /
Askanier
Herzog von Anhalt (seit 1947 nicht mehr in Gebrauch) Prinz von Anhalt Eduard Prinz von Anhalt
Fürstentum Lippe /
Haus Lippe
Fürst zur Lippe (seit 1949 nicht mehr in Gebrauch) Prinz zur Lippe Armin Prinz zur Lippe
Herzogtum Sachsen-Altenburg /
Wettiner
Prinz von Sachsen-Altenburg, Herzog zu Sachsen Prinz von Sachsen-Altenburg Georg Moritz von Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha /
Wettiner
Herzog von Sachen-Coburg und Gotha (seit 1954 nicht mehr in Gebrauch) Prinz von Sachen-Coburg und Gotha Friedrich Josias Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha
Andreas Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha
Herzogtum Sachsen-Meiningen /
Wettiner
Herzog von Sachsen-Meiningen Prinz von Sachsen-Meiningen Georg von Sachsen-Meiningen (1892–1946)
Großherzogtum Sachsen-Weimar /
Wettiner
Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog zu Sachsen, Graf von Wettin Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach (?) Michael-Benedikt von Sachsen-Weimar-Eisenach
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt /
Schwarzburg (Adelsgeschlecht)
Fürst zu Schwarzburg
(nach 1925 nicht mehr in Gebrauch)
Prinz zu Schwarzburg Friedrich Günther Prinz zu Schwarzburg † 1971
Erblinie 1971 erloschen

Bis 1918 regierende Häuser, deren Chefs nach 1919 ohne Erstgeburtstitel auftreten

Ehemaliges Land /
Dynastie
Name mit Erstgeburtstitel Gesetzlich gültiger Name der Familien seit 1919
(ohne Gewähr)
Chefs des Hauses nach 1919 mit Wikipedia-Artikel
(Stand: Januar 2012)
Herzogtum Braunschweig /
Haus Hannover (Welfen)
wie Familienname (?) Prinz von Hannover (?) Ernst August von Hannover (1914–1987)
Ernst August von Hannover (1954)
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin /

(Obodriten)

wie Familienname Herzog zu Mecklenburg Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg
Christian Ludwig Herzog zu Mecklenburg
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz /
Obodriten
wie Familienname Herzog zu Mecklenburg Georg Herzog zu Mecklenburg
Georg Alexander Herzog zu Mecklenburg
Großherzogtum Oldenburg /
Haus Oldenburg
wie Familienname Herzog von Oldenburg Nikolaus Friedrich Wilhelm von Oldenburg
Anton Günther Herzog von Oldenburg
Königreich Preußen /
Hohenzollern
wie Familienname Prinz von Preußen Wilhelm von Preußen (1882–1951)
Louis Ferdinand von Preußen (1907–1994)
Georg Friedrich Prinz von Preußen
Königreich Württemberg /
Haus Württemberg
wie Familienname Herzog von Württemberg Philipp Albrecht Herzog von Württemberg
Carl Herzog von Württemberg

Wie Nachkommen des hohen Adels in Wikipedia derzeit lemmatisiert sind[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier noch eine Übersicht von Nachkommen des hohen Adels in Deutschland, zu denen ich einen Wikipedia-Artikel finden konnte. Damit soll eine gewisse Transparenz hergestellt werden, für welches Lemma sich die jeweiligen Autoren entschieden bzw. welche Lemmata derzeit tatsächlich vorliegen. Es ist ersichtlich, dass in manchen Fällen auch weniger prominenter Personen der Titelbestandteil im Lemma weggelassen wurde.

Haus Hohenzollern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Preußische Hohenzollern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste der Hohenzollern#Linie Brandenburg-Preußen (Von Wilhelm II. an):

Hier steht im Pass jedes Familienmitglieds ziemlich sicher Prinz von Preußen bzw. Prinzessin von Preußen.

Nachkommen Kaiser Wilhelms II.:

Die Familie des deutschen Kronprinzen:

Die Geschwister des deutschen Kronprinzen und deren Nachkommen:

Nachkommen des Kaiserbruders Heinrich von Preußen (1862–1929):

Schwäbische Hohenzollern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste der Hohenzollern#Linie Hohenzollern-Sigmaringen (von Karl Anton an)

Der amtliche Familienname lautet hier Prinz von Hohenzollern bzw. Prinzessin von Hohenzollern. Davon abweichend nennt sich bis heute der jeweilige Chef des Hauses Fürst von Hohenzollern und dessen Frau Fürstin von Hohenzollern. Von Friedrich Wilhelm von Hohenzollern wissen wir per Melderegisterauskunft und standesamtlicher Mitteilung beim Tode, dass sein Name auch amtlich Fürst von Hohenzollern war!

