Diskussion:Kirchliche Trauung

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vor Zweiten Laterankonzil (1139)=[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit den alle was Vorgeschichte, die feht hier doch ganz... -> https://en.wikipedia.org/wiki/Marriage_in_the_Catholic_Church#Early_period --2003:D3:E72A:A400:C858:FFC6:A850:671C 13:35, 17. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Ökumenische Trauung[Quelltext bearbeiten]

Laut http://www.wirheiraten.at/Seiten/KirchenStandesamt/FramekathK.html gibt es gar keine ökumenische Heirat. Ist das in Ö anders als in D? --K@rl 16:33, 7. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, das stand auch so im Artikel. Ich habe ihn jetzt etwas klarer formuliert. Eine sogenannte Ökumenische Trauung ist begriffslogisch keine Ökumenische Trauung, sondern nur eine sogenannte. Ich habe diesen Unterschied jetzt hoffentlich klar gestellt. --MfG: --FTH DISK 14:55, 8. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir haben bereits einen Artikel Trauung, wo der Inhalt dargestellt wird, es bedarf keines weiteres Artikels hierzu; das ist nur Redundanz und führt zur Unübersichtlichkeit. Daher Redirect ausreichend. GLGerman 18:35, 10. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Warte bitte einen Konsens ab. Du weißt, dass diese Artikel im Fluss sind. Dem Artikel Trauung fehlen außerdem etliche Informationen, die hier enthalten sind. --MfG: --FTH DISK 16:19, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Halte eine Untergliederung im Verhältnis Trauung und Kirchliche Trauung vielleicht doch für gut. Zwar ist die Kirchliche Trauung ein Unterbegriff von Trauung, aber so liesse sich nur im Artikel Kirchliche Trauung die religiöse und kirchenrechtliche Betrachtung dort thematisieren, während im Oberbegriff Trauung sowohl die standesamtliche als auch die kirchliche Trauung erfasst ist. GLGerman 06:01, 21. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die jetzige Einleitung ist eher eine Begriffsklärung, aber nicht als Einleitung geeignet. -- Der Stachel 12:11, 13. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Diskussion hierzu ist bei Wikipedia:Qualitätssicherung/6._September_2007#Kirchliche_Trauung. Dort ist auch ein Vorschlag. Wie ich sehe fehlt bei diesem Artikel das QS. Ich werde es sofort nachtragen. --MfG: --FTH DISK 12:13, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich muss dem Stachel beipflichten: "Kirchliche Trauung behandelt die kirchenrechtlichen Aspekte der Heirat." ist kein guter Einleitungssatz. Denn wenn jemand "Die kirchliche Trauung meiner Tochter ist für übernächsten Dienstag geplant" sagt, meint er nicht "Die kirchenrechtliche Aspekte der Heirat meiner Tochter sind für übernächsten Dienstag geplant". Außerdem geht der Artikel auch theologische Fragestellungen an und nicht nur kirchenrechtliche.--Bhuck 12:57, 26. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gab es die Mischehe auch schon in der ersten Hälft des 19. Jahrhunderts??--84.168.222.83 15:38, 21. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rechtslage in Tschechien[Quelltext bearbeiten]

In Tschechien ersetzt die kirchliche Trauung die Eheschließung vor dem Standesbeamten. Beide Trauungsformen, die Zivilehe und die kirchliche Trauung, entfalten im tschechischen Recht dieselben weltrechtlichen Wirkungen. Darüber hinaus hat kirchliche Trauung noch besondere kirchenrechtliche Wirkungen. Somit fungiert der katholische oder evangelische Pfarrer als verlängerter Arm des Staates. (Quelle: Tschechisches Familiengesetz Blatt Nr. 94/1963 Sb.) (nicht signierter Beitrag von 88.100.3.172 (Diskussion) 13:48, 11. Jan. 2008) --MfG: --FTH DISK 20:20, 19. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Das halte ich für längst veraltet und überholt. Hierzu bedürfte es eines Links zur Nachprüfbarkeit. GLGermann 07:36, 20. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Links sind nicht die besseren, sondern die schlechteren Quellen. Die Tschechischen Gesetze sind im Internet im Übrigen frei abrufbar für alle, die des Tschechischen mächtig sind. -- Zartonk talk 11:47, 5. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Rechtslage ab 1. Januar 2009[Quelltext bearbeiten]

