Diskussion:Wissenschaftliche Hilfskraft

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§ 121 BerlHG[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, dass nach BerlHG auch Verwaltungstätigkeiten gedeckt sind ist falsch. Aus Absatz vier geht hervor, dass die Tätigkeit im Bereich Wissenschaft, Forschung oder Kunst liegen muss. Ein leztinstanzliches Urteil des LandesArbeitsGerichts von 2018. hat dies kürzlich bestätigt. Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/uwn/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE180014048&documentnumber=8&numberofresults=1070&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K&paramfromHL=true#focuspoint [mir fehlt in diesem Moment die Zeit dies selsbt einzuarbeiten, würde dies aber ggf. in der kommenden Woche tun, falls vorher nicht sonst jemensch lust hat] -160.45.15.201 15:41, 7. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Absolut richtig. Ist erledigt, wenn noch auffällt, dass das wo steht, gerne entfernen oder hier hinschreiben.
Ein Absatz über das Verbot von nicht akademischen Arbeiten ist auch hinzugefügt worden.
Lg --S60W79 (Disk.|Beiträge) 20:02, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
  • Vergütung/Arbeitszeitregelungen von STuMis in einzelnen Bundesländern vielleicht besser als Tabelle zusammenfassen
  • Besonderheiten gegenüber Praktikum, geringfügiger Beschäftigung
    • Steuern
    • Krankenversicherung
    • Lohnnebenkosten
    • Urlaubsanspruch
    • maximale Wochenarbeitszeit während/außerhalb der Vorlesungszeiten
    • wann ist während/außerhalb der Vorlesungszeit

-- Moooeeeep 16:12, 18. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Es gibt, was das angeht eigentlich nur eine Besonderheit, die Übungsleiterpauschale (hab ich jetzt ergänzt): Als in der Lehre tätige SHK müssen 3000€/Jahr nicht versteuert werden.
Ansonsten:
  • KV : Wie überall auch, ggF. ist man als Minijobber noch Familienversichert (kommt drauf an u.A. wie alt man ist).
  • Lohnnebenkosten: Wie bei anderen Berufen auch, als Minjobber kann man sich ggF. von der gesetzlichen Rente befreien.
  • Urlaubsanspruch: Wie überall gilt der Mindestanspruch, auch wenn Vorgesetzte das oft anders sehen. Und wenn man nicht über das Semester hinaus beschäftigt ist, muss man eben im laufenden Semester Urlaub nehmen
  • Maximale Arbeitszeit: Könnte man ggF. mit aufnehmen, ist aber bei allen Studis so: nicht mehr als 20h/Monat (als Vollzeitstudi), in zwei Monaten im Jahr beliebig viel (damit man sich auch die Ferien vermiesen kann). Idr. erlauben Personalstellen nur 19h/Monat und verbieten es Stunden zu verschieben, da sonst Mindestlohngesetze und Versicherungspflichten für einzelne Monate verletzt werden können.
Lg --S60W79 (Disk.|Beiträge) 14:48, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Verhältnis wissenschaftliche/studentische Hilfskräfte[Quelltext bearbeiten]

Hier werden leider unter dem Begriff "Wissenschaftliche Hilfskraft" (WHK) vor alen Dingen die "Studentischen Hilfskräfte" (SHKs) abgehandelt. WHKs haben aber in der Regel ein zumindest geringfügig besseres Beschäftigungsverhältnis. In NRW zahlen sie z.B. im Gegensatz zu SHKs in die Arbeitslosenversicherung ein und verdienen bei 19 Stunden pro Wochen auch ca. 200 Euro mehr im Monat.

Wird nicht sogar zwischen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften unterschieden?

