Diskussion:Wirksamkeit (Recht)

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Warum wurden die Abschnitte über staatliche Rechtsgewährleistungen gestrichen? (nicht signierter Beitrag von 87.151.248.39 (Diskussion) 11:49, 22. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Im Artikel werden zwei verschiedene Bedeutungen von "Wirksamkeit" verwechselt bzw. vermischt[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es:

Die Wirksamkeit¹ hängt je nach Art des Rechtsakts von bestimmten formellen und materiellen Voraussetzungen ab, die hier nicht erschöpfend dargestellt werden können. Fehlen diese Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Ermächtigungen, ist der Rechtsakt unwirksam¹.
(ein Kasten)
Wirksamkeit von Rechtsnormen
Eine Rechtsnorm ist wirksam², wenn die verlässliche Chance besteht, dass sie das vorgeschriebene Verhalten tatsächlich bewirkt, (...).

An der mit ¹ markierten Stelle ist mit "Wirksamkeit" gemeint, dass der Rechtsakt – untechnisch gesprochen – "gilt". "Gelten" soll hier heißen: Diejenigen, die von ihm betroffen sind, sollten sich daran halten müssen. Wirksamkeit ist hier normativ gemeint.

An der mit ² gekennzeichneten Stelle ist mit "Wirksamkeit" dagegen gemeint, dass sich die Rechtsunterworfenen auch wirklich an die Norm halten. Hier ist Wirksamkeit empirisch/deskriptiv gemeint.

Beide Bedeutungen sind in einer Enzyklopädie sauber auseinanderzuhalten. Ein im Sinne ¹ unwirksames Gesetz kann sehr wohl befolgt werden, also wirksam im Sinne ² sein. Auch kann eine wirksam im Sinne ¹ angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung im Sinne ² unwirksam sein, wenn sich die Mehrheit nicht an sie hält.

87.160.110.168 15:31, 23. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Diesem Artikel fehlt die rechtliche Stringenz völlig. Er wurde von einer Vielzahl von IPs verfasst und leidet unter prosaischem Tun. Ausfluss sind Sätze wie diese beiden (pars pro toto): Eine Rechtsnorm ist wirksam, wenn die verlässliche Chance besteht, dass sie das vorgeschriebene Verhalten tatsächlich bewirkt, erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchgesetzt wird. Dies ist eine Bedingung der Rechtsgeltung. Geht diese Durchsetzungschance zum Beispiel durch eine Revolution verloren, so verliert die Rechtsnorm damit ihre Geltung und tritt „außer Kraft“. Sowas darf kaum in einem Märchenbuch stehen. --Stephan Klage (Diskussion) 22:20, 8. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]