Diskussion:Besoldungsordnung A

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Steuern und Sozialabgaben[Quelltext bearbeiten]

zahlt man auf die besoldungstufe (bspw A.) noch steuern oder ist da brutto = netto ?

Die Einkünfte müssen ganz normal versteuert werden.--HolgerB 11:15, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

naja - steuerrechtlich sicher richtig - aber man muss eben beachten das die Sozialabgaben von Beamten nicht gezahlt werden müssen. Insgesamt liegen die bei rund 40%. Wobei rund 20% vom Arbeitnehmer zu zahlen sind.

das sollte man daher schon berücksichtigen um das Beamtengehalt mit einem normalen Areitnehmer gehalt zu vergleichen.

Aber das hat mit der Steuer nichts zu tun. Und man muß auch berücksichtigen, daß bei Beamten auch noch Abgaben dazu kommen: Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, von der man nicht befreit werden kann, außerdem zum Beispiel ist es dringend angeraten sich gegen Krankheit zu versichern. U.U. kommen durch das jeweilige Dienstrecht noch Abgaben dazu, wie z.B. die sog. Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe oder die Ersatzabgabe für die Praxisgebühr bei Bundesbeamten. Aber auch das hat mit der Steuer nichts zu tun. --HolgerB 16:27, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Außerdem haben Beamte einen andere Steuertabelle B nicht A und das bereinigte Nettoeinkommen sieht etwas anders aus. Desweiteren gibt es noch andere dienstrechtlich Unterschiede. Diese Mär, dass Beamte keine Steuern zahlen scheint sich immer noch zu Halten, woher die genau kommt weiß wohl keiner.

Außerdem erhalten Beamte Status bedingt noch einige Zulagen. Außerdem kommen Beamte grundsätzlich nicht in die GKV. Das tut schon weh wenn man sich bis zu 50% selbst privat verschichern muss.

In den Tabellen müssen die Einstiegs- und Endämter der jeweiligen Laufbahngruppen genauer unterschieden werden.--92.227.131.136 22:47, 23. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

dazu kam bis „vor Kurzem“, daß Pensionen immer zur Einkommenssteuer veranlagt wurden. Als wegen einer Ungleichbehandlung (vermeintlichen Benachteiligung) bzgl. der Höhe von Renten geklagt wurde, wurden auch diese als grundsätzlich steuerpflichtig eingestuft. --87.163.64.108 02:43, 30. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Doppelte Berufe[Quelltext bearbeiten]

Div. Berufe sind mehrfach aufgezählt, in versch. Besoldungsklassen (Beispiele: Erster Hauptwachtmeister, Betriebsassistent, Obertriebwagenführer, Lehrer, Pfarrer usw.). Kann jemand für mehr Klarheit sorgen? --Falense Fragen? 11:11, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Amtsbezeichnungen die doppelt vorkommen, sind entweder für herausgehobene Posten oder zur Erhöhung des Einkommens ohne daß sich die Amtsbezeichnung ändert.--HolgerB 11:15, 18. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Doppelte Einordnung A6, A9 und A13[Quelltext bearbeiten]

Wieso werden diese Besoldungsstufen doppelt eingeteilt? Ok, ein Beamter im gehobenen Dienst kann bei entsprechender Qualifikation bis zum sagen wir Referatsleiter (A13) aufsteigen, aber gehört er damit nicht schon höheren Dienst (auch wenn er dann nicht so ohne weiteres weiter aufsteigen kann)?? axpdeHallo! 09:05, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