So, ich habe einen Artikel Studentische Hilfskraft angelegt und fast den gesamten Text dort hin verschoben. Schon von Gesetzes wegen ist zwischen SHK und WHK zu differenzieren. So erwähnt § 57b Abs. 1 S. 2 HRG die wissenschaftliche Hilfskraft und § 57e HRG die studentische Hilfskraft. Wäre wissenschaft. Hilfskraft ein Oberbegriff, hätte es im Hinblick auf die Regelung in § 57b I 2 - max. Befristung auf 4 Jahre - in § 57e - auch max. Befristung auf 4 Jahre - nicht bedurft. Die Begriffe "geprüfte" WHK wird offensichtlich vor allem in Süddeutschland (Freiburg, Mannheim) verwendet.

Darüber hinaus ist die Bezahlung der WHK höher als bei den SHK --Stepsch 13:03, 23. Sep 2006 (CEST)

Nennt man die nicht WiHis statt HiWis?80.138.96.46 08:34, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein die heissen HiWis (HilfsWissenschaftler)

HiWi ist nicht die Abkürzung für einen Hilfswissenschaftler sondern für Hilfswilligen (vgl. den entsprechenden Artikel)--HolgerB 13:23, 20. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Auch, aber eben nicht nur. Das hängt z.T. von der Universität ab, aber zum Beispiel in Stuttgart ist "Hiwi" gleichbedeutend mit studentische Hilfskraft, aber deutlich gebräuchlicher als Letzteres. Und bei den Hiwis gibt es sowohl "normale" Hiwis als auch geprüfte Hiwis, wobei letztere eine Ausnahmeerscheinung sind und optional dann vorkommen können, wenn z.B. ein Student, der bereits einen Bachelor-Abschluss hat, als Hiwi arbeitet. (nicht signierter Beitrag von 129.69.215.48 (Diskussion) 15:16, 24. Jul 2012 (CEST))

Moin! Kann leider keine Paragraphen oder Tarifgruppen angeben, aber ist es abgesehen davon nicht einfach fundamental so:

HiWi = studentische(!) Hilfskraft

(geprüfte) wissenschaftliche Hilfskraft = es muss (im Gegensatz zur studentischen Hilfskraft) ein Examen bzw. "qualifizierter Hochschulabschluss" vorliegen (Vergütung ist meines Wissens nach geringer als beim wissenschaftlichen Mitarbeiter)

wissenschaftlicher Mitarbeiter = "echte" Stelle mit festem Einkommen (vergütet z.B. nach E 13 TV-L), meist mit Möglichkeit zur wissenschaftlichen Weiterbildung

So! Jetzt ma jemand mit Wissen über die genauen Tarifgruppen hervor, das würde bestimmt weiterhelfen!

Naja, Wiss. Hilfskräfte werden eben nicht nach Tarif bezahlt, im Gegensatz zu Wiss. Mitarbeitern. Hier in NRW liegt der Stundensatz bei 12,69 Euro(Uni), insgesamt sind das bei der maximalen Arbeitszeit von 19h/Woche rund 2/3 des Bruttolohns eines wiss. Mitarbeiters, der nach TVÖD bezahlt wird. Davon abgesehen sind Urlaubs- und Krankengeldsansprüche nicht geregelt.

In Hannover und Göttingen gibt es sowohl stud. HK als auch wiss. HK. Erstere sind im Studium, Letztere haben ihr Examen bereits. Beide werden nach Vertrag der Uni bezahlt. Wissenschaftliche Mitarbeiter hingegen sind nach TVÖD bezahlt. Im Gegensatz zu HolgerBs Meinung heißt HiWi tatsächlich Hilfswissenschaftlich. Hilfswilliger hat sich - eigentlich scherzhaft - eingebürgert, da zumeist weniger (hilfs)wissenschaftliche Arbeit denn "einfache Arbeiten" verlangt werden. Nichtsdestotrotz ist aber Hilfswissenschaftlicher korrekt. - Auch wenn es des öfteren verkannt wird. Vielleicht sollte man - da es ja scheinbar unterschiedliche Empfindungen gibt, wie man stud. HK und wiss. HK abkürzt - das einfach im Wiki vermerken. Dann muss hier nicht ewig über "die Richtige" Form gestritten werden. :) --<br>Mit freundlichen Grüßen<br>ew_h2002 15:16, 25. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

