Diskussion:Staatsexamen

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Weitere Übersetzungen des Artikels Der Artikel ist auch auf Englisch zu finden - das ist ein Fortschritt. Eine Übersetzung ins Chinesische wäre sehr hilfreich, dort kennt man den Begriff nämlich nicht und übersetzt ihn in etwa mit dem Wort "Klassenarbeit". Für Menschen, die in China arbeiten wollen und diesen Abschluss vorlegen, ist das sehr ärgerlich. (nicht signierter Beitrag von 221.219.152.147 (Diskussion) 02:51, 29. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Hammerexamen[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff hat in einer Enzyklopädie nichts zu suchen. Wie kommt man überhaupt darauf, dass das Med-Examen besonders schwer ist ? Der Durchfall liegt bei 5-8 -mal , das ist eine der niedrigster Durchfall Das bisschen rumkreuzen soll ach so schwer sein ? Jetzt fühlen sich bestimmt wieder einige elitäre Ärztchen auf den weißen Schlipps getreten. Als promovierter Jurist kann ich über das angebliche Hammerexamen nur müde lächeln. Amen. P.S.: Der Volksmund kennt mit Sicherheit nicht den Begriff "Hammerexamen". -- 93.221.238.22 14:25, 23. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]


Als promovierter Mediziner stimme ich zu, dass sich ein unglücklich gewählter Begriff etabliert hat. Entstanden ist dieser Begriff aus der Zusammenlegung dreier Examina, wobei diese Prüfung nun auch nach dem sog Praktischen Jahr stattfindet. In diesesm Jahr arbeitet man regulär an vier Tagen pro Woche 8 Stunden und darf insgesamt 20 Tage fehlen, wobei hier auch Krankheitstage dazuzählen. Das ganze natürlich unentgeltlich, also in keiner Weise mit dem Referendariat der Juristen vergleichbar. Ich fühle mich auch nicht vom vorangegangenen Kommentar auf meinen Schlips (mit einem ´p´, vgl. Duden etc) getreten. Nebenbei: Die Zahl der Schlipsträger ist wahrscheinlich bei den Juristen größer. Allerdings würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen und mir ein Urteil darüber erlauben, wie schwer oder leicht das juristische Staatsexamen ist. Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich aber sagen, dass es leider nicht nur ein bißchen rumkreuzen ist. Es geht um einen Parforceritt durch sämtliche Fachgebiete der Medizin. Und ein letzter Hinweis: Wer sich mit billiger Polemik über andere beschwert/lustig macht/sich selber lächerlich macht (zutreffendes bitte ankreuzen), sollte sich zumindest aus der Anonymität des Internets heraustrauen. Dann kann man die Diskussion auch auf der benutzereigenen Diskussionseite fortführen, außerdem weiß man, von wann der "Beitrag" ist und ob sich eine Antwort noch lohnt.--Morgagni 23:11, 17. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich möchte dem hinzufügen, dass der promovierte Jurist da oben kein Staatsexamen in Medizin gemacht hat und dies denn wohl auch schwerlich beurteilen kann. (nicht signierter Beitrag von 222.129.28.166 (Diskussion) 05:05, 30. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]


Soweit mir bekannt ist, gibt es bei Pharmazie 3 Staatsexamen (nach Grundstudium, Hauptstudium, Praxisjahr)! --Friedemann Lindenthal 12:02, 8. Feb 2005 (CET)


Dass es in Pharmazie drei Staatsexamen geben soll, habe ich auch gehöhrt.
Aber kann mir vielleicht einer sagen, aus was diese drei Prüfungen inhaltlich bestehen?
Robert Fichtner --84.136.111.204 15:48, 15. Mär 2005 (CET)

wenn es drei Examina gibt bei Medizin könnte man nach dem Bologna Prozeess

das 1. Examen als Bachelor, das 2. Examen als Master und das 3. Examen al Doctor bewerten.

