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Römische Religion

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Die Maison Carrée in Nîmes (erbaut Ende des 1. Jahrhunderts v. Chr. oder Anfang des 1. Jahrhunderts n. Chr.) weist die Kennzeichen des römischen „Standardtempels“ auf: Freitreppe, hohes Podium, geräumige Säulenvorhalle.

Die Römische Religion, deren Geschichte bis in das frühe 1. Jahrtausend v. Chr. zurückverfolgt werden kann, allerdings erst an der Wende zum 3. Jahrhundert v. Chr. deutlich fassbar wird, gehört wie die überwiegende Zahl antiker Religionen zu den polytheistischen Volks- und Stammesreligionen mit einer Vielzahl an Ritualen zur Aufrechterhaltung der gegebenen natürlichen und öffentlichen Ordnung (im Gegensatz zu Bekenntnisreligionen mit dem Heilsziel der individuellen Erlösung wie dem Christentum). Ihre Praktizierung als verbindlicher Staatskult des Römischen Reiches endete zu Beginn des 4. Jahrhunderts mit den Toleranzedikten zugunsten des Christentums. Sie verschwand an der Wende zum 6. Jahrhundert.

Wesen

Das numen

Hausaltar in Pompei, vor 79 n. Chr.

Der polytheistischen römischen Religion mit ihrer phänomenologischen Betrachtung der Natur und ihrem Streben, die pax deorum (die göttlich vorgegebene friedliche Ordnung) zu bewahren, fehlte ursprünglich – anders als der griechischen Religion, von der sie sich stark unterschied – ein anthropomorphes Pantheon, bei dem die Gottheiten in tatsächlicher Menschengestalt erfahren wurden. Die unnahbaren, im eigentlichen Sinn „gescheuten“ Gottheiten Roms blieben gleichfalls dadurch schemenhaft, dass sie über keine ursprüngliche oder nur eine schwach entwickelte eigene römische Mythologie verfügten. Zwar begriffen die Römer ihre Gottheiten auch persönlich und mit einem eigenen Willen versehen, doch trat oft hinter den göttlichen Willensakt die Gottheit als solche zurück. Für das Wesen der römischen Religion zentral war der sächliche Kraftbegriff numen (pl. numina), der so viel wie göttliches Wirken bedeutet; er ist seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. belegt. Der göttliche beziehungsweise numinose Wille konnte sich in allen Lebewesen wie auch natürlichen und gesellschaftlichen Vorgängen und Handlungen äußern, so dass die römische Welt von einer Vielzahl von Abstraktnumina – häufig Begriffe der römischen Wertewelt: aequitas, concordia („Einigkeit“), honos („Ehre“), libertas („Freiheit“), mens („Geist“), salus („Heil“), spes („Hoffnung“), virtus („Tugend“) – als Funktionsgöttern beherrscht war, die den Menschen kultisch und sozialrechtlich in die Pflicht nahmen. Die Entwicklungen, welche die Religion Zeit ihres Bestehens durchlief, veränderten den signifikant römischen, apersonalen Blick auf das Transzendente und die innere Einstellung der Römer zu ihrer religio nicht grundsätzlich. Selbst nach den tiefgreifenden monotheistischen Transformationen der Spätantike konnte im Begriff numen die göttliche Wirkung vor der göttlichen Gestalt weiterhin im Vordergrund bleiben.Vorlage:Ref Amm. 19,1,4

Die religio

Mit dem Begriff religio verbanden die Römer einerseits das Wort religere (etwas wie zuvor beachten);Vorlage:Ref Cic. nat. 2,72 die andererseits möglich scheinende Herleitung von religare (wieder vereinigen)Vorlage:Ref Aug. quant. 36,80 findet sich seit der Kaiserzeit besonders im christlichen Umfeld. So bedeutet Religion im zweiten Fall die persönliche Bindung des Menschen an eine transzendente Macht („Gott“), im ersten die gewissenhafte Beachtung der traditionellen kultischen Bräuche, die den Bezug zwischen der menschlichen und der „heiligen“ Sphäre herstellen. Der äußerliche Verkehr mit den Göttern hatte den gegenseitigen Charakter des do ut des („ich gebe wie du gibst“): Man erfüllte pünktlich seine rituellen Pflichten und tat etwas für die Götter, damit diese – selbst auch nicht über den Normen stehend, sondern an diese gebunden – eine Gegenleistung boten. Ohne dass sich daraus eine mangelnde Innerlichkeit der Religion ergab, überwog in der vorchristlichen Zeit das Verständnis von religio als der Summe der gängigen Kultpraxis, die Menschen und Götter gleichsam band.

Münze des Kaisers Herennius Etruscus mit den Opfergerätschaften des pietas-Kults, vor 251 n. Chr.