Mit der am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Reform des Personenstandsrechts ist eine Kirchliche Trauung unabhängig von der zivilrechtlichen, standesamtlichen Trauung möglich. Für Paare, die sich nur kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lassen, gibt es aber keine rechtlichen Folgen: zum Beispiel keinen Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und auch keinen Zugewinnausgleich. GLGermann 11:32, 3. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Diese Möglichkeit wird allerdings bis auf Weiteres nur in der Theorie bestehen. Die Kirchen haben m.W. nicht vor, das geltende Kirchenrecht zu ändern, nach dem die standesamtliche Trauung Vorbedingung für die kirchliche bleibt.80.144.234.126 16:45, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Kirchliche Trauung betrifft aber nicht nur die etablierten Kirchen. Auch sonstige religiöse Gruppierung können nun im Gegensatz zur früheren Rechtslage ohne Ordnungswidrigkeit auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließungen religiöse Truaungs-Zeremonien durchführen. Z.B. Buddisten, Heiden, neureligiöse Gruppierungen wie Wicca, etc. (was es sonst noch so gibt)
    • kirchen trauen nicht sie segnen--Treue 11:39, 27. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
      • Protestanten vielleicht, Katholiken und Orthodoxe trauen vor allem, während der Segen bloß ein Beiwerk ist und die standesamtliche Trauung noch weniger, da ihre Bedeutung erschöpfend darin besteht, daß auf das Brautpaar (zu dem Zeitpunkt ist es noch eins) nunmehr einige Paragraphen des BGB (und des EkStG et al.) angewendet werden. --84.154.85.154 18:49, 11. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
        • Warum wird in dem Artikel überhaupt noch die abgeschaffte Norm des PStG zitiert? Ein rechtlicher Laie denkt doch sofort, dass der Paragraf noch besteht und sieht das "aF" nicht. --[Neuling..; melde mich gleich an] 11:43, 11.03.2011 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 212.67.65.168 (Diskussion) )

Sakrament der Eheleute[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage im Artikel zum Lemma ist doch unrichtig. das Eingehen der Ehe und das beiderseitige Versprechen ist das "Laiensakrament" zwischen den Eheschließenden. --Treue 10:46, 27. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]


Eine Putativehe ist nicht das, was im Artikel beschrieben wird: "Mit der Annullierung erkennt die Kirche an, dass die Verbindung, die in diesem Fall Putativehe („vermeintliche Ehe“) genannt wird, aufgrund der fehlenden Voraussetzungen von Anfang an ungültig war."

Nicht jede ungültige Ehe ist eine Putativehe, aber jede Putativehe ist eine ungültige Ehe:

Can. 1061 - §3 Eine ungültige Ehe heißt Putativehe, wenn sie wenigstens von einem Partner im guten Glauben geschlossen wurde, und zwar so lange, bis beide Partner Gewissheit über deren Ungültigkeit erlangt haben.

„Sofern mindestens einer der beiden Partner guten Glaubens von der Gültigkeit der in Wahrheit ungültigen Ehe ausgeht, spricht man von der ‚vermeintlichen‘ Ehe bzw. der ‚Putativ‘-Ehe (lat.: putare: glauben, meinen). Eine solche Ehe mit dem Rechtsschein einer (kirchlich) Gültigkeit wird wie eine (kirchlich) gültige Ehe behandelt und hat auch die gleichen Folgen wie diese (z.B. gelten die Kinder als ehelich, c. 1137).“ Handbuch des katholischen Kirchenrechts 3. Aufl. S. 1378 Von Sabine Demel

Der folgende Satz kann so nicht stehen gelassen werden: Ist die Ungültigkeit der Ehe auf diese Weise festgestellt, steht sie einer erneuten (bzw. im Sinne des Kirchenrechts: erstmaligen) Eheschließung nicht mehr im Wege. Das Ehenichtigkeitsverfahren ist daher in der Praxis von einiger Bedeutung.

Can. 1682 - §1. Nachdem das Urteil, das die Nichtigkeit einer Ehe festgestellt hat, vollstreckbar geworden ist, können die Parteien, deren Ehe für ungültig erklärt worden ist, eine neue Ehe schließen, ausgenommen im Fall eines Verbotes, das dem Urteil beigefügt oder vom Ortsordinarius erlassen worden ist.

