Diskussion:Leibeigenschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Leibeigenschaft“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Abgrenzung von Sklaverei und Leibeigenschaft und Heloten[Quelltext bearbeiten]

Leibeigenschaft im Mittelalter und Heloten im alten Griechenland ( haben etliche Parallelen zu einander, dennoch soll das eine Sklaverei gewesen sein, und das andere irgendwie nicht so wirklich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Heloten

https://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Sklaverei

In alten Sparta nannten man sie Heloten, heutzutage in Moderneren Zeiten könnten man vom Steuervieh auf einer Steuerfarm reden: https://www.youtube.com/watch?v=e8dI4MfOOLw

Aus Neu Politisch Korrekten gründen will man verzweifelt die Kolonial Geschichte und Sklaverei Geschichte aufarbeiten, aber Sklaverei Europäer gegen Europäer, durch Adel und Kirche wird still und leise unterm Teppich gekehrt, es dient ja keiner aktuellen Ideologischen Gesteuerten Agenda

China endgültige Abschaffung der Leibeigenschaft 1958 http://m.tibet.cn/de/politics/news/201904/t20190419_6558677.html ( und dann gabs Kommunismus, welch ein unterschied )

Leibeigenschaft in der Islamischen Welt, immer noch: https://www.deutschlandfunkkultur.de/leibeigene-in-mauretanien-wenn-sklaverei-von-gott-gegeben.979.de.html?dram:article_id=389670

Indien 30 Millionen Leibeigene, in der heutigen Zeit: https://info.arte.tv/de/indien-im-land-der-sklavenhalter

Der relevante unterschied Zwischen "Leibeigenschaft" und "Sklaverei" ist Primär, das der Sklave als ein Einzelnes "Individuum" bzw mit Rabat als Gruppe und Familie ( Produktionsmittel + Arbeitskraft ) gehandelt, bewertet, verliehen, wurde, während der "Leibeigene" zum einem Dorf oder einer Region oder einer Provence oder Grafschaft gehörte, was dann Komplett unterm "Adel" später Kirche unter sich gekauft, verkauft, gepachtet, verpachtet, geliehen, und durch Gottes Gnaden dann ausgebeutet wurde ( eben Mittelalterliche Aktiengesellschaften mit rechtelosen Arbeitskraft im Preis inklusive ) ( das einzige was sich bei Kauf und verkauf bzw tausch von Gebieten durch die Adelshäuser geändert hat, ist das der Tribut dann in die andere Richtung floss, als zuvor, Fahne runter, Fahne rauf, und der Leibeigner hat ein neuen Herren ( eben das Gebiet an sich und nicht der einzelne Sklave. ( aber das Prinzip ist das selbe, nur anders Organisiert ) (nicht signierter Beitrag von 77.64.147.225 (Diskussion) 07:08, 15. Jul. 2021 (CEST))[Beantworten]

Also, ich habe gehört, dass ein Sklave als Sache gilt (wie Tiere) und ein Leibeigener nicht. --109.42.176.160 08:35, 6. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Das ist zwar vom Grundsatz her richtig (als Aussage über die Rechtsfähigkeit), sagt aber nichts über die wirtschaftliche oder persönliche Stellung des Betroffenen aus. Gesellschaftliche bzw. obrigkeitliche Regeln wie Robotpatente oder Sanktionen wie eine Sittenaufsicht durch den Zensor gab es in der einen oder anderen Form wohl immer schon. Ob sie befolgt wurden, stand auch immer schon auf einem anderen Blatt. --Josef Moser (Diskussion) 13:40, 1. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Wichtige Regionen fehlen in der Betrachtung[Quelltext bearbeiten]

