Diskussion:Wehrdienst

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BRD/Änderungen seit Juli 2011[Quelltext bearbeiten]

Da steht "Maximal 15.000 Männer und Frauen können sich jährlich bewerben." Das stimmt nicht. Bewerben können sich auch 100.000 Leute, die Grenze gilt für die Indienstnahmen. (nicht signierter Beitrag von 84.191.115.161 (Diskussion) 07:18, 26. Jun. 2020 (CEST))[Beantworten]

Wehrpflicht, Zwangsrekrutierung, Aushebung, Konskription[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel grenzt die Wehrpflicht nicht ausreichend von Begriffen wie Zwangsrekrutierung, Aushebung und Konskription ab, was besonders im Geschichtsabschnitt auffällt. Wehrpflicht kann es auch in nichtallgemeiner Form geben. Spätestens im Kriegsfall wurden schon lange vor dem 19. Jahrhundert immer wieder Soldaten zwangsverpflichtet bzw. konskribiert. Wehrpflicht gab es im gesamten HRR auch in Form der Landesdefension als Pflichtausbildung eines dauerhaft festgelegten Prozentsatzes der Bevölkerung (u. a. im Landlibell Maximilians I. von 1511 für Tirol geregelt); s. auch das Wehrbauerntum, dessen Angehörige als Leibeigene ebenfalls zwangsverpflichtet (dafür im Gegenzug aber mit bestimmten Privilegien ausgestattet) wurden. Unser Artikel stehendes Heer erwähnt für das Mittelalter eine grundsätzliche militärische Dienstpflicht für Vasallen, der allerdings erst auf direkte Aufforderung durch den Landesherren nachgekommen werden mußte.

Ohnehin bedürfen stehende Heere, wie Preußen eines seit dem Großen Kurfürsten Mitte des 17. Jahrhunderts hatte, spätestens ab einer bestimmten Größe relativ zur Gesamtbevölkerung der Wehrpflicht. Entsprechend steht ja auch in Preußische Armee, daß Preußen schon seit dem Großen Kurfürsten auf Zwangsverpflichtung setzte; seit Beginn des Reichskrieges gegen Frankreich 1688 bestand überhaupt der Großteil der preußischen Armee aus Zwangsverpflichteten, und das blieb von da an so bis 1918. --2003:DA:CF04:EB00:44A7:CE53:9087:7A8F 22:14, 21. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich kann hier nur zustimmen. Zudem werden im Artikel prinzipielle Aussagen verschwommen, dass Militärdienst normalerweise den Dienst an der Waffe meint und nicht militärischen Dienst allgemein, der effektiv Zivildienst (insbesondere in Friedenszeiten) miteinschließt. Insbesondere sind hier noch Aspekte wie das Soldatenrecht von Bedeutung. Gerade hier unterscheiden sich auch die Nationen voneinander, so etwa auch beim Behandeln von Desertation eines Wehrdienstleistenden oder begangenen Straftaten (z.B. auf fremden Grund) gegenüber einem tatsächlichen Soldaten.--KatoEsma (Diskussion) 19:57, 20. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

"Tatsächlich wurden nie Wehrpflichtige zum Bundesgrenzschutz oder ins.."[Quelltext bearbeiten]

Das stimmt so nicht, als Helmut Schmitt Verteidigungsminister wurde, hatte der BGS zu wenig Freiwillige und so wurden 2 Jahrgänge eingezogen. Ich selbst war vom 01.04.1971 für 18 Monate in Bad Hersfeld stationiert. Siehe auch: https://www.cilip.de/1994/02/24/kleine-geschichte-des-bundesgrenzschutzes-eine-chronologie/ --88.68.63.10 15:01, 3. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]