Was hat denn bitte die Promotion mit dem 3. Staatsexamen zu tun??--213.6.96.167 18:08, 1. Dez 2005 (CET)
Ja, es gibt drei Staatsexamina in der Pharmazie. Inhalt der jeweiligen Examina können in der Approbationsordnung für Apotheker nachgelesen werden, z.B. hier [1] --Shimon 17:28, 31. Mär 2006 (CEST)

Überarbeitung --- Große Staatsprüfung[Quelltext bearbeiten]

Die Große Staatsprüfung steht am Ende eines zweijährigen Referendariates und qualifiziert für den höheren (z.B. technischen) Verwaltungsdienst in der BRD. Sie wird vor dem Prüfungsausschuss des [Oberprüfungsamtes] abgelegt und benotet nach den Einzelergebnissen aus der

  1. häuslichen Prüfungsarbeit
  2. schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht
  3. mündlichen Prüfungen.

Die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sind nicht dem OPA angeschlossen. Sie haben die Qualifikation daher gesondert geregelt. --> einarbeiten. siehe auch: Technisches Referendariat --Fantagu 11:59, 11. Feb 2006 (CET)


Staatsexamen und/oder Staatsprüfung[Quelltext bearbeiten]

Sowohl beamtenrechtlich als auch auf den Zeugnissen heißt es korrekt "Staatsprüfung" und nicht Staatsexamen. Gleich äußert sich auch der Brockhaus.

das stimmt nicht. google hilft weiter. zitat § 3

Prüfer (1) Teilprüfungen (§ 4) der Prüfung werden von einer Prüferin/einem Prüfer abgenommen. (2) Prüferinnen/Prüfer sind die verantwortlichen Leiterinnen/Leiter der Lehrveranstaltungen, in denen Teilprüfungen abgelegt werden können. Prüferin/Prüfer für die häuslichen Arbeiten ist die/der jeweilige Aufgabenstellerin/Aufgabensteller. (3) Der Prüfungsausschuss kann weitere Prüferinnen/Prüfer gem. § 95 HG bestellen. (4) Prüferinnen/Prüfer können durch ihnen zugeordnete Korrekturassistentinnen/Korrekturassistenten, die die erste Prüfung (§ 2 JAG) oder das Erste juristische Staatsexamen bestanden haben, unterstützt werden also doch nicht umgangssprachlich.--213.6.96.167 18:12, 1. Dez 2005 (CET)

Tut mir leid, aber auf meinen Zeugnissen (LA höherer Dienst B-W) steht immer noch Staatsprüfung. Auch das KuMi nennt die Ausbildungsverordnung für den höheren Dienst: Die Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien vom 31.08.1984 (K.u.U. S.522) mit den Änderungen vom 04.08.1986 (K.u.U. S. 421), vom 18.10.1989 (K.u.U. S.19), vom 26.03.1992 (K.u.U. S. 402) und vom 23.04.1993 (K.u.U. S. 360). Das Erste Staatsexamen prüft die Grundfächer, die im Grundstudium (1.-4.Semester) gelehrt werden, ab: An vier Tagen werden MC-Prüfungen in den Fächern Chemie, Biologie, Analytik und Physik geschrieben.

Das Zweite Staatsexamen nach dem 8. Semester umfasst das ganze Studium. Geprüft wird man in den Fächern Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmakologie und Pharmazeutische Technologie. Seit diesem Sommer wird - entsprechend der neuen Approbationsordnung - zusätzlich das Fach Klinische Pharmazie geprüft.

Im Dritten Staatsexamen, das nach dem Praktischen Jahr absolviert wird, wird Pharmazeutische Praxis und Recht in einer letzten Prüfung abgefragt.

Nach Bestehen des Dritten Abschnitts des Staatsexamens kann man, wenn man Deutscher Staatsbürger ist, die Apporobation beantragen.

Das ist aber nicht überall so. Jura, Medizin,... Dick Tracy 21:08, 14. Sep 2005 (CEST)

1. Staatsexamen bei Juristen heißt ab Mitte 2006 nur noch 1. Prüfung

Bei Gelegenheit müsste unbedingt der Juristen-Teil überarbeitet werden. Nach der Juristenausbildungsreform gibt es keine Hausarbeitsexamen mehr, die Hausarbeiten wurden gestrichen. Ferner legt man nun kein 1. Staatsexamen mehr ab, sondern der staatliche Teil nennt sich jetzt "staatliche Pflichtfachprüfung" (staatliche Pflichtfachprüfung + universitäre Schwerpunktbereichsprüfung = 1. Prüfung).

