Diskussion:Rechtsanwaltskammer
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Überarbeitung nötig[Quelltext bearbeiten]
Der Artikel unterscheidet nicht zwischen Anwaltskammern als Körperschaften döR mit Zwangsmitgliedschaft und Anwaltsvereinen als freiwilligen Zusammenschlüssen in der Rechtsform des e.V. Im übrigen Redundanz hinsichtlich Rechtsanwaltskammer (Deutschland). R2Dine (Diskussion) 17:23, 25. Apr. 2015 (CEST)