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Ampel

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Ostdeutsches Ampelmännchen

Lichtzeichenanlagen, auch Lichtsignalanlagen (LSA), umgangssprachlich meist als Ampeln bezeichnet, dienen der Steuerung des Verkehrs. Sie werden eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu verbessern und gefährliche oder gefahrenträchtige Verkehrssituationen zu entschärfen. Im Straßenverkehr sind dieses beispielsweise Kreuzungen und Einmündungen (Knotenpunkte), sowie Engstellen, zum Beispiel bei Baustellen oder Brücken.

Gefahrenpunkte entstehen durch einzelne Verkehrsströme, die sich kreuzen. Bei Kreuzungen und Einmündungen sind dieses beispielsweise die Abbieger, die den Gegenverkehr oder den Fußgängerverkehr kreuzen müssen. Um die Überquerbarkeit von Straßen für Fußgänger zu verbessern, werden Fußgänger-Lichtsignalanlagen eingesetzt.

Bei kleinen und überschaubaren Kreuzungen mit wenig Verkehrsaufkommen ist es ausreichend, den Verkehr über einfache Vorfahrtsregeln oder Kreisverkehrsplätze zu regeln. Sind diese Maßnahmen nicht mehr ausreichend aufgrund von zu hohem Verkehrsaufkommen oder von unübersichtlichen Knotenpunkten, wird der Verkehr über Lichtzeichenanlagen geregelt.

In Deutschland muss beim Betrieb von Lichtzeichenanlagen die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) beachtet werden.

Die Bezeichnung Lichtzeichenanlage gibt es zwar in Deutschland, in Österreich hat sie aber rechtlich eine ganz andere Bedeutung, nämlich für Bahnübergänge im Eisenbahngesetz. In der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) wird eine Ampel nur als Lichtsignalanlage bezeichnet.

Standard-Lichtzeichenanlage

Varianten der Phasenabfolge

Drei Ampelphasen

In Deutschland übliche Phasenabfolge mit vier Signalisierungszuständen

Eine Ampel in Dresden mit Grün-Gelb-Phase (bis 2004)

Eine normale, europäische Lichtzeichenanlage steuert den Verkehr dabei mit Hilfe der drei Signalfarben Grün, Gelb und Rot. Zur Regelung des Verkehrs werden diese Farben einzeln oder in Kombination angezeigt. Die Reihenfolge solch einer Lichtzeichenanlage ist dabei immer

  • Grün: Der Verkehr ist freigegeben
  • Gelb: Achtung, Signalanlage wechselt gleich auf Rot
  • Rot: Keine Einfahrerlaubnis

Varianten in verschiedenen Ländern

In einzelnen Ländern sind noch zusätzliche Farbkombinationen zugleich oder hintereinander möglich:

Aber auch die Bedeutung der einzelnen Farben ist nicht in allen Ländern ganz gleich. So ist beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada bei Rotlicht zwar ein Überqueren der Kreuzung verboten, ein Rechtsabbiegen jedoch erlaubt. In Deutschland gibt es mit dem Grünpfeil-Zusatzschild neben der Ampel eine ähnliche Regelung.

Ablauf und Technik

Die Längen der einzelnen Phasen sind in einem Phasenplan festgelegt, oder sie werden verkehrsabhängig gesetzt. In den Zeiten zwischen den Grün- und Rotzeiten müssen die kritischen Verkehrsflächen geräumt werden. Diese Zeiten heißen Zwischenzeiten oder Räumzeiten und werden nach den Räumwegen und Geschwindigkeiten berechnet. Bei der verkehrsabhängigen Steuerung wird durch Einsatz von Verkehrsdetektoren eine Umlaufzeit ermittelt, in der alle Verkehrsströme ausreichend bedient werden können. Die Umlaufzeit kann auch über einen gewissen Zeitraum konstant sein und per Wochenautomatik durch Umschaltung in andere Programme gewechselt werden. Dadurch kann auf verschiedene Verkehrsbelastungen (Berufsverkehr, Tages- und Nachtverkehr, etc.) reagiert werden. Im Regelfall liegt die Umlaufzeit zwischen 60 und 120 Sekunden. Je höher die Umlaufzeit, desto höher die Leistungsfähigkeit aber desto höher die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer.