ja, mit der zeit scheint sich ja die "wahrheit" hier herauszukristallisieren. es gibt studentische hilfskräfte (ohne studienabschluss) und wissenschaftliche hilfskräfte (mit studienabschluss). die im artikel aufgeschriebene behauptung, dass der unterschid zwischen wiss. hk und wiss. ma (mitarbeitern) darin liege, dass letztere lehrverpflichtung hätten, ist abstrus. nur ein teil der wiss. ma hat überhaupt eine lehrverpflichtung. im übrigen ist manch eine stud. hk als tutor eingestellt und hat insoweit lehrverpflichtung, und bei wiss. hk soll dies auch mitunter so geregelt sein. der unterschied ist also vor allem einer der form und nicht des inhalts, wobei die befristung bei wiss. hk in der regel noch kürzer ist (z.b. 6 monate oder 1 jahr, mehr wäre eher ungewöhnlich) und die bezahlung, wie oben angedeutet, ebenfalls niedriger liegt. dass urlaubs- und krankengeldsansprüche "nicht geregelt" seien, kann ich mir nicht vorstellen, soweit ich weiß, ist das sogar bei stud. hk der fall, wird aber praktisch nicht angewandt (wie soll auch jemand urlaub nehmen, der 10 std. die woche arbeitet). also mal in den tarifen recherchieren und text überarbeiten. toll wären auch zahlen über die als wiss. hk beschäftigten, damit man mal ein gefühl kriegt, und/oder in den ländern unterschiedliche regelungen. achja, das wäre schön.
Meines Wissens werden studentische Hilfskräfte in Niedersachen, oder wie auch immer genannt, nicht nach Universitätsvertrag, sondern landesweit geregelt, bezahlt. Die Bezahlung regelt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen. --Jonnz 23:16, 13. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Trennung zwischen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskraft ist nicht geboten, da in den jeweiligen Richtlinien beide meist zusammen behandelt werden (siehe Einzelnachweise), daher wieder zusammengefügt. --Aries 11:30, 24. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also in meinem Arbeitsvertrag (Rheinland-Pfalz) werde ich – trotz Mangels an bereits errungenem Hochschulabschluss – expressis verbis als wissenschaftliche Hilfskraft bezeichnet. Nur so am Rande erwähnt. --134.93.146.217 09:02, 30. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Es existieren auch sogenannte Diplom HIWI-Verträge, bei denen die Angestellten einen Anspruch auf Urlaub genießen, bis zu einer ganzen Stelle bekleiden und einen Stundenlohn von 15€, mit gewisser Varianz, erhalten. Wenn im Haushaltetat kein Budget für einen wissenschaftliche Mitarbeiter vorgesehen ist, wird gelegentlich mit der Diplom HIWI-Stelle ein Schlupfloch geschaffen, um den ein oder anderen Mitarbeiter/Absolventen zu halten. (nicht signierter Beitrag von 88.77.239.62 (Diskussion) 13:29, 30. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Mich würden trotzdem nochmal die einzelnen Vergütungen (€ pro Stunde) der einzelnen Bundesländer interessieren. Meiner Meinung nach muss eine wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss nach einem bestimmten Mindestlohn bezahlt werden. Ein Beispiel aus NRW gab es ja bereits. Wenn die wiss. Hilfskräfte keinem Tarif unterliegen, kann dann der Stundenlohn vom Arbeitgeber frei festgesetzt werden? Beispiel: Eine wiss. Hilfskraft verdient mit B.Sc.-Abschluss ca. 8,06 € / Stunde bei einer festen monatlichen Arbeitszeit (z.B. 20 Stunden). Ist das jetzt so in Ordnung oder müsste der Lohn mit Abschluss eigentlich höher ausfallen (z.B. ca. 10 €/Stunde)? Dann würde auch noch interessieren unter welchen Vorraussetzungen ein normales Unternehmen (z.B. GmbH) ebenfalls Verträge zur Beschäftigung als wiss. Hilfskraft abschließen kann. Danke! Musterstudent 15:32, 17. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Gerade zufällig hier raufgekommen und stelle mir gerade folgende Frage: Muss es wirklich sein, dass bei den Vergütungen teilweise vollkommen veraltete Zahlen zusammen mit den aktuellen aufgeführt haben? Aus meiner Sicht wäre es Zwecks Übersichtlichkeit sehr viel besser, nur die aktuellen Zahlen aufzuführen (oder aber das ganze tabellarisch zu machen und nicht im (Pseudo)-Volltext). -- 134.76.54.128 14:57, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die Vergütung im Freistaat Sachsen beträgt für SHK ab dem 01.04.2012 8,56 Euro/Std. WHK mit einem Hochschulabschluss bekommen ab 01.04.2012 13,56 Euro/Std. und die mit einem Fachhochschulabschluss ab 01.04.2012 9,98 Eur/Std. [1] (nicht signierter Beitrag von 146.52.76.64 (Diskussion) 22:53, 9. Nov. 2011 (CET)) [Beantworten]

