Diskussion:Verkehrsteilnehmer

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verkehrserheblich[Quelltext bearbeiten]

Satz gelöscht, ist Quatsch: Ich bin auch Verkehrsteilnehmer, wenn ich mich nicht verkehrserheblich verhalte, d. h. nicht aktiv oder nicht durch pflichtwidriges Unterlassen auf das Verkehrsgeschehen einwirke. -- Andreas56 18:01, 7. Aug 2005 (CEST)

Kein Quatsch. Die Verkehrsteilnahme setzt verkehrserhebliches Verhalten voraus. Siehe Straßenverkehrsrecht, Hentschel, 38. Auflage, Seite352, Rz 17 --Backlit 12:35, 15. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Straßenbahnfahrzeugführer - Verkehrsteilnehmer im straßenverkehrlichen Sinne?[Quelltext bearbeiten]

Ist ein Straßenbahnfahrer (Triebfahrzeugführer bei Straßenbahnen) ein Teilnehmer am Straßenverkehr (Straßenverkahrsteilnehmer)? Sofern die Straßenbahn nicht auf eigener Trasse, sondern direkt auf der Straße fährt?Oder nur Teilnehmer am Schienenverkehr? Vermutlich beides (?). Die Fahrgäste der Straßenbahn? Das sollte im Artikel Erwähnung finden. (nicht signierter Beitrag von 87.160.88.196 (Diskussion) 22:07, 11. Nov. 2014 (CET))[Beantworten]

Laut Artikel ist ein Lokomotivführer Straßenverkehrsteilnehmer, kann das stimmen? Oder nur allgemein Verkehrsteilnehmer? (nicht signierter Beitrag von 84.189.7.43 (Diskussion) 22:24, 5. Dez. 2014 (CET))[Beantworten]