Bei der verkehrsabhängigen Steuerung werden die einzelnen Verkehrsströme je nach Bedarf bedient. Hierbei ist es möglich, bestimmten Verkehrsteilnehmern wie dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Prioritäten zuzuteilen. Die Länge der Phasen und die Reihenfolge für die Verkehrsfreigabe der einzelnen Verkehrsströme ist hier variabel. Bei etlichen Notdienststellen (Feuerwehr, Sanität, usw.) in Zürich können die verschiedenen Ausrückrouten von der jeweiligen Zentrale aus per Knopfdruck und zeitgesteuert auf Grün geschaltet werden. In Nürnberg ist z. B. nur die Feuerwehr mittels FEUDU-Programm an vielen LSA bevorrechtigt. Dies erlaubt das rechtzeitige Räumen der entsprechenden Route, und die Notfallfahrzeuge gelangen somit in kürzester Zeit und mit geringem Risiko (kein Durchfahren bei Rotlicht) zum Unfallort.

Während bei unbedeutenderen Kreuzungen oft nur ein Signalgeber pro Richtung in der Kreuzung mittig befestigt ist, werden bei größeren Kreuzungsanlagen mehrere Signalgeber, die zu einer Signalgruppe zusammengeschaltet werden, pro Richtung meist auf einem Peitschenmast und seitlich auf einem kürzeren Mast angebracht. Damit aus Fahrzeugen, die direkt an der Kreuzung stehen, auch der Signalgeber sichtbar ist, werden auch in Augenhöhe von PKW-Fahrern kleinere Signalgeber befestigt.

Signalbegriffe werden mit einfarbigen Streuscheiben, bestimmte Fahrtrichtungen (z. B. Linksabbieger) zusätzlich mit Masken in diversen Pfeilformen dargestellt. Für Fußgänger-, Bus-, Straßenbahn- oder Sondersignale werden ebenfalls Masken in verschiedensten Formen verwendet.

Um den Verkehr gezielter zu steuern, gibt es neben der üblichen Form der Lichtzeichenanlage noch weitere Arten:

  • zweibegriffig (Gelb-Rot): Im Regelfall wird bei dieser Form freie Fahrt gegebenen (es gelten die Vorfahrtsregeln bzw. die Beschilderung), und die Anzeige ist aus. Nur bei Bedarf wird das Signal auf Rot geschaltet. Verwendung findet diese Variante häufig bei Fußgängerüberwegen.
  • grüner Pfeil innerhalb des Knotenpunktes: Hiermit wird angezeigt, dass alle konfliktträchtigen Verkehrsströme Rot haben und der Knotenpunkt geräumt werden kann. Gibt es für Links- und Rechtsabbieger als Abbiegehilfssignal bzw. Rechtsabbiegerzusatzsignal.
  • gelbes Blinklicht innerhalb des Knotenpunktes: Hiermit wird angezeigt, dass konfliktträchtige Verkehrsströme ebenfalls Grün haben (z. B. für abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr und/oder Fußgängersignalgruppen).
  • gelbes Blinklicht bei zwei-/dreifarbiger Lichtzeichenanlage: Die Steuerung der Lichtzeichenanlagen ist deaktiviert. Regelung des Verkehrs über die normalen Vorfahrtsregeln.
  • wenn die Kreuzung auch von Straßenbahnen befahren wird, sind meist noch zusätzliche Signalgeber vorhanden, die zwar in der Anlage integriert sind, deren Aussehen aber von Stadt zu Stadt variieren kann.
  • bei Kreuzungen direkt bei Bahnübergängen wird die Bahnübergangssicherung in die Lichtzeichenanlage integriert. Die Sicherungstechnik wird dann sehr aufwändig. Eine solche Anlage wird in Deutschland als BÜSTRA bezeichnet.

