Diskussion:Wehrpflicht in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wehrpflicht in Deutschland“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Informationsverlust[Quelltext bearbeiten]

Seit spätestens dieser Änderung sind einige Informationen verloren gegangen, es muss geprüft werden warum und ob man sie nicht wieder in den Artikel einbindet. Siehe dazu auch Diskussionsseite Wnme. --Croesch 16:01, 9. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

erledigtErledigt verlorengegangene Informationen mühsam ergänzt. --Wnme 00:03, 10. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Aussetzung der Wehrpflicht (1)[Quelltext bearbeiten]

Habe ich dieses Thema übersehen, wird es nicht dargestellt oder sind diese Daten verloren gegangen? --Markus10827 19:26, 10. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Du musst es übersehen haben, dieses Thema wird im Abschnitt Diskussion um die Zukunft der Allgemeinen Wehrpflicht dargestellt, aber vielleicht kommt es auch im Artikel zu kurz? (in der Einleitung) --Wnme 21:38, 10. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Aussetzung der Wehrpflicht (2)[Quelltext bearbeiten]

Laut [1] wird die Aussetzung der Wehrpflicht also voraussichtlich auf dem Parteitag im November 2010 beschlossen. Man könnte das bis dahin in den Artikel einbauen oder einfach als Information hier in der Diskussion stehen lassen. --Sidespin 19:41, 28. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo, die CDU wird auf ihren Parteitag die Aussetzung der Wehrpflicht voraussichtlich beschließen. Wenn dann das Gesetz von Bundestag beschlossen wird, steht die Aussetzung entgültig fest. Die Entscheidung des CDU Parteitags könnte man dann im Artikel erwähnen. --Wnme 20:27, 28. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abgrenzung zur Zwangsarbeit[Quelltext bearbeiten]

"Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels, gegen seinen Willen, gezwungen wird." Auszug aus dem Artikel Zwangsarbeit

Wie grenzt sich die Wehrpflicht zur Zwangsarbeit ab? --Sunrider 21:11, 3. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Indem der Begriff Arbeit verwendet wird. Es ist höchstens ein Zwang zum rumgammeln und sollte deshalb nicht mehr eingeführt werden. (nicht signierter Beitrag von 2A01:599:344:3CEF:5E54:6C66:8E78:434A (Diskussion) 18:26, 6. Mär. 2024 (CET))[Beantworten]

Letzte Wehrpflichtige in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Am 3. Januar 2011 wurden die letzten Wehrpflichtigen eingezogen.


Dauer Wehrpflicht[Quelltext bearbeiten]

Unter dem Titel Erfassung im Bild ist ein Fehler da 1990 die Wehrpflicht auf 18 Monate erhöht wurde. Es wurden auch Wehrpflichtige als W18er Eingezogen . Besonderheit sie wurden als W12er entlassen das war am 1.4.1990 Eingezogen Entlassung 31.3.1991 ALMundy Das ist so nicht korrekt, die W18 wurden zum 01.06.1989 eingezogen und als W15 entlassen. Erst die darauffolgenden wurden als W15 eingezogen und als W12 entlassen. Ich bin einer der W18-ner von 1989!! skrgbr

Dass die Wehrpflicht heute nur mit dem Tod endet ist falsch! Da sie ausgesetzt ist, kann sie nicht enden, auch nicht nur im Tod. (Quelle: Bundeswehr, 23.07.2012) (nicht signierter Beitrag von 78.34.141.235 (Diskussion) 18:42, 25. Jul 2012 (CEST))

Es gibt zwar eine Grafik "Dauer von Wehr- und Zivildienst in Deutschland (in Monaten)", aber daraus erkennt man nicht, dass noch kurz vor dem Zusammenbruch der DDR die Wehrpflicht auf 18 Monate (bzw. 24 Zivildienst) verlängert wurde. Insgesamt fände ich einen Abschnitt hilfreich, der die mehrfachen Veränderungen der Dauer in einen historischen Hintergrund einordnet. --89.247.31.172 11:36, 22. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Diskussion um Zukunft der Wehrpflicht[Quelltext bearbeiten]

m.E. sollte dieser Abschnitt deutlich gestrafft werden: alea iacta sunt--Toytoy 13:22, 20. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Nö. Es geht hier um eine grundlegende Frage von Staat und Gesellschaft. Da sollte auch auf die Diskussion und auf die Befürworter und Gegner hingewiesen werden. Hinzuzufügen wäre vielleicht noch, daß Wehrpflichtarmeen normalerweise nicht dazu neigen, auf das eigene Volk zu schießen, sondern entsprechende Befehle eher geneigt sind zu verweigern (Beispiel: Rumänien Dezember 1989). Dagegen gibt es zahlreiche historische Beispiele, wo Berufssoldaten (z.B. im spanischen Bürgerkrieg, oder im Zwischenkriegsösterreich, oder während der britischen Besatzung in Irland und Nordirland), Freikorps (Weimarer Republik) und Söldner (Beispiele: 30-jähriger Krieg, römische Prätorianergarde, Algerier unter französischer Besatzung) auf Befehl der jeweiligen Regierung oder Militärführung auch auf das eigene Volk geschossen haben. (nicht signierter Beitrag von 91.52.182.48 (Diskussion) 03:44, 10. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Dazu gibt es auch Gegenbeispiele:gegenwärtig Syrien,NVA-Grenzsoldaten. Bis jetzt ist es noch keiner Wehrpflichtarmee jemals gelungen einen Putsch zu verhindern. Wehrpflichtarmeen unterscheiden sich grundsätzlich.Es gibt da Mischformen. In der israelischen Armee leistet fast der gesamte Jahrgang Wehrdienst,einschließlich Frauen. Die Bundeswehr hatte bis zur Aussetzung der Wehrpflicht nur einen Anteil von 15% wehrpflichtigen,der Rest bestand aus Zeit-und Berufssoldaten,wie sie auch in einer Freiwilligenarmee vorhanden sind. Bei solchen Unterschieden bei Wehrpflichtarmeen dürfte ein empirischer Nachweis das diese in der Regel nicht auf die eigene Bevölkerung schießen wohl kaum gelingen. (nicht signierter Beitrag von 77.235.168.157 (Diskussion) 16:38, 23. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]