Es ergeben sich viele weitere Änderungen. Muss unbedingt aktualisiert werden...

Hallo Anon, der Name wird übersetzt, examen, lat.=Prüfung... kein Ding, ganz ruhig, ist schon im Artikel genannt. So ist es für nicht-Juristen auch noch gültig (im Lehramt kommt die Wahl Examen oder Prüfung auf das Land an).
Wirklich, einige nennen es so, andere anders, welche Bedeutungsveränderung hat das denn schon?--FlammingoParliament 16:29, 27. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe einen offensichtlichen Werbelink zu www.hammerfaelle.de gelöscht--DrMabuse 19:31, 19. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

kein akademischer Grad nach dem Studium?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es am Ende des ersten Absatzes:

"Absolventen der Medizin, Rechtswissenschaften oder Pharmazie erhalten bei Abschluss ihres Studiums keinen akademischen Grad wie Diplom, Magister, Master oder Bachelor."

  • Medizin: Nach der Doktorarbeit (nach dem Studium) bekommen sie den akademischen Grad Doktor
  • Rechtswissenschaften: Nach dem ersten Staatsexamen (nach dem Studium) bekommen sie den akademische Grad Dipl.-Jur.
  • Pharmazie: Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens (nach dem Studium) tragen sie den Titel Dipl.-Pharmazeut

Es ist die Frage, wie man den Satz im Artikel besser formulieren kann? --Marsupilami 05:53, 10. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Doktorarbeit bei Medizinern ist nicht der Abschluß des Studiums. Ein Mediziner der nicht promoviert, bekommt keinen akademischen Grad verliehen. Die Verleihung eines akademischen Grades bei Juristen und Pharmazeuten ist zwar in jüngerer Zeit häufiger geworden, aber noch lange nicht an allen Universitäten üblich. Wenn sie an einer Universität studiert haben, die keinen entsprechenden Grad verleiht, dann haben sie auch keinen. An manchen Universitäten ist es auch vorgeschrieben, daß Pharmazeuten, die den entsprechenden Grad führen wollen eine Diplomarbeit schreiben müssen. Dies ist dann aber zusätzlich zur Prüfung und nicht Teil des Staatsexamens.--HolgerB 19:05, 10. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
All das hat aber keinesfalls etwas im allgemeinen Teil zu suchen. Oder aber natürlich der ganze Artikel wird als "deutschlandlastig" eingestuft. In Österreich ist die Situation in den genannten Fächern eine völlig andere.
--Peter Putzer 09:54, 11. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
@Peter Putzer: Ich hatte kurz den Hinweis "deutschlandlastig" eingefügt, dann aber wieder entfernt und statt dessen im Artikel darauf hingewiesen, dass er sich in Gänze (meines Wissens lediglich) auf die Bundesrepublik bezieht. --Peter (Diskussion) 08:59, 5. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

