Diskussion:Aufenthaltsraum

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Überarbeiten: Normen[Quelltext bearbeiten]

Die zitierten Normen der Berliner Bauordnung bedürfen einer Überarbeitung, sowohl formal (Zitierweise) als auch inhaltlich (die Paragraphen und Absatznummern sind nicht mehr aktuell). Bei der Gelegenheit könnte man die BauNVO mit Vorlage:§ verlinken. --Fl.schmitt 09:55, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Belichtung ist falsch erklärt[Quelltext bearbeiten]

Zitat: Damit sie ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können, muss das Rohbaumaß jeder Fensteröffnungen nach Bundesland mindestens 1/8 oder 1/10 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben. ----- Das ist so falsch. ----- Die Gesamtheit alles Fensteröffnungen eines Raumes nicht jede Fensteröffnung muss mind. 1/8 der Raumgrundfläche betragen. Oder wie man so lapidar sagt, man braucht "1/8tel in Glas" für jeden Raum. Diese 1/8tel können verteilt sein auf 2 oder 3 oder mehr Fenster.

Verkaufsräume sind Aufenthaltsräume?[Quelltext bearbeiten]

Wenn der Betreff stimmt, erfüllt kein Discounter die Belichtungsregeln der Landesbauordnungen der Länder.