In den modernen Demokratien der gemäßigten Klimazonen dürfte es auszuschließen sein, dass Soldaten auf unbescholtene Bürger schießen, das riesenreich Russland ausgeschlossen. Und wenn, dann ist das eher emotional gesteuert, als analytisch erwogen, sollte irgendein Idiot es schaffen, die Macht an sich zu reißen, dann ist es egal, ob wehrpflicht herrscht oder nicht. Dann muss man ganz schön mutig sein oder auf Hilfe von außen hoffen. --80.187.120.30 20:25, 6. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Freiwillige Wehrpflicht[Quelltext bearbeiten]

Sollte diese Überschrift nicht besser durch Freiwilliger Wehrdienst' ersetzt werden? Man leistet doch Wehrdienst freiwillig, gezwungenermaßen oder gar nicht. 188.194.132.15 22:36, 25. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Freiwillige wehrpflicht ist genauso wie gewählte Diktatur, obwohl Putin momentan beweist, dass das möglich ist, aber freiwillig und Pflicht sind gegensätzliche Begriffe auch Dienst ist eine Verpflichtung, besser wäre hier freiwillige Verpflichtung, denn sich selbst kann man aktiv verpflichten. (nicht signierter Beitrag von 2A01:599:344:3CEF:5E54:6C66:8E78:434A (Diskussion) 18:33, 6. Mär. 2024 (CET))[Beantworten]

Artikel 12a erst 1968?[Quelltext bearbeiten]

Sicher dass das stimmt? Mach doch irgendwie keinen Sinn - WPflG bereits 1956, aber verfassungsrechtl. Grundlage erst 12 Jahre später?! --82.113.106.206 23:34, 27. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Der V-Fall wurde erst 1968 ins GG aufgenommen. Aber die ersten Verfassungsänderungen bezüglich der Streitkräfte (nur zur Verteidigung, Wehrpflicht,...) gab es schon 1955/56. --Harald Meier 22:14, 22. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Mathematisch blind?[Quelltext bearbeiten]

Erstaunlich, mit welchen an den Haaren herbeigezogenen Argumenten hier Änderungen vorgenommen werden, beispielsweise diese: [2]. Da schreibt doch jemand, der sein Pseudo nach einem Computernamen gewählt hat, ein Zitat in einem Einzelnachweis entspräche fast der Hälfte des zitierten Spiegel-Artikels.
Was aber ergibt eine einigermaßen genaue Kontrolle dieser Behauptung eines vermeintlichen Anhängers der Computergenauigkeit? Folgendes:

  Wörter Zeichen
Aus dem Einzelnachweis gelöschtes Zitat 294 1993
Spiegel-Artikel insgesamt 1966 13865

Statt wie behauptet fast die Hälfte (0,5) des Spiegelartikels, zitierte der Einzelnachweis also tatsächlich nur etwa ein Siebtel (0,14) des Spiegelartikels; also statt 0,5 nur ca. 0,14.

Das sind ja tolle Argumente, die hier und in einer der Löschung vorausgegangenen Diskussion angeführt wurden. --Parzi 03:38, 29. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wehrpflicht - Ableisten der Grundwehrdienstes[Quelltext bearbeiten]

Besteht die Wehrpflicht nicht grundsätzlich für alle männlichen deutschen Staatsbürger zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr? Besteht diese Wehrpflicht nicht auch weiterhin? Muss man dies nicht von der Ableistung des Wehrdienstes oder Ersatzdienstes - die jetzt ausgesetzt ist - trennen? --Brusel 13:34, 14. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wehrpflichtausnahme Verwandte im Nationalsozialismus verfolgt[Quelltext bearbeiten]

Woraus ergibt sich die angebliche Wehrpflichtausnahme für Personen, deren Verwandte im Nationalsozialismus verfolgt wurden? In § 11 WPflG steht dazu jedenfalls nichts und auch sonst habe ich dazu keine gesetzliche Grundlage gefunden. Gab es diese Ausnahme überhaupt? Belege? Wenn nicht, sollte der Artikel entsprechend geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 178.7.150.139 (Diskussion) 23:15, 20. Jul 2011 (CEST))

Die Frage ist immer noch offen. (nicht signierter Beitrag von 92.224.158.25 (Diskussion) 05:24, 29. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]
Das Prinzip nannte sich Sippenhaft, die auch ausdrücklich die Wehrtauglichkeit betraf (s. auch Sippenforschung); Wehrtauglichkeit bzw. das Recht auf Militärdienst war (auch im NS) noch Bestandteil der bürgerlichen Ehrenrechte, die durch kriminelles Verhalten oder sonstige Gründe für staatliche Verfolgung verwirkt werden konnten. Besonders prominent wurde das Thema bekanntlich im Rahmen der Nürnberger Gesetze behandelt, wo Juden und Personen mit bestimmten Formen von: "jüdischer Versippung" die Wehrtauglichkeit grundsätzlich abgesprochen wurde. In beiden Fällen bestand die ideologische Rechtfertigung im Prinzip der Rassenlehre, die charakterliche Verfehlungen und Mängel aus biologischen Erbanlagen ableitete, was somit gesamte Familien betraf. Zu den Quellen s. die verlinkten Artikel. --2003:DA:CF04:EB00:44A7:CE53:9087:7A8F 21:20, 21. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Die Wehrpflicht gibt es immer noch[Quelltext bearbeiten]