Bei großen Knotenpunkten ist es durchaus üblich, innerhalb der Kreuzung den Verkehr noch durch weitere Lichtzeichen zu steuern.

Zusätzlich zu den Lichtzeichen für den Fahrzeugverkehr sind meist auch Zeichen für den Fußgängerverkehr und evt. auch für in die Kreuzung integrierte Radwege. Diese bestehen nur aus einem roten und einem grünen Licht. Sie können entweder rund wie in Deutschland oder rechteckig wie in Österreich ausgeführt werden. Meist ist in der Streuscheibe noch symbolisch eine stehende bzw. eine gehende Figur angezeigt. Für die Radfahrer kann ebenfalls das Symbol eines stehenden und fahrenden Radfahrers in der selben Streuscheibe angezeigt werden.

In Düsseldorf gibt es als Besonderheit auch für Fußgänger eine Gelbphase in Form eines waagerechten Balkens, im Unterschied zum Gelbsignal des rollenden Verkehrs wird hiermit die Räumzeit signalisiert. Fußgängerkreuzungen mit Straßenbahnen werden oft durch zwei wechselseitig blinkende gelbe Lichter gesichert, auf denen durch eine Maske eine Straßenbahn dargestellt wird (Beispiel Düsseldorf).

Falls Fußgänger und ein abbiegender Fahrzeugverkehr gleichzeitig grün haben (bedingt verträgliche Ströme), können noch zusätzliche gelbblinkende Lampen den Fahrzeugverkehr auf die Fußgänger hinweisen.

Datei:DSC03065 GNU-FDL.jpg
Grüne Ampelphase für KFZ an einer Strasse, deren Fahrbahnen getrennt sind

Durch Zusammenschalten mehrerer Anlagen hintereinander, die zueinander abgestimmt sind, ist bei konstanter Umlaufzeit eine so genannte Grüne Welle möglich, bei der man beim Durchfahren mehrerer Kreuzungen mit einer bestimmten Geschwindigkeit nicht abbremsen muss. Nachdem nicht nur der Verkehr in einer Richtung, sondern viele andere Faktoren bei der Erstellung einer Grünen Welle einfließen müssen, ist dies nicht immer auf so langen Strecken durchgängig möglich, wie Kraftfahrer sich es wünschen.

Planerische konkurrierende Belange bei der Gestaltung eines Signalprogramms sind: Grüne Welle für den Kfz-Verkehr, Grüne Welle für den Radverkehr, Durchgängige Fußgängerquerungsmöglichkeit über Mittelinseln hinweg, Freigabezeitbedarf des öffentlichen Verkehrs, Blinden-LSA, Sicherheitsaspekte, Leistungsfähigkeit.

Von einer Pförtneranlage, Pförtnerampel oder Zuflussdosierung spricht man, wenn die Leistungsfähigkeit an einem bestimmten Signalquerschnitt absichtlich gemindert wird. Sie hält den nachfolgenden Streckenabschnitt staufrei und damit funktionsfähig, und verlagert die Emissionen stehender und beschleunigender Kraftfahrzeuge in den Bereich vor der Lichtzeichenanlage.

