Diskussion:Gesetzliche Krankenversicherung

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Partynia RM 21:11, 21. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Krankenversicherungspflicht auch für Selbständige!

Folgender Absatz unter der Grafik im Abschnitt 'Versichertenstruktur' bedarf der Verbesserung:

"Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist bei Arbeitnehmern abhängig vom Einkommen (Selbständige sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Sozialgesetzbuches und daher nicht versicherungspflichtig). Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann ein Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen oder theoretisch auch gar nicht krankenversichert sein, wobei dies wegen des hohen finanziellen Risikos in der Praxis kaum vorkommt."

Meine Meinung dazu, ich bin kein Fachmann: Seit April 2007 bzw. Jan. 2009 herrscht doch Versicherungspflicht. Selbständige die mal gesetzlich versichert waren fielen automatisch in die gesetzliche zurück, wenn sie nicht durch Abschluß einer privaten Versicherung diesem Zwang entgingen.

Besteht da tatsächlich noch die Möglichkeit, in D als Inländer ohne Krankenversicherung zu leben? Nachdem was ich in den folgenden Links gelesen habe wohl nicht. Die Technikerkasse weist auch auf die Pflicht hin, aber nicht die Möglichkeit der Privatversicherung.

Links: http://www.anwaltseiten24.de/patientenrecht/arztrecht/news/krankenversicherungspflicht-fur-alle.html http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/uebersicht/krankenversicherung-fuer-selbststaendige-ab-2009.html http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/krankenversicherung-fuer-selbststaendige-krankenversicherungspflicht-und-rueckkehr-recht.html

-- 213.157.1.59 15:57, 27. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Einige Anmerkungen

Moin, moin, einige Aussagen scheinen mir falsch, bzw. ungenau zu sein:

1. "Bei der PKV wird eine Versicherungsprämie nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet."

Das stimmt so pauschal nicht.

  • Bei der Kindernachversicherung in der PKV wird, unter der Voraussetzung, das das neugeborene Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der PKV der Eltern/eines Elternteils angemeldet wird und der Versicherungsschutz des Kindes nicht "besser" als der der Eltern ist, das Kind rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge versichert, unabhängig vom Gesundheitszustand des Kindes.
  • Ich weiss, das von vielen PKV-Unternehmen einige Berufe in den Annahmerichtlinien für einige Tarife ausgeschlossen werden. Dies ist aber keine Frage der Prämienhöhe, sondern des Zustandekommen des Vertrages (Klassiker: Prostituierte werden, meines Wissens, nur durch ein Unternehmen als solche Versichert.).

2. "Zum Beispiel dadurch, dass Altersrückstellungen vor Inkraft-Treten des Gesundheitsfonds nicht vom „alten“ zum „neuen“ Versicherer übertragen werden konnten. Nun ist dies möglich."

Die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der PKV hat nichts mit dem Gesundheitsfonds zu tun. Gar nichts ! Die Portabilität der AR in der PKV wurde lediglich durch das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" festgelegt. Das gleiche Gesetz ist auch die Grundlage für den Gesundheitsfonds. Die Alterungsrückstellungen sind nach wie vor, aus guten Gründen, zu großen Teilen nicht portabel. Portabel ist nur der Teil der AR der entstanden wäre, wenn der Versicherte über die gesamte Versicherungsdauer im brancheneinheitlichen Basistarif der PKV versichert gewesen wäre. (nicht signierter Beitrag von Kmuellenholz (Diskussion | Beiträge) 10:36, 1. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Finanzierung der GKV bei ALG-II-Bezug

Bislang fehlen umseitig, so bspw. im Abschnitt zur Finanzierung, Informationen zur Finanzierung der GKV für Hartz-IV-Empfänger. Vgl. u.a. [1], [2], [3]. Siehe auch Arbeitslosengeld II#Krankenversicherung - grds. als Hauptartikel geeignet, jedoch betr. der tatsächlichen Unterfinanzierung der GKV zu ergänzen. --Verzettelung (Diskussion) 17:07, 2. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Parteiische Belege mit Werbewirkung

Einmal die eigene Werbeseite der Privatversicherung (private-krankenversicherungen.net) und dann einen Gastbeitrag des Vergleichsportal finanztip (Ein Gastbeitrag von Annika Krempel, Annika Krempel ist Redakteurin des gemeinnützigen Verbraucherportals Finanztip.de und im Team Versicherung und Vorsorge) in der Zeit teilweise wörtlich zitiert. [4] „In den Medien wird kritisch angemerkt“ passt nicht, wenn man nur einen Beleg hat, der nur ein Gastbeitrag vom Vergleichsportal finanztip ist. Nach Möglichkeit sollte man neutrale Belege verwenden und nicht Wertungen wie „dass PKV-Beiträge auch bei sinkendem Einkommen steigen und dass daher Menschen, sobald es „finanziell eng wird“, versuchen würden, sich wieder zurück in das Solidarsystem zu „retten“. Dies sei unsolidarisch und zudem nicht immer möglich. Die PKV stelle daher heute in „Zeiten, in denen durchgehende Erwerbsbiografien nicht mehr die Regel sind“ ein finanzielles Risiko dar.“ Das geht außerdem am Problem vorbei, weil es klare Regelungen für die Rückkehr in GKV gibt. So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (Verbraucherzentrale) Was an der Rückkehr in die GKV unsolidarisch sein soll, ist relativ unklar. Im ganzen Abschnitt Gesetzliche Krankenversicherung#Unterschiede zwischen GKV und PKV sind viele Belege der PKV und von Finanztip. Dafür sollte man bessere neutrale Belege wie die Verbraucherzentrale oder Verbraucherzeitschriften verwenden. --ZemanZorg (Diskussion) 21:19, 28. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]