Diskussion:Zulässige Gesamtmasse

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Welche Quellen fehlen denn dem Artikel? Die Seite verweist ja darauf, dass entsprechende Quellen fehlen aber es sind ja entsprechende Quellen (deutsche Rechtsvorschriften) genannt. Was will man mehr?

-- 91.89.127.121 03:18, 16. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Was ist der Unterschied zum Gesamtgewicht und warum wurde der Begriff geändert? -- Phriedrich 12:15, 30. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weil eigentlich (was fast kein Wiki-Autor zu wissen scheint) die Massen in Kilogramm gemessen wird aber das Gewicht in Newton. Deswegen kann man eigentlich auch nicht sagen die zGM ist die Summe eines Gwichts mit noch irgendwas anderem, das ist physikalisch ziemlicher Blödsinn. Als Beispiel: Wenn deine Masse 80 kG ist, dann ist dein Gewicht 80 kG * 9,81 m/s was ca. 800 N macht (auf der Erde) (nicht signierter Beitrag von 84.56.238.33 (Diskussion) 14:52, 10. Jul. 2007)

Laut aktuellen Verordnungstexten der StVO und StVZO werden dort beide Begriffe (zGM und zGG) anscheinend austauschbar verwendet - ich habe das so in den Artikel eingeflochten.Polycrux 12:54, 27. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Begriffe werden nicht synonym sondern alternativ verwendet. Von (Gesamt)Gewicht war die Rede, wenn das Fahrzeug als solches gemeint war, der Begriff (Gesamt)Masse bezieht sich auf die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg.
In jeder Änderung seit nunmehr ein paar Jahren (das erste Mal fiel mir das schon 1999 auf) wird der Begriff Gesamtgewicht durch Gesamtmasse ersetzt. in der aktuellen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist Gesamtgewicht bereits vollständig eingeflossen. --Steevie schimpfe hier :-) 06:47, 9. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff "Zulässige Gesamtmasse" (Aktuelle Fahrzeugpapiere: Feld F.2) wurde im Rahmen der Vereinheitlichung der Zulassungspapiere innerhalb der EU zum 01.10.2005 - mit dem zusätzlichen Feld "Technisch Zulässige Gesamtmasse" (Aktuelle Fahrzeugpapiere: Feld F.1) - eingeführt. Im Rahmen der Überleitung von Fahrzeugpapieren vor dem 01.10.2005 auf Papiere ab dem 01.10.2005 wird - entsprechend der Anleitung des Kraftfahrtbundesamtes - der Feldinhalt von "Zulässiges Gesamtgewicht" nach "Zulässige Gesamtmasse" übernommen. ++Wolfgang Götz 18:32, 27. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Wie sieht es mit dem Bestimmungen in Österreich aus? weiß da einer was? (nicht signierter Beitrag von 188.22.200.45 (Diskussion) 01:42, 12. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Fahrzeug zGG[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Man unterscheidet zwischen PKW (zGM < 2,8 t), schweren PKW und Transporter (zGM < 3,5 t), leichten LKW (zGM < 7,5 t) und mittelschweren LKW (zGM < 18,0 t). Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 18 Tonnen spricht man von einem schweren LKW. " Da leider keine Quellenangabe dazu gemacht wird, kann es nicht so angesetzt werden. Woher stammt es?--Maxian D-C (Diskussion) 15:53, 20. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