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland nicht abgeschafft, sie existiert weiterhin. Dieser Artikel sollte gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass die Wehrpflicht in Deutschland nur auf unbestimmte Zeit nicht angewendet wird. Ein einfaches Gesetz im Bundestag genügt, um die Wehrpflicht wieder aufzuleben. (nicht signierter Beitrag von 77.181.237.49 (Diskussion) 22:43, 1. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Stimmt, die Situation sollte deutlicher im Artikel und mMn auch in der Einleitung erwähnt werden. Ich werde das bei Gelegenheit mal anpassen, das kannst du aber auch sehr gerne selbst ändern! Gruß, --Wnme Fragen?/ Bew. 22:09, 2. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bausteinbegründung[Quelltext bearbeiten]

Hier wird nicht die Wehrpflicht in Deutschland, sondern bis auf einen kurzen geschichtlichen Exkurs, die Wehrpflicht in Westdeutschland bzw. dem vereinigten Deutschland behandelt. Bis 1990 war Deutschland aber größer als die Bundesrepublik. --Thorbjoern 10:34, 5. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bin der gleichen Meinung. Ich finde, es sollte zwei unterschiedliche Artikel "Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland" und "Wehrpflicht in der DDR" geben. Zumal beides in der Geschichtswissenschaft m.E. ziemlich gut erforscht ist. Die Wehrpflicht in der DDR lediglich als Zusatz zu sehen, wird der Dimension (Kalter Krieg usw.) nicht gerecht.--Nite1984 14:40, 5. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die Verschiebung auf Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland ändert doch nichts. Denn auch heute ist die Staatsbezeichnung Bundesrepublik Deutschland. Einzige Möglichkeit, die auch richtig wäre, wäre ein Artikel Wehrpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik -- Jogo30 13:18, 8. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt[Quelltext bearbeiten]

Daher ist der Tempus großteils falsch. Die entsprechenden Gesetze sind nachwievor gültig, werden nur nicht angewandt. Habe schon einen Teil umgeändert, den Rest bitte jemand anders, ich seh schon nix mehr vor lauter Wald. -- Jogo30 13:18, 8. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

... waren somit wehrpflichtig[Quelltext bearbeiten]

Der Satz Nach dem Anschluss Österreichs 1938 und später der Besetzung des Sudetenlandes, Danzigs, des Elsasses usw. wurden die dortigen Einwohner Reichsbürger und waren somit wehrpflichtig wurde als überflüssig aus dem Abschnitt Geschichte entfernt, weil für die Bürger Österreichs, der Tschechoslowakei, Polens und Frankreichs bereits vor der Annexion durch Deutschland Wehrpflicht bestanden hatte. Eine gewisse Ausnahme bildete lediglich der Freistaat Danzig.--Gloser 13:50, 8. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Formulierung des gegenwärtigen Zustandes[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel finden sich momentan die Aussagen "die Wehrpflicht ist abgeschafft" und "die Wehrpflicht ist ausgesetzt". Beide treffen offensichtlich nicht ganz die Realität, denn das WPflG existiert noch und sagt weiterhin in seinem § 1, daß (praktisch) alle deutschen Männer ab ihrem 18. Geburtstag wehrpflichtig sind. Auf einer CDU-Seite habe ich die Formulierung gesehen, die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes sei ausgesetzt, aber das geht nicht weit genug, denn es gibt ja noch weitere Pflichten wie die, sich zur Fleischbeschau vorzustellen, oder die Wehrüberwachung, die im Friedensfall nicht mehr zutreffen.

Eine Formulierung, die die Gesetzeslage korrekt wiedergibt, wäre vermutlich: "In Deutschland existiert eine Wehrpflicht, aus der aber außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls keine konkreten Handlungs- oder Unterlassungspflichten folgen. Art 12a GG erlaubt aber weiterhin, alle deutschen Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auch im Frieden durch eine einfachgesetzliche Regelung zur Ableistung eines Dienstes in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband zu verpflichten."