@HolgerB: Du täuschst Dich aber ganz gewaltig. Speziell bei Pharmazeuten in D: Sie sind nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens Pharmazeut und haben damit einen staatlichen Titel namens „Pharmazeut“. Das zweite Staatsexamen berechtigt sie, eine Diplomarbeit anzufertigen (bedingt eine meist halbjährige Arbeit in einem pharmazeutischen Fach und ist bestanden nach Prüfung der Diplomarbeit und manchmal erst nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung). Nur diejenigen, die eine Diplomarbeit anfertigen und die Prüfung bestehen, haben den akademischen Titel „Diplompharmazeut“. Nach den Praktischen Jahr kommt das dritte Staatsexamen. Ist dies bestanden, kann der Pharmazeut die Zulassung zum Apotheker beantragen. Dies ist die Approbation, die vom jeweiligen Bundesland verliehen wird. Der Titel „Apotheker“ ist somit ein staatlicher Titel. -- Omphalos Δ μ 14:08, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Was ist die Rechtsgrundlage für die Führung des Titels Pharmazeut? Die Apporbationsordnung ist es ja wohl nicht, da kommt das Wort Pharmazeut keine einziges Mal vor und ohne Ermächtigung darf man keinen staatlichen Titel oder eine Abschlußbezeichnung führen. Ich kenne das Verfahren so: Wenn die Hochschule eine entsprechende Prüfungsordnung erlassen hat, kann man, muß aber nicht, eine Diplomarbeit anfertigen und zwar nach dem zweiten Prüfungsabschnitt und ist dann in der Regel Diplom-Pharmazeut. Wer das nicht machen will oder wenn es so was an der Universität nicht gibt, bekommt keinen akademischen Grad und macht dann normalerweise mit dem Praktischen Jahr weiter und macht dann die dritte Prüfung. Und dann kann man die Approbation beantragen und das ist ein staatlicher Titel alles andere nicht. (siehe hier [2] und z.B. hier [3]--HolgerB 19:14, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Aufzählung der Staatsexamen:[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens nach ist auch im Bereich der Geodäsie ein Staatsexamen vorgesehen (z.B. für den Einstieg in den höheren Verwaltungsdienst oder als Öffentlich bestestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI). Quelle:http://www.geofuture.de/berufsperspektive/berufsperspektive.htm

Theologisches Examen[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit Theologen? Examen ist ein Redirect auf Staatsexamen. Theologen legen ebenfalls ein Examen ab, allerdings, soweit ich weiß, nicht vor einer Staatlichen Stelle, sondern der jeweiligen Landeskirche. Das sollte auch noch eingebaut werden, entweder hier, oder in einem separaten Artikel (mit umwandlung von Examen in eine BKL) --Blauerflummi 22:50, 19. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

bitte korigieren[Quelltext bearbeiten]

"Das Benotungsverfahren der juristischen Ausbildung mit hohen Nichtbestehensquoten und kaum nachzuvollziehenden Notenfindungsparametern wird zunehmend kritisch beurteilt, insbesondere auch wegen der ungemeinen Bedeutung von nur kleinen Notenschritten für den Berufseinstieg und Karrierechancen."

das hat in einer enzyklopädie nichts zu suchen!

richtig: Die Notenfindungsparameter sind gesetzlich festgelegt. Dass die Benotung relativ streng ist, ist schon seit hundert Jahren so und wird seither wohl auch kritisiert.

naja, die Notenfindungsparameter dürften den meisten Geprüften (und vielen Prüfenden) durchaus wenig nachvollziehbar vorkommen. Vielleicht hat jeder Prüfer ganz klare Vorstellungen, dass seine eigenen, ihm bekannten Parameter die einzig wahren seien - aber soweit ich informiert bin, unterscheidet sich die vergebene Note für ein- und dieselbe Arbeit ganz erheblich, je nachdem welchem Prüfer man sie vorlegt. Bloß weil etwas gesetzlich festgelegt ist, heisst es nach meinem Verständnis auch nicht, dass es dadurch nachvollziehbar sei... Von daher scheint es mir angemessen, diese Kritik auch in dem Artikel anzusprechen. Dinge, die seit hundert Jahren so oder so sind, werden dadurch nicht besser, wohl aber älter. 88.75.236.54 18:59, 22. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe die Passage entfernt. In dieser Form ist das eine bloße Wertung. Relevante Kritik kann hier natürlich referiert werden, in diesem Falle müßte aber ein Beleg hinzugesetzt werden. -- Stechlin 17:07, 26. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Drittes juristisches Staatsexamen[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Abschnitt habe ich aus dem Text wieder entfernt:

Ein Drittes Staatsexamen gibt es zwar in Jura nicht, als solches wird aber in Juristenkreisen landläufig die mehrmonatige Abordnung eines Richters ans Oberlandesgericht bezeichnet, die angeblich dessen Aufstiegschancen verbessert (Quelle: "Wie Richter Karriere machen: Neue Beförderungsregeln in Baden-Württemberg", FAZ 9.10.08, 6).

