Diskussion:Adelstitel

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Der Namensbestandteil von[Quelltext bearbeiten]

1. Nirgendwo ist das "von" ein teil des Vornamens. In Meldebehörden gibt es die Möglichkeit Namensbestandteile extra abzuspeichern. Ein Herr von Müller steht beispielsweise nie unter V sondern unter M. Natürlich kann man solche Details inoffiziell anders regeln z.B. in Telefonbüchern finden sich auch manche unter V, was aber eigentlich nicht ganz korrekt ist.

2. Das "von" am Anfang des Satzes. Natürlich müsste, wenn überhaupt eben dieses Groß geschrieben werden. Manchmal findet man Straßennamen die dennoch nur "von-Müller-Str." heißen. Ich vermute aber, dass dieses auf eine Unkenntnis beruht. Eigentlich sollte wenn man in bestimmten Zusammenhängen das "von" komplett weglassen. man sagt beispielweise nicht "...[ohne Vornamen] von Schiller und von Goethe sind zwei Dichter" sondern "Schiller und Goethe sind zwei Dichter".

Als Dozent stehe ich vor einem "Beweis"-Problem und hoffe auf Ihre Unterstützung. Ich habe gesagt, dass im Deutschen der Satzanfang grundsätzlich groß geschrieben wird. Tatsächlich hat einer meiner Teilnehmer behauptet, das sei zwar richtig, aber es gäbe eine Ausnahme, nämlich der Satzbeginn mit dem (früheren) Adelstitel 'von'. Zum Beispiel also 'von Manger' - in diesem Fall würde auch am Satzanfang das Wörtchen 'von' klein geschrieben... Mir fehlt ein Beispiel, um die Richtigkeit meiner Aussage unter Beweis zu stellen.

Laut Duden, 21. Auflage 1996 (nach der Rechtschreibreform) heißt es in der Regel 91: "Die Schreibung der Familiennamen unterliegt nicht den allgemeinen Richtlinien der Rechtschreibung. Für sie gilt die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung." Danach hätte ihr Teilnehmer Recht.

Der Titel "von" gehört eigentlich zum Vornamen, jedenfalls ist das so üblich ("Manger, xy von" in vollständigen Namen, nicht "von Manger, xy"). Nichtsdestotrotz kann er auch geschrieben werden, wenn die Vornamen weggelassen werden. Und hier galt zumindest nach Alter Rechtschreibung folgendes: "Von" am Satzanfang wird großgeschrieben. Lediglich "v." als Abkürzung dafür wird auch hier kleingeschrieben, damit es nicht mit einem Vornamen wie "Viktor" verwechselt wird. Ob die Neue Rechtschreibung dies jedoch noch erwähnt, weiß ich nicht. --84.154.126.7 19:36, 12. Apr 2005 (CEST)

Obwohl selber kein Rechtschreibexperte kann ich bei diesem Problem auf die Praxis der Neuen Zürcher Zeitung verweisen [[1]]: Das Adelsprädikat von ist am Satzanfang weder ausgeschrieben noch abgekürzt zu verwenden. Richtig ist: Richard von Weizsäcker sah sich genötigt" oder "Weizsäcker sah sich genötigt"

"von Weizsäcker sah sich genötigt" - der Grammatikteil des für die deutsche Sprache in Österreich verbindlichen "Österreichischen Wörterbuches" behandelt diese Frage sogar eigens und bringt ein Beispiel, daß hier "von" klein zu schreiben ist.

Dies geht auch mit der oben zitierten Duden-Regel 91 konform. Ehemalige Adelstitel sind nur mehr reine Familiennamen und müssen so wie amtlich festgelegt geschrieben werden.

Interessant dass dieser Umstand im "Österreichischen Wörterbuch" sogar besonders behandelt wird. In der 2. Republik sind meines Wissens sämtliche Adelstitel verboten (sogar Otto von Habsburg nennt sich in Österreich Dr. Otto Habsburg). Die Ausführungen sind aber sicher richtig und die oben genannte Regel der Neuen Zürcher Zeitung auch eher eine Frage des Stils (sieht ja schon ein wenig besserwisserisch aus, wenn man . von Habsburg schreibt).

"In Deutschland gibt es seit ... 1919 keine Adelstitel mehr." Und warum hat dann das Bundesverwaltungsgericht am 11.3.66 die Rechtslage ausdrücklich bekräftigen müssen? Im Gegensatz zur Schweiz duldet Deutschland de jure auch keine Adelstitel mehr, de facto aber sehr wohl.--217.253.88.35 20:11, 15. Feb 2005 (CET)

Wenn das "von" ein Bestandteil des Namens sein soll muss aber auch der Name alphabetisch gesehen mit "v" anfangen. Ich, z.B. lebe in den USA. Da werde ich im Telefonbuch nicht unter "T" sondern unter "v" gefuehrt, da ich von Traunstein heisse. Meine Frau ist eine geborene de Leon und war auch unter "d" und nicht "L" im amtlichen telefonbuch verzeichnet. Nun, diese Praxis wird ueberall so angewandt; ob in der Meldestelle (Fuehrereschein und so) sowohl auch in Pass und anderen Meldewesen bis hin zum Geburts und Sterberegister. Macht das nicht mehr Sinn? HvonTraunstein@aol.com

Eine Familie von Traunstein gibt es gar nicht!!!

Seltsame Leute: Why you don't ask me for credentials? My e-mail adress is above. Wir leben In Tucson, Arizona. Postleitzahl 85746 und wohnen at 2812 West Alvaro Road. Besuche Sie unseren Lazy V Saloon. Wie koennen Sie solch eine Behauptung aufstellen? Meine Family z.B. hat 3Boys and 1 Girl. Wollen sie die Geburtsscheine sehen? Jederzeit. Mit freundlichen Gruss; Heinz von Traunstein

Korrekt ist es, Adlige im Telefonbuch unter dem Namen X abzulegen, nicht unter von X. Es gibt aber Familiennamen, die mit "von" beginnen, ohne einen Adel anzuzeigen (oft aus dem niederdeutschen oder holländischen "van" entstanden). Diese Namen müssen unter v. abgelegt werden. 139.18.23.70 20:54, 8. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

In der 20. Auflage des "Duden" von 1991 steht auf S. 35: Das Adelsprädikat "von" wird am Satzanfang mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben, wenn es ausgeschrieben ist; abgekürzt steht ein kleiner Buchstabe, um Verwechselungen mit abgekürzten Vornamen zu vermeiden.

Beispiel:

"Von Bülow kommt später."

Aber: "v.Bülow kommt später".

Heute gibt es in Deutschland zwar keine Adelstitel mehr, aber "Prinz", "Graf" etc. sind Bestandteile bürgerlicher Namen geworden. Grammatisch unterliegen sie allerdings gewissen Ausnahmeregeln, die höchstrichterlich abgesegnet worden sind. Daß in Deutschland Nachnamen mit "von XYZ" nicht unter "V." in den Nachschlagewerken zu finden sind, hat sich so eingebürgert und wird so beibehalten. In den USA ist es anders.

Auch in Belgien und den Niederlandne ist dies anders.

In Österreich sind Adelstitel übrigens nicht verboten, sondern in Österreich ist - mit Ausnahme des Burgenlandes - der Gebrauch von Adelstiteln bei österreichischen Staatsbürgern in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Behörden eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein deutscher Graf in Österreich eingebürgert, heißt er nach wie vor "Graf von XYZ", denn in Deutschland ist "Graf" kein Adelstitel mehr, sondern ein Bestandteil eines (bürgerlichen) Nachnamens.

Der ehemalige Bundespräsident heißt korrekt Dr. Richard Freiherr von Weizsäcker, auch wenn der "Freiherr" oft weggelassen wird.

Fakutum ist, dass der Adel mit dem "Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden. StF: StGBl. Nr. 211/1919" oder kurz |Adelsaufhebungsgesetzabgeschafft wurde. Seither regiert der Beamtenadel mit Hofräten, Regierungsräten und dergleichen. Welche Namensteile bei Einbürgerungen berücksichtigt werden entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch glaube ich nicht, daß (ehemalige) Titel wie Graf, Baron, etc. berücksichtigt werden.

