Diskussion:Aussperrung

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Aussperrung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ich kann mich seit langer Zeit nicht mehr an einen Fall erinnern, in dem die Arbeitgeber von Ihrem Recht auf diese Maßnahme Gebrauch gemacht hätten. Kann man mal bitte Beispiele aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (und evtl. auch darüber hinaus) anbringen und kurz erläutern? -- Thomas Binder, Berlin 08:13, 1. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Bedeutung des Wortes[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß, bedeutet Aussperrung, dass die Arbeitnehmer das Betriebsgelände nicht betreten dürfen. Dieser Aspekt sollte in dem Artikel in jedem Falle ergänzt werden. -- Unjön 03:31, 2. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
P. S.: Das ist sicherlich auch der Grund, warum dieses Mittel bei der Deutschen Bahn nicht angewandt wurde: ihr Betriebsgelände erstreckt sich ja praktisch bundesweit und daher ist eine solche Aussperrung nicht durchzusetzen.

Ausperrung trifft alle?[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens trifft eine Ausperrung alle Arbeitnehmer, auch die nicht gewerkschaftlich organisierten. Sollte dies nicht erwähnt werden? 84.173.197.7 14:09, 31. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Gerade gefunden: Die letzten Aussperrungen waren 1984 in der Metallindustrie und 1978 bzw. 1979 in der Stahlindustrie, chemischen Industrie und wieder in der Metallindustrie. 84.173.197.7 14:32, 31. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die beiden Böckler-Links haben sich geändert. Eine Übersicht über Ausgewählte Arbeitskämpfe von 1980-1999 findet sich hier, eine Statistik der Arbeitskämpfe von 1971-2009 hier. --Spürfuchs (Diskussion) 12:02, 6. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Rechtsprechung geht zwar m.E. nicht sinnvoll in Fließtextform, dafür aber um einiges ausfürhlicher - wie ging das Urteil aus, in welchem Zusammenhang fiel es und, ganz wichtig, Belege dafür. -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 20:12, 2. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Warum auf Deutschland begrenzt?[Quelltext bearbeiten]

Es würde Sinn machen mehr als nur die Situation in der Schweiz anzusprechen. Soweit ich weiß sind Aussperrungen in den meisten westeuropäischen Ländern illegal. Ist aber gefährliches Halbwissen. Weiß jemand mehr und kann den Artikel entsprechend ergänzen? (nicht signierter Beitrag von 213.39.218.163 (Diskussion | Beiträge) 21:50, 20. Apr. 2009 (CEST)) Da es dann in vielen Ländern zu pleiten in den Firmen kommen kann und dass wieder rum den statt schadet da (nicht signierter Beitrag von 79.208.70.79 (Diskussion) 08:37, 27. Mai 2014 (CEST))[Beantworten]

Aussperrungsverbot in Hessen nicht „neutralisiert“[Quelltext bearbeiten]

(Betrifft Version 77535088#Rechtsprechung)

In dem Urteil lehnte das Gericht die inhaltliche Auseinandersetzung mit sämtlichen vom Kläger gemachten Anträgen ab, weil die behaupteten Sachverhalte (Bedrohung mit Maßnahmen gegen eine Aussperrung) gar nicht existierten. Es fand daher keine Auseinandersetzung des Gerichtes mit irgendwelchen Gesetzen zur Aussperrung statt. Eine Auseinandersetzung mit dem Aussperrungsverbot auf abstrakter Ebene wurde ebenfalls ausdrücklich abgelehnt. Zitat:

„Mit dem zweiten Hilfsantrag zu 3) kann der Kläger schließlich ebenfalls nicht durchdringen. Denn mit ihm wird - losgelöst von jeglichem zugrundeliegenden Sachverhalt - die Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage begehrt, die dahin geht, ob Art. 29 Abs. 5 HV zur Grundlage polizeilicher Maßnahmen gegen den Kläger gemacht werden kann. Zur Entscheidung abstrakter Rechtsfragen kann verwaltungsgerichtlicher Schutz jedoch nicht in Anspruch genommen werde, da dies praktisch auf eine rein gutachtliche Tätigkeit der Gerichte hinauslaufen würde.“

Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Urteil vom 6. März 1968 - Aktz: II OE 59/67 [1]

Eine irgendwie geartete Aussage des Gerichtes zur Gültigkeit oder Ungültigkeit des hess. Aussperrungsverbots ist also nirgends in dem Urteil zu finden. Das Urteil verhält sich in sofern neutral gegenüber dem Verbot, es neutralisiert es jedoch nicht. Ein Bezug auf das Grundgesetz findet sich ebenfalls an keiner Stelle.—Markus Prokott 18:54, 1. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das Jura-Forum ist anderer Ansicht: http://www.juraforum.de/lexikon/aussperrung "[...] Die Aussperrung ist nach Art. 29 der Hessischen Verfassung rechtswidrig; diese Regelung wird jedoch vom Grundgesetz gemäß Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. März 1968 (AZ: II OE 59/67) neutralisiert." - Die sollten ja eigentlich eine Qualitätskontrolle haben, die juristisch sattelfest ist. - Außerdem scheint mir ein staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie generell kritisch zu sein und in diesem Sinne darf der Landesgesetzgeber nicht einfach den Arbeitgebern ihr Abwehrmittel nehmen. Selbst wenn die zitierte Passage aus dem Urteil (s.o.) also nicht viel sagen sollte, bleibt die Frage, ob wegen des unklaren Status die Verfassungsbestimmung nicht ein zahnloser Tiger ist, der im tatsächlichen Anwendungsfall von den Verfassungsgerichten kassiert würde. - Aber ich bin kein Jurist ... (nicht signierter Beitrag von 88.78.82.93 (Diskussion) 18:17, 23. Apr. 2015 (CEST))[Beantworten]
Diesbezüglich relevant ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1988, das ich eingefügt und verlinkt habe.--Lexberlin (Diskussion) 20:06, 20. Jun. 2022 (CEST)[Beantworten]

Erst 1920 „erfunden“?[Quelltext bearbeiten]

Zu Beginn des Texts heisst es:

Eine Aussperrung ist ein Mittel der Direkten Aktion, das von William Mellor 1920 erdacht wurde.

Das kann aber nicht sein, da es Aussperrungen bereits früher gab, etwa den von William Martin Murphy erzwungenen Dublin Lockout im Jahr 1913. --AFBorchert 18:01, 13. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ist entfernt--Karsten11 (Diskussion) 12:00, 19. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Merriam-Webster's[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Text von "Marriam Webster" auf "Merriam-Webster's" geändert. Allerdings frage ich mich, ob dieser Hinweis überhaupt nötig ist. Zum Textverständnis ist meiner Ansicht nach weder die Quelle noch das Jahr des ersten Auftretens nötig. -- Anmaron (Diskussion) 19:51, 6. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Den Verweis auf Merriam-Webster's würde ich weglassen. Das erschwert das Lesen nur zusätzlich, da man erst rausfinden muss, dass das es sich um ein Wörterbuch handelt. Die Jahreszahl des ersten Auftretens finde ich wissenswert, gehört aber eher in den Abschnitt "Geschichte" als in den Einleitungstext. --Lfriese2 (Diskussion) 17:28, 30. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]