Auch Begriffe wie pietas (aus innerem Antrieb pflichtgerechtes Verhalten gegenüber Göttern sowie Menschen) haben in der paganen Welt eine Bedeutung, die mit derjenigen im christlichen Verständnis (Frömmigkeit) nicht gleichzusetzen ist. Als exemplarisch für das römische Wesen und dessen pietas galt der sagenhafte Stammvater Aeneas, der bei seiner Flucht aus dem brennenden Troja die Statuetten der Hausgötter (penates) sowie den Vater auf dem Rücken trug und dem daher das Epitheton pius seit Vergils Aeneis fest anhing. Die fides, eines der frühesten und wichtigsten römischen numina, bedeutete Treue und Glauben eines Vertragsverhältnisses; die Verwendung des Worts durch die Christen im Sinne von Glauben als auf Gott sich verlassendes Grundvertrauen (also die Überzeugung von der Heilsoffenbarung Jesu) hatte keine Entsprechung in der römischen Religion, die sich nicht in einer dogmatischen Gottesvorstellung und einer kohärenten Theologie manifestierte; dadurch befriedigte sie aber in komplexester Vielfalt die spirituellen Bedürfnisse ihrer Anhänger, die ihrerseits im polytheistischen Umfeld über sich überlappende religiöse Wesenheiten verfügen konnten.

Kult

Kultformalismus

Rituale bildeten in Rom einen Teil fast allen Tuns; allein für 45 Staatsfeste gab es in der Kaiserzeit fixe Daten. Zwar erfuhren die Rituale immer wieder neue Sinnzuweisungen, doch das überaus strenge Festhalten an den überlieferten Riten war eine Eigenheit der römischen Religion und resultierte in einer kaum übersehbaren Fülle von Geboten und Verboten für alle Gebiete des Kultes; bereits geringste Abweichungen vom überkommenen heiligen Verfahren zwangen zu dessen Wiederholung, um nicht den göttlichen Zorn herauszufordern. Die staatlich verwahrten libri Sibyllini enthielten Ritualvorschriften, in die jedoch nur unter außergewöhnlichen Umständen und nach Senatsbeschluss Einsicht genommen werden durfte; ansonsten galt ihr Inhalt als geheim. Der Betonung der tabuistischen vor den kommunikativen Aspekten einer an Orte, Gegenstände und Handlungen gebundenen Religion entsprach eine Religiosität, deren magische Begründung eine außerordentlich wichtige Rolle spielte.

Antike Gebetshaltung mit ausgebreiteten Armen und nach vorne gewendeten Handflächen. – Wandmalerei aus der Calixtus-Katakombe, Rom, frühes 4. Jahrhundert n. Chr.

Zu den wichtigsten kultischen Äußerungen in Rom zählten Gebet, Gelübde und Opfer; das Opfer verstand sich häufig als heilige Mahlzeit mit den Göttern, zu der Tiere (die suovetaurilia aus Schwein, Schaf und Stier oder das Marspferd), Feldfrüchte oder Getränke dargeboten wurden, wobei aber das unblutige Opfer insbesondere im Haushalt überwog. Eine Rolle spielten auch Waffenopfer, bei denen erbeutete Ausrüstungsstücke am Altar niedergelegt wurden (z. B. die spolia opima des feindlichen Feldherrn für Iuppiter). Ob 228 v. Chr. und 216 v. Chr., nach schweren Niederlagen im Krieg mit Karthago, tatsächlich in Rom unübliche Menschenopfer stattgefunden haben,Vorlage:Ref Liv. 22,57,6 ist umstritten. Wichtig war ferner die lustratio, das feierliche kreisförmige Umschreiten eines Ortes, von Vieh oder auch einer militärischen Einheit, um diese unter den Schutz der Götter zu stellen. Obwohl die schützende (apotropäische) Funktion dieses magischen Akts wahrscheinlich die ursprüngliche war, trat bisweilen die entsühnend-reinigende (kathartische) in den Vordergrund. Einige Lustrationen wurden zu öffentlichen Prozessionen (armilustrium, tubilustrium, equirria); das große Reinigungs- und Schutzopfer des Volkes fand alle fünf Jahre unter dem Namen lustrum statt. Besondere Kulthandlungen waren auch die supplicatio (öffentlicher Bittgang) und die gratulatio (Dankfest).