Es gibt also Eheverbote, die berücksichtigt werden müssen.

Ferner gilt Can. 1085 - §1. Ungültig schließt eine Ehe, wer durch das Band einer früheren Ehe gebunden ist, auch wenn diese nicht vollzogen worden ist. §2. Mag auch eine frühere Ehe aus irgendeinem Grund nichtig oder aufgelöst worden sein, so ist deshalb eine neue Eheschließung noch nicht erlaubt, bevor die Nichtigkeit beziehungsweise die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht.

Das ist insbesondere im Lichte des folgenden Cannons zu sehen: Can. 1643 - Niemals erwachsen in Rechtskraft Personenstandsverfahren, einschließlich der Verfahren zur Trennung der Ehegatten.

Ebenfalls muss berücksichtigt werden, dass keine Rechte und Pflichten aus früherer Ehe bestehen, wie in im folgenden definiert: Can. 1151 - Die Ehegatten haben die Pflicht und das Recht, das eheliche Zusammenleben zu wahren, außer ein rechtmäßiger Grund entschuldigt sie. Und es gilt: Can. 1135 - Beider Ehegatten haben gleiche Pflicht und gleiches Recht bezüglich der Gemeinschaft des ehelichen Lebens.

Ferner gile: Can. 1060 - Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst; deshalb ist im Zweifelsfall an der Gültigkeit der Ehe so lange festzuhalten, bis das Gegenteil bewiesen wird.

Es gibt auch Trauverbote Can. 1071 - §1. Abgesehen vom Notfall darf niemand ohne Erlaubnis des Ortsordinarius assistieren: ... 3° bei der Eheschließung einer Person, die natürliche Verpflichtungen gegenüber einem anderen Partner oder gegenüber Kindern aus einer früheren Verbindung hat. Ferner sind alle Ehehindernisse erneut möglich (vgl. Can. 1066 - Bevor die Ehe geschlossen wird, muss feststehen, dass der gültigen und erlaubten Eheschließung nichts im Wege steht. Can. 1058 Alle können die Ehe schließen, die rechtlich nicht daran gehindert werden. Can. 1069 - Alle Gläubigen haben die Pflicht, ihnen bekannte Hindernisse dem Pfarrer oder Ortsordinarius vor der Eheschließung mitzuteilen.).

Auch ist bei der Ehevorbereitung von einem neuen Stand die Rede: Can. 1063 - Die Seelsorger sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die eigene kirchliche Gemeinde den Gläubigen die Hilfe bietet, durch die der Ehestand im christlichen Geist bewahrt wird und in der Vollkommenheit vorankommt. Dieser Beistand ist besonders zu leisten: 1° durch Predigt, durch Katechese, die den Kindern, den Jugendlichen und den Erwachsenen angepasst ist, sogar durch den Einsatz von sozialen Kommunikationsmitteln, durch die die Gläubigen über die Bedeutung der christlichen Ehe und über die Aufgabe der christlichen Ehegatten und Eltern unterwiesen werden; 2° durch persönliche Vorbereitung auf die Eheschließung, durch welche die Brautleute in die Heiligkeit und in die Pflichten ihres neuen Standes eingeführt werden; 3° durch eine fruchtbringende liturgische Feier der Eheschließung, durch die zum Ausdruck kommen soll, dass die Ehegatten das Geheimnis der Einheit und der fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche darstellen und daran teilnehmen; 4° durch eine den Ehegatten gewährte Hilfe, damit sie den Ehebund halten und schützen und so zu einer von Tag zu Tag heiligeren und vollkommeneren Lebensführung in der Familie gelangen.

Canones zitiert aus: CODEX des Kanonischen Rechtes, Verlag Butzon & Bercker Kevelaer, 8. Aufl., 2017

Geschichte des evangelischen Eheverständnisses[Quelltext bearbeiten]

Momentan findet sich hier der Satz: "Die evangelische Trauung ist nur die religiöse Feier einer vorherigen Eheschließung." Meines Wissens ist des erst seit der Bismarck-Ära so, als die standesamtliche Trauung verpflichtend wurde und die ev. Kirchen aus Staatsräson auf eine eigene "Traung" verzichteten - was wiederum zur Abspaltung altlutherischer Kirchen führte. Für das ev. Eheverständnis hielte ich einen ensprechenden Hinweis für sinnvoll, da andernfalls der Eindruck entsteht, die gegenwärtige Auffassung sei so etwas wie ein Dogma. Kann jemand etwas Genaueres nachtragen? -- Kirchenmann 89.182.219.25 15:25, 13. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schwedische Kirche[Quelltext bearbeiten]