Das obenerwähnte Adelsaufhebungsgesetz verbietet nur das Führen des eigenen Titels, nicht aber die Nennung von Titel anderer Personen. Diese Lücke wird heute noch von manchem Adeligen bei Hochzeit- und Todesanzeigen genutzt. Beispiel: Herr Vorname Nachname gibt sich die Ehre die Vermählung seines Sohnes Vorname Adelstitel (von/zu) Nachname mit Frau Vorname eventuell wieder Adelstitel von/zu Nachname bekanntzugeben. Außerdem ist eine Exekution des Gesetzes heutzutage etwas schwierig, da die Geldstrafe noch in der alten Kronenwährung angegeben ist und die Gefängnisstrafe hingegen zu "hart" ist.--Don giovanni 19:52, 27. Aug 2006 (CEST)

Das Namensrecht in Deutschland scheint den Adel, der ja formal seit 23. Juni 1920 rechtlich nicht mehr existiert, noch immer zu schützen. Bestimmte Vornamen werden von Standesämtern nicht zugelassen und nicht eingetragen. Da hierbei der Rechtsweg zulässig ist, gibt es entsprechende Urteile. Die Begründungen sind mir nur in Ausnahmen bekannt. Weder kann man sein Kind "Graf" oder "Baron" oder "Freiherr" oder "Prinz" oder "Lord" nennen, noch "Von" oder "Zu". Zu "Lord" gibt es ein offizielles Urteil - es ist kein Vorname. Zu "Prinz" gab es sogar die Begründung, "man könne sich damit als Mitglied des Hochadels ausgeben". Wie diese Begründung Bestand haben kann, ist nicht nachvollziehbar. Weiß jemand etwas zu den Hintergründen? Ist die Annahme, daß die oben genannten Begriffe nichts anderes sind als zweite Vornamen, dann noch haltbar? Müsste es dann nicht ohne weiteres möglich sein, daß ein Herr Müller sein Kind etwa "Oskar Freiherr Graf Von Müller" nennt? (das "Von" ist hier bewusst groß geschrieben, da Vornamen mit Kleinschreibung nicht eintragbar sind). Es wäre nett, ein paar Fakten zu nennen, auf welcher Basis das abgelehnt werden würde. Peppermind 13:14, 21. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Adel wurde in Deutschland nicht abgeschafft. Die Weimarer verfassungsgebende Versammlung lehnte nach Diskussion den Satz "Der Adel ist abgeschafft" eindeutig ab. Es war nie bezweckt, den Adel abzuschaffen, sondern dessen Privilegien wurden abgeschafft. Es wurde dann beschlossen, daß Adelsprädikate wie Bestandteile des (Gesamt-)Namens behandelt werden sollten. Das ist quasi eine Anweisung an Standesbeamte. Der "Name" besteht nach wie vor aus dem Vornamen, dem Nachnamen und dem Adelsprädikat. Alle drei Bestandteile bilden den "Gesamtnamen". Damit ist das Adelprädikat keineswegs zu einem Namensteil umgewidmet worden, sondern es sollte nur wie ein Namensbestandteil (der drei Namensbestandteile) behandelt werden. Deswegen gehört das Adelskennzeichen auch nicht zum Nachnamen, sondern zum Gesamtnamen. Und deswegen ist und bleibt es auch korrekt, den Adelstitel vor den Vornamen zu stellen: "Graf Otto von Lambsdorff"; es kann aber auch umgekehrt gemacht werden: "Otto Graf von Lambsdorff". In Österreich gibt es durchaus Probleme mit der Anerkennung deutscher Adelskennzeichen. So ließ sich die österreichische Adelige "Sayn-Wittgenstein" von einem deutschen Verwandten adoptieren, um so den Titel "Prinzessin" zurückzubekommen. Es war ja (angeblich) nur Bestandteil eines bürgerlichen Namens (dem bürgerlichen "von" entsprechend). Falsch gedacht, in Österreich wurde diese Namensführung nicht akzeptiert und die Prinzessin darf weiterhin nur den Namen "Sayn-Wittgenstein" führen. Kurioserweise sind "bürgerliche" Namen wie "Graf" (Steffi Graf) oder "Herzog" (Roman Herzog) in Österreich erlaubt, obwohl sie ihre Existenz ja den entsprechenden Adelstiteln verdanken. Wie Österreich verfahren würde, wenn ein ehemaliger Graf ohne Titel sich von einem Herrn "Graf" adoptieren ließe und einen Doppelnamen führen wollte ("Graf XY"), weiß ich nicht. Auch erscheint mir ein Gesetz, was nur für Österreicher gilt, aber nicht für Gäste (z. B. Prinz Charles of Wales) ungerecht zu sein - üblicherweise gelten Gesetze für alle Menschen, die sich innerhalb eines Rechtsgebietes aufhalten. Also müßten Gäste auch bestraft werden, wenn sie ihre Titel in Österreich führen.Geza (Diskussion) 17:05, 17. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Einordnung von "Fürst" in die Hierarchie[Quelltext bearbeiten]

Laut diesem Thread in geschichtsforum.de und diesem Adels-FAQ ist Fürst wohl (auch) eine übergreifende Gruppenbezeichnung für Kaiser, Könige und Herzoge. Kann das jemand bestätigen und im Zweifelsfall in den Artikel einarbeiten? --S.K. 17:46, 29. Apr 2005 (CEST)

Ja das ist richtig. Fürst ist eine Gruppenbezeichnung. Aber auch ein singulärer Titel. Viele hochadelige Familien sind fürstlicher Herkunft und einige wenige sind königlicher oder gar kaiserlicher Herkunft. Es gibt aber auch fürsten die zum niederen Adel gehören, z.B. Bismarck. Die Bismarcks sind also nicht fürstlicher Herkunft.

Vielleicht hilft diese Formulierung.


Der Link "nach Daher dürfen Adelsbezeichnungen in Österreich nicht mehr geführt werden. [1]" führt zu dem Gesetz über die Verweisung der Mitglieder des Hauses Habsburg aus Österreich und nicht etwas zu einem über das Verbot von Adelsbezeichnungen!!

Naja. Mit diesem Verbot ist das auch so eine sache. Wenn man Habsburg-Lothringen heißt braucht man keinen Titel. Jeder weiss woher der Wind weht. natürlich haben die ganz normalen Ritter v. Mayr dann einen äußerlichen exklusiven Schein verloren. Aber gerade in Österreich haben die lieben Standesgenossen doch so ihre Nischen behalten. Letztlich gibt es sogar bis heute eine Art aristokratischen Dialekt. Und in den einschlägigen Vereinen wurden auch teilweise Titel in Klammern geführt. Aber Namen wie gesagt Auersperg, Habsburg oder Schwarzenberg sprechen für sich.

Stimmt vollkommen, die "alten" Adelsfamilien benötigen in dieser Hinsicht keine Titeln. Getroffen wurden durch das Gesetz vor allem die vielen "kleinen" Ritter, Edlen und Barone aus Militär und Beamtentum. Fanny Schwarzenberg soll einmal gesagt haben, dass sie das Gesetz wenig kümmert, das die Schwarzenbergs immer die Schwarzenbergs bleiben werden.--Don giovanni 19:55, 27. Aug 2006 (CEST)

tja, ob sich DIE Schwarzenberg da mal nicht irrt. Vllt. kennen noch die südlichen Bayern diese Familie, aber ab dem nördlichen Bayern kennen wohl nur "Adelsexperten" diese Familie. Wenn die hier in Bremen aufschlagen würden, würde das keine Sau interessieren. (nicht signierter Beitrag von 92.77.5.190 (Diskussion) 23:02, 26. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Wobei bemerkt werden muß, daß Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit, Dr. Otto Habsburg-Lothringen, prozessiert hatte, weil er ja "Erzherzog von Österreich ..." ist und somit Otto Österreich heißen müßte. Leider hat er verloren. Geza (Diskussion) 17:08, 17. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Übersetzung der Titel[Quelltext bearbeiten]

kann jemand vielleicht helfen mit der Übersetzung der verschiedenen Titeln in anderen Sprachen? merci...

Hinweis zur Übersetzungsspalte Japanisch:
天皇 (Tennou) ist der Titel des japanischen Herrschers. Die allgemeine Übersetzung jenes Titels der im Deutschen mit "Kaiser" bezeichnet wird wäre nach meinem Dafürhalten 皇帝 (Koutei). Ich bin gewiß kein Experte für japanische Adelstermini, die bestehende Übersetzung ist aber selbst mir bei flüchtigem Lesen aufgefallen.
Wo ich schon mal dabei bin, weitere Vorschläge: König als Titel eines Herrschers würde ich eher mit 国王 (Kokuou) übersetzen. Herzog dürfte 公爵 (Koushaku) sein. Graf dürfte 伯爵 (Hakushaku) sein. Sollte ich Zeit finden könnte ich mich nochmal um die komplette Liste bemühen. Prinzipiell sollte man sich Gedanken machen, ob bei außereuropäischen Sprachen ein entsprechender heimischer Titel des jeweiligen Kulturkreises genannt wird oder die korrekte und/oder gängige Bezeichnung des europäischen Titels. Letzteres dürfte in Japan z.B. oft die japonifizierte englische Bezeichnung sein.
[Achtung: Alle Transskriptionen pragmatisch gewählt. Bei Eintrag sollte nach Wikipedia-Standard (welcher ist das? Hepburn?) transskribiert werden.]--202.248.170.141 10:58, 8. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]


Wer hat eigentlich bei der in der Spalte "Latein" Augustus (an Stelle des Wortes für "Kaiserin") hineingeschrieben? Müsste es nicht "Imperatrix/Caesarina" heißen (laut Tabelle im entsprechenden englisch-sprachigen Artikel)? --Einar Moses Wohltun 10:09, 18. Jan 2006 (CET)

das Augustus gehört zum Imperator; Imperator Augustus... ist der lateinische Titel d. Kaisers des heiligen römischen Reiches; es gibt keine lateinischen Titel für eine Kaiserin, da es nie eine Kaiserin gab, bzw. dies aufgrund des sakralen Charakters des Reichsoberhaupts eigentlich auch unmöglich war. Die Übersetzungen meinen, soweit sie das Hl. Röm Reich betreffen eigtl. die Ehefrau des Kaisers; Diese übten keine Herrschaftsrechte aus, wurden aber in der Regel in den Volkssprachen als Kaiserin bezeichnet, führten aber natürlich keine solche Titulatur, weshalb es den lat. Ausdruck nicht gibt; Maria Theresia nimmt hier eine Sonderstellung ein: sie wurde als Ehefrau des Kaisers (Franz II.) auf deutsch Kaiserin genannt; da sie aber selbst die Herrschaftsrechte über die Erblande ausübte, und die Habsburger die Angelegenheiten des Reiches und die der Erblande nie strikt trennten, nannte sie sich öfter in lateinischen Texten Augusta; dies ist aber ein absoluter Ausnahmefall, und sollte deshalb in der Liste nicht aufscheinen;

als Kaiserin, die auch Herrschaftsrechte ausübte, gibt es die Bedeutung in Titulaturen in den hier angeführten Sprachen nur im Englischen (Quenn Victoria war Empress of India) und im Russischen (z.b. Zarin Katharina); Konsequenterweise müsste man die Bezeichnungen in allen Sprachen, in denen es die Titulatur nicht gab löschen, da es sich hier ja nicht um ein Wörterbuch handelt, sondern um eine Auflistung von (meist historischen) Adelstitel; Am sinnvollsten wäre es, die Liste auf die einzelnen Sprachen (noch besser Reiche) aufzusplitten, da es viele der Titel in den verschiedenen Reichen nicht den gleichen Rang hatten, bzw. es diese auch nicht in allen gab. (dies gilt zumindest für alle ab den Fürstentitel aufwarts. d.h. die Titel die Herrscherrechte bezeichnen)-- Neroclaudius 19:31, 18. Jan 2006 (CET)