Ist aber ein klitzekleines Bißchen sperrig. Hat jemand einen besseren Formulierungsvorschlag, der nicht unterschlägt, daß auch weiterhin alle volljährigen deutschen Männer den Stempel "entbehrlicher Kugelfänger" auf der Stirn tragen? --Bombe 20 19:45, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich würde schon sagen, daß die von dir genannten Formulierungen die Realität treffen. Wenn das Grundgesetz eine Wehrpflicht nicht verbietet, ist deshalb noch lange keine da. Das WPflG wiederum definiert eine "Pflicht", die, jedenfalls solange kein Spannungs- oder V-Fall eintritt, keine ist. Eine Pflicht, die keine ist, ist keine. Was für juristische Winkelzüge benutzt werden, um das so in ein Gesetz zu gießen, spielt keine Rolle. Der Stempel auf der Stirn wirkt jedoch im Spannungsfall und im V-Fall, das kann man im Artikel natürlich erwähnen. --Dc2 00:27, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Formulierung "Die Wehrpflicht ist abgeschafft" ist offensichtlich falsch. Da müssen wir garnicht darüber diskutieren, ob Art. 12a GG die Wehrpflicht kodifiziert, erlaubt oder nur "nicht verbietet" - solange es einen § 1 WPflG gibt, der im Wesentlichen sagt "alle volljährigen deutschen Männer sind wehrpflichtig" und dann noch ausführt, wann die Wehrpflicht ruht oder nicht, ist diese offensichtlich noch vorhanden. Die "Pflicht, die keine ist" ist mir eine Nummer zu sehr um die Ecke gedacht - führt ein Suizidversuch dazu, daß der Betreffende sein Recht auf Leben verliert, ist dieses damit auch ein "Recht, das keins ist"? (JFTR: Durch eine Pflicht begründet sich das Recht eines anderen -in diesem Falle des Staates-, etwas zu fordern. Die Vergleichbarkeit ist also gegeben.) Der Begriff "ausgesetzt" ist in diesem Zusammenhang zugegebenermaßen reichlich undefiniert - mit der Spezifizierung im Einleitungsabsatz mag die Formulierung aber tatsächlich passend sein. (In anderen Zusammenhängen ist das Wort aber genauer definiert: Die Vorstellung, jemand habe die Wehrpflicht auf einem Autobahnparkplatz angebunden und der Finder könnte sie zurückbringen, ängstigt mich.)
Und mein Punkt war ja gerade, daß der Stempel nicht nur im Spannungs- oder V-Fall wirkt. Vielmehr erinnert er jederzeit an die "male disposability" seines Trägers. Deren Annahme ist zwangsläufige Voraussetzung dafür, (nur) Männer dazu zu verpflichten, im Notfall ihr Leben zu riskieren und zu opfern. --Bombe 20 22:13, 16. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Können nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nun Bürger zum Dienst in den Streitkräften herangezogen werden oder nicht? Wenn ja, dann haben wir eine Wehrpflicht; wenn nicht, haben wir keine. Nochmal langsam zum Mitmeißeln: Welche juristischen Winkelzüge benutzt werden, um diese Situation in ein Gesetz zu fassen, ist unerheblich. "Pflicht, die keine ist", das ist nicht um die Ecke gedacht (jedenfalls nicht von mir), sondern es steht so im Gesetz, nämlich in §1 und §2 WPflG.
führt ein Suizidversuch dazu, daß der Betreffende sein Recht auf Leben verliert, ist dieses damit auch ein "Recht, das keins ist"? Äh, wo soll hier der Zusammenhang sein? Natürlich gilt das Recht auf Leben auch nach einem Suizidversuch. --Dc2 22:18, 20. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Wie Bombe20 schreibt, können nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland Bürger zum Dienst in den Streitkräften herangezogen werden, falls/sobald Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wird (dazu ist keine Gesetzesänderung nötig.) Ich finde Bombe20s Formulierungsvorschlag daher besser, weil genauer, als die von ihm kritisierten Formulierungen. Ich würde aber vielleicht den 2. Satz weglassen, da ja fast alles durch neue Gesetze geändert werden kann (auch wenn z.B. für eine Wehrpflicht für Frauen wohl eine Grundgesetzänderung nötig wäre). --Roentgenium111 (Diskussion) 01:03, 12. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Deutsche Demokratische Republik[Quelltext bearbeiten]

"... Auf Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR wurde ab dem 7. September 1964 religiös gebundenen Bürgern die Möglichkeit eines waffenlosen Wehrdienstes in der NVA gegeben. Diese als Bausoldaten, Spatensoldaten oder auch "Spatis" bezeichneten Angehörigen der NVA ..." (http://home.arcor.de/Bernhard_Wagner/Spati/spati.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Sprachgebrauch_in_der_DDR#B + http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bausoldat&stable=0&redirect=no) --91.1.207.16 09:40, 31. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Die Einführung der Wehrpflicht wird ausschließlich für Preußen erläutert. Dass in den Rheinbundstaaten bereits 1802 die Wehrpflicht eingeführt wurde und teilweise beibehalten wurde, wird nicht erwähnt. Außerdem sollte auch das preußische Kantonssystem als Vorläufer angesprochen werden. --Ekkehart Baals (Diskussion) 23:06, 16. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:34, 22. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Tübinger Langzeitstudie[Quelltext bearbeiten]

Der Satz, der die Tübinger Langzeitstudie zitiert, sollte am besten ganz gestrichen werden. Die zitierte Quelle in DIE ZEIT stellt eine Journalistendarstellung dar ohne beweisenden wissenschaftlichen Inhalt. Dass Wehrdienstleistende charakterlich anders gestrickt sein können als Zivildienstleistende, kann man sich vorstellen. Was das mit einer Entwicklung des Charakters (von wo nach wo?) zu tun hat, ist rätselhaft. Die zitierte Quelle legt nahe, dass die Tübinger Forscher für einen "entwickelten" Charakter Interesse für Literatur und Kunst feststellen (oder sich wünschen?). Dass das Unsinn ist, brauch man nicht zu betonen. Die Rechtfertigung, man hätte junge Männer vergleichbarer Elternhäuser bewertet, legt den Verdacht nahe, die Tübinger glauben, dass musische Elternhäuser immer Klavier spielende Söhne hervorbringen. Weg mit dem Satz. (nicht signierter Beitrag von 178.200.54.237 (Diskussion) 11:42, 5. Jul 2016 (CEST))