In Niedersachsen beträgt die Vergütung momentan 8,44€ für Hiwis ohne Abschluss, nicht mehr 8,32€ und erst recht nicht 8,22€ --Jonnz 23:05, 13. Dez. 2011 (CET) Mittlerweile beträgt die Vergütung von SHKs ohne Abschuss in Niedersachsen schon 8,84 Euro. Ab dem Sommersemester 2014 sogar 9,10 Euro. (nicht signierter Beitrag von 178.3.8.193 (Diskussion) 10:52, 11. Dez. 2013 (CET))[Beantworten]

Hiwi in NRW ohne Abschluss erhält 9€ (nicht signierter Beitrag von 134.130.181.61 (Diskussion) 09:09, 31. Mär. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Die angegebenen Beträge für Niedersachsen stimmen so auch nicht mehr. Aktuelle Angaben finden sich hier (nicht signierter Beitrag von 134.76.63.97 (Diskussion) 12:14, 2. Nov. 2015 (CET))[Beantworten]

Die NRW-Angaben sind Uni-Abhängig. Stimmt also so nicht. (nicht signierter Beitrag von 134.99.174.23 (Diskussion) 18:00, 1. Mär. 2016 (CET))[Beantworten]

Tätigkeit: Wochenstunden[Quelltext bearbeiten]

Von wissenschaftlichen Mitarbeitern unterscheiden sich die wissenschaftlichen Hilfskräfte insoweit, 
als sie maximal 19 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen.

Sind das nicht eher 19,5 Wochenstunden? Zumindest lese ich das auf einem Vertrag. ;) --StYxXx 00:46, 14. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

In Niedersachsen sind es z.B. 83 Stunden/Monat, das hängt wohl alles sehr vom Land ab ... --Toerbchen 12:15, 14. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ruhr Uni Bochum: Vergütung SHK[Quelltext bearbeiten]

An der Ruhr Uni Bochum beträgt die Vergütung für eine SHK mittlerweile 9,17 Euro, nachzulesen [2], erreichbar über [3]. Und noch eine Auflistung [4]. Ich finde allerdings keine Quelle für die Lage in NRW insgesamt.

-- Ip801421668 13:08, 29. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten und Belege[Quelltext bearbeiten]

Die genannten Einzelnachweise gelten nur für das jeweilige Bundesland oder Universität und es ist keine Quelle für die benutzten Definitionen von WHK oder SHK genannt ("Generell wird unterschieden zwischen..." - Wo steht das? In Sachsen unterscheidet man z.B. zwischen wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften. Quelle: Sächsisches Hochschulgesetz).

"Von wissenschaftlichen Mitarbeitern unterscheiden sich die wissenschaftlichen Hilfskräfte insoweit, als sie maximal 19 Stunden pro Woche beschäftigt werden dürfen." bezieht sich nur auf NRW, ist jedoch im Artikel so formuliert, als ob es für alle so gelten würde.