gescheite Definition, allgemein und für Züge[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat ja eh schon einen Überarbeitungsbaustein, aber will mal 2 Mängel beschreiben. Zum einen ist der erste Satz ziemlich mißverständlich (was für mich persönlich immer die Definition "falsch" erfüllt...), weil er suggeriert, daß dort, wo von zGG/zGM die Rede ist, immer eine "maximale Zuladung" (?? soll vermutlich maximal erlaubte Zuladung heißen?) angegeben ist. In der Praxis ist es eher umgekehrt, daß das zGG/zGM unabänderlich vorgegeben ist und man (falls man überhaupt das aktuelle Leergewicht kennt...) man sich die aktuell maximal zulässige Zuladung ausrechnen könnte. Zum anderen habe ich gelesen, daß die Begriffe zGG/zGM bei Zugfahrzeugen und bei Hängern die gleiche Definition hätten, bei Zügen, also bei einer Kombination aus einem Zugfahrzeug und dessen Hänger, aber ganz anders definiert sind (nämlich daß es da dann um tatsächliche, und nicht zugelassene Gewichte/Massen geht). Egal, ob das nun stimmt oder nicht, was ich da gelesen habe, sollte der Artikel Züge ansprechen und unmißverständlich angeben, wie die Definition bei Zügen ist. --Zopp (Diskussion) 22:58, 27. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Habe mal weiter recherchiert. Eine amtliche Definition für "zulässiges Gesamtgewicht" habe ich nach wie vor nicht gefunden (ich benutze hier nur noch diesen Begriff, da er auch in den Fahrzeugpapieren verwendet wird, meine damit aber immer auch die "zulässige Gesamtmasse"). Aber ich habe ein PDF-Dokument gefunden, das wohl vom TÜV Nord stammt und wohl vertrauenswürdig ist, das auf Seite 3 ein Beispiel gibt, von dem auf die Definition rückgeschlossen werden kann: http://www.argenkf.de/_data/S062/anlagen/Zugkombinationen_Stand_19-1-2013_ARGE_NKF_07_11_13.pdf Und nach diesem Dokument ist es tatsächlich so, als wenn "zulässiges Gesamtgewicht" bei Zügen (im Artikel "Fahrzeugkombination" genannt) eine eigene Definition bekommen hat, die einseitig nur aus der Sicht des jeweiligen Zugfahrzeuges gesehen ist, aber nicht neutral für den Zug selbst gilt. Also angenommen man hat ein Zugfahrzeug mit 3t zulässigem Gesamtgewicht und hinten dran einen Hänger mit 1,5t zulässigem Gesamtgewicht, dann hat dieser Zug NICHT das zulässige Gesamtgewicht von 4,5t, obwohl das rechnerisch unstrittig korrekt ist. Hat das Zugfahrzeug keine Beschränkung für "zulässiges Gesamtgewicht des Zuges" eingetragen, so hat dieser Beispiel-Zug gar kein zulässiges Gesamtgewicht, dieser Begriff ist bei diesem Zug dann nicht definiert. Und hat das Zugfahrzeug einen Eintrag für "zulässiges Gesamtgewicht des Zuges", z.B. 4,8t, so ist dieser Wert der, der für diesen Zug gilt, völlig losgelöst davon, was Zugfahrzeug und Hänger als eigenes zulässiges Gesamtgewicht eingetragen haben (dieser Zug hätte ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,8t, obwohl nur 4,5t erlaubt sind). Wie dieser in Realität existierende Wert von 4,5t nun genannt wird/werden soll, habe ich nicht herausbekommen. "Zulässiges Gesamtgewicht" darf man ihn dann wohl nicht nennen, sonst hätte der Begriff zwei unterschiedliche Definitionen. Wäre schön, wenn jemand herausfindet, wie der Begriff lautet, der neutral für einen Zug gilt, nicht aus Sicht des Zugfahrzeuges gesehen. Wirklich oberverrückt, was sich irgendwelche Bürokraten da ausgedacht haben... --Zopp (Diskussion) 18:53, 28. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
...fände es nach wie vor toll, wenn jemand mit Sachkenntnissen den Artikeltext diesbzgl. mal ergänzen würde... --Zopp (Diskussion) 11:43, 24. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Seite verschieben[Quelltext bearbeiten]

Die WP-Vorgabe ist eindeutig: Warum verschieben? 3.Absatz: "Für den Artikelgegenstand ist im Deutschen eine andere Bezeichnung als das verwendete Lemma deutlich häufiger" Ebenso eindeutig sind auch die Häufigkeits-Verhältnisse. Hier geht's nicht um das Eineinhalbfache oder Doppelte, sondern um das 6,3-Fache. "Zulässige Gesamtmasse" bringt bei der "Genauer-Wortlaut-Google-Suche" gerade mal 80,7 Tsd. Ergebnisse, die Suche nach "Zulässiges Gesamtgewicht" über eine halbe Million! Dass der wesentlich häufigere Begriff im Sinne der Physik unzutreffend ist, muss natürlich im Artikel herausgestellt werden. Werde das ganze in Kürze erledigen--Ciao • Bestoernesto 13:44, 24. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Max. Gewicht/Masse bei Lkw mit Auflieger[Quelltext bearbeiten]

Heute spricht man von "44-Tonnern". Vor einigen Jahrzehnten sprach man angeblich von "36-Tonnern" als schwerste Lkw. Wie also hat sich das max. zul. Ggw. entwickelt? Wurden in den 1960ern die BAB-Brücken mit 36t berechnet? --Güwy (Diskussion) 14:33, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Grenzkriterum 3,5 t[Quelltext bearbeiten]

Vielfach galten als Grenzkriterium für die Maut 3,5 t zGM. Mancherorts (z. B. AU) ist, wird auf tzGM umgestellt. Damit fallen besonders Wohnmobile, welche auf 3,5 t zGM abgelastet wurden, künftig trotzdem unter die Mautpflicht.

Auf den Unterschied tzGM und zGM mit diesen Konsequenzen könnte eingegangen werden. --Camper2 (Diskussion) 17:42, 9. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]