Erledigt. Danke für Hinweis. --Saidmann (Diskussion) 12:02, 5. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Deutsches Kaiserreich[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Deutsches Kaiserreich" sollte noch einmal - trotz meiner Korrekturen - überarbeitet werden, da er sich immer noch recht holprig liest. Dieser ganze Abschnitt wirkt ohnehin wie eine recht unbeholfene Paraphrasierung (?) des dort erwähnten Reichsmilitärgesetzes von 1874. Wilusa (Diskussion) 17:05, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ergänzung: Dies gilt für den gesamten Text, der sich mit dem Kaiserreich beschäftigt. Dieser Abschnitt sollte auch in Unterabschnitte aufgeteilt werden, da andere Zeiten (Weimarer Republik, Drittes Reich, BRD) unter dieser Überschrift mitbehandelt werden. Wilusa (Diskussion) 17:19, 9. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

  • das gilt auch für den gelben Balken der Grafik. So wie jetzt, liegt er falsch. Es ist ja wirklich etwas verwirrend auf den ersten Blick, aber die Wehrpflicht begann schon mit Beginn des 17. Lebensjahres. Nicht des 20. Da begann die Militärpflicht, also man war der Aushebung unterworfen. --129.187.244.28 11:56, 26. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Fragliche Aussagen "Kaiserreich"[Quelltext bearbeiten]

  • Was soll das heißen, "Verschärfung der Zustände" (ca. 1867/71)
  • Wie ist die Zahlenbehauptung quellenmäßig belegt, dass zwischen 1871 und 1914 nur 63 % der Wehrpflichtigen eingezogen wurden ?
  • Die Aussage von wegen nach Kriegsbeginn hergestellter "Effektivität" oder "Einziehungsgerechtigkeit" klingt ignorant bis zynisch. Denn man kann ja die Heranziehung im Frieden nicht mit der im Krieg vergleichen. Man sollte den Satz entfernen. --129.187.244.28 14:59, 26. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Wie schon erwähnt: Es werden keine belegten Sätze entfernt, nur weil sie dir nicht gefallen. --GiordanoBruno (Diskussion) 20:56, 13. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
na schön. Man erwartet aber dann, dass die Aussage von O. Stein auch richtig und verständlich wiedergegeben wird (vgl. Verschärfung der Zustände - welche Zustände ?) und nicht in unsinnige Interpretationen und Schlußfolgerungen abgeschweift wird. --88.217.124.9 10:42, 14. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Gelber Balken Grafik zum Abschnitt Kaiserreich[Quelltext bearbeiten]

Er liegt falsch. Die Wehrpflicht begann nicht mit dem 20., sondern dem 17. Lebensjahr. Außerdem dauerte sie länger als hier angegeben. Nämlich bis zum 42. (1888 verlängert auf das 45. Lebensjahr) --88.217.126.178 12:09, 24. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Völlig verbogene Satzaussage[Quelltext bearbeiten]

(1914) Sie stellt aber auch die gesetzliche Grundlage dar, die aus einer relativ zu seinen Gegnern geringen Heeresgröße ein Millionenheer machte - Schreiber kann wohl "absolut" nicht von "relativ" unterscheiden (und Krieg von Frieden auch nicht). Der Satz ist auch grammatikalisch verunglückt. Die "Gesetzliche Grundlage" machte aus einer relativ geringen Heeresgröße ein Millionenheer ? - Erstmal ist es abwegig, der im Frieden bis 1914 zweitgrößten Armee Europas, der deutschen, eine "geringe Heeresgröße" zu bescheinigen. Was der Satz wohl mit "geringer Heeresgröße" ausdrücken will ist, dass im Frieden bis 1914 das deutsche Potential zu schwach ausgenützt wurde. Mit der "gesetzlichen Grundlage" wurde dann ein Millionenheer aufgestellt. Allerdings im Krieg ! Was daran besonderes sein soll, erschließt sich nicht. Millionenheere stellten die anderen auch auf, mit gesetzlichen Grundlagen. --88.217.101.195 20:38, 13. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Was ist so schwer daran zu verstehen, daß Deutschland, trotz der absoluten Größe seiner Armee, im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn eine geringere Prozentzahl seiner Bürger gleichzeitig in der Armee hatte? So verstehe ich die Qualifizierung: "relativ" nämlich. Klingt zwar gerade aufgrund des historisch preußisch-deutschen Militarismus etwas merkwürdig, aber wirklich nicht schwer zu erstehen. Daß dieser: "Mangel" dann 1914 in Deutschland beseitigt wurde, ist für den Artikel definitiv relevant. --2003:DA:CF04:EB00:44A7:CE53:9087:7A8F 21:31, 21. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]
das ist halt unsauber formuliert. Übrigens kann sich der Vergleich ja wohl nur auf Frankreich und Russland beziehen (und in Russland wurden ja offenbar noch weniger Leute eingezogen als in Deutschland !). Also übrig bleibt der "Erbfeind", und da könnte man doch treffender formulieren: Deutschland hatte eine deutlich geringere Einziehungsquote als Frankreich oder so. Bleibe dabei: "relativ geringe Heeresgrösse" für eine mehr als 1/2 Million Mann starke Armee, damals eine der größten der Welt, ist schon spin-doctoring. Verzerrung ! --129.187.244.19 10:09, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Wehrunwürdig?[Quelltext bearbeiten]

Kann man in der BRD wehrunwürdig sein, weil man der Armee gegenüber offensichtlich konträre Ansichten vertritt? Saxo (Diskussion) 14:25, 23. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Die geltenden Gesetze kennen keine „Wehrunwürdigkeit“ im Sinne des § 13 des NS-Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935. Danach war u. a. wehrunwürdig, wer wegen staatsfeindlicher Betätigung gerichtlich bestraft war. Als eine vergleichbare Vorschrift käme der § 38 „Hindernisse der Berufung“ des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) in Frage. Hier müsste eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit vorliegen.
Das bloße „Vertreten konträrer Ansichten gegenüber der Armee“ reicht bei Weitem nicht an diese Ausschlussgründe heran.--Gloser (Diskussion)