Bei der Einzelbetrachtung fehlen die reichsunmittelbaren Territorien. Es fehlen aber auch ganze Regionen wie Franken, Allgäu, Thüringen. Diese fehlenden Landstriche sind aufgrund des Bauernkrieges von 1525 sogar besonders wichtig. Bitte ergänzen. --2001:9E8:AA95:6600:850:903D:9CD1:B0D5 18:29, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Im Österreich-Abschnitt werden Tirol bzw. Böhmen und Mähren als Extrembeispiele genannt, aber es ist keinerlei Hinweis vorhanden, wie verbreitet Leibeigenschaft (zumindest in der Neuzeit) jetzt denn eigentlich in den Regionen südlich der Donau östlich von Tirol (Steiermark, Kärnten, Salzburg, Reste von Nieder- und Oberösterreich) war (also der Großteil der heutigen Republik), nicht einmal exemplarisch an einer Region.
Die einzige vorhandene Implikation ist die Topologie, gab es dann bspw. Unterschiede zwischen Ober- und Untersteiermark? Welche Bedeutung hatte die Aufhebung letztendlich überhaupt für diese Regionen? --193.170.227.66 20:14, 20. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Mit Geographie, Regionen usw. kommt man da schwer weiter, deswegen gibt es auch (sehr) wenig dazu: Siehe die Einleitung: die Leibeigenschaft bildet keinen einheitlichen Rechtsbegriff, noch unabhängig davon, dass die Ausprägung von einem Bauernhof oder Dorf zum anderen sehr unterschiedlich sein konnte, wenn unterschiedliche Grundherrschaften zuständig waren. Aber ich bin auf der Suche, vielleicht finde ich was.--Josef Moser (Diskussion) 22:42, 20. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
ja, das ist so: die Belastung der Bauern war massiv von der jeweiligen Grundherrschaft abhängig (z. B. galt immmer noch "unterm Krummstab ist gut leben" für die bischöflichen Herrschaften), mit Länderschilderungen kommt man da meines Erachtens nicht weiter. Selbst die diversen Robotpatente waren landesfürstlich und für die jeweiligen (Kron-)Länder nicht selten gesondert erlassen. Das noch ganz abgesehen davon, dass es sehr unterschiedlich war, ob und inwieweit sich die jeweiligen Grundherrschaften an die kaiserlichen Verfügungen hielten (wer ein gutes Verhältnis zum Kaiser suchte oder auf dessen Gunst stärker angewiesen war, war eher geneigt, dessen Regeln ernst zu nehmen als diejenigen, die von vornherein eher in Opposition zu den Habsburgern standen. Das schlug auch auf die Handhabung der Robot wie auf alle anderen Bereiche durch.) Dass "Leibeigenschaft" weit verbreitet war, sagt nichts über deren Handhabung aus und den Spielraum, den den einzelnen Verpflichteten gelassen wurde. Es ist letztlich dasselbe Thema wie bei den Sklaven: Je nach Eigentümer und Einsatzgebiet ging es denen mehr oder weniger gut. Ein Viertelbauer oder Häusler in einer als "Bauernschinder" bekannten Grundherrschaft war sicher viel schlechter dran als ein Sklave auf einem großen römischen Latifundium, der vielleicht sogar über ein eigenes Pekulium verfügen konnte. Klare Grenzen oder Unterscheidungen lassen sich in diesem Bereich kaum ziehen. --Josef Moser (Diskussion) 13:22, 1. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Darlehen und Verschuldung[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht bisher ernsthaft und völlig pauschal: "Darlehensverpflichtungen durften Leibeigene nicht auf sich nehmen." Das ist für viele Landstriche falsch. Wie beispielsweise die antisemitischen Pogrome von unfreien Bauern, Hufnern, Tagelöhnern bzw. Häckern und allgemein sozial Schwachen gegen jüdische Geldverleiher sehr klar zeigen. Der ganze Text ist teilweise falsch und außerdem zu undifferenziert. Darlehen wurden oft gegen bösartig hohe Zinsen gegeben: Kann es sein, dass die mögliche Überschuldung der Grund für ein späteres Darlehensverbot war? Wenn ja wo und ab wann? Der Artikel wirft momentan mehr Fragen auf, als er beantwortet! --2001:9E8:AA95:6600:850:903D:9CD1:B0D5 18:50, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

ich hab den Satz jetzt ein bisschen relativiert, weil es gab keine allgemein gültigen Regeln, es war von den Usancen in den einzelnen Herrschaftsgebieten abhängig. --Josef Moser (Diskussion) 13:32, 1. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

"Leibeigenschaft in anderen Ländern" Wo bleibt Grossbritanien?[Quelltext bearbeiten]

Frankreich Italien Russland stehen drin, GB und das Empire nicht?

Und, Österreich und Deutschland stehen drin.

Jedoch: Was ist mit der Schweiz und Lichtenstein?

Skandinavien? --81.20.127.233 01:22, 7. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Das dürfte einfach zu beantworten sein: weil sich noch niemand die Arbeit angetan hat; falls du dazu Quellen hast, fang mal bitte gern selbst damit an.
(falls Liechtenstein gemeint ist, das entstand als selbständiger Staat erst ab dem 18. Jahrhundert, hatte daher dieses Thema selbst nicht, es war durch eine österreichische Familie regiert, sodass meist wie bei anderen Rechtsthemen das österreichische Recht übernommen wurde, was bedeutet, dass, siehe § 16 ABGB, es ab ca. 1812 keine Leibeigenschaft mehr gegeben hat. Aber auch das wäre zu verifzieren (ich schaff es jetzt nicht, die liechtensteinische Fürstliche Verordnung vom 18. Februar 1812 betreffend die Einführung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und der allgemeinen Gerichtsordnung daraufhin durchzusehen). --Josef Moser (Diskussion) 13:01, 7. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]