Die evangelisch-lutherische Kirche in Schweden hat am 22. Oktober 2009 beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare von Pfarrern getraut werden dürfen. Diese wegweisende Entscheidung in Schweden habe ich im Artikel eingebaut. GLGermann 16:25, 22. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nichtsakramentale Eheschließung[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Nichtsakramentale Eheschließung" ist schlichtweg falsch, es stimmt nicht, dass jede Ehe mit nichtgetauften nicht sakramental ist. Vielleicht mal den CIC/1983 lesen ... (nicht signierter Beitrag von 93.209.251.99 (Diskussion | Beiträge) 17:09, 5. Dez. 2009 (CET)) [Beantworten]

Das trennende Ehehindernis der Religionsverschiedenheit ist im Kirchenrecht dort zu finden: Can. 1086 - Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde, die andere aber ungetauft ist.

Canon zitiert aus: CODEX des Kanonischen Rechtes, Verlag Butzon & Bercker Kevelaer, 8. Aufl., 2017 (nicht signierter Beitrag von 2003:D6:EF08:5C12:D8C8:B307:B8FA:F42 (Diskussion) 18:46, 8. Feb. 2021 (CET))[Beantworten]

Dänische Kirche[Quelltext bearbeiten]

Nach der Schwedischen Kirche ermöglicht ab 2012 auch die Dänische Kirche die kirchliche Trauung.

Kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare in Nordamerika[Quelltext bearbeiten]

In Nordamerika haben die United Church of Canada, die United Church of Christ sowie die Metropolitan Community Church kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. 92.252.55.43 22:15, 17. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Im Jahre 2014 hat ebenso die Presbyterian Church (U.S.A.) die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht.

47.64.160.203 20:43, 3. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Im Juli 2015 ermöglichte die anglikanische Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare.

77.10.17.180 01:53, 7. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Bezug zur standesamtlichen Trauung[Quelltext bearbeiten]

Der Satz (Zitat): "Im deutschen Sprachraum wird sie aber normalerweise getrennt davon in einem separaten Akt vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen, und zwar in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung." ist nur schwer verständlich. Erst nach mehrmaligem Lesen habe ich verstanden, dass es sich dabei um die standesamtliche Trauung handelt. Deshalb würde ich einen Link zum Artikel "Zivilehe" befürworten. (nicht signierter Beitrag von 84.169.62.35 (Diskussion) 09:30, 24. Okt. 2012 (CEST))[Beantworten]

Kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare im Vereinigten Königreich[Quelltext bearbeiten]

Im Vereinigten Königreich befürworten die Metropolitan Community Church, die Quäker, der Unitarismus sowie die presbyterianische Church of Scotland die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. In der anglikanischen Church of England ist das Thema sehr umstritten. 178.3.31.151 19:44, 23. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Im August 2013 erfolgte die erste kirchenrechtlich erlaubte Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 17:16, 17. Aug. 2013 (CEST)178.3.24.233

Ökumenische Trauung // Mischehe[Quelltext bearbeiten]

Lieber Benutzer:Turris Davidica:

Wie kommst du bitteschön auf den Gedanken, dass es ein Kirchliches Dokument sein muss?

In „Mischehen“ (heute eher „konfessionsverschiedene Ehen“ genannt)
besteht häufig das Bedürfnis nach einem ökumenischen Traugottesdienst.

bzw:

In „Mischehen“ (heute eher „konfessionsverschiedene Ehen“ oder
auch „konfessionsverbindende Ehen“ genannt) besteht häufig das
Bedürfnis nach einem ökumenischen Traugottesdienst.

Nirgends aus diesem Satz lese ich, das es sich auf Kirchenrecht bezieht. Es ist einfach eine Definition eines Traugottesdiensts mit Ökumenischen Hintergrund in der deutschen Sprache.