Außerdem: "Höchstlöhne"? Sorry, aber ich habe gelernt, dass man immer mehr als im Tarif steht zahlen kann. (Wörtchen "Vertragsfreiheit" als Hinweis) An wissenschaftlichen Einrichtungen kann auch mal mehr gezahlt werden wie an der Hochschule. -- 194.95.184.192 17:06, 5. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

es gibt die größten Unterschiede zu Arbeitsbedingungen zwischen den Bundesländern, ich finde das alles sehr gut zusammgefasst in der Quelle, die auch hier angebeben ist: Alexander Lenger, Christian Schneickert, Stefan Priebe: Studentische MitarbeiterInnen – Zur Situation und Lage von studentischen Hilfskräften und studentischen Beschäftigten an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Eine Studie gefördert von der Max-Traeger-Stiftung, Frankfurt am Main 2012 und als PDF (4,5 MB) Falls da jemand Zeit und Lust hat, das systematisch einzuarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 192.52.23.231 (Diskussion) 12:26, 6. Nov. 2012 (CET))[Beantworten]

Laut Wissenschaftliche Hilfskraft (BGH) ist „Hiwi“ aufgrund seiner Etymologie jedoch umstritten. Ist das an Universitäten anders? Ich habe die Abkürzung früher auch verwendet und war entsetzt, als ich merkte, wo sie herkommt.--88.73.54.172 19:52, 23. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Im Artikel stand schonmal etwas dazu, aber ohne Belege. Ob das "Hiwi" wirklich auf die Hilfswilligen zurückgeht kann ich auch nicht belegen, aber Fakt ist, dass die Abkürzung "HiWi" im universitären Gebrauch allgegenwärtig ist (habe selbst als "HiWi" in Freiburg gearbeitet, in Halle und Berlin heißen studentische Hilfskräfte umgangssprachlich auch so). Es ist daher gerechtfertigt, im Artikel zumindest darauf hinzuweisen, dass "HiWi" auch noch für etwas anderes stand. Wenn das irgendwann mal jemand genauer erforscht, ob studentische Hilfskräfte vor dem WK II auch schon "HiWis" genannt wurden, oder ob der Begriff sich erst damals einbürgerte wäre es natürlich optimal. --Klaus (Diskussion) 20:56, 27. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Stundensätze wissenschaftliche Hilfskräfte[Quelltext bearbeiten]

Der für Ba-Wü angegebene Satz aus dem SS 2011 scheint jetzt wieder zu stimmen, Ende 2012 habe ich 13,71 bekommen, im Januar sind es wieder 13,27. Rot-Grün kürzt also auch die Hiwi-Löhne, wie Schwarz-Gelb das 2002 schon vorgemacht hatte. Arschnasen.

Weiß da jemand eine zuverlässige Quelle? Der Stundensatz wird lt. Vertrag nach P 7120-21/86 geregelt, aber Google kennt das Ding leider nicht.

Gruß, --88.66.33.171 21:01, 30. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

War anscheinend nur einigen unfähigen Bürokraten im LBV geschuldet, die "versehentlich" "alte Datensätze" eingespielt haben. Hiwilohn BaWü also weiter 13,71. --129.13.72.198 11:23, 31. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Der studentische für Bayern stimmt unmöglich, habe für 108 Stunden, ausdrücklich "zum standardmäßigen Hilfskraftsatz" angestellt, insgesamt deutlich über tausend € erhalten.--2.236.198.248 03:02, 5. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich hab mich mal seit Jahren wieder an das bearbeiten eines wiki artikels gemacht. mit dem ergebnis, dass das bearbeiten jetzt komplett gesperrt wurde. ursache: ich habe zu der liste an links, die dort schon seit ewigkeiten standen 1 (einen!) hinzugefügt. danach wurden alle links zu Hiwi-initiativen gelöscht, obwohl diese weiterführend sind und für die hier angesprochene thematik eine wertvolle inhaltliche ergänzung. zumal dieser artikel fehlerhaft und unvollständig ist hoch 3. aber wenn sich hier eben auf das verhindern von mitarbeit beschränkt wird... und sich dann wundern, dass immer weniger leute zu wp was beitragen..(nicht signierter Beitrag von 85.179.60.249 (Diskussion) 12:55, 18. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]