Sonderformen

Ampel für Fußgänger mit Lautsprechern für Blinde in den alten Ländern
Ampelfrau in Zwickau
  • Wenn die Installation eines senkrecht stehenden Signalgeber beispielsweise durch eine Höheneinschränkung in einem Tunnel nicht möglich ist, so können diese auch waagrecht angeordnet werden und zwar in der Reihenfolge rot - gelb - grün von links nach rechts.
  • Druckknopfanlage: Bei Fußgängerübergängen werden die Ampeln erst auf Knopfdruck eines Fußgängers für ihn auf Grün geschaltet. Sonderfall: Die Schlafampel, die sich erst beim Knopfdruck einschaltet und damit Energie spart.
  • Verkehrsabhängige Anlagen werden bei Kreuzungen mit schwachem Querverkehr verwendet, wobei der Querverkehr erst bei Annäherung eines Fahrzeuges, erfasst durch Detektoren, freie Fahrt bekommt. Bei stark belasteten Knotenpunkten kann die Freigabezeit verkehrsabhängig ebenfalls durch Steuerschleifen geregelt werden.
  • Blindenanlagen: Zusätzlich zu den Lichtsignalen ertönen verschiedene Knarrtöne, durch die Sehbehinderte am Geräusch erkennen können, ob sie gehen dürfen oder nicht, und in welcher Richtung die Freigabe erfolgt.
  • Baustellenanlagen: Hier gibt es meist nur zwei Signalgeber, die miteinander über Funk verbunden sind. Sie regeln ein einspuriges Straßenstück, das jeweils nur in einer Richtung durchfahren werden kann. Wichtig ist die korrekte Einstellung der Räumzeiten, die je nach der Länge der Baustelle stark variieren können. Da sie meist mobil eingesetzt werden, sind sie mit Akkus als Stromversorgung und mit einer Funkverbindung ausgestattet.
  • Der Grünpfeil ist eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die der Verkehr flüssiger gestaltet werden soll. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einer kleinen Blechtafel rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
  • In Deutschland wurde am 28. September 2005 die erste so genannte Restzeitampel im Rahmen einen Pilotprojektes am Hamburger Gänsemarkt in Betrieb genommen. Eine rote Digitalanzeige zeigt den Fußgängern dort die verbleibendende Wartezeit bis zum grünen Signal. Ein ähnliches System für Autofahrer ist ebenfalls angedacht.

Bei Eisenbahnkreuzungen zeigt ein Blinklicht nicht, dass kein Zug kommt, sondern dass die Anlage in Betrieb ist. Deshalb gibt es hier auch keine grünen Lampen.

Sonderformen gibt es auch für Straßenbahnen oder Omnibusse. Diese sind mit der Standardampel zusammengeschaltet, sind aber nur für diese Verkehrsmittel von Bedeutung. Da diese Anlagen nicht genormt sind, sieht man in verschiedenen Städten auch verschiedene Formen dieser Lichtsignalanlagen. Verbreitet sind weiße Striche oder Punktpaare, die in Querrichtung keine Fahrerlaubnis signalisieren oder sonst die freigegebene Fahrtrichtung andeuten.

Auch an permanenten Engstellen können ähnlich den Baustellenanlagen für zwei entgegengesetzte Richtungen Lichtzeichen angebracht sein.

Ebenso können Lichtzeichen für eine notwendige Komplettsperre einer Straße eingesetzt werden. Beispielsweise bei Tunnelanlagen, wenn ein Unfall im Tunnel passiert, wird schon beim Tunnelportal auf Rot geschaltet.

Lichtzeichenanlagen müssen so ausgestattet sein, dass sie einerseits nicht blenden, andererseits auch bei Gegenlicht durch die Sonne immer sichtbar bleiben. Als Beleuchtung verwendet man hauptsächlich Halogenlampen, erst in letzter Zeit werden zahlreiche Anlagen auch mit LEDs ausgerüstet.

Ausfallsicherung

Sollten Steuerungen von Lichtzeichen ausfallen, schaltet die Anlage meist auf gelb blinkend. Falls in einer Richtung die Rotlichter ausfallen, so ist eine Rotausfallsicherung eingebaut und schaltet die Anlage ebenfalls auf gelb blinkend. Außerdem ist eine Sicherung eingebaut, dass nicht durch etwaige Schalt- oder Bauteilfehler zwei kreuzende Richtungen gleichzeitig grün (sogenanntes "Feindliches Grün") haben. In diesem Fall wird ebenso auf gelb blinkend geschaltet. Ebenso ist eine Rotausfallüberprüfung eingebaut, so dass nicht eine Richtung grün anzeigt und die andere seite den Eindruck einer ausgeschalteten Ampel erweckt. Auch hier wird auf gelb blinkend geschaltet. Bei Totalausfall, beispielsweise bei Stromausfall, gelten die Vorfahrtsregeln entsprechend Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlagen. Die Kreuzungen sind daher zusätzlich mit Verkehrszeichen beschildert.

Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt. Dabei wird in einigen Fällen das Blinklicht nur auf den Nebenstraßen gezeigt. Auf der Hauptstraße ist die Anlage komplett dunkel. In beiden Fällen gelten sie als ungeregelte Kreuzungen, die oft verkehrsrechtlich anders, beispielsweise beim Parken, behandelt werden.

Manche Ampelanlagen werden auch während der Nachtstunden komplett abgeschaltet, um Strom zu sparen.

Historisches

Nachbau der ersten Berliner Ampel am Potsdamer Platz (März 2005)

Die erste Lichtsignalanlage der Welt wurde 1868 in London vor dem House of Parliament aufgestellt. Sie wurde mit Gaslicht betrieben und explodierte bereits nach kurzer Zeit. Erst nach der Erfindung des elektrischen Lichts wurden ab 1912 wieder Lichtsignalanlagen zur Verkehrsregelung aufgestellt. Die am 5. August 1914 aufgestellte Lichtsignalanlage in Cleveland, USA, gilt als erste Verkehrsampel der Welt und hatte nur zwei Lichter: ein rotes und ein grünes. Die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen wurden 1920 in Detroit und New York aufgestellt.

In Europa wurden die ersten Lichtsignalanlagen erst 1922 in Paris (Rue de Rivoli/Boulevard de Sebastopol) und Hamburg (Stephansplatz) eingerichtet. In den 1920er Jahren setzten sich die Lichtsignalanlagen zuerst in den Großstädten durch: 1924 in Berlin (Potsdamer Platz), 1925 in Mailand (Piazza Duomo) und Rom (Via del Tritone/Via Due Macelli), 1926 in London (Piccadilly Circus), 1927 in München (Bahnhofsplatz), 1928 in Bremen (Brill), Essen (Alfredstr./Bismarckstr.) und Nürnberg (Königstor), 1929 in Barcelona, 1930 in Wien (Opernkreuzung) und Frankfurt am Main (Kaiserstraße/Neue Mainzer Straße) und 1931 in Hannover (Kröpcke).

Kleinere Großstädte wie Helsinki und Luzern (1952), Braunschweig und Gelsenkirchen (1953), Heilbronn (1954) und Bremerhaven (1957) erhielten ihre ersten Lichtsignalanlagen erst in den 1950er Jahren.

Am 13. Oktober 1961 wurde in Berlin, der Hauptstadt der DDR die erste Fußgänger-Ampel vorgestellt.

Heuerampel

Heuerampel

Heuerampeln sind eine besondere Form von Lichtsignalanlagen. Sie sind etwa würfelförmige Gebilde, die mit Drahtseilen über einer Kreuzung hingen. Sie waren hauptsächlich für einfache Verhältnisse, beispielsweise wenn zwei Straßen im rechten Winkel kreuzten, geeignet und von etwa Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts im Einsatz.

Bis in die 1960er Jahre wurden in den Niederlanden, zeitweilig auch in der Bundesrepublik Deutschland, statt Ampeln in der heutigen Form beleuchtete Würfel verwendet, bei denen sich auf jeder Seite ein Zeiger wie auf einer Uhr ständig drehte. Auf der Seitenfläche der Würfel waren rote und grüne Kreissegmente aufgemalt. Die jeweilige Farbe hatte Gültigkeit, auf der der Zeiger jeweils stand. Da die Zeiger auf allen Seiten verkoppelt waren (und somit die selbe Drehgeschwindigkeit hatten) war es nahezu ausgeschlossen, dass Signalisierungsfehler auftraten. Bei manueller Steuerung, z. B. für den Verkehr in Stoßzeiten, war es der Verkehrspolizei möglich, die Drehung an bestimmten Punkten, meist Rot-Grün-Paarungen, anzuhalten.