A13 zum Beispiel ist zum einen die für die Laufbahn des gehobenen Dienstes maximal erreichbare Beförderungsstufe (Dienstbezeichnung z. B. Oberamtsrat); andererseits regelmäßig Eingangsamt derjenigen, die im höheren Dienst beginnen (Dienstbezeichnung dann je nach Dienstherr z. B. Regierungsrat). Das erweckt wirklich den Anschein, als gäbe es die Besoldungsstufe fälschlicherweise doppelt. Gilt analog für A6 und A9. Gruß, --3268zauber 09:10, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Die Amtsbezeichnungen wurden kürzlich nach Fachbereichen sortiert. Ich fand die alphabetische Sortierung übersichtlicher. Vor allem aber gibt es ja gerade bei den Grundamtsbezeichnungen viele die in verschiedenen Fachbereichen verwendet werden.--HolgerB 14:37, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Die alphabetische Sortierung hatte mehrere gravierende Nachteile. Zunächst einmal ist mir überhaupt nicht aufgefallen, dass es dort nach dem Alphabet ging, es war aus meiner Sicht ein krudes Durcheinander, zumal ehemalige und aktuelle Bezeichnungen durcheinandergingen. Außerdem ist die Liste schon lange nicht mehr auf dem neuesten Stand, so bin ich mir zu 99,99% sicher, dass es keine verbeamteten Lokführer mehr gibt!
Ein weitere Nachteil ist, dass viele Bezeichnungen weit auseinandergerissen werden, obwohl sie zT. nur eine Variation ein und des selben Dienstes sind, insb. bei militärischen Rängen, aber auch zB. bei Polizeikommissar und Kriminalkommissar.
Ich gebe zu, die aktuelle Sortierung ist sicher noch ausbaufähig, evtl. mit Zwischenüberschriften entsprechend den von mir eingefügten Kommentaren ... axpdeHallo! 16:57, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Es gibt auf jeden Fall noch beamtete Lokomotivführer, die jüngsten müßten jetzt so um die 40 sein. Außerdem entspricht die derzeitige Fassung meiner Prüfung nach der Anlage I zum BBesG.
Ich möchte dich ferner darauf hinweisen, daß durch deine Änderungen kursive Markierungen an der falschen Stelle gelandet sind und dich bitten das in Ordnung zu bringen. Ich habe diese Markierungen seinerzeit eingefügt und das war ein Haufen Arbeit und ich will die nicht noch mal machen ;-)
Ferner ist es auch problematisch, daß die Grundamtsbezeichnungen in verschiedenen Bereichen nur mit unterschiedlichen Vorsätzen vorkommen. So gibt es Sekretäre beispielsweise im Justizvollzugsdienst, bei Gerichten, in der allgemeinen Verwaltung, beim Bundeseisenbahnvermögen und bei den Nachfolgeeinrichtungen der Bundespost usw. Die Zusammenstellung würde dadurch sehr sehr unübersichtlich. Ich bitte das zu berücksichtigen.--HolgerB 19:30, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich habe soeben mit einer erneuten Alphabetisierung begonnen. Wie ich vor mehr als 2 Jahren schon geschrieben habe, gibt es Beamte mit den Grundamstbezeichnungen in allen Bereichen der Verwaltung. Die bisherige Soriterung Wachtmeister vor Schaffner ist mir schleierhaft und unübersichtlich.--HolgerB 18:01, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Besolderungsordnung[Quelltext bearbeiten]

Da ich im öffentlichen Dienstrecht nicht ganz so firm bin, müsste jemand mal die Änderungen einfügen, die sich seit der Föderalismusreform in Bezug auf die Höhe der Besoldung ergeben haben, einfügen. Vor allem welche Länder von der Abweichungsbefugnis Gebrauch gemacht haben usw.! Gruß -- Willicher 00:22, 12. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht sollte ergänzt werden das Bürgermeister von Städten und Gemeinden in A 16 eingestuft werden. Ich weiss leider nicht die Einwohnergrenze ab der Sie in die B-Besoldung fallen.

Jedenfalls bekommen Bürgermeister A 16 ^^ --80.69.206.94 08:55, 30. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]

Stimmt nicht: Das mag in einzelnen Ländern sein, aber nicht allgemein. sie z.B. hier--HolgerB 19:54, 30. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]
In NRW bekommen Oberbürgermeister z.B. B10! --Willicher 20:53, 30. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]

Wachtmeister A2[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte bitte jemand diese Verlinkung rausnehmen! Vielleicht gab es ja mal eine Berusbezeichnung, die Wachtmeister hieß und mit A2 besoldet wurde, diese ist aber sicherlich nicht in dem Artikel gemeint... Danke! (nicht signierter Beitrag von 109.85.70.246 (Diskussion | Beiträge) 20:31, 26. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

(erledigt) Gymnasiallehrer[Quelltext bearbeiten]

fehlen in der Länder-Übersicht. Sind sie A14, A15 oder noch etwas anderes? --Roentgenium111 20:19, 4. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