Die Übersetzung Kaiser auf Latein = Imperator ist zumindest schwer irreführend. Da würde schon das Studium der Wikiartikel weiterhelfen. In römischer Zeit - und da denkt man m. E. primär dran, wenn man "Latein" ließt - gab es keinen eigentlichen Kaisertitel. Das was wir heute als römische Kaiser bezeichnen waren immer Prinzipale des Senats. Ihr eigentlicher Herrschaftstitel der vom Senat verliehen wurde war "Augustus" daneben war Caesar ein den Herrschaftsanspruch legitimierender Zusatz und der Imperatorenanspruch wurde lange Zeit vom "Kaiser" für sich erhoben um die Macht und das Prestige militärischer Siege für sich zu sichern. Wenn schon müsste man sagen die lateinische Bezeichnung war "Imerator Caesar (EIGENNAME) Augustus". Wobei noch andere Titel (wie "Gott" oder 37 facher Konsul) hinzutreten konnten, aber diese drei waren wohl die stabilsten Bestandteile des Titels.--WerWil 01:46, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

für die antike kaiserbezeichnung (es handelt sich tatsächlich nicht um einen eigentlichen kaisertitel) hast du recht, hier geht es aber um die europäischen adelstitel des mittelalters und der neuzeit (adelstitel aus anderen epochen bzw. anderen regionen sind nicht direkt vergleichbar); für diese zeit ist es eindeutig, hier ist "imperator augustus" der kaisertitel; im mittelalterlichen urkunden kommt der kaisertitel übrigens die längste zeit nur in lateinischer sprache vor; alle hier auf latein angeführten titel waren gängig, da latein über die längste zeit neben der offiziellen urkundensprache auch die lingua franca war - in der regel kommen die meisten sogar in der lateinischen version viel früher in den quellen vor, als in den volkssprachen; problematisch ist eher die bezeichnung "imperatrix" als titel, da es offfiziell nie eine kaiserin d. heiligen römischen reiches gab. die ehefrauen der römisch-deutschen herrscher wurden zwar kaiserinnen genannt, im mittelalter dementsprechend imperatrix, dies war aber kein herrschertitel - auch wenn sie häufig auch gekrönt wurden -, da dies dem verständnis des römischen reiches als wahlreich widerspricht. z.b. führte Maria Theresia als Kaiser-Ehefrau meistens den Titel Augusta; da es aber die bezeichnung imperatrix gibt, und diese ausführungen für die erblichen kaiserreiche des 19. jh so nicht zutreffen, - bzw. hier imperatrix durchaus auch titel ist - sollte man aber auch diesen titel lassen. -- Neroclaudius
Dann solltet ihr das in der Einleitung auch so aussagen. So wie es da steht erkenne ich die Besschränkung nicht. Wenn ich dort verschiedene Sprachen in der Tabelle sehe, dann kann ich als Normalleser, der ja in der Regel nicht in der Materie steckt, doch davon ausgehen, dass damit auch Titel der Völker gemeint sind die diese Sprache muttersprachlich sprechen.--WerWil 12:42, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
man kann durchaus anführen, dass es sich hier um die europäischen adelstitel des mittelalters und der frühen neuzeit handelt, wobei ich glaube, dass dies aus den titeln schon eindeutig hervorgeht, oder ist dir ein aussereuropäischer oder antiker erzherzog, pfalzgraf, markgraf o.ä. bekannt; deine einschränkung, dass sich latein zwangsweise auf die klassische antike beziehen muss, ist eine geringschätzung des mittellateins, was sich auf die ausserachtlassung in den lehrplänen im lateinunterricht zurückführen lässt, aber einfach den tatsachen nicht entspricht; der mittelalterliche kaisertitel war "imperator augustus romanorum", der kaiser war bis 1806 offiziell "römischer kaiser"; das hl. röm bereich bezog sich natürlich auf die antike (renovatio imperii); dies ist keine latinisierte form, sondern ursprünglich war der titel nur in der lateinischen sprache in den quellen üblich; auch für die kaiserreiche des 19.jh steht der lateinische titel neben dem volkssprachigen und kommt auch häufig vor: z.b. "Francisus I., divina favente clementia austriae imperator etc." für franz I. von österreich. bei inschriften kommt sogar fast ausschließlich die lateinische version vor - in wien trifft man an jeder ecke auf so eine lateinische inschrift mit imp. etc.. letztendlich weiß ich nicht, auf was du hinauswillst, ich vermute aber das mißverständnis liegt darin, dass du latein nur mit der antike konnotierst und die tatsache, dass im mittelalter latein lange zeit die alleinige schriftssprache war, völlig ausser acht lässt; -- Neroclaudius 13:42, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Deine Ausführung sind gut nachvollziehbar. Ich wusste auch dass Latein noch lange offizielle (Schrift)sprache war. Aber du lässt außer acht, dass diese Enzyklopädie sich gerade auch an den uninformierten Leser wendet. Glaubst du, dass der das alles weiß?
Der Weiß, dass Latein von den alten Römern und der römisch katholischen Kirche gesprochen wird.
So jemandem wird hier nicht gut der Weg gewiesen.
Wenn du dir die Lateinspalte mal ansiehst wirst du leicht erkennen, dass Imperator der einzige Titel ist denn es schon gab als Latein noch eine lebende Sprache war (und da stand er nicht für den Kaiser, sondern den erfolgreichen Feldherrn), von daher sind das sonst alles Lateinisierungen, aber das ist auch eigentlich unwesentlich. Ich wolle mit meiner Einfügung nur erkennbar machen, dass diese Liste sich nicht auf den Ursprung des Lateinischen (Rom) Bezieht und das sehen wir ja wohl beide so.--WerWil 23:58, 19. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
ich gebe dir völlig recht, dass bei den artikeln allgemeine verständlichkeit, auch ohne vorkenntnisse des lesers oberste priorität haben müssen. ich glaube, dass mit der von mir vorgenommenen konkretisierung in der einleitung deine bedenken behoben sind. es gab übrigens auch dux, comes, dominus in der antike, wenn auch in einer anderen bedeutung und nicht als adelstitel; am bedeutensten ist in diesem zusammenhang aber wohl der rex, den es auch im antiken rom als titel gab, bekanntlich war das römische reich bis 509 v. Chr. ein Königreich; -- Neroclaudius

Noch eine Frage/Anmerkung zu Latein. Seid ihr sicher dass der Ritter als "Miles" bezeichnet wurde? Das heißt ja nur "Soldat"! Nach vorangehender Diskussion weiß ich dass hier nicht der Sprachgebrauch der Antike ausgedrückt werden soll, aber dort war ein Ritter ein "Equites" was auch von der Wortbedeutung übereinstimmt.--WerWil 15:19, 21. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich weiß nicht, woran es liegt, aber wenn ich unangemeldet auf die Seite gehe, gibt es in der Tabelle noch eine Spalte "Griechisch" hinter den deutschen Bezeichnungen. Darin stehen aber die lateinischen Übersetzungen, sodass alles eine Spalte verrutscht. Sobald ich angemeldet bin, taucht das Problem nicht auf (???). Auch neu laden und Cache leeren ändert nichts daran ...--Athylan (Diskussion) 06:43, 26. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Kann jemand, der sich damit auskennt auf die Besonderheit eingehen, dass der französische Thronfolger die Bezeichnung Dauphin trug? Danke! --Hypnosekröte 10:51, 26. Jun 2005 (CEST)

Der Dauphin bzw. die Dauphine, waren die Kinder des Königs, ähnlich wie in Spanien die Rede von Infante oder Infanta ist. Der Dauphin ist auf französich Delphin, weil das Wappen ursprünglich so einen darstellte oder so ähnlich, genau weiss ich das jetzt auch nicht mehr. Ich merke auch gerade, dass auf der Liste die "Kronprinzen" und "Prinzen" fehlen, eigentlich müßte das auch dazu, weil Prinz und Fürst nicht das Gleiche ist. Marzahn 01:18, 6. Dez 2005 (CET)
Den Titel "Dauphin" trug nicht jedes Königskind, sondern nur der Thronfolger und damit außer vielleicht der Gemahlin des Thronfolgers niemals eine Frau, weil Frauen nach dem in Frankreich geltenden salischen Recht von der Thronfolge ausgeschlossen waren. Der Titel "Dauphin" ist die französisierte Form von "Delphin" und dies war der Titel des Herrschers von Vienne (südlich von Lyon im Rhonetal gelegen) im mittelalterlichen Königreich Burgund/Arelat. Der Titel leitet sich vom Wappen des ersten Herrschers her und wurde erst Beiname, dann Titel. Der letzte "Delphin" von Vienne wurde durch den Sohn des damaligen französischen Thronfolgers beerbt, wodurch sein Land, das "Delphinat" (= Dauphinée) an Frankreich fiel. Seitdem führten die französischen Thronfolger den Titel eines "Dauphin", ursprünglich deshalb, weil das Territorium (rein rechtlich) in Lehnsabhängigkeit von Arelat und damit dem Heiligen Römischen Reich stand und der französische König eine solche Abhängigkeit nicht eingehen wollte. --Hajo-Muc 00:44, 7. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Im übrigen ist "Prinz" lediglich die eingedeutschte Form eines französischen "Prince", italienisch "Principe", was nichts anderes als "Fürst" bedeutet. Auch der englische Titel "Prince Of Wales" bedeutet eigentlich "Fürst von Wales". --Hajo-Muc 00:52, 7. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Verleihung eines Adelstitels[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es, dass heutzutage kein 'von' mehr verliehen werden darf?