Und dabei belegt mein Nachweis als auch ein simpler Verbreitungsnachweis, dass dieser Ausdruck in der deutschen Sprache Verwendung findet. MfG -- Mephisto - Disk Ich bin der Geist, der stets verneint 13:51, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Das Lemma heißt Kirchliche Trauung; der Artikel beschäftigt sich daher auch in einem hohen Maße mit kirchlichen bzw. kanonischen Regelungen zum Thema. Der Satz, in den eingefügt werden soll, liest sich „In Mischehen“ (heute eher „konfessionsverschiedene Ehen“) genannt…“ Die Einfügung von „konfessionsverbindend“ heutet hier m. E. zumindest an, es handle sich um eine breit bzw. kirchlich verwendete Terminologie. Das ist m. E. nicht so. Es geht m. E. nicht darum, wie (irgend)jemand eine konfessionsverschiedene Ehe bezeichnet, sondern ob dieser Begriff irgendwie etabliert ist, und das wurde nicht belegt. Daher die Frage, welche Kirche spricht von einer „konfessionsverbindenden“ anstatt von einer „konfessionsverschiedenen“ Ehe. (Der früher etablierte Begriff „Mischehe“ ist mittlerweile out, indes wäre dieser iMHO immer noch gem. WP:Q belegbar).--Turris Davidica (Diskussion) 14:14, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Und genau darin liegst du meiner Meinung nach falsch. es geht um das Lemma "Kirchliche Trauung" und nicht um "Kirchliches Recht zum Thema Kirchliche Trauung" also sind dabei auch Begriffe gewünscht, welche sich in der deutschen Sprache etabliert haben ohne dass es kirchlich verwendete Terminologie handeln muss. MfG -- Mephisto - Disk Ich bin der Geist, der stets verneint 14:30, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Z.B.: Offizielle Homepage des Erzbistums Köln, Seelsorge + Glaube/Ehe und Familie (erzbistum-koeln.de), da sogar als Überschrift: "Konfessionsverbindende Ehe".--Der wahre Jakob (Diskussion) 15:11, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Damit liege ich zwar durchaus nicht falsch (wie auch der Artikelinhalt klar zeigt), denn das Lemma heißt immerhin Kirchliche Trauung, mir ist das indes die Streiterei nicht wert. --Turris Davidica (Diskussion) 19:46, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich wollte nur einen Beitrag zu deinem Anliegen ob dieser Begriff irgendwie etabliert ist bringen und zur Beantwortung deiner Frage, welche Kirche spricht von einer „konfessionsverbindenden“ anstatt von einer „konfessionsverschiedenen“ Ehe. Homepage EB Köln (entstanden unter dem früheren Erzbischof und womöglich noch unter unmittelbarer Verantwortung des jetzigen Bischofs von Dresden-Meißen als Hauptabteilungsleiter in Köln) ist "irgwendwie etabliert" und steht für "römisch-katholische Kirche". Nichts für ungut. --Der wahre Jakob (Diskussion) 21:55, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ein Mißverständnis. Meine Antwort (s. Einrückungsebene) bezieht sich auf den Beitrag des Geistes, der stets verneint: „Und genau darin liegst du meiner Meinung nach falsch…“. --Turris Davidica (Diskussion) 22:08, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Also so. OK., verstanden.--Der wahre Jakob (Diskussion) 22:15, 18. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Bis dass der Tod euch scheidet[Quelltext bearbeiten]

Es steht da: ..wurde von der Kirche in ihre Trauliturgie aufgenommen. Von welcher Kirche, der katholischen - ode rwie schaut es bei der aus. Von der steht kein Wort - obwohl es da auch die Frage gibt. --K@rl 20:07, 30. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

In der katholischen meines Wissens als Aussage der Brautleute, nicht als Frage, die an die Brautleute gerichtet ist („Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.“ --Turris Davidica (Diskussion) 20:52, 30. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]


Gemeinsamkeiten - 4. Absatz[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Mainstream-Kirchen" scheint hier abwertend angewand zu werden. Dies finde ich äußerst Fragwürdig in Zeiten der Ehe-für-Alle. Falls Gender-Mainstreaming gemeint ist, sollte dies nachgebessert werden --Kamaluk (Diskussion) 21:53, 3. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Bedeutung/Inhalt des Traugottesdienstes[Quelltext bearbeiten]