So einfach ist das nicht. Gymnasiallehrer können Studienrat (A13), Oberstudienrat (A14), Studiendirektor (A15) oder Oberstudiendirektor (A16) sein, alles unterschiedliche Besoldungsgruppen... Und alle stehen in der Übersicht drin. Also: Frage an der falschen Stelle gestellt.--Juliabackhausen 21:08, 4. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo ich werde nach diesem Diskussionsbeitrag den Beruf Pfarrer aus der Besoldungsstufe A13 nehmen. Der Grund: Pfarrer werden von den Bistümern bezahlt. - Also keine Beamten! Es gibt katholische Geistliche die je nach Konkordaten vom Staat bezahlt werden. - Aber für Pfarrer im Allgemeinen ist das nicht der Fall. Pfarrer in einer Bundesbesoldung zu führen ist einfach falsch. Welche Pfarrer werden vom Bund bezahlt.... Die Besoldung liegt bei den Bistümern.... -- PogoEngel 22:30, 20. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ein Blick in die BBesO A hilft hier weiter: In dieser [1] findet man unter A 13 die Amtsbezeichung Pfarrer. Es gibt nämlich tatsächlich Pfarrer, die von Bund oder Ländern bezahlt werden. Wenn man noch einen Blick in die Bundeslaufbahnverordnung wirft, findet man sogar die entsprechende Amtsbezeichnung im Bundesbereich, nämlich Militärpfarrer. Auch im Landesbereich gibt es entsprechende Stellen für Pfarrer, die arbeiten meistens im Justizvollzug. Ich werde also die Änderung wieder zurücknehmen und dann auch gleich die Änderungen bis zum 21.11. rückgängig machen, da die Amtsbezeichnungen nicht Priester oder Pastor sondern Pfarrer.--HolgerB 10:57, 9. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]
Das habe ich nie bestritten, allerdings habe ich Angst, dass so sugeriert wird, alle Pfarrer und PAstoren wäre Beamte - Dabei ist dies nur in einem Bruchteil der Fälle in der Tat so. Bis auf die Ausnahmen die du anführst wird es eng mit weiteren Seelsorgern im Staatsdienst... Aber vielleicht sollte in diesem Fall ergänzend der Artikel ḱirchlichler Beamter angestrebt werden... PogoEngel 14:46, 9. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hatte deinen Einwand so verstanden, dass es überhaupt keinen Pfarrer im Staatsdienst gibt. Es fehlt in der Tat ein Artikel über kirchliche Beamte.--HolgerB 11:51, 10. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Wieso klärt ihr das nicht genauso im Artikel

Sonst wird der nächste wieder drüber stolpern. --Siehe-auch-Löscher 12:02, 10. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

  • Direktor einer Heimsonderschule
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern oder
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern

Kann man die zwei Unterpunkte nicht einfach entfernen? --Siehe-auch-Löscher 16:33, 10. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Ob Benutzer:Harry8 wohl noch mitteilt, auf welcher Quelle seine Ergänzungen basieren?[Quelltext bearbeiten]

--Ottomanisch 18:39, 15. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die habe ich als Literatur in den Artikel eingetragen;-) Harry8 19:57, 15. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bürgermeisterbezahlung in NW: Quelle[Quelltext bearbeiten]

Die Bürgermeisterbezahlung in Nordrhein-Westfalen wird hier aufgeführt Harry8 18:23, 16. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ungereimtheiten[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 der Beamten in Deutschland." Aber was ist mit A 2 - A 8? Im Artikel selbst wird dann entweder ab A 6 (Dienste) oder ab A 2 (Bezeichnungen) gezählt. Bitte diese Widersprüche beseitigen. -- 93.104.1.213 07:19, 8. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

erledigt--HolgerB 18:01, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

die Zuordnung der Ämter bzw. der Bezeichnungen ändert sich laufend, daher macht es eigentlich keinen Sinn, die Ämter hier im Detail aufzuzählen --91.64.123.134 12:56, 31. Mär. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bundesweite Absprache über die Höhe der Bezüge[Quelltext bearbeiten]

Beim Lesen wurde mir klar, warum Wikipedia im Schulen nicht als Quelle zitiert werden darf -ein "guter" Grund ist dieser Beitrag Insbesondere: "Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsstufen war trotz der Regelung in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der einzelnen Länder aufgrund von bundesweiten Absprachen über Jahrzehnte einheitlich. In den letzten Jahren haben sich aufgrund unterschiedlicher Steigerungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie der Abschmelzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) die tatsächlich mit den einzelnen Stufen bezahlten Monats- und Jahresgehälter auseinander entwickelt."