Verliehen kann es in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mehr, weil es kein gekröntes Staatsoberhaupt gibt, nur der Monarch hatte das Recht auf die Verleihung. Es kann aber "gekauft" werden glaube ich, zumindest in Deutschland, da ja die Familiennamen mit viel Geld verändert werden dürfen. Beziehungsweise man heiratet jemanden mit einem "von", aber verliehen geht nicht mehr. Marzahn 01:19, 6. Dez 2005 (CET)

Doch es gibt sogar noch in Deutschland die Möglichkeit einer Art Adelsverleihung. Hört sich fast unglaublich an und der Rechtsgebrauch ist auch etwas schwieriger: Deutsches Adelsrecht wird heute von Adelsverbänden als Vereinsrecht angewendet. Wenn z. B. eine Frau von Maier ohne Erben da steht und ein Gut o.ä. ihr Eigen nennt, das dringend einen erben benötigt kann sie jemanden (i.d.R. Verwandten) z. B. adoptieren oder dieser ändert seinen Namen. Dieses kann dann später von dem Deutschen Adelsrechtsausschuss abgesegnet werden. Man wird dann nicht geadelt erhält dann aber eine sogenannte adelsrechtliche Nichtbeanstandung und wird auch im genealogischen handbuch des adels aufgenommen. Prominentes beispiel ist hierfür z.B. die familie Zimmermann von Siefarth. Wer z.B. keine adelsrechtliche Nichtbeanstandung hat sind z.B. Frederik Prinz von Anhalt oder Johannes von Buttlar. Bürgerlich rechtlich heißen diese natürlich so und so. In den bestimmten Kreisen werden sie aber keine Aufnahme findet. Ob man diese heute überhaupt noch braucht ist ein anderes Thema. Aber wenn es Leute gibt, die ein Interesse haben einen adeligen Namen zu führen scheint wohl doch noch ein gewisser Wunsch als adelig zu gelten vorhanden zu sein. Stichwort Scheinadel.

So ein Quatsch. Der Name kann durch Adoption angenommen werden, that's it. Alles andere ist Ringelpietz mit Anfassen eines privaten Vereins ohne jegliche Rechtswirkung außerhalb dieses Vereins. (nicht signierter Beitrag von 92.77.5.190 (Diskussion) 23:02, 26. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Was es nicht gibt, kann auch nicht verliehen werden.

Anonymer, 26.01.2011: Ich hab da ne Frage: Macht man sich also Strafbar wenn man sich selbst mit einem Adelstitel beglückt? Also wenn ich mich mit Baron Graf oder ähnlichem bezeichne? Wenn Ja nach welchem Gesetz? (nicht signierter Beitrag von 80.228.202.15 (Diskussion) 14:32, 26. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

In Österreich ist das verboten, in Deutschland nicht. --Nuuk 15:12, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

In Deutschland ist es auch verboten, sofern man einen solchen falschen Adelstitel gegenüber Behörden verwendet. Was eine Adelsverleihung betrifft: "Adel" bedeutet "Edel", also besonders edele Vorfahren, nicht "Titel". Es gibt Länder, da gibt es zwar den Adel, aber keine Adelstitel. Man kann zwar durch Adoption oder ähnlichen juristischen Tricks heute einen Adelsnamen annehmen, wird dadurch aber nicht selbst adelig, sondern lediglich bürgerlicher Träger eines adeligen Namens (scheinadelig). Man hat auch keinen Anspruch auf die entsprechenden Anreden (Hoheit, Durchlaucht usw.). Ist doch auch logisch, denn die Annahme eines Namens ändert ja nicht die Vorfahrenreihe.Geza (Diskussion) 17:15, 17. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Niemand hat in .de oder .at "Anspruch auf die entsprechenden Anreden". Ziemlich absurd, was in den letzten Tagen hier gepostet wird. --pep. (Diskussion) 20:00, 17. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich meinte auch nicht "Anspruch im juristischen Sinne", sondern Anspruch im Sinne höflicher und traditioneller Kommunikation. Der Papst hat Anspruch auf den Titel "Eure Heiligkeit", aber es wird niemand gezwungen, ihn auch wirklich so anzureden. Man kann auch bei einem Doktor in der Anrede den Doktortitel weglassen, auf den er Anspruch hat, nur ist das eben nicht gerade höflich.Geza (Diskussion) 11:07, 19. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Da gibt es aber doch gewisse Unterschiede. Als höflicher Mensch rede ich selbstverständlich einen Doktor mit „Herr/Frau Doktor...“ an, und ich hätte auch als Atheist kein grundsätzliches Problem damit, zum Papst „Eure Heiligkeit“ zu sagen (wenn's das Protokoll halt so verlangt...), aber unter keinen Umständen würde ich mich bereit finden, den Nachfahr irgendeines mediatisierten oder depossedierten Fürstengeschlechts heute noch als „Durchlaucht“ oder „Hoheit“ zu titulieren. Und ich denke, dass die Mehrheit der Deutschen das ganz genauso sieht. --Jossi (Diskussion) 20:50, 21. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Anrede hängt auch heute noch von den Umständen, von Höflichkeit und von Tradition ab. Moritz Landgraf von Hessen (+ 2013) ließ sich stets mit Königliche Hoheit anreden, besonders in Interviews--Rogald (Diskussion) 01:20, 5. Jun. 2013 (CEST) ... so ein Depp ... siehe "Adelswitz" im Diskussionsteil ![Beantworten]

Ich vermisse den "Lord", kann jedoch nichts dazu beitragen, da ich nicht weiß, auf welcher Stufe der Hierarchie er einzuordnen ist... Wer weiss mehr? --Cutlery 18:11, 1. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Schaue unter Lord nach. Hoffe dir geholfen zu haben. Schöne Grüße --Don giovanni 10:19, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht meinte er ja Laird? 93.206.254.148 22:24, 22. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das steht im Abschnitt "Deutschland": Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er im Gesellschaftlichen und bei der Ermittlung des Rangs im Protokoll immer noch Beachtung. Stimmt das wirklich? Der Rang im Protokoll irgendwelcher Adelshochzeiten ist mir egal, aber wie sieht es mit dem diplomatischen Protkoll aus (Staatsbesuch etc.)? Dass Adelstitel von Leuten aus Ländern, in denen Adel noch existiert, respektiert werden, leuchtet mir ein. Aber deutsche/österreichische? Das kann ja wohl kaum sein, oder? Bitte um Quelle. --AndreasPraefcke ¿! 10:52, 14. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Bitte Quelle oder Halbsatz löschen. Softeis 23:53, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Namensbestandteil "von"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass in der Schweiz "...die Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz „von“ (obgleich das „von“ nicht immer eine Adelsbezeichnung ist)..." in amtlichen Papieren nicht möglich sei. Aber im Artikel über Erich von Däniken heißt es "Erich Anton Paul von Däniken ... ist ein Schweizer Schriftsteller." Heißt EvD nun (nur) in der Schweiz einfach Erich Däniken oder was habe ich unter der "Neueintragung eines Familiennamens" zu verstehen? --88.76.199.214 22:47, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist "Adelsrecht"?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel findet sich im Abschnitt Deutschland die Formulierung: Die Fortführung der historischen Adelstitel nach dem Adelsrecht und den Hausgesetzen in den Verbänden und mithin im gesellschaftlichen Leben bleibt davon jedoch unberührt.

Auf dieser Diskussionsseite kann man weiter oben in einem anonymen Beitrag unter der Überschrift "Verleihung eines Adelstitels" ebenfalls den Begriff "Adelsrecht" lesen.

Wie kann es über 87 Jahre nach Abschaffung des Adels in Deutschland noch ein "Adelsrecht" geben? Wo finde ich die Gesetzestexte? Gibt es eine ISBN des Verlages C. H. Beck? Welche Gerichte sind zuständig? Gibt es "Fachanwälte für Adelsrecht"? Gibt es im "Adelsrecht" auch Geld- und wohl möglich Gefängnisstrafen? Handelt es sich um Bundes- oder Landesrecht? Warum findet sich auf der Web-Site des Bundesjustizministeriums (http://www.gesetze-im-internet.de/index.html) kein Hinweis auf "Adelsrecht"?

Diese Fragen sollten dringend im Artikel beantwortet werden. Zur Zeit ist der Artikel in dieser Hinsicht eine Sackgasse. Zum Thema "Adelsrecht" gibt es keinen einzigen Wiki-Link im Artikel.