Das Thema gehört hier schlicht nicht her. Statt dessen fehlt der Arikel Obergerichtliche Erprobung. -- Stechlin 15:04, 10. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Andere Staatsprüfungen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen noch einige andere Staatsprüfungen, darunter die Archivarische Staatsprüfung für den höheren Archivdienst, die Große Staatsprüfung für Baureferendare und die Große Forstliche Staatsprüfung (Forstverwaltung). --87.123.13.170 12:51, 14. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Zahnmedizin und Veterinärmedizin[Quelltext bearbeiten]

Auch diese beiden Studiengänge werden mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Sie sollten daher ebenfalls in die Auflistung und Beschreibung aufgenommen werden. -- Von Hintenburg 06:42, 16. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dem Artikel fehlt ein historischer Abschnitt. Theologie, Medizin und Jura sind jahrhundertealte Studienfächer. Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, seit wann es in diesen und den anderen angeführten Fächern (in Deutschland) Staatsexamina gibt. --CorradoX, 18:22, 18. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist richtig. Im 19. Jahrhundert fielen bereits Doktoren der Weltweisheit (Philosophen) durch das Staatsexamen (Raabe: Der Lar, S. 265, Braunschweiger Ausgabe, Bd. 17) Gruß -- Hedwig Storch 13:36, 1. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Zweites jur. Staatsexamen[Quelltext bearbeiten]

Der Text ist Quatsch: "Nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung folgt eine zweijährige praktische Ausbildung (Referendariat), die mit dem zweiten Staatsexamen, dem so genannten „Assessorexamen“ abschließt.

Im Gegensatz (???) dazu bleibt das nach Abschluss der Referendarzeit erfolgende „Zweite Staatsexamen“ als echtes „Staatsexamen“ bestehen. Die gesamte Prüfung wird ausschließlich von den staatlichen Justizprüfungsämtern der einzelnen Bundesländer gestellt und bewertet."

Kann das mal jemand nacharbeiten?--Toytoy 13:43, 1. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]


"In Deutschland bildet das Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Zahnmedizin, der Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Lebensmittelchemie und der Pharmazie"

- Also meines Wissens und das steht auch bei Wiki in einem andern Artikel, kann bei einem Midizinstudium schon nach dem ersten Staatsexamen ( Ärzt. Prüfung) promoviert werden. Das ist aber schon bereits nach dem 4 Semester erreicht und stellt nicht wie hier behauptet den Abschluss des Medizinstudium. Das wäre das 2 Staatsexamen. (nicht signierter Beitrag von 87.186.10.160 (Diskussion) 17:38, 17. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

schwierigkeit des juristischen staatsexamens[Quelltext bearbeiten]

der satz

"Wegen des Umfangs des zu beherrschenden Prüfungsstoffes und des Schwierigkeitsgrades der Klausuren zählt die juristische Pflichfachprüfung zu den schwierigsten Abschlussprüfungen in Deutschland, was sich in der Notenvergabe und Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen widerspiegelt."

ist wohl von einem juristen geschrieben worden und sollte gelöscht werden. sowohl der hauptsatz als auch der nebensatz sind rein subjektive einschätzungen und mutmassungen. oder worauf gründet sich denn die behauptung, die prüfung schwerer als die meisten anderen? und vielleicht ist es ja gar nicht die schwierigkeit der prüfung, die sich in den noten und den durchfallsquoten spiegelt, sondern die unfähigkeit oder bequemlichkeit der kandidaten. (nicht signierter Beitrag von 92.105.54.155 (Diskussion) 20:53, 21. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Hallo, ich fände es schön, wenn wir die Diskussion dazu sachlich und freundlich halten könnten. Ich habe nun einen Satz etwas umgestellt: "Bei den Durchschnittsnoten kommt es zu teilweise deutlichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Bundesländern." um die Wertung rauszunehmen, manche Bundesländer seien viel schwerer oder die Wertung, in manchen Bundesländern seien die Kandidaten einfach viel besser.