In den Regeln zu Weblinks steht allerdings, dass nur Links gewünscht sind, die direkten Bezug zum Lemma haben und einen Mehrwert zum Artikel bieten. Diese Links müssen "vom Feinsten" sein. Von einem Edit-War zum Einfügen steht allerdings nichts in den Regeln. Welche Links für den Artikel wünschenswert sind muss bei einem Revert auf der Diskussionsseite geklärt werden. Dazu ist nun Zeit. VG --Itti 13:00, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

ah ja, und warum wird das dann hier nicht diskutiert? ich hab nicht mit der revert-scheisse angefangen. ich hab das spiel nur mitgespielt. (nicht signierter Beitrag von 85.179.60.249 (Diskussion) 13:02, 18. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]

Die Eignung solcher und solcher Weblinks steht schlicht und ergreifend nicht zur Diskussion. -- Love always, Hephaion Pong! 13:09, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

und du kannst mir erkären warum? interessiert mich wirklich. weils bei tumblr liegt? oder bei blogsport? das beide seiten bereits von der FAZ, FR und SZ verlinkt wurden und in der printausgabe angegeben reicht vermutlich nicht um seriös zu wirken? (nicht signierter Beitrag von 85.179.60.249 (Diskussion) 13:12, 18. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]

Hat schonmal jemand erklärt, siehe Wikipedia:WEB#Einzelrichtlinien Punkt 2. Mal ganz abgesehen von der Seriösität bieten die Links genau null inhaltlichen Mehrwert gegenüber dem Artikel. -- Love always, Hephaion Pong! 13:16, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

zu Richtlinie: nochmal: wo das ganze gehosted ist kann doch nicht ernsthaft das kriterium sein wonach verlinkungsfähigkeit entschieden wird. was tut den die technische plattform zum Inhalt? es ist kein forum oder soziales Netzwerk oder newsgroup etc pp.. wenn ich jetzt ne eigene domaine mit tumblr verwende wirds doch auch nich besser, oder? ist aber problemlos möglich. zum Inhalt: es ging nicht nur um diese 2 links.. aber selbst da: schau dich bei den msarburgern um, da sind wesentliche infos zur arbeitsrechtlichen situation aufgelistet. und umso mehr bei den anderen links, die auch alle verschwunden sind. Ich bin selbst in einer Hiwi-ini aktiv und fand diese links nützlich um mich zu informieren. Aber ich seh schon, wikipedia taugt halt nicht als offenes informationsmedium... 85.179.60.249 13:26, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Dann bitte gleich noch WP:IK lesen und optional noch einmal laut Zensur! schreien. Diskussion von meiner Seite beendet. -- Love always, Hephaion Pong! 13:33, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ähm? Hab ich irgendwas von Zensur geschrien? Und ich habe da keinen Interessenkonflikt. Blödsinn.. geht weder um mich persönlich noch um genau meine Initiative vor Ort. Worum es aber schon geht ist eine halbwegs gescheite Information zu dem Thema auf WP. Und die ist leider durch diesen Artikel nicht gegeben. Und sich hinter Richtlinien verstecken ist keine Diskussion! 85.179.60.249 13:40, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Apropos keine Diskussion. -- Love always, Hephaion Pong! 13:56, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Wenn du dich auskennst, warum verbesserst du den Artikel nicht? Ich meine den Text! Man muss die Richtlinien nicht bemühen. Wenn man die Links aufruft, sieht man, dass es sich um einzelne Inis an verschiedenen Unis handelt. Sicher gibt es da auch hilfreiche Infos. Für diesen Artikel haben die Seiten aber keine Bedeutung. Ein WP-Artikel ist weder eine Link-, noch eine Lit-Sammlung mit Anspruch auf Vollständigkeit.--Isa Blake (Diskussion) 13:46, 18. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wissenschaftliche Hilfskraft, kurz WiHi, hiess in Ö schon seit 1984 (oder etwas früher) Studienassistent(/in?). --Helium4 (Diskussion) 00:51, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Quelle 11 ist ein toter Link. Statt zum Urteil des Gerichts führt er auf eine Anwaltsseite. (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:BF13:3D00:4DBC:C550:E7E6:5C00 (Diskussion) 17:14, 9. Mär. 2021 (CET))[Beantworten]