Ilsebill 03:28, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Diesbezüglich kenne ich eine nette kleine Episode, vom österreichischen Monarchen Kaiser Fr. Josef. der wurde einmal von einer Adeligen gefragt ob die neue Gesetzgebung auch für den Adel gelte; meinte er darauf; aber wo denken sie hin, meine Liebe, wenn mein Heissgeliebter Adel so ein Verbrechen vergeht, dann entkleide ich ihm zuerst seines Titel, und übergebe ihn hernach der Gerichtsbarkeit. --Eleazar 10:46, 11. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Adelsrecht ist wie die die Sportgerichtsbarkeit - nett anzuschaun, aber letztlich eine Sache auf Verbandsebene und rechtlich nicht bindend. --Cessna 210 20:54, 18. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Einordnung der Pfalzgrafen in die Hierarchie[Quelltext bearbeiten]

Hi,

müsste der Pfalzgraf nicht unterhalb des Herzoges bei den anderen (fürstlichen) Grafen geführt werden? Also beim Land- und Markgrafen? lg -- Brisbane  Talk  14:30, 8. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Titel in Österreich[Quelltext bearbeiten]

die Abschaffung der Titel in Österreich ist zwar auf die oben genannten Titel zutreffend, aber das Beamtentum, und Ihre Hofräte und dergleichen die gibt es noch immer. Könnte man einfügen --Eleazar 10:41, 11. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

*gelöscht* Witze haben auf Wikipedia nichts zu suchen, schlechte schon gar nicht.

Wieso? Willst Du etwa den ganzen Artikel löschen? Der gesamte "Adelsstand" ist doch ein Witz. (nicht signierter Beitrag von 92.77.5.190 (Diskussion) 23:02, 26. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]
Kann bitte jemand den Witz wieder auf der Diskussionsseite eintragen oder undeleten ? Wo kann ich den Witz sonst lesen ? Ich hätte auch gerne darüber gelacht !!! --2003:62:4865:2515:5098:94C0:F097:F87D 18:08, 6. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Da isser wieder :
Treffen sich zwei Katzen. Die eine eher hochnäsig, 
die andere Typ Straßenkater. Sagt die Hochnäsige: "Du, ich bin adelig.
Ich heiße Katze vom Königsschloss". Darauf der Typ Straßenkater:
"Hm. Wenn das so ist, dann bin ich auch adelig.
Zu mir sagen die Menschen immer: Katze runter vom Tisch."
--Cessna 210 21:01, 18. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

unter Verwendung steht: 6 Vorname 7 Adelstitel 8 Nachname --- Im Text vorher steht aber, dass es in D keine Adelstitel mehr gibt und diese Teil des Nachnamens sind. Sollte man dann nicht konsequent den Punkt 7 löschen?--Blaaaablub 13:21, 21. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Namensführung aristokratischer Titel[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt tauchte im Artikel Aristokratie auf. Nach Bedarf kann er hier eingegliedert werden. --Summ 01:43, 2. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Namensführung aristokratischer Titel ist in Deutschland nach dem Ende des 1. Weltkrieges gesetzlich als Titel abgeschafft und - nicht freibleibend - ein Teil des Nachnamens geworden.

In Österreich sind Titel gemäss unterem Spiegel Artikel (vom 10.05.1999, Seite 118 )ganz abgeschafft, und in repräsentativen Monarchien (z.B. UK) erlaubt.

Aristokratischer Feinsinn ] und [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13220409&top=SPIEGEL NAMENSRECHT - Aristokratischer Feinsinn ] u. [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13220409&top=SPIEGEL DER SPIEGEL 19/1999 vom 10.05.1999, Seite 118 NAMENSRECHT - Aristokratischer Feinsinn ]

Die heute noch existierenden Linien des Hauses Hessen gehen ausschließlich auf die ältere Linie Hessen-Kassel zurück, welche bis 1866/1875 den Kurfürsten stellte. Aus der Linie Hessen-Darmstadt (Grohherzöge von Hessen und bei Rhein) existieren keine Nachkommen. Dass im Text ursprüngliche verwendete Namensbeispiel der Großherzöge ist in soweit nicht zutreffend gewesen.

Der Titel Kurfürst stand seit 1806 dem jeweiligen Herrscher zu; es war nur eine reine Titularwürde ohne Funktion. Hessen-Kassel blieb eine Landgrafschaft, kein Kurfürstentum (Kurhessen), auch wenn es sich im allgemeinen Sprachgebrauch anders einbürgerte. --H2OMy 16:25, 24. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

ich möchte als wunsch anmelden, dass in die sehr nützliche tabelle der adelstitel auch eine spalte aufgenommen wird, die kurz und übersichtlich die funktionen bzw. unterschiedlichen machtbefugnisse (!!!) [also den sinn (!!!) der titel] benennt, die zu ihrer hierarchisierung geführt haben. man hat nicht unbedingt die zeit, jeden einzelnen titel anzuklicken und sich diese zentrale frage selbst zu beantworten. in der folge könnte dann ein link in den artikeln hierarchie, feudalismus, aristokratie gesetzt werden. danke im voraus! --HilmarHansWerner 14:35, 13. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Erweiterung in Ungarisch[Quelltext bearbeiten]

Habe gewisse Titel in Ungarsich dazugefügt. Es gilt aber zu erwähnen, dass ich mir nicht bei allen sicher war. Im ungarischen Sprachgebrauch sind gewisse Titelbezeichnungen gar nicht üblich bzw. finden keine Erwähnung. So steht als Beispiel bei der masculinen Bezeichnung für Baron, nur Baró. Die feminine Bezeichnung fehlt. Vielleicht weiss das jemand noch genauer.--193.247.250.13 16:59, 21. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Rangfolge ist zu korrigieren[Quelltext bearbeiten]

Großherzog > Kurfürst > Erzherzog. Begründung: Kurfürst wählt nur römisch-deutschen König. Großherzog ist selbst königliche Hoheit. Erzherzog ist zu Kurfürst gleichgestellt. - Zu prüfen wäre auch die "herzogsgleiche" Position bestimmter Grafen, z.B. Markgrafen, Pfalzgraf bei Rhein. --91.60.108.169 19:47, 17. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Großherzog kam erst mit Napoleon auf, ist eine Übertragung aus dem Französischen und entspricht der deutschen Form Erzherzog. Zur gleichen Zeit ging der "Kurfürst" unter. Hier eine Rangfolge aufzustellen, halte ich für problematisch, zumal der Erzherzog eine kaiserliche Hoheit ist. --Ekkehart Baals 23:57, 10. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Nein das ist nicht richtig. Großherzogtum Toskana gab es schon weit vor Napoleon! --Pelagus 22:14, 11. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Einordnung des Kurfürsten finde ich überhaupt problematisch, da es sich ja um kirchliche oder weltliche Herrscher mit eigenen Titeln handelte. Der Titel "Kurfürst" ist so gesehen ein zusätzlicher Titel mit einer besonderen Qualität, die meiner Ansicht nach im Zusammenhang nicht per se standeserhöhend zu sehen ist. --Chrizz! 23:55, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Richtig, der Titel Kurfürst gehörte nicht zu dem jeweiligen Territorium. Zwar hat sich in den Sprachgebrauch die Bezeichnung Kurfürst von Sachsen, Bayern etc. und Kurfürstentum Bayern etc. eingeschlichen, in der zeitgenössischen Titulatur heißt es jedoch: „Des heiligen römischen Reiches Kurfürst, ...“, gefolgt von den landesherrlichen Titulaturen als Herzog, Markgraf etc. --Hajo-Muc (Diskussion) 22:35, 15. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Was ist ein Cyer oder Sayer?[Quelltext bearbeiten]

In alten Ritterfilmen wurden oft die Fürsten oder Könige mit der Bezeichnung Sayer angesprochen. War es ein Titel oder doch nur eine ehrvolle Anrede [deutsche Aussprache: Sayer], weiß aber nicht ob sie überhaupt so richtig geschrieben wird, und stand sie für Herrscher? Sowie stammt sie aus dem englischen oder doch aus den französischen? [von Sir? = Herr] 91.113.80.0 23:36, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

Siehe Sire (Anrede). --pep. 02:10, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Übersicht Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Für ehemalige Titel passen heutige Anreden nicht, deshalb habe ich die Anmerkungen in den untersten beiden Zeilen gelöscht. Statt dessen wäre es interessant, wenn jemand die damals zu verwendenden Anreden nachtragen könnte. --Sawuro 08:53, 13. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweis (Quelle) oder Anmerkung?[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnittsbezeichnung Quelle habe ich durch das reguläre Einzelnachweise ersetzt. Allerdings befinden sich in den Einzelnachweisen – bis auf die Nr. 1. – ausschließlich Anmerkungen, die eigentlich nicht hierhergehören, sondern entweder in den jeweiligen Artikelabschnitt oder in einen eigenen Abschnitt Anmerkungen besser aufgehoben sind. Deshalb habe ich zwei Gruppen von Einzelnachweisen eingeführt und die Anmerkungen zur Tabelle platziert, wo sie hingehören. So wird das Ganze übersichtlicher. Siehe hierzu auch Gruppierung von Einzelnachweisen. -- Jochen2707 13:08, 13. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Recht auf Änderung des Nachnamens in die weibliche Form[Quelltext bearbeiten]