Die Spendung des Sakramentes der Ehe (durch die Eheleute) und die kath. (gültige) Eheschließung sind nicht identisch. Kathechismus, CIC und z.B. das Ehevorbereitungsprotokoll bestätigen indirekt, dass der Textsatz ".. in den evangelischen Kirchen .. wird im Traugottesdienst .. das bereits abgegebene Versprechen vor Gott noch einmal wiederholt .." auch für den katholischen Traugottesdienst gilt. So ist die Anwesenheit eines Klerikers nur für die gültig geschlossene Ehe und nur vom Grundsatz her notwendig. Ein "..dagegen.." kann sich daher nur auf die Auffassung von der Ehe als Sakrament beziehen. Anderes wäre mit klarer Quelle zu belegen.--Güwy (Diskussion) 14:55, 18. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Rolle des Geistlichen im katholischen und im byzantinischen Ritus[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt die Information, dass in orthodoxen Kirchen – anders als etwa in der katholischen – der Priester das Sakrament spende? Ich habe das per Googlesuche nicht gefunden und würde mich gern vergewissern, ob das so, wie es im Artikel steht, überhaupt richtig ist. Ein Einzelnachweis wäre sehr hilfreich. --Stilfehler (Diskussion) 19:07, 18. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

In orthodoxen Kirchen – anders als in der katholischen – spendet der Priester das Sakrament. Die Aussage ist verbürgt richtig. Meine Quelle: Das Wissen von Orthodoxie-Kenner. Beleg hab ich aber nicht zur Hand. --Güwy (Diskussion) 15:31, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Vielleicht eine kleine Hilfe zur Trauung,... vielmehr der Ablauf von so einem Geschehen, unter der Seite..

Wer begleitet die Braut zum Altar? hochzeit - Trauung.de/ Brautfueher.de, ... das Ganze wurde aufgeführt von dem Dipl.- Päd. Pfarrer Frank Maibaum.--176.94.48.75 07:16, 7. Jul. 2019 (CEST)Gruß Banjo[Beantworten]

Überarbeiten-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel liest sich streckenweise eher wie eine praxisorientierte Anleitung zur kirchlichen Trauung als wie ein enzyklopädischer Artikel. Durch die geschichtsabstinente Behandlungsweise wird außerdem der Eindruck erweckt, die kirchliche Trauung sei nichts als eine spirituelle Zusatzoption, die heiratswillige Paare über die rein zivilrechtliche Heirat hinaus buchen können.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Ziviltrauung ist ein säkularer Ableger der christlichen Eheschließung. Aufgebot, Jawort, Trauzeugen, Ringwechsel: das erfolgt(e) auch im Standesamt alles nach dem Muster des kirchlichen Ritus. Im Artikel fehlt die gesamte Geschichte der christlichen Eheschließung, angefangen mit dem Einfluss der jüdischen und der römischen Eheschließungstradition, dem Ringen um die Sakramentalisierung (seit Augustinus) und der Entstehung des Ritus, der viele Jahrhunderte lang gar nicht in der Kirche, sondern buchstäblich in facie ecclesiae erfolgt ist, nämlich draußen vor dem Brauttor.