--91.3.118.65 13:55, 27. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

grundständige Studiengänge[Quelltext bearbeiten]

Links zu staatlichen Ausbildungs und Prüfungsordnungen grundständiger Studiengänge in Deutschland: (Stand: 16.05.2011)

bundeseinheitliche Regelungen:
Medizin Zahnmedizin Pharmazie Tiermedizin
ÄApprO ZÄPrO AAppO TAppV
länderspezifische Regelungen:
Bundesland Rechtswissenschaften Lehramt an öffentlichen Schulen Lebensmittelchemie
Rahmenrecht DRiG    
Baden-Württemberg JAPrO Gymnasien: GymPO I APrOGymn

Realschulen: RPO I RPO II Grund−Hauptsch: GHPO I GHPO II Sonderschulen: SPO I SPO II Berufsschulen (Gesundheit und Sozialpädagogik): WPrOSozPädCare APrObSchhD

LMChemAPO
Bayern JAPO LPO I LPO II APOLmCh
Berlin JAO 1. LPO 2. LPO LmChemAPV
Brandenburg BbgJAO LPO OVP LMChemPV
Bremen JAPG 1. Prüfung 2.Prüfung  
Hamburg HmbJAG Lehr1StPrV VVZS

Sonderschulen: SoSchulLehrAPO

Prüfungsordnung
Hessen JAG HLbG LMChemAPrO
Mecklenburg-Vorpommern JAG M-V LehPrVO LehVDVO M-V LMChemAPVO M-V
Niedersachsen NJAG PVO-Lehr I APVO-Lehr APVOLMChem
Nordrhein-Westfalen JAG NRW LPO OVP APVOLChem NRW
Rheinland-Pfalz JAG Gymnasien: 1.Prüf. 2.Prüf.

Realschulen: 1.Prüf. 2.Prüf. Grund−Hauptsch: 1.Prüf. 2.Prüf. Förderschulen: 1.Prüf. 2.Prüf. Berufsschulen: 1.Prüf. 2. Prüf.

APOLMChem
Saarland JAG LPO I LPO II geplant Prüfungsordnung
Sachsen SächsJAPO LAPO I LAPO II LMChemAPVO
Sachsen-Anhalt JAPrVO 1. LPVO 2. LPVO APVO LMChem
Schleswig-Holstein JAVO POL I APO Lehrkräfte II APVOLmChem
Thüringen ThürJAPO Gymnasien: ThürEStPLGymVO

Regelschulen: ThürEStPLRSVO Grundschulen: 1. Prüf. Förderpädagogik: 1.Prüf. Berufsschulen: 1.Prüf.

2.Prüf. für alle Lehrämter: ThürAZStPLVO

ThürAPVOLMChem

Obenstehender Beitrag stammt von Benutzer:Lassner (20:43, 16. Mai 2011), ich habe ihn vom Artikel hierher verschoben, da dies eine Linkliste ist, es nicht unser Zweck ist, solche zu pflegen (WP:WWNI) und sie vielleicht beim weiteren Artikelausbau nützlich sein kann. --dealerofsalvation 07:59, 25. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Mündliche Prüfung, zweites Staatsexamen Medizin[Quelltext bearbeiten]

Im mündlichen "Hammerexamen" werden nicht zwangsläufig immer vier Prüflinge geprüft. Je nach Fächerkombination kann man sogar einzeln geprüft werden. (nicht signierter Beitrag von 31.16.104.149 (Diskussion) 15:50, 13. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Ist jetzt "korrekter" formuliert. --Maxro (Diskussion) 15:12, 25. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Länge Referendariat (2. StEx Lehramt)[Quelltext bearbeiten]

Die Länge ist keineswegs 18-24 Monate, sondern, je nach Bundesland, 12-24 Monate. (z.b. 16 in Sachsen Anhalt, 12 in Sachsen für Absolventen der neuen Studienordnungen) (nicht signierter Beitrag von 91.42.204.253 (Diskussion) 17:28, 10. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]


Warum nicht einfach geändert? Dafür ist Wikipedia doch da! Ist mir aufgefallen und hab es eingetragen.--Mrlu (Diskussion) 11:42, 16. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Steuerberaterexamen / Wirtschaftsprüferexamen ?[Quelltext bearbeiten]

Ist das Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen nicht ebenso ein Staatsexamen, dass hier behandelt werden sollte. Zumindest gelten beide Prüfungen als schwieriger als ein juristisches Examen !! LG UG (nicht signierter Beitrag von 79.228.46.225 (Diskussion) 17:41, 30. Okt. 2013 (CET))[Beantworten]