Weshalb gibt es eigentlich in Deutschland das Recht, dass die Tochter des Herrn Graf von XYZ als Nachnamen Gräfin von XYZ eingetragen bekommt? Da die Tochter von Herrn Müller sich ja auch nicht Frau Müllerin eintragen darf (außer Namensänderung gegen viel Geld und guter Begründung), stellt dies doch eindeutig einen Verstoß gegen Artikel 3 GG dar. Hat da noch nie einer gegen geklagt? Naja, hätte Deutschland es wie Österreich gemacht und diesen ganzen Unsinn gleich komplett verboten, wäre das besser und demokratischer gewesen. (nicht signierter Beitrag von 92.77.5.190 (Diskussion) 23:02, 26. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Bei Ehefrauen und Töchtern werden die auf frühere Adelsbezeichnungen zurückgehenden Namen ggf. entsprechend dem Sprachgebrauch abgewandelt (z. B. Gräfin statt Graf; vgl. z. B. Reichsgericht, Beschluss vom 10. März 1926 = StAZ 1926, 98). Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 3 GG rechtfertigt es nicht, von der Rechtsanschauung abzugehen, dass vormals adelige Namen bei weiblichen Personen in der weiblichen Form zu gebrauchen sind (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. September 1955 = StAZ 1956, 12). --Stolp 23:41, 26. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Entschuldigung, aber das ergibt doch so keinen Sinn: Wenn bei einem Herrn "Waldemar Prinz von Wichtigstein" der "Prinz" angeblich Namensbestandteil sein soll, dann müsste doch seine Tochter auch genauso heißen: "Liselotte Prinz von Wichtigstein". Die Abänderung in "Prinzessin" ist doch genau der Punkt, den der User eingangs anprangert. Gibt es dazu kein grundlegenderes Urteil als irgendwelche obskuren Urteile des (Verzeihung) Königlich Bairischen Amtsgerichts von 1752? 2A00:1398:4:3C22:B579:9BC6:10E:FFE4 12:53, 30. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich wüsste nicht was an Beschlüssen ordentlicher deutscher Gerichte nach 1919 (hier dem Reichsgericht 1926 und dem Bayerischen Obersten Landesgericht 1955) „obskur“ sein soll. Deren grundlegende Entscheidungen sind bis heute für deutsche Gerichte maßgeblich, ob das für Dich Sinn ergibt oder nicht – einfach mal an der oben zitierten Stelle im StAZ nachlesen.--Herrgott (Diskussion) 13:51, 30. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Diese Formulierung des Urteils von 1955 klingt aber doch so, dass man die Namen eben nicht gendert, oder ralle ich da etwas nicht? Rolz Reus (Diskussion) 21:13, 30. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Hast Du den Beschluss gelesen? Obwohl grundsätzlich der Familienname und daher auch ehemalige Adelsbezeichnungen als Bestandteile des Familiennamens unveränderlich sind, entspricht es herrschender Meinung deutscher Gerichte, dass frühere Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abzuwandeln sind (Siehe auch Hepting/Gaaz § 2 Rn. 14; Staudinger/Hübner § 1355 Rn. 35; MünchKomm/Wacke § 1355 Rn. 12).--Herrgott (Diskussion) 01:35, 1. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]
Da kann ich Benutzer Herrgott nur beipflichten. Dazu noch eine kleine Geschichte aus der gelebten Praxis zweier bekannter Vertreter des historischen Hochadels, die auch wegen der Entschädigungsforderungen der Hohenzollern in den letzten Jahren oft Gegenstand der Berichterstattung waren: Als Georg Friedrich Prinz von Preußen am 25. August 2011 Sophie Prinzessin von Isenburg im Potsdamer Stadthaus standesamtlich heiratete, war der Oberbürgermeister Jann Jakobs, der die Trauung persönlich durchführte, angeblich zunächst auch der Meinung, dass aus Sophie Prinzessin von Isenburg nun eine Frau Sophie Prinz von Preußen werden würde. Da am Samstag, dem 27. August 2011, die kirchliche Trauung in der Potsdamer Friedenskirche stundenlang im Fernsehen übertragen wurde und somit viel Zeit für begleitende Kommentare ausgefüllt werden konnte, wurde von den Kommentatoren diese Begebenheit am Rande auch erwähnt. Dem Oberbürgermeister wurde seinerzeit klar gemacht, dass aus dem Namen Sophie Prinzessin von Isenburg im Einklang mit der geltenden bundesdeutschen Rechtsauffassung der Name Sophie Prinzessin von Preußen wurde. --Stolp (Disk.) 08:41, 2. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Adlige Namensbestandteile in Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, auf Basis welcher Überlegung historische Personen in Wikipedia mit den nach 1918 geltenden Namensregeln bezeichnet werden. --Chrizz! 16:31, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Beispiel? --pep. 17:33, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Eigentlich ist fast jeder Adelstitel in WP so strukturiert: Otto Ludwig Graf von Salm, Wenzel Anton Graf Kaunitz, Ludwig Adolf Wilhelm Freiherr von Lützow, August Heinrich Hermann Graf von Dönhoff,... --Chrizz! 18:02, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Nein ich meinte ein konkretes Beispiel und wie das Lemma Deiner Ansicht nach historisch korrekt aussehen müßte. --pep. 18:36, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Lemmata sind ja i.d.R. frei von Adelstiteln. Nur der anschließende Text macht mich stutzig. --Chrizz! 14:45, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich kapier's immer noch nicht. Was würdest Du denn für richtig befinden? --pep. 15:26, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Otto Ludwig Graf von Salm -> Graf Otto Ludwig von Salm --Chrizz! 15:36, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Für die Lemmata hat man sich zumindest für die Personen der Zeit vor 1918 darauf geeinigt, den Adelstitel in der Regel aus dem jeweiligen Lemma herauszulassen. Wie aber im anschließend Text verfahren? Eine einheitliche Regel für den Fließtext gibt es hier nicht und kann es wohl auch nicht geben, weil die Sache schon vor 1918 nicht einheitlich war. In biographischen Werken wie der Allgemeinen Deutschen Biographie wird zum Beispiel der Adelstitel oft zwischen Vorname und Familienname gesetzt, wie es dann auch nach 1918 in das deutsche Namensrecht eingeflossen ist. Als nur zwei Beispiele seien hier Karl Philipp Fürst von Wrede und Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein genannt. In der Literatur des 19. Jahrhunderts gibt es solcherlei Beispiele wie Sand am Meer. Meine Empfehlung in allen solchen Fragen. Am besten zweifelsfrei feststellen, wie die jeweilige Person in ihrer Zeit hauptsächlich bekannt war und Eingang in die Literatur gefunden hat! --Stolp 18:52, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Quellen vor 1918 sind ein interessanter und weiterführender Hinweis. Vielen Dank dafür. Diese würden auch einen neuen Aspekt belegen, nämlich, daß das Namensrecht nach 1918 nicht irgendwie aus dem Nichts geschaffen wurde. Es lohnt sich, dem etwas nachzugehen. Ich verstehe den Titel mehr als Aussage zur politisch hierarchischen Einordnung der Person, als zur gesellschaftlichen Einschätzung, weshalb mir die Titulierung außerhalb des Namens insbesondere bei regierenden Häusern sinnvoller erscheint. (nicht signierter Beitrag von Chrizz! (Diskussion | Beiträge) 16:07, 8. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

Leute, es kommt darauf an, wann der Artikel "spielt" - vor oder nach der Monarchie. So einfach ist das.2A02:8108:9640:AC3:C8:16CA:99C1:91D6 18:01, 8. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

So einfach ist das mit den Namen von Personen, die dem historischen Adel angehören, nach meiner Erfahrung nicht, aber man ist immer gut beraten, sich an der allgemeinen Gebräuchlichkeit im jeweiligen individuellen Fall zu orientieren und muss leider davon ausgehen, dass einige Darstellungen in der Wikipedia hinsichtlich der Namen nicht das widerspiegeln, was in der Gesellschaft und Öffentlichkeit tatsächlich praktiziert wurde. --Stolp (Disk.) 17:44, 6. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Kardinal als Namensbestandteil[Quelltext bearbeiten]

Wie's im Artikel steht, fände ich es zwar absolut plausibel, da es in Deutschland ja keinen Adel (auch keinen kirchlichen) gibt und niemand als Kardinal geboren wird. Aber vor einigen Jahren gab's doch den aufsehenerregenden Papst-Golf in Ebay, und da stand in denen (in Presse und Internet zu sehenden) Fahrzeugpapieren "Joseph Kardinal Ratzinger" als Fahrzeughalter, was mich auch sehr überraschte. Kann man den Kardinal vielleicht doch in den offiziellen Namen hineinnehmen, oder hat die Zulassungsstelle da eigenmächtig gehandelt? - siehe zB hier: http://www.halternerzeitung.de/storage/scl/mdhl/fotostrecken/unterhaltung/2010/august2010/versteigerungen/1972833_m0w756h504q75s1v59858_Ratzes_Auto.jpgFirmian 16:49, 18. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Soweit das ersichtlich ist, handelt es sich nicht um amtliche Fahrzeugpapiere, sondern um ein Privat"gutachten", das bestätigen soll, wer das Fahrzeug früher besessen hat. Amtlichen Charakter hat das Schriftstück also nicht. --pep. 18:22, 18. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Naja, das scheint ja schon ein amtlicher Fahrzeugbrief zu sein - aber wahrscheinlich hat der Eintrager das quasi gefälligkeitshalber dazugeschrieben, um zu bezeugen, daß es wirklich "der" Josef Ratzinger ist, auf den das Fahrzug zugelassen war und das nicht der amtliche Name ist. Firmian 22:22, 31. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Titel Kardinal wird in Deutschland als Namensbestandteil zwischen Vor- und Nachnamen geführt.--Rogald (Diskussion) 01:34, 5. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Auf welcher namensrechtlichen Grundlage beruht diese Aussage? --Jossi (Diskussion) 14:29, 5. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Keine Ahnung. Da ich kein Kirchenjurist bin, habe ich einfach nur das Faktum dargelegt. S. Liste der Kardinäle nach Ländern--Rogald (Diskussion) 01:59, 6. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Fortgeltung der WRV[Quelltext bearbeiten]