Die innenbeleuchteten Zeigerampeln hatten für jede Fahrtrichtung eine durchscheinende Scheibe mit gegenüberliegend roten und grünen Abschnitten. Die Ampelphasen wurden mit einem sich langsam im Uhrzeigersinn drehenden Zeiger dargestellt. Eine gelbe Zwischenphase gab es nicht, da man anhand der Zeigerstellung sehen konnte wie lange die Phase noch andauerte. Indirekt gab es jedoch eine Gelbphase, da aus Sicherheitsgründen die roten Abschnitte größer waren als die grünen. Dadurch ergab sich eine kurzzeitige Überdeckung der Rotphasen, also eine Sperrung aller Fahrtrichtungen.

Richtiges Verhalten im Ampelbereich

Rotlicht

Rote Ampeln haben Vorrang vor anderen Verkehrszeichen und dürfen nicht passiert werden (Ausnahme: Grünpfeil). Ein Fahrzeug muss im Normalfall vor den Haltelinien angehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn man hinter der Linie zum Stehen kommt. Die Argumentation, die Kreuzung oder die Fußgängerfurt nicht überfahren zu haben, hilft nicht. Bei kameraüberwachten Kreuzungen wird immer der Blitz ausgelöst. Das Umgehen einer Ampel mittels Durchfahren über ein neben ihr liegendes Tankstellengelände ist verboten und kann als Rotlichtverstoß bestraft werden.

Gelblicht

Zeigt die Ampel Gelb darf nur noch ausnahmsweise weitergefahren werden und zwar dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst macht üblicherweise nichts verkehrt. Ein auffahrendes Fahrzeug ist nach dem Anscheinsbeweis mangelnden Sicherheitsabstands schuldig. Diese Verantwortung des Nachfolgenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abbremsende bewusst einen Auffahrunfall provozieren wollte. Ohne Zeugen wird ein derartiger Nachweis jedoch schwierig sein.

Grünlicht

Selbst bei Grün, wenn man meint, weder das Tempo verlangsamen noch anhalten zu müssen, gibt es Besonderheiten. Grün entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Wenn die Ampel auf Grün wechselt und sich noch Nachzügler im Ampelbereich befinden, sind diese grundsätzlich bevorrechtet, die Kreuzung zu räumen.

Abbiegen darf der Kraftfahrzeugverkehr üblicherweise nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Das heißt, wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.

Blinklicht

Um Strom zu sparen, sind die Gemeinden dazu übergegangen, Ampeln an abends oder nachts weniger frequentierte Kreuzungen nur noch mit Blinklicht zu betreiben. Wenn eine Ampel gelb blinkt, ist der Einfahrende in die Kreuzung zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und muss gegebenenfalls anderen die Vorfahrt gewähren. Zusätzlich gelten die ausgewiesenen Verkehrszeichen. Steht an einer Einmündung ein STOP-Schild (Zeichen 206), so muss gehalten werden. Steht hingegen ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) an einer Einmündung, so darf direkt in die Straße eingebogen oder die Straße überkreuzt werden.

Ampelversagen

Wenn eine Ampel ausgefallen ist, wird sie mutmaßlich im gesamten Kreuzungsbereich nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Angebrachte Verkehrszeichen regeln in diesem Falle den Verkehrsfluss. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten. Regelt ein Schutzmann den Verkehr, gelten dessen Weisungen (Sie haben auch bei funktionierenden Lichtzeichen Vorrang).

Trivia

  • In Garmisch-Partenkirchen stand die Ampelanlage mit der wohl kürzesten Betriebsdauer Deutschlands: im Sommer 2001 wurde sie nach nur anderthalb Tagen wieder abgeschaltet, da sich der Verkehr schon kurze Zeit nach Inbetriebnahme bis weit auf die B2 zurückstaute. Die entstandenen Kosten beliefen sich auf rund 76.000,- €.
Oben horizontal angeordnete Signalanlage in Laos

Siehe auch:

Weblinks

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