Durch die ahistorische Darstellung wird auch die Möglichkeit verschenkt, die vielen interessanten Details der kirchlichen Trauung zu erklären, etwa Fragen wie, was das mit den Ringen, dem Schleier oder der Hochzeitsnacht soll, warum im angelsächsischen Bereich die Braut von ihrem Vater zum Altar geführt wird, warum Katholiken und Protestanten sich ein Jawort geben, orthodoxe Christen aber nicht, usw. usw. --Stilfehler (Diskussion) 16:47, 19. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Deine Beobachtungen sind m.E. weitgehend richtig. Grund: Die kirchlichen Riten waren gewohnt und Tradition. Macht und Einfluss der Kirchen sanken erst, als die Aufklärung wirkte und Napoleon/Bismarck kamen bzw. SPD/Willy Brand in 1973 (siehe Kuppeleiparagraph, StGB § 175). Aber: die Ziviltrauung, die Bismarck einführte, war ein scharfer Cut, da er den Kirchen die Oberhoheit über die Ehe nahm, sie seitens der Katholiken der alleinigen Jurisdiktion des Papstes entzog und auch noch die Scheidungsmöglichkeit einführte. In Folge sank (laut Medienbericht) die hohe Anzahl der Giftmorde durch Ehefrauen (!) da nun die Scheidung als Erlösung vom "Terrorgatten" möglich wurde.
Neben den von Dir aufgezählten Details könnte man u.a. auch das "schwarze Brautkleid" anführen. --Güwy (Diskussion) 17:38, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
  • "Häufig wird den Brautleuten die Möglichkeit geboten, den Gottesdienst im zulässigen Rahmen nach ihren Vorstellungen mitzugestalten. In den evangelischen Freikirchen ist das die Regel."
Wenn das allgemein "häufig" ist, wieso dann an dieser Stelle die besondere Hervorhebung der Freikirchen?
  • "Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich im Gotteshaus statt; es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort genehmigt wird."
Das könnte man konkreter und vor allem besser belegt sagen. Vor allem muss es - da es ein öffentlicher Gottesdienst ist - ein allgemein zugänglicher Ort sein. D.h. Heißluftballon geht nicht, Freizeitpark mit Eintrittskarte geht auch nicht, eine öffentliche Wiese aber sehr wohl. Also überall dort, wo man theoretisch auch einen sonstigen Freiluftgottesdienst feiern könnte. Beleg z.B. siehe hier.
  • "In den Freikirchen ist bei einer Auswärts-Hochzeit keine Zustimmung des eigenen Pfarrers nötig."
"In DEN Freikirchen"? Das finde ich eine mutige Aussage, hier für alle Freikirchen sprechen zu wollen. Die Belege dafür würde ich gerne mal sehen, dass das in ALLEN Freikirchen so gilt.
  • "Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Konfession angehören" und später nochmal wiederholt: "Die Eheleute müssen einer Kirche angehören, einer davon der Kirche, von der die Trauung erfolgen soll."
Dieser Satz dürfte ziemlich antiquiert sein. M.W. gibt es kaum noch (evangelische) Kirchen, die die Kirchenzugehörigkeit beider Partner fordern.
  • "sind evangelische Trauungen nur Gottesdienste..."
"NUR"? Ist ein Gottesdienst gegenüber einem "Ritus vor dem assistierenden Priester oder Diakon" irgendwie etwas Minderwertiges?

--87.150.2.91 20:42, 1. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Sakrament der Ehe versus "sakramentale Ehe"[Quelltext bearbeiten]