Da sich hier vor kurzem Benutzer:Vonplessen darum aufgeregt hat, dass u.a. die Weimarer Verfassung nicht mehr fortgilt, möchte ich hier allgemein folgendes dazu sagen: Vonplessen hat von daher Recht, dass die Verfassung als Ganzes inzwischen(!) nicht mehr fortgilt. Sie galt de jure als einfachgesetzliches Bundesrecht noch bis 1. Januar 1964 weiter und wurde dann durch eine Rechtsbereinigung aufgehoben; die Aufhebung betraf allerdings nicht die Artikel zum Verhältnis von kirche und Staat (diese sind Teil des Grundgesetzes) und den Art. 109 (dieser gilt als Bundesgesetz fort). Letzterer Artikel befasst sich u.a. mit dem Adelsstand, den Adelsbezeichnungen und der Gleichheit von Mann und Frau. Art. 109 wurde in die Bereinigte Sammlung des Bundesrechts unter der Fundstelle FNA 401-2 aufgenommen (BGBl. III). Im Volltext lautet der Artikel:

(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
(2) Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(3) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(4) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht mehr verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Dabei sind Abs. 1 und 2 wegen der Regelung durch das Grundgesetz gegenstandslos, Abs. 3 Satz 1 wurde in den deutschen Ländern bereits in den 20er Jahren geregelt (und kann damit auch als gegenstandslos angesehen werden, da die entsprechenden Gesetze als Landesrecht fortgelten) und die Abs. 4 und 5 sind bundesgesetzlich inzwischen durch das Gesetz über Orden und Ehrenzeichen ebenfalls geregelt.

Damit gilt der Satz „Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“ als Bundesgesetz weiter. Vonplessen hat zwar Recht mit der Behauptung dass es keine Abschaffung des Adelsstandes gibt, mit der Behauptung die Eintragung des Adelstitels im Pass usw. erfolgt de jure als Adelstitel dann ist das falsch, da dieser Titel ein Namenbestandteil und kein Titel ist. Ein Graf von XY heißt Graf von XY und nicht von XY und ist Graf!

Quelle für die Fundstelle [2], ebenso steht es auch im Beck online, aber der ist kostenpflichtig.--HolgerB 13:54, 21. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Reichsritter[Quelltext bearbeiten]

Gehört der Reichsritter in der Rang-Tabelle zwischen den Freiherrn und den Ritter oder ins Feld Ritter? -- Wegner8 19:01, 23. Okt. 2011 (CEST) Reichsritter waren vom Stand her Ritter die ein Reichslehen mit allen Rechten und Pflichten bekommen haben - also direkt dem Kaiser unterstellt waren. Damit waren sie anderen Landesfürsten gleichgestellt. Freiherren und Ritter waren hingegen oft Lehensleute von höherrangigen Herzögen oder Kurfürsten - und standen somit rechtlich unter dem Reichsritter. Um deine Frage zu beantworten Reichsritter gehört eigentlich ähnlich wie Reichsgraf sowohl in das jeweilige Titelfeld (Ritter oder Graf) als auch auf die unterste Ebene der regierenden Landesfürsten. (nicht signierter Beitrag von 188.23.64.84 (Diskussion) 14:39, 21. Okt. 2013 (CEST))[Beantworten]

Nicht ganz richtig: Reichsritter waren zwar reichsunmittelbar, also keinem Landesherrn verpflichtet, besaßen aber keine Reichsstandschaft, waren also nicht, auch nicht mittelbar mit einer Kuriatstimme, wie die Reichsstädte und Reichsgrafen im Reichstag vertreten. Umgekehrt waren die landständigen Ritter sehr wohl auf den Landtagen der Territorialfürstentümer vertreten. Von einer Gleichstellung der Reichsritter mit den Reichsfürsten kann daher keine Rede sein.--Hajo-Muc (Diskussion) 22:26, 15. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Formatierung[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle im Abschnitt Adelstitel in verschiedenen Sprachen ist viel zu breit. Sie muss halbiert werden - zwei Tabellen untereinander. --Bin im Garten (Diskussion) 22:12, 16. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Übertragbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Wie sehr sind eigentlich europäische Adelstitel mit arabischen und chinesischen vergleichbar? Islamische Gesellschaften kennen kein Recht auf Adel. Adel basiert auf Grundherrschaft; Systeme von Grundherrschaft in islamischen Kulturen (Iqta, Jagir, Timar...) versuchten aber zu verhindern, dass Grund und Boden zum Erbe mächtiger Familien wurden (nicht immer mit Erfolg). "Adlige" waren seit dem 9. Jahrhundert Beamte, die wieder abgesetzt werden konnten, oder aber Krieger (oft Militärsklaven, Mamluken), die mächtig genug waren, ihre Titel aufrechtzuerhalten. Viele Titel stammen von türkisch-mongolischen Adelstiteln ab: Khan / Khanum, Beg / Begum, Agha. Sie bezeichneten ursprünglich schon Adlige, aber nicht "von Samarkand" sondern "von 10 000 Reitern" usw., denn die Türkenheere waren nomadisch und bleiben es z.B. im Iran bis ins frühe 19. Jh.

Kaiser ist mit pâdishâh zu übersetzen, dem Titel des osmanischen Sultans und des Großmoguls von Indien. Die Schahs von Iran führten statt dessen den Titel Shâhânshâh, "König der Könige" (verballhornt zu Schah-in-Schah). Ein pâdishâh steht traditionell über dem "Kaiser von Rom" (pers. Qeysar-e Rum) und dem "Kaiser von China" (pers. Fâghfur-e Chin). Seit Jahangir war "Schah" in Indien Titel des Kronprinzen, womit die Großmoguln ihre Überlegenheit über den Schah von Iran herausstreichen wollten.

Sayyid ist kein Grafentitel, sondern der Titel der Nachfahren des Propheten Muhammad. In manchen Ländern sind zwar Sayyid-Familien zu Landadel aufgestiegen, aber der Umkehrschluss gilt nicht.

Die Titel haben sich im Lauf der Zeit gewandelt. Im Iran sind heute "Âghâ" und "Khânom" (-e Dehqâni) die normalen Anredeformen "Herr" und "Frau" (Meier). In Indien und Pakistan ist "Khan" ein normaler Nachname, der darauf hinweist, dass der Träger afghanische Vorfahren hat. Dafür weisen Namen, die mit iranischen Städten zusammenhängen (Shirazi, Hamdani) darauf hin, dass die Vorfahren des Trägers im Mogulreich iranischstämmige Beamte waren. Ähnlich ist Saxena ein Name der Nachfahren hinduistischer Beamten. "Mirza" (wörtl. "Prinz") ist ein Titel für Nachkommen der Moguln; darunter befinden sich mittlerweile aber auch arme Rikschafahrer. "Chaudhri" und "Deshpande" sind Namen der Nachkommen kleiner Landadliger (Zamindar), also Bauern, die zu Mogulzeiten reich genug waren, um lokale Ämter zu ersteigern. Rathore ist zwar der Name der Herrscherhäuser von Jodhpur und Jaisalmer, aber zum Clan Rathore gehören auch Kleinbauern, Kaufleute und Barden.

Kurz, Adelstitel in außereuropäische Kulturen zu übertragen ist ein bisschen naiv. Das geht nur, wenn die Herrschaftsformen denen im spätmittelalterlichen Europa ähneln, wenn also die Macht von Familien ausgeht, die erblich mit einem definierten Gebiet von Grundbesitz verbunden sind. Sonst nicht. Curryfranke (Diskussion) 13:47, 28. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Der Artikel befasst sich ausdrücklich nur mit Europa. --Rogald (Diskussion) 00:43, 25. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