Geltungsbereich Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist stark auf Deutschland bezogen. Entsprechende Regelungen in anderen Ländern, vor allem den deutschsprachigen, sollten ergänzt werden.Oder ist das Staatsexamen eine deutsche Spezialität? Dann müsste das auch erwähnt werden. --84.135.134.40 15:24, 1. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

DDR vergessen?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt die Darstellung der anfangs mit dem Staatsexamen endende, sehr effektive, Lehrerausbildung in der DDR. --Striegistaler (Diskussion) 21:44, 29. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Dieser Studiengang wird doch ebenso mit einem StE abgeschlossen? Ronny Michel (Diskussion) 16:55, 19. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Bezeichnung 3. Staatsexamen / Medizin[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist die Bezeichnung 1., 2. und 3. Staatsexamen verwirrend und nicht korrekt. Wie es im Gesetzestext der Approbationsordnung heißt, wird "die ärztliche Prüfung" in drei Abschnitte unterteilt. Folgerichtig ist erst mit Bestehen des dritten Abschnitts eine Rechtsfolge daran geknüpft, nämlich die Berechtigung, eine Approbation zu beantragen. Und es wird am Ende eine Gesamtnote ermittelt, was eindeutig dafür spricht, dass es sich nur um ein "Staatsexamen" in drei Teilen handelt. Auch die Tatsache, dass Beamten- / Soldatenrechtlich ein Jurist mit 2 Staatsexamen als Major / Korvettenkapitän eingestellt wird und ein Arzt als "Stabsarzt" was dem Hauptmann / Kapitänleutnant entspricht, spricht dafür. Im übrigen schließt das erste Staatsexamen Jura das Universitätsstudium ab und berechtigt zum Führen des Titels "Referendar". Das zweite Staatsexamen ist hiervon völlig unabhängig und berechtigt bei seinem Abschluss zur Führung des Titels "Assessor" und es wird bescheinigt, dass man die Befähigung zum Richteramt hat. Die Bildung einer Gesamtnote unterbleibt im übrigen auch. Ebenso, wie es durchaus Kollegen/innen gibt, die sich mit einem Staatsexamen begnügen und ein zweites gar nicht mehr machen. (nicht signierter Beitrag von 80.152.142.11 (Diskussion) 14:18, 7. Jun. 2016 (CEST))[Beantworten]

Tiermedizin 1./2./3. Staatsexamen[Quelltext bearbeiten]

Wie auch in der Humanmedizin gibt es nur ein Staatsexamen unterteilt in verschiedene Fächer, die Unterteilung ist nicht auffindbar und daher falsch. (nicht signierter Beitrag von 77.180.35.111 (Diskussion) 21:49, 27. Mär. 2017 (CEST))[Beantworten]

Ich habe das korrigiert, früher nannte man das mal 1. bis 3. Teil des Staatsexamens. --Uwe G. ¿⇔? RM 15:43, 17. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