Haus Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste der Wittelsbacher

Hier steht im Pass jedes Familienmitglieds der Nachname Prinz von Bayern bzw. Prinzessin von Bayern. Beim Chef des Hauses steht im Pass Herzog von Bayern, bei seinem Bruder und dessen Familie auf Grund einer Adoption Herzog in Bayern bzw. Herzogin in Bayern.

Die Familie des bayerischen Kronprinzen Rupprecht

Weitere Nachkommen des Königs Ludwig III.

Weitere Nachkommen des Prinzregenten Luitpold

Nachkommen des Prinzen Adalbert

Haus Sachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste des Hauses Wettin

Was bei den Herrschaften nun jeweils im Pass steht, das weiß ich nicht! Ist es jeweils nur Prinz von Sachsen (bzw. Prinzessin von Sachsen bei Ehefrauen und Töchtern) oder etwa doch Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen? Der Chef des albertinischen Hauses nannte sich bis zu seinem Tod 2012 übrigens Markgraf von Meißen.

Ernestiner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Albertiner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haus Hannover[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste der Welfen

Hier steht im Pass Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg

Haus Württemberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste des Hauses Württemberg

Hier steht im Pass jedes Familienmitglieds ziemlich sicher jeweils Herzog von Württemberg bzw. Herzogin von Württemberg.

Haus Baden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste von Baden

Hier steht im Pass jedes Familienmitglieds jeweils Prinz von Baden bzw. Prinzessin von Baden, nicht jedoch beim Chef des Hauses. Dort steht laut Melderegisterauskunft Maximilian Andreas Markgraf von Baden.

Haus Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste des Hauses Hessen

Hier steht im Pass jedes Familienmitglieds (wahrscheinlich) Prinz und Landgraf von Hessen bzw. Prinzessin und Landgräfin von Hessen, vermutlich ohne Zusätze wie Kassel, Darmstadt, Philippsthal etc. Der jeweilige Chef des Hauses tritt in der Öffentlichkeit unter dem Namen Landgraf von Hessen auf, die weiteren Familienmitglieder mit dem Namen Prinz von Hessen bzw. Prinzessin von Hessen

Linie Hessen-Kassel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Linie Hessen-Darmstadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haus Mecklenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Pass der Mitglieder dieser Familie steht Herzog zu Mecklenburg bzw. Herzogin zu Mecklenburg.

Linie Mecklenburg-Schwerin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste des Hauses Mecklenburg

Linie Mecklenburg-Strelitz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste von Mecklenburg-Strelitz

Haus Oldenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste des Hauses Oldenburg

Im Pass der Mitglieder dieser Familie steht Herzog von Oldenburg bzw. Herzogin von Oldenburg.

Haus Schleswig-Holstein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jüngere Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haus Anhalt (Askanier)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste von Anhalt

Haus Schaumburg-Lippe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Stammliste des Hauses Lippe

Im Pass der Mitglieder dieser Familie steht jeweils Prinz zu Schaumburg-Lippe bzw. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe. Der jeweilige Chef des Hauses nennt sich Fürst zu Schaumburg-Lippe.

Haus Lippe-Detmold[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Pass der Mitglieder dieser Familie steht jeweils Prinz zur Lippe bzw. Prinzessin zur Lippe. Der jetzige Chef des Hauses, Armin Prinz zur Lippe, verzichtet darauf, sich gemäß der Tradition Fürst zur Lippe zu nennen.

Haus Waldeck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Pass der Mitglieder dieser Familie steht jeweils Prinz zu Waldeck und Pyrmont bzw. Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont. Der jeweilige Chef des Hauses nennt sich Fürst zu Waldeck und Pyrmont.

Haus Bentheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Bentheim-Steinfurt

Siehe: Bentheim-Tecklenburg

Haus Castell[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Castell (Adelsgeschlecht)

Haus Fürstenberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Fürstenhaus Fürstenberg

Haus Fugger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Fugger

Haus Hohenlohe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Hohenlohe (Adelsgeschlecht)

Haus Löwenstein-Wertheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Löwenstein-Wertheim

Haus Metternich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Metternich (Adelsgeschlecht)

Haus Oettingen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Oettingen (fränkisch-schwäbisches Adelsgeschlecht)

Haus Salm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Salm (Adelsgeschlecht) und Salm-Salm

Haus Sayn-Wittgenstein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Sayn-Wittgenstein

Haus Thurn und Taxis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Thurn und Taxis

Haus Waldburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haus Wied[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haus Ysenburg-Büdingen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haus Bismarck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe: Bismarck (Adelsgeschlecht)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. GHdA, Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416 (Dargestellt beim Institut Deutsche Adelsforschung)
  2. Walter Heinemeyer und Ludwig Clemm, „Brabant“, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S.499-501 Onlinefassung: "Die Nachkommen, aus nicht ebenbürtiger Ehe, des letzten Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, führen den Titel Fürsten von Hanau."
  3. The Heirs of Europe: Hanau