"Herzog" in Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Wodurch werden diese Behauptungen im Text "Dies mündete in sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen „Herzog von Württemberg“" und die Titelbezeichnung als "Fürst" aus Traditionspflege im Familiennamen namensrechtlich konkret und begründet belegt? --93.212.126.158 17:01, 15. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Das war wohl etwas missverständlich formuliert. Der heutige Familienname der Württemberger ist „Herzog von Württemberg“. „Herzog“ ist hier kein Primogeniturtitel, sondern Namensbestandteil aller Familienmitglieder (siehe Haus Württemberg).
Der Satz zum "Fürst" bezog sich nicht auf das Haus Württemberg, sondern ganz allgemein auf Familienoberhäupter, die diesen (namensrechtlich nicht mehr existenten) Titel in der Öffentlichkeit führen. Da dieser Sachverhalt aber bereits im letzten Satz des Abschnitts "Deutschland" erklärt ist, lag hier eine Redundanz vor, die durch deine Änderung beseitigt worden ist. Ich habe versucht, das Übrige noch einmal klarer zu formulieren. --Jossi (Diskussion) 19:16, 15. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ist zwar schon ein paar Tage her aber trozdem Finde ich diesen Abschnitt immer noch nicht gut: Dies bedeutet, dass vormalige Titel wie zum Beispiel Prinz oder Graf, die früher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, während Titel wie König, Großherzog usw., die nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, ganz entfielen. Dies führte zu sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen „Herzog von Württemberg“ oder die Nachkommen des ehemaligen kurfürstlichen Hauses Hessen den Familiennamen „Prinz und Landgraf von Hessen“
In meinen Augen werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, das die Nachfahren der königlichen Familie Württemberg heute Herzoge und nicht Prinzen sind hat (meiner Meinung nach) nichts mit der irgendwelchen Namensgesetzen zu tun sondern liegt einfach daran das der letzte Württembergische König 1918 auf seine Krone verzichtet hat und den Titel eines Herzogs zu Württemberg angenommen hat. Er war somit defakto kein König mehr sondern nur noch ein Herzog. Somit handelt es sich in diesem Fall auch nicht um einen "unterschiedlichen Familiennamen" sondern nur um die konsequente Anwendung des Systemes, da der König quasi seinen Namen selber geändert hat und somit den seiner ganzen Familie.
Das stimmt nicht ganz. Bevor Württemberg zum Königreich erhoben wurde, war der Landesfürst ein Herzog und zwar ein Herzog des HRR. Dieser Titel blieb dem ehemaligen Herrschergeschlecht, in Form des Familiennamens bis heute, erhalten, während der Königstitel mit der Monarchie sein Ende fand. Dies gilt für alle bis 1918 regierenden Familien, sie tragen die Titel, die sie am Ende des HRR trugen. So sind die Angehörigen des ehemals herrschenden Geschlechts in Baden (bis 1918 Großherzogtum) Markgrafen, in Hessen (Großherzogtum) Landgrafen, in Bayern und Sachsen (Königreiche) Herzöge. Ausnahme ist Preußen, das schon 1806 (und zwar außerhalb der Ordnung des HRR) Königreich war; hier heißen die Angehörigen des alten Herrscherhauses Prinz. --Hajo-Muc (Diskussion) 20:17, 24. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Im Prinzip richtig, es ist aber tatsächlich in manchen Fällen äußerst schwierig, für jedes Individuum der Nachfahren des ehemaligen Adels ganz sicher sein zu können, was nun deren exakter amtlicher Name ist. Daher plädiere ich dafür, dass wir uns an den Namen orientieren, die jeweils in der Öffentlichkeit bezogen auf den konkreten Fall überwiegend in Gebrauch sind. Die Diskussion über Adelsnamen hat es immerhin schon mal 2010 in die Liste unvorstellbar öder Diskussionen geschafft. Eine weitere lange Diskussion dazu gab es dann nochmal hier: Wikipedia Diskussion:Namenskonventionen/Archiv/2012-I#Adelsnamen --Stolp (Disk.) 08:27, 25. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Tabelle Adelstitel in verschiedenen Sprachen[Quelltext bearbeiten]

Man sollte sich entscheiden, was man will: Die Übersetzung der deutschen Titel in die diversen Sprachen oder die Gegenüberstellung der in etwa entsprechenden Titel. Auch haben Spezialbezeichnungen wie Altgraf oder Wildgraf m. E. hier eigentlich nichts zu suchen. Auch Amtsbezeichnungen wie der Holzgraf oder Funktionsbezeichnungen wie der Kurfürst sind hier eigentlich fehl am Platz. --Hajo-Muc (Diskussion) 21:51, 15. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Auf verschiedenen historischen Karten findet sich für das Fürstentum Waldeck die Bezeichnung Ducatus Waldeckiensis wieder. Das passt zur lat. Übersetzung des Begriffes "führen" -> "ducere". Die Tabelle ist demnach m. e. fehlerhaft.

Das hätten die Waldecker wohl gerne gehabt. „Ducatus“ ist die lateinische Bezeichnung für ein Herzogtum. Hier soll es wohl dazu dienen, die Reichfürstenwürde der gefürsteten Grafen von Waldeck zu demonstrieren. --Hajo-Muc (Diskussion) 07:53, 5. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

In diesem Artikel herrscht ein großes Missverständnis. Letzten Endes geht dies auf die Auflösung des HRR zurück, bei denen Dutzende von Reichsfürsten auf einmal Souveränität erlangten, ohne diese ausfüllen zu können. So führten auf einmal in Deutschland und Italien die Monarchen unabhängiger Staaten Titulaturen, die eigentlich innerstaatlich vergeben wurden. Dies sind aber keine Adelstitel im eigentlichen Sinne (mehr), sondern die Titulaturen von Monarchen unabhängiger Staaten. Es wäre zu spaßig gewesen, hätte sich der Duodezherrscher Fürst von der Leyen auf einmal König genannt; der Herzog von Mecklenburg widerum mag Auseinandersetzungen mit seinen Ständen gefürchtet haben, die ihrerseits hätten argwöhnen können, ihr Herzog maße sich mit einem Königstitel nach der Landesverfassung unangemessene absolutistischen Herrschaftsgewalten an. Ein Monarch mag dem Adel entstammen, er ist aber kein Adliger, sondern macht (bei Gelegenheit) Leute zu Adeligen. Aus diesem Grunde sind Kaiser, König und dergleichen aus der Liste der Adelstitel zu streichen. --Hajo-Muc (Diskussion) 01:09, 18. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Die für die Kurfürsten in der Tabelle vermerkte Anrede „Königliche Hoheit“ steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus den Vergleichsartikeln Kurfürst und Fürst. Soweit ich das diesen Artikeln entnehmen kann, dürfte die Anrede „Durchlaucht“ gewesen sein, zumindest solange das Heilige Römische Reich Bestand hatte – bevor die Kurfürsten die Königswürde für ihr Land erhielten, was erst im 19. Jh. der Fall war. Wer kann hier Aufklärendes beitragen? Es erscheint auch nicht plausibel, dass ein Kurfürst als „königlich“ angeredet wird. --Grizma (Diskussion) 15:58, 27. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe gestern mit einem befreundeten Historiker telefoniert, der mir bestätigte, dass Kurfürst:innen tatsächlich Anspruch auf die Anrede Königliche Hoheit hatten, auch bevor die Kurfürstentürmer als Länder unter Führung eines Königs firmierten. Einen Beleg habe ich dafür aktuell nicht. Ich frage da nochmal nach, ob es ein Werk gibt, aus dem sich das belegen lässt. --Grizma (Diskussion) 13:34, 29. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Äquivalent für ausländische Titel in Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Ich bin auf zwei indisch/persische Titel Mīr und Mīrzā gestoßen, welche nicht in der Tabelle stehen. Weiß jemand ob es für diese ein Äquivalent gibt? (nicht signierter Beitrag von EiersalatmitGurken (Diskussion | Beiträge) 12:03, 24. Aug. 2021 (CEST))[Beantworten]

Mir ist die persische Kurzform von Emir, Mirza die Kurzform von Emirzade (= Sohn eines Emirs, auch reine Höflichkeitsformel). Äquivalent? Gibt es wohl nicht direkt. Im Fall von (Britisch-)Indien könnte man versuchen, über die britische Protokollordnung eine Einstufung zu erreichen. Allerdings kann es wohl durchaus möglich sein, dass zwischen dem Mir von X und dem Mir von Y eine oder sogar mehrere Rangstufen liegen. --Hajo-Muc (Diskussion) 19:48, 24. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Niederländisch Königin[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens ist der Titel der niederländischen Königin in Konigin sondern Dronning (nicht signierter Beitrag von Adomnan (Diskussion | Beiträge) 15:38, 2. Apr. 2022 (CEST))[Beantworten]

Das wäre Dänisch.--Herrgott (Diskussion) 15:52, 2. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

Rangfolge von Fürst[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es unzutreffend bzw. unvollständig, wenn hier ein rangmäßiger Unterschied zwischen der Stellung eines Fürsten im deutschen und in ausländischen Rechtsordnungen postuliert wird. Tatsächlich besteht dieser Unterschied nur scheinbar. In Deutschland muss zwischen den „alten“ Fürsten (aus der Zeit des HRR) und den „neuen“ (aus späterer Zeit) unterschieden werden. Beim HRR muss außerdem berücksichtigt werden, dass dieses, anders als Frankreich oder England, eine Wahlmonarchie war.

Die Fürsten des HRR waren zum einen die Kronvasallen, die in den Königreichen England und Frankreich „pair“ bzw. „peer“ genannt wurden. Zum anderen waren sie bis zur Schließung des Kurfürstenkollegiums die Wähler des des deutschen Königs und zugleich die potentiellen Kandidaten für dieses Amt. Dieser Personenkreis war daher durchaus den Prinzen von Geblüt vergleichbar. Rangmäßig waren sie Herzöge, Markgrafen, Landgrafen oder Grafen. Für letztere bürgerte sich, um sie von den nichtfürstlichen und landständigen Grafen zu unterscheiden, der Titel „Fürst“ ein.

Nach dem Ende des HRR waren aus den Reichsfürsten entweder die Regenten unabhängiger Staaten oder die sogenannten Standesherren geworden. Nur wenige dieser Regenten trugen aber den Titel König. So kam es, dass sie fast ausschließlich als höchsten Adelstitel den eines Fürsten verliehen. die einzigen mir bekannten Verleihungen eines Herzogstitels sind Sonderfälle: der Herzog von Leuchtenberg für Napoleons stief- und Adoptivsohn Eugène de Beauharnais und der Herzog von Reichstadt für Napoleon II., Napoleons Sohn. Die Rangverhältnisse in Deutschland sind daher nur scheinbar andere. --Hajo-Muc (Diskussion) 10:55, 4. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]