Diskussion:Fernmeldegeheimnis

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fernmeldegeheimnis“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Artikel ist unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Hab mich eingelesen und bin hängengeblieben. Das ist eine Nerd- und Expertensprache, das packt der Leser nicth. Schwarzer Tag für Trolle 12:07, 16. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Dem möchte ich mich anschließen. Insbesondere vermisse ich die konkrete Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses. Im ersten Satz ist von einem Verbot die Rede, aber wem es verboten ist, steht da leider nicht. Aber genau darauf laufen die drängenden Fragen zu dem Thema (und auch zum Thema "Briefgeheimnis") hinaus: Verletzte ich ein Grundrecht, wenn ich den Lautsprecher am Telefon einschalte, sodass andere mithören können? Verletzte ich ein Grundrecht, wenn ich einen Brief an einen Kollegen oder an ein Familienmitglied versehentlich öffne? Wird ein Grundrecht verletzt, wenn mehrere Personen ein E-Mail-Account gemeinsam nutzen? Macht sich ein Firmenchef strafbar, wenn er E-Mail- und Internetverkehr seiner Mitarbeiter überwacht? -- 93.135.114.207 14:44, 16. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Vorratsdatenspeicherung[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, jemand sollte sich den Artikel nochmal im Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung anschauen. --Ernie Oo 23:08, 11. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Im Artikel steht Das Fernmeldegeheimnis war in der DDR formal in §202 StGB (DDR) unter Strafe gestellt.
Müsste es nicht eher heißen, dass ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis unter Strafe stand?

50er und 60er Jahre[Quelltext bearbeiten]

Peter Mühlbauer: Postzensur und Telefonüberwachung, Telepolis, 05.06.2009, unter heise.de

Da die damalige Praxis nicht mit heutigen Maßstäben übereinzustimmen scheint wäre eine Schilderung dieses Zeitraumes interessant. Nemissimo 酒?!? RSX 10:43, 16. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

siehe auch die Diskussion zur Frage der Redundanz.--Cologinux 13:05, 2. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Redundanzbaustein erledigt. Zur Diskussion: siehe nun im Archiv. Ich werde den Redundanz-Tag entfernen.--Cologinux 13:10, 14. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Angleichung[Quelltext bearbeiten]

Die Redundanz-Diskussion ist 10 Jahre alt. Unabhängig davon war mir der Zusammenhang der drei Artikel Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis aufgefallen (augenfällig manifestiert im deutschen Art. 10 GG), ohne dass dies insbesondere die jeweiligen Einleitungen klar erkennen ließen. Diese waren vielmehr eher Deutschland-lastig (entsprechender Baustein bei Postgeheimnis), wobei das Postgeheimnis tatsächlich eine deutsche Besonderheit darstellt. Einleitungen und Artikelstruktur habe ich nun versucht, einander anzugleichen und zu ordnen, Deutschland-Bezogenes in die entsprechenden Abschnitte verschoben, den Baustein in Postgeimnis entfernt, in den anderen beiden hingegen durch die Vorlage:Überarbeiten auf fehlende Informationen außerhalb der deutschsprachigen Länder verwiesen. --WinfriedSchneider (Diskussion) 23:41, 9. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Staatstrojaner[Quelltext bearbeiten]

In welche Rechte eingegriffen wird bzw. welche (spezielle?) Rechtsgrundlage nötig wäre, dürft noch mehrere unschuldige Wälder als Opfer fordern, aber wenigstens ein Hinweis auf Online-Durchsuchung#Deutschland und Telekommunikationsüberwachung#Quellen-Telekommunikationsüberwachung könnte doch erfolgen, oder? --pistazienfresser 23:13, 24. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es "...die Abteilung 26 der Stasi..".

Das ist doch wohl der ein typischer "Straßensprech" oder die Sprache von Springers "Bild".

Korrekt sollte es heißen "Abteilung 26 des Ministerium für Staatssicherheit" oder kurz "...Abteilung 26 des MfS". (nicht signierter Beitrag von 87.185.179.57 (Diskussion) 22:06, 31. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]