Spiegel oder Zerrspiegel der Gesellschaft[Quelltext bearbeiten]

"Bereits die weitgehende Wahlfreiheit zwischen Ersatzdiensten und Wehrdienst hat dazu geführt, dass höher gebildete (Abitur), eher sensibel und eher links eingestellte junge Männer sowie klassische Pazifisten den Wehrdienst verweigerten. Bedingt durch die niedrigen Bedarfszahlen der Bundeswehr und den damit einhergehenden verschärften Musterungskriterien und vermehrten Ausnahmeregelungen fehlten zwischenzeitlich außerdem neben verheirateten und älteren jungen Männern in den Reihen der Wehrpflichtigen auch die bedingt Tauglichen und diejenigen, die diese Regeln für sich zu nutzen wussten, um jeden Dienst zu vermeiden. Wie verzerrt das Spiegelbild war, zeigte auch die geografische Herkunft der Soldaten. So wurden 40 % der Wehrpflichtigen und auch 30 % der Zeit- und Berufssoldaten aus Ostdeutschland gewonnen. Bei den Nachwuchsoffizieren waren es sogar zwischenzeitlich 60 % und bei dem Unteroffiziernachwuchs 80 %.[58] Der Grund für das starke Übergewicht Ostdeutschlands lag an der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Die Attraktivität stieg auch mit abnehmender Bildung. So waren es vor allem Gering-Qualifizierte, die sich für Auslandseinsätze melden, weil diese bis zu 110 €[59] Extrazulage pro Tag brachten."

Keinerlei Quellen, keine Statistik und keine Erklärung, was "sensible links Eingestellte" sein sollen. Die Bundeswehr hat diese Statistik bestimmt nicht erhoben. Falls es stimmen sollte (keine Quelle), dass "Gering-Qualifizierte sich für Auslandseinsätze" meldeten, fragt es sich, weshalb sie nicht zum Spiegel der Gesellschaft gehören sollen. Und "Ostdeutsche" werden definitionsfrei mal eben als ungebildeter (gegenüber wem?) dargestellt. Und es fehlt der Beweis, dass die Auslandszulage wesentlicher Grund zum Einsatz war. Autor bewertet POV von oben herab und packt dazu Hörensagen. Ich war auch sensibel und links und trotzdem Zeitsoldat (West). Zählt wissenschaftlich genausowenig. --78.49.200.53 20:52, 4. Aug. 2018 (CEST)Claudius[Beantworten]

Zu: 8.2 Abgrenzung Allgemeine Wehrpflicht / Allgemeine Dienstpflicht[Quelltext bearbeiten]

"Auch volkswirtschaftlich wäre die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht unsinnig.[41][42]"

Das ist eine recht kühne Behauptung angesichts der referenzierten Quellen, von denen die erstgenannte neuere dasselbe wiedergibt wie die ältere zweite.

Das darin vorgebrachte Argument: Die Opportunitätskosten einer allgemeinen Dienstpflicht seien zu hoch, weil der Verdienstausfall der 19- bis 23-jährigen Dienstverpflichteten in ihren regulären Vollzeitberufen volkswirtschaftlich schädlich sei.

Dabei kann bei der zweitgenannten Quelle aus dem Jahr 1994 wenigstens noch zugute gehalten werden, dass vor 24 Jahren noch mehr alte bundesrepublikanische Verhältnisse angenommen werden durften: Viele Abgänger mit mittlerer Reife, die dann tatsächlich zum 1. 7. des Jahres in dem sie 19 geworden sind, anstatt zum Bund oder Zivi zu gehen, bereits als Facharbeiter hätten in Vollzeit arbeiten können, wenn sie eine Anschlussbeschäftigung an ihre erfolgreich abgeschlossene Lehre hätten finden können. Das waren zwar schon damals längst nicht alle. Im Jahr 2010, in dem die zuerst genannte Quelle veröffentlicht worden ist, war es jedoch bereits längst nicht mehr so.

Heute muss zunächst von 18- bis 23-jährigen ausgegangen werden, da "G8", also zwölf statt dreizehn Schuljahre, mit ins Gewicht fällt. Es hat wohl auch die Zahl der Abiturient*innen zugenommen, wie die Zahl der Ausbildungsverhältnisse abgenommen. Zudem ist sicherlich zu berücksichtigen, dass viele Ausbildungsstellen (regelwidrig) Abitur zum Einstieg verlangen.

Was daraus unmittelbar ersichtlich wird: Heutzutage zumindest hat ein signifikanter Anteil der 18- bis 23-jährigen keine abgeschlossene Ausbildung, keine Vollzeitbeschäftigung oder keine auskömmliche Vollzeitbeschäftigung, bezieht ggf. vorübergehend oder ergänzend Arbeitslosengeld 2, hat ggf. besondere soziale Schwierigkeiten die staatlich finanziert (Transferleistung nach § 67 SGB XII) durch sozialarbeiterische Unterstützung bewältigt werden, um Alg-2-Bezug und prekären Lebensverhältnissen zu entkommen oder erhalten noch vergleichbare (ebenfalls steuerfinanzierte) Jugendhilfen, ist im nachschulischen Selbstfindungsjahr auf Reisen oder zuhause, ist im Studium (Bafög-, also steuerfinanziert) oder in einer schulischen (kein Einkommen, ggf. steuerfinanziert -> SGB III) oder in einer dualen Ausbildung (-> Lehrgeld/Azubigehalt) etc.