Die Absprache hieß "Grundgesetz" und regelt die Gesetzgebungskompetenzen ... Durch die Förderalismusreform 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz (u. a.) für die Besoldung der Beamten und Richter der Länder und der ihnen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts auf die Länder über (s. Art. 74 Abs. 1 Nr 27 GG) (nicht signierter Beitrag von 80.153.181.170 (Diskussion) 15:03, 14. Mai 2012 (CEST)) [Beantworten]

Baden-Württemberg / Pflegeberufe[Quelltext bearbeiten]

Krankenschwestern und -pfleger, so wie Stationsschwestern. Stimmt das? woher die Info? Also die, die ich kenne (sowohl jüngere als auch ältere) sind alle als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig. Ich wüßte jetzt keine Einrichtung im Landes, in welcher Schwestern und Pfleger verbeamtet sind. --DerSchwabe (Diskussion) 10:26, 17. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

A9 ist Eingangsamt, nicht A10![Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt A10 steht als Fußnote 1: "Als Eingangsbesoldungsgruppe für Laufbahnen, in denen für die Befähigung ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert wird, wenn der Beamte für die Befähigung einen solchen Abschluss nachweist." Zumindestens für NRW ist A9 das Eingangsamt für alle Polizeibeamte mit Bachelorabschluss. Der entsprechend verlinkte Artikel zum POK macht das noch einmal deutlich: "Es handelt sich um das erste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes." Falls mal jemand Zeit hat, dann bitte korrigieren. MFG M (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.5 (Diskussion) 08:45, 13. Jul. 2015 (CEST))[Beantworten]

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Die Fußnote gehört zur Bundesbesoldungsordnung. Das bedeutet nicht, dass sie für alle Länder gleichermaßen gilt. Für den Bund hat sie jedoch uneingeschränkte Gültigkeit.--Bungert55 (Diskussion) 09:55, 13. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Trennung Bundesbesoldung / Landesbesoldungen[Quelltext bearbeiten]

Der Eingangsabschnitt trifft wohl nur auf die Bundesbesoldung zu. Die Besoldungsregelungen der Länder sind mittlerweile sehr unterschiedlich und weder mit der Bundes- noch mit den Landesbedoldungen vieler Länder unmittelbar vergleichbar. MfG Harry8 09:56, 13. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Imho ist der Eingangsabschnitt eindeutig. Dort wird durchaus die (Auseinander-)Entwicklung der Besoldung in Bund und Ländern adressiert.--Bungert55 (Diskussion) 10:11, 13. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Beispiel:
Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen:
Diese Einteilung gibt es so in manchen Ländern nicht mehr. MfG Harry8 11:32, 13. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitetes Landesbesoldungsgesetz (seit 2010), Aktualisierte Einteilung[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

die Einträge für Baden-Württemberg entsprechen nicht mehr dem Stand der geltenden Rechtslage. Die alle Besoldungsgruppen wurden seit 2010 überarbeitet (durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG) vom 9. November 2010).

Die Aktuelle Fassung des LBG bzw DRG findet sich hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BesG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Die Aktualisierung ist ziemlich umfangreich. Ich kann aus zeitlichen Gründen dies leider nicht selbst in diesem Artikel vornehmen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit das Dokument im Prinzip in einen Wiki-Artikel umzuwandeln?

Ich hoffe, dass die Aktualisierungen relativ zeitnah geschehen (immerhin ist der Abschnitt schon 6 Jahre veraltet). Zu beachten sind vor allem die Anhänge (und die "kw"-Stellen (künftig wegfallende Stellen)).

--DrDee (Diskussion) 14:38, 12. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Baden-Württemberg ist aktualisiert.--Asperatus (Diskussion) 10:01, 10. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Alte Werte / Neue Werte / Referenzierung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag offensichtlich hat der Artikel ein grundsätzliches Problem zur Aktualisierung und zur Referenzierung. Natürlich kommen alle Jahre wieder neue Besoldungsordungen. Der jeweils aktuelle Stand wird seit Jahren nicht abgebildet, weil einfach die redaktionelle Betreuung dazu fehlt. Andererseits kann es für den Leser auch von Interesse sein die bereits früher hier eingebrachten Informationen für inzwischen historische Besoldungsordnungen einzusehen.

Umseitig sollte deshalb jeweils mit Referenzen mit dem Format "Stand/Jahr" und ggf. noch für Bereichsgültigkeit angegeben werden. Die Untauglichkeit von Formulierungen wie "derzeit" wurde in Wikipedia:Kurier#„derzeit“ thematisiert und ausführlich dazu diskutiert[2]. Grüße --Tom (Diskussion) 16:39, 24. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]