Die Ehe zwischen zwei getauften Christen gehört nach römisch-katholischer Lehre zu den sieben Sakramenten.“ Richtig wäre doch: „Das Sakrament der Ehe gehört ....“. Denn die andauernde Ehe wird nicht als Sakrament gespendet, sondern im Gottesdienst der kirchlichen Trauung gefeiert und danach durch Eintrag ins Kirchbuch dokumentiert. Nur der Eintrag hat Bedeutung! Man könnte also alles (Priester, Ministranten, Stola, Eheringe....) weglassen, außer den Ja-Worten, den Trauzeugen und dem Eintrag. Wenn der Eintrag erst nach dem Gottesdienst unauffällig in der Sakristei erfolgt, werden die Betroffenen über seine wahre Bedeutung bzw. der der Gottesdienstfeier getäuscht. Sakramente werden nach Lehre der röm. kath. Kirche gespendet/empfangen. Wird also mit o.a. 1. Satz wieder Nebel geschossen - wie im Kathechismus der Katholischen Kirche (2005)? Denn dort wird die Spendung des Weihesakraments genau dargestellt, aber nichts ähnliches zur Spende des Sakraments der Ehe im Sinne des Dekrets Tametsi gesagt.--Güwy (Diskussion) 15:28, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Nein diese Änderung der Formulierung wäre nach römisch-katholischem Verständnis nicht richtig. Denn nur die Ehe zwischen zwei getauften Christen ist ein Sakrament. Eine Ehe, wo nur einer der beiden Partner getauft ist, ist keine sakramentale Ehe. Deshalb kann eine solche Ehe in begründeten Fällen auch wieder aufgelöst werden. (vgl. hierzu Privilegium paulinum) Zwar ist der Eintrag wichtig, jedoch besteht in der röm.-kath. Kirche die Formpflicht. Demnach muss einer Ehe der Ortsordinarius, Ortspfarrer oder ein delegierter Priester/Diakon bzw. in außergewöhnlichen Fällen auch ein Laie vorstehen. (vgl. c. 1108 CIC/1983) Mangels Formpflicht kommt keine sakramentale Ehe zustande. Grüße Launus (Diskussion) 17:11, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich muss meinen Neusatzvorschlag korrekter formulieren: "Das Sakrament der Ehe ist nach römisch-katholischer Lehre ein Sakrament, das sich nur zwei getaufte Christen spenden können." Von der sakramentalen Ehe müsste an dieser Stelle m.E. nicht gesprochen werden. Die kath. kirchliche Eheschließung ist davon unbenommen auch mit Ungetauften möglich - obwohl sie sich (s.o.) das Sakrament der Ehe nicht spenden können. Die Sakramentenspendung erfolgt bekanntlich eh nicht während der Brautmesse. (vgl. c. 1127 CIC und can. 1118 §3 CIC/1983) Aus can. 1116 CIC wird darüber hinaus in den Ausnahmen deutlich, dass letztlich nur der Eintrag ins Kirchenbuch/Taufbuch als Möglichkeit zur Überwachung der Beachtung der Regelungen nach dem CIC wichtig ist. Diese "Trauung ohne Priester" stand schon in meinem sogenannten "Kleinen Kathechismus" (Schulkathechisnus) von 1956.
Wie auch immer, wir sollten die Formpflicht zur Schließung einer Ehe, die Sakramentale Ehe und die Spendung des Sakramentes nicht in einen Topf werfen - und Klarheit schaffen wie beim Weihesakrament. --Güwy (Diskussion) 18:50, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe deinen Punkt nicht. Im Artikel wird zwischen "Sakramentaler Ehe" und "Nicht-sakramentaler Ehe" unterschieden. Und der Satz: "Die Ehe zwischen zwei getauften Christen gehört nach römisch-katholischer Lehre zu den sieben Sakramenten." drückt genau das aus. Hier muss ich nicht viel ändern oder herumdiskutieren. Alles andere, was den Satz nicht betrifft, ist einfach keine sakramentale Ehe und somit auch kein Teil der sieben Sakramente. Auch eine Naturehe zählt nicht zu den sieben Sakramenten. Warum du die cc. 1127 und 1118 anführst, erschließt sich mir nicht. Was möchtest du denn ausdrücken? Die Bestimmungen des c. 1116 drücken nur die Not-Eheschließung aus, unter der Voraussetzung, dass ein Kleriker nicht angegangen werden kann (weil weit weg, etc.). Ich verstehe im Ganzen nicht, auf was du eigentlich hinaus möchtest? Launus (Diskussion) 19:16, 17. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Eheschließung[Quelltext bearbeiten]

Ich und mein zukünftiger Mann möchten kirchlich heiraten, er ist getauft ich nicht, ich war 2 x standesamtlich verheiratet und seit 20 Jahren geschrieden. Jetzt würde uns mitgeteilt das die Ehe erst in Rom anuliert werden muss und das dauert mindestens 1 Jahr. Ich Frage mich warum wir haben kein Eheversprechen vor Gott gegeben. Kann uns jemand das erklären Wir wollen im August heiraten 2A00:20:3046:C8F7:B073:F96E:5122:C189 15:59, 19. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

War dein zukünftiger Mann denn schon einmal kirchlich (katholisch) verheiratet? --Der wahre Jakob (Diskussion) 17:52, 19. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
Die Lehre bzw. das Kirchenrecht sehen diesen Fall so: Auch durch die standesamtliche Heirat (nichtsakramentale Ehe) wird ein Eheband zwischen Braut und Bräutigam geschlossen. Auch wenn diese im staatlichen wieder geschieden werden kann, so besteht das Eheband von Seiten der Kirche weiter. Es besteht somit das Ehehindernis des bestehenden Ehebandes. Dies erfordert eine Auflösung der Ehe oder ein Nichtigkeitsverfahren, das dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist. Ich hoffe, dass beantwortet deine Frage. LG Launus (Diskussion) 22:16, 19. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
ImO gilt das nur für Nichtchristen, deren standesamtliche Trauung nach röm-kath Kirchenrecht als gültige Eheschließung angesehen wird. Es gilt nicht, wenn einer der Partner der früheren Ehe getaufter Christ ist, weil dann eine gültige Ehe nur durch die kirchliche Trauung nach den Riten und Vorschriften seiner Kirche zustande kommt. Eine standesamtliche Ehe eines Getauften verstößt gegen die Formpflicht und gilt als nicht bestehend, wenn seinerzeit nicht Dispens von dieser Formpflicht beantragt wurde. --Der wahre Jakob (Diskussion) 23:29, 19. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]