Die angegebenen Opportunitätskosten sind also vollkommen aus der Luft gegriffen - schmerzhaft ins Auge springend.

Es lassen sich auch die übrigen Argumente angreifen (Kosten des Sold, der Verwaltung und der Bildung). Als Beispiel sei hier lediglich genannt, dass die Personalkosten anzuführen und das als volkswirtschaftliche Belastung zu betrachten gleichzusetzen ist damit, den gesamten öffentlichen Dienst lediglich auf seine Personalkosten und damit darauf zu reduzieren, dass er eine Belastung für die Steuerzahlenden sei. Oder an anderer Stelle die Abschaffung der Bibliotheken zugunsten des elektronischen Ausleihdienstes von Amazon zu fordern, als Entlastung für die Steuerzahlenden. Dass die Personalkosten wiederum dazu führen, dass die Entlohnung erhaltenen Bediensteten selbst an der Volkswirtschaft teilnehmen können, wird unter den Tisch fallen gelassen. Dass der Einsatz von Zivis als staatliche Subvention betrachtet werden kann, mit der die Personalplanung der sozialen Einrichtungen entlastet wird, bleibt unausgesprochen. Ebenso kann das Zivijahr selbst bei der Berufsfindung dienen. Man mag auch gegen all das wieder etwas dagegen halten. Hier wird es jedoch scheinbar als zu vernachlässigen betrachtet.

Nur, damit das hier nicht noch länger wird, breche ich das Abwägen der Argumente ab. Ich hoffe allerdings es wird deutlich, dass man sich ausgesprochen weit aus dem Fenster lehnt, wenn man unter Bezugnahme zweier Quellen, die sich inhaltlich nicht voneinander unterscheiden (natürlich andere Texte, aber mit denselben Aussagen) das Urteil fällt, auch volkswirtschaftlich würde es sich um Unsinn(sic!) handeln.

Ich würde das abändern in: "Nach einer Auffassung wird auch der volkswirtschaftliche Sinn einer solchen Maßnahme bezweifelt."(nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:4048:A00:EC8F:6853:1D7:3505 (Diskussion) 22:00, 6. Aug. 2018) --2001:16B8:40AD:800:41CB:12DA:A6F8:59E2 21:10, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Bitte signieren! Unbelegte persönliche Meinungen/Erörterungen rechtfertigen keine Artikeländerung. Dafür sind zuverlässige Quellen nötig, die die im Artikel genannten anzweifeln. --Roentgenium111 (Diskussion) 13:41, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Richtig, die Signatur habe ich vergessen. Ich bitte um Entschuldigung. Den Einwand kann ich im Übrigen allerdings nicht nachvollziehen. Was ich einwende ist, dass zwei Referenzen herangezogen werden, die sehr fragwürdig sind und zu einem Urteil zusammengefasst werden, das in dieser Form unseriös und parteiisch ist, wobei ich übrigens lediglich anrege, die Aussage abzumildern. Wenn man liest, dass Opportunitätskosten für 18- bis 23-jährige herangezogen werden in Höhe eines geringen Vollzeitgehaltes dann springt ins Auge, dass das heutzutagen keine sinnvolle Rechnung mehr sein kann. Zu behaupten, dass die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht volkswirtschaftlicher Unsinn ist, allein gestützt auf eine veraltete, tendenziöse Rechnung und eine etwas neuere Quelle, die diese Rechnung lediglich aufgreift, ist eben weit aus dem Fenster gelehnt. Einem Lexikonbeitrag würde mehr Distanz zum Thema gut zu Gesicht stehen. --2001:16B8:40AD:800:41CB:12DA:A6F8:59E2 21:10, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Eine Dienstpflicht entzieht statistisch gesehen der Volkswirtschaft die Arbeitsleistung einer qualifizierten Person für ein Jahr für weniger qualifizierte Arbeiten. Dieses Jahr ist allerdings nicht das erste Arbeitsjahr, sondern das letzte, denn die Person steigt ein Jahr später in den Arbeitsprozess ein, ihr fehlt nicht das erste, sondern das letzte Jahr im Arbeitsprozess zuzüglich zur sofort fehlenden Nachfrage. Dass das langfristig unsinnig ist, ist sowohl logisch als auch über Quellen belegt. Du möchtest Quellen für das Gegenteil anführen, statt deiner Meinung - die ich künftig als Störung entfernen werde. --GiordanoBruno (Diskussion) 21:27, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Einberufungs-Turnus zum regulären Grundwehrdienst o. ä. im Frieden[Quelltext bearbeiten]

Darauf wird bisher nicht eingegangen. Im Deutschen Reich, soweit Wehrpflicht bestand, war doch eine Herbst-Einberufung (einmal im Jahr also, in der Regel in den Oktobertagen) üblich. Also bis 1939. In Westdeutschland kannte man die quartalsweise (Jan./Apr./Jul./Okt.), in Ostdeutschland die halbjährliche (nach dem Vorbild der Sowjetunion, Mai/Nov.), oder ? Das könnte / sollte noch angesprochen werden. --2001:A61:2AAD:AC01:5DEB:C041:A6AE:F0A7 17:42, 5. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Wehrpflicht im 3. Reich[Quelltext bearbeiten]