"Philologen"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel taucht mehrmals das Wort Philologen/Philologiestudenten auf, z.B. "Der Begriff wird in Deutschland etwa für eine entsprechende Abschlussprüfung der Philologen nach einem Studium an einer Hochschule verwendet.". Philologen sind Sprachwissenschaftler, die ganz bestimmt nicht staatlich reguliert sind; ich vermute, dass Lehrer/Lehramtstudenten gemeint sind, es gibt nämlich eine Lehrergewerkschaft, die aus historischen Gründen Philologenverband heißt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, und hoffe, dass sich jemand mit Ahnung vom Thema mal dem Artikel annimmt. --קеלея ihm sein Knie 10:03, 15. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Der Philologenverband ist die gewerkschaftliche Vertretung für Lehrer an Höheren Schulen (die zum Abitur führen). Der Student führt die Bezeichnung "Stud. phil." bzw. "Cand. phil." (Student/Kandidat der Philosophie und Philologie). Er absolviert ein "Philologiestudium". Dieses führt in der Regel in den Staatsdienst. Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 10:34, 15. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Auch wenn es schon etwas her ist: Man sollte dringend den Unsinnsbegriff des Philogogen durch den des Lehrers an höheren Schulen u. ä. ersetzen, was offenbar gemeint ist. Komische Wortverwendungen irgendwelcher Gewerkschaften hin oder her. Konkret verlinkt "Philologe" hier zu einem Artikel, der sagt "Die Philologie ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Sprach- und Literaturwissenschaft einer Sprache oder eines Sprachzweiges". Jemand, der Mathematik und Physik auf Lehramt studiert, fällt da sicher nicht rein. Stud. phil. bzw cand. phil. heisst uebrigens student/kandidat der Philosophie bzw. der Fächer der philosophischen Fakultät. Das "und Philologie" ist eine Erfindung. Auch hier gilt: Der Mathematiker und Physiker wird sicher nicht cand. phill., macht aber eine Staatsexamen und wird Lehrer. Jemand, der Anglistik und Romanistik auf Magister studiert hat, ist sicher ein Philologe, jedenfalls viel mehr als der Physiker, macht aber weder Staatexamen noch wird er Lehrer. Und stud. phil. ist er auch. Übrigens machen auch Grund- und Hauptschullehrer Staatsexamen, man kann also einfach Lehrer schreiben. Auch wenn die Herren Gymnasialprofessoren sich nicht gerne mit banalen Dorfschullehrern auf eine Stufe gestellt sehen, Staatsexamen machen trotzdem alle Lehrer.--193.40.13.162 18:25, 16. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Auch in Österreich gibt es Staatsprüfungen, z.B. die "Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst" und den "Försterdienst" (früher gab es auch eine Staatsprüfung für ArchivarInnen). Ich ergänze das gerne, nur ist die Frage, wie - was meint Ihr, ein eigener Abschnitt "Österreich" oder bei den jeweiligen Fächern den Stand in Österreich? --library_mistress (Diskussion) 13:35, 4. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

In Österreich wurden vor der Universitätsreform 1975 viele akademische Studien durch Ablegen von zwei oder drei Staatsprüfungen absolviert.

Technik- und Agrar-Studien hatten zwei Staatsprüfungen, wobei die Erste Staatsprüfung in der Regel durch Vorlage der entsprechenden Teilprüfungen absolviert wurde. Die zweite Staatsprüfung umfasste außerdem entweder eine zweiwöchige schriftliche Klausur oder eine Diplomarbeit sowie eine mündliche Prüfung, bei der der Titel "Ingenieur" bzw. ab 1938 "Diplomingenieur" verliehen wurde.

Bei den medizinischen und rechtswissenschaftlichen Studien waren drei Staatsprüfungen abzulegen, danach erfolgte die Promotion (ohne Dissertation). --Goetz48 (Diskussion) 22:25, 24. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Staatsexamen als Psychotherapeut*in (siehe Wiki)[Quelltext bearbeiten]

Laut Wikipedia erlangen Psychotherapeut*innen die Approbation durch ein Staatsexamen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Psychotherapeut (Rechtliche Regelungen) Sollte man das nicht evtl. hier hinzufügen? BenBerlin78 (Diskussion) 21:55, 9. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Ist bereits im Abschnitt "Begriff" ausgeführt: "Er findet jedoch auch bei nichtakademischen Berufen Verwendung, zum Beispiel im Gesundheitswesen mit den Abschlüssen als Gesundheits- und Krankenpfleger ... .--Karl 3 (Diskussion) 17:15, 13. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Sorry, habe mich verlesen, Physiotherapeut statt Psychotherapeut... Ich denke mal, dass die Aufzählung im Artikel nicht abschließend ist. Der Beruf des Wirtschaftsprüfers, der auch ein StEx voraussetzt, ist beispielsweise auch nicht enthalten.--Karl 3 (Diskussion) 17:47, 15. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Erstes Staatsexamen für Lehrer = Berechtigung für 10. Klasse? Zweites Staatsexamen für Lehrer = Berechtigung für Abiturklasse??

Oder wie ist das? (nicht signierter Beitrag von 88.74.26.132 (Diskussion) 12:23, 4. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]