@S60W79: Wieviel verdienen WiHis derzeit? Kannst du bitte die Zahlen aktualisieren. Gruss, --Markus (Diskussion) 11:31, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Hi.
Derzeit gelten weiterhin die Maximalsätze der TDL und die Länder-eigenen Richtlinien. In den aller-meisten Bundesländern verdienen SHKs Mindestlohn und WHKs minimal mehr (in Sachsen SHK Mindestlohn, WHK mit Bachelor 12,70€).
In einzelnen Fällen wird auch noch der alte Mindestlohn gezahlt, wie immer rechtlich fragwürdig. Ich kann mal schauen, ob ich die Tabelle aktualisiert bekomme.
Ab Sommersemester gilt bundesweit (bzw. TDL weit) ein Mindestlohn für SHKs von 13,25€. Zwischen SHK und WHK wird bundesweit nicht mehr unterschieden, Hochschulen dürfen dann aber freiwillig höhere Löhne zahlen, auch für WHK (also SHK mit Abschluss).
Ab dann ergibt es wsl. keinen Sinn mehr, die Löhne so umfangreich darzustellen, zmd. nicht in Bundesländern, wo einige Unis mehr zahlen. Hessen (wg. TV-H) und Berlin (Wg. TV-Stud) bleiben bestimmt weiter erwähnenswert.
Lg --S60W79 (Disk.|Beiträge) 12:48, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
OK, die TDL hat sich jetzt endlich ausgekäst und auf Grundlage der Vereinbarung mit den Gewerkschaften eine Richtlinie für die Löhne ab April veröffentlicht. Tatsächlich werden WHK (freiwillig) höher bezahlt:
  • SHK
    • Ab SoSe 2024 13,25
    • Ab SoSe 2025 13,98
  • WHK mit akkreditierten Bachelor oder nicht akkreditiertem sonstigem Hochschulabschluss
    • Ab SoSe 2024 13,83
    • Ab SoSe 2025 14,59
  • WHK mit Master (equivalentem) Hochschulabschluss
    • Ab SoSe 2024 18,78
    • Ab SoSe 2024 19,81
Damit scheint offenbar auch erklärt zu sein, was SHK und was WHK ist, das wurde ja auch diskutiert. Meiner Meinung nach ist SHK weiterhin allgemeiner und auch häufiger (da man als Studi mit Abschluss ja auch seriöse Arbeitgeber findet, die mehr zahlen).
Lg --S60W79 (Disk.|Beiträge) 21:26, 14. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Herrje. Es wäre zu schön einheitlich gewesen, aber ostdeutsche Bundesländer machen ostdeutsche Sach(s)en.
Ein Bachelor Abschluss ist in SN nur 0,06€/Stunde wert. --S60W79 (Disk.|Beiträge) 22:37, 31. Mär. 2024 (CEST)[Beantworten]

Wie hier schon vor Urzeiten diskutiert wurde, ist die Unterscheidung SHK<=>WHK schwammig. Ab SoSe2024 wird es im TDL-Gebiet nur noch eine Kategorie geben, die im Beiwerk des TVL einfach "studentische Beschäftigte" genannt werden, wodurch SHK, WHK und künstlerisch Beschäftigte mit gemeint sind. Daher wäre es konsequent, ab da den Artikel in "Studentische Hilfskräfte" umzubenennen, zumal der (nicht-wissenschaftliche) Lehrbereich an den meisten Unis die meisten SHKs beschäftigt. Der Abschnitt zu WHK, der ab dann nur noch Uniweit geregelt wird, kann dann auch gekürzt werden --S60W79 (Disk.|Beiträge) 14:20, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]