Kann man nicht mal in einfachen Sätzen formulieren, welchen Wehrverpflichtungen Bürger zwischen 33 und 45 unterworfen waren? DAs ist alles bisher im bereich kaiserreich verschwurbelt und versteckt.--scif (Diskussion) 13:13, 5. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

unter "Kaiserreich" kann nicht "verschwurbelt und versteckt" werden, was zwischen "33 und 45" galt. --129.187.244.19 12:56, 24. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Wehrpflicht, Zwangsrekrutierung, Aushebung, Konskription[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel grenzt die Wehrpflicht nicht ausreichend von Begriffen wie Zwangsrekrutierung, Aushebung und Konskription ab, was besonders im Geschichtsabschnitt auffällt. Wehrpflicht kann es auch in nichtallgemeiner Form geben. Spätestens im Kriegsfall wurden schon lange vor dem 19. Jahrhundert immer wieder Soldaten zwangsverpflichtet bzw. konskribiert. Wehrpflicht gab es im gesamten HRR auch in Form der Landesdefension als Pflichtausbildung eines dauerhaft festgelegten Prozentsatzes der Bevölkerung (u. a. im Landlibell Maximilians I. von 1511 für Tirol geregelt); s. auch das Wehrbauerntum, dessen Angehörige als Leibeigene ebenfalls zwangsverpflichtet (dafür im Gegenzug aber mit bestimmten Privilegien ausgestattet) wurden. Unser Artikel stehendes Heer erwähnt für das Mittelalter eine grundsätzliche militärische Dienstpflicht für Vasallen, der allerdings erst auf direkte Aufforderung durch den Landesherren nachgekommen werden mußte.

Ohnehin bedürfen stehende Heere, wie Preußen eines seit dem Großen Kurfürsten Mitte des 17. Jahrhunderts hatte, spätestens ab einer bestimmten Größe relativ zur Gesamtbevölkerung der Wehrpflicht. Entsprechend steht ja auch in Preußische Armee, daß Preußen schon seit dem Großen Kurfürsten auf Zwangsverpflichtung setzte; seit Beginn des Reichskrieges gegen Frankreich 1688 bestand überhaupt der Großteil der preußischen Armee aus Zwangsverpflichteten, und das blieb von da an so bis 1918. --2003:DA:CF04:EB00:44A7:CE53:9087:7A8F 22:14, 21. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Wehrpflicht nach der Wiedervereinigung 1990?[Quelltext bearbeiten]

Könnte man nicht nur was im Artikel schreiben, wie sich die Wehrpflicht in Deutschland speziell unmittelbar nach der Wiedervereinigung 1990 entwickelt hat, also in den zwanzig Jahren von der Wiedervereinigung 1990 bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2010? Vielen Dank. --Arjo (Diskussion) 04:07, 26. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

@Itti: Dieser Artikel handelt vom schwedischen Militär. Was hat das mit der Wehrpflicht in Deutschland zu tun? --2003:CD:2715:9E00:5604:A6FF:FE7F:F584 12:52, 12. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Was soll es bringen den dann nur zu entlinken? --Itti 12:54, 12. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Man kann den Link auch entfernen oder recherchieren, ob es einen Einteilungsvermerk auch in Deutschland gibt oder gab und dann einen Rotlink setzen. Aber so bleiben sollte das nicht.--2003:CD:2715:9E00:5604:A6FF:FE7F:F584 12:57, 12. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Moderne Geschlechterfrage[Quelltext bearbeiten]

Was heißt denn aktuell überhaupt noch Wehrpflicht für Männer, wenn nun doch jede*r höchst einfach durch Änderung des Eintrags beim Einwohnermeldeamt zur Frau (bzw. divers) werden kann? - Und ich gehe mal stark davon aus, dass sich Jurist*innen (weil sie sonst keine andere Frage für ihre Doktorarbeit gefunden haben?) auch schon drüber den Kopf zerbrochen haben. - So merkwürdig diese Frage vielleicht scheint, sie ist durchaus ernst gemeint: Spätestens im sog. Verteidigungsfall wird das wohl ein ziemlicher Eiertanz. --2A02:3030:800:7EF4:E888:81F0:EDDA:EE4 16:37, 12. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Aktuell ("nun") gilt weiterhin dass Transsexuellengesetz mit sehr strengen Regeln für die Änderung des Geschlechts. Für die von der Ampel geplante Änderung gibt es noch nicht einmal einen Gesetzentwurf, nur Absichtserklärungen...--Roentgenium111 (Diskussion) 15:51, 20. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

"Wehrpflicht dauerte 7 Jahre" (Kaiserreich)[Quelltext bearbeiten]

Erstaunlich, wie lange sich so ein Unsinn hält; da liegt offenbar eine Verwechslung der "Wehrpflicht" mit der "Militärpflicht" vor. Ja, diffizil das alles. Aber selbstverständlich dauerte die Wehrpflicht viel länger als 7 Jahre, Jahrzehnte. Nämlich vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr (vgl. Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11.2.1888 (§ 24). --2001:A61:484:1101:2186:C8B0:A91C:9F3C 20:45, 7. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Kulturelle Rezeption in der BRD?[Quelltext bearbeiten]

Zum Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee fiele mir zumindest der NVA (Film) ein. Gibts denn zur Bundeswehr gar nichts? --Nuuk · See you at the bitter end 12:55, 1. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Barras heute von 1963 ist sicher erwähnenswert und dann kommt eigentlich erst wieder 2007 in Kein Bund für’s Leben die Wehrpflicht als zentrales Thema auf. In Neue Vahr Süd (Film) von 2011 geht es dan auch wieder zentral um die Wehrpflicht. Feldtagebuch – Allein unter Männern hat als bekannte Doku dann auch noch die Wehrpflicht der Männer im Kontrast zum freiwilligen Wehrdienst der Frauen. --Beliar (Diskussion) 11:58, 9. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Udo Lindenberg: Ich bin beim Bund [3] --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:47, 9. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]