Schließlich spielte auch die divinatio, die Wahrsagung oder Auslegung der Götterzeichen, eine beachtliche kultische Rolle. Zur Ausbildung einer freien Prophetie, die der politischen Führung Konkurrenz machen konnte, kam es in Rom nicht. Die Prüfung des Götterwillens oblag grundsätzlich dem Staat, der sie durch sachkundige Seher (haruspices, augures) nach einem verwickelten Regelwerk durchführen ließ. Die offizielle divinatio geschah in Form der Eingeweideschau (vor allem der Leber), der Vogelschau, der Blitzbeobachtung, des Totenorakels und der Deutung anderer Vorzeichen (prodigia, ostenta, omina, monstra), indem jedes außergewöhnliche Phänomen des Alltags oder in der Natur als göttliche Willensäußerung galt. Die haruspices, die bis zur Kaiserzeit stets etruskischer Herkunft waren, weissagten die Zukunft, die augures holten die göttliche Zustimmung gegenüber einem erst nur geplanten Vorhaben ein. Wichtige Staatshandlungen durften nur ex auspicato vorgenommen werden. An den Sehern wurde etliche Kritik geübt, doch behaupteten sie ihre volkstümliche Bewunderung (es gab neben den staatlichen haruspices auch eine große Menge an Wanderpropheten) bis zum Ende der Antike.

Öffentlicher Kult

Kaiser Marcus Aurelius (161-180 n. Chr.) vollzieht capite velato (mit rituell bedecktem Haupt) einen Staatskult vor dem Jupitertempel auf dem Kapitol. – Reliefrest eines zerstörten Triumphbogens.

Der Mittelpunkt der römischen Religion war der an der Wende vom 6. zum 5. Jahrhundert v. Chr. auf dem Kapitol errichtete große Tempel für die Göttertrias Iuppiter Optimus Maximus, Iuno und Minerva; hier vollzogen sich die feierlichsten Handlungen. Öffentliche Kulte entstanden schon sehr früh, eine durchorganisierte und sich selbst ergänzende Staatspriesterschaft führte die Aufsicht darüber. Zu den Staatspriestern (sacerdotes) gehörten Einzelpriester (flamines, rex sacrorum, vestaliae), die Priesterkollegien (pontifices, augures, tresviri epulones und die duoviri sacris faciundis) und die Kultsodalitäten (fetiales, salii, luperci, arvales fratres, sodales Titii). In der römischen Pontifikalreligion übte während der Monarchie der König die obersten priesterlichen Funktionen aus, während der Republik der jährlich vom Volk gewählte pontifex maximus, seit Augustus der Kaiser. Die Priester waren von größter Bedeutung für die Öffentlichkeit, da sie einen weiten Aufgabenkreis hatten: Sie schieden die dies fasti (Tage mit Rechtsprechung), dies nefasti (Tage ohne Rechtsprechung) und dies comitiales (Tage der Volksversammlungen), legten den Kalender fest, entschieden anhand der von den Sehern gedeuteten Vorzeichen über die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der öffentlichen Organe oder konnten mit der Begründung begangener religiöser Verfehlungen Beamte absetzen. Die wichtige Rolle des Kults erweist sich auch in der lange andauernden Exklusivität der höchsten Priesterstellen für Patrizier, auf die die Plebejer mit der Schaffung eines eigenen Cerestempels am Fuß des plebejischen Aventins reagierten, wo zusätzlich noch die Gottheiten Liber und Libera kultisch verehrt wurden und so ein Gegenstück zur patrizischen kapitolinischen Trias entstand.

Die innenpolitische Verbindung von Politik und Religion war sehr eng, äußerte sich aber auch außenpolitisch, wie in den religiösen Bünden der italisch-latinischen Kulte für Diana, Fortuna oder Mater Matuta mit eigenen Tempeln, die im 6. Jahrhundert v. Chr. gebaut wurden. Die Aufnahme des sabinischen Gottes Sancus in den Kult des römischen Dius Fidius stellte den Versuch dar, das Nachbarvolk für die Anliegen Roms zu gewinnen. Die Einverleibung fremder Gottheiten durch Integration in die eigene Götterwelt (interpretatio Romana) war ein besonders bezeichnender Ausdruck des pragmatischen Umgangs der Römer mit religiösen Fragen. Ein anderes Element politischer Kulthandlungen war die exoratio (Hinwegbitte), mittels der die Gottheit eines Feindes abgeworben werden und fortan ihre Gunst Rom gewähren sollte; dies geschah etwa mit der Stadtgöttin von Veji, die in Rom als Iuno Regina eingesetzt wurde, mit den latinischen Kriegsgöttern Castor und Pollux, die mitten in der Schlacht am Lacus Regillus 496 v. Chr. vom römischen Heerführer zum Übertritt aufgerufen wurden, oder im Gebet des Scipio minor an die punischen Götter nach der Eroberung Karthagos 146 v. Chr.Vorlage:Ref Macr. Sat. 3,9,6

Kaiserkult

Mit Beginn des Prinzipats entwickelte sich eine zusätzliche Form des öffentlichen Kults, der mit der Zeit eine staatstragende Rolle erhalten sollte: Der Herrscher- oder Kaiserkult. Dessen konkrete Anfänge finden sich in der Aufnahme des ermordeten Julius Caesar 42 v. Chr. als Divus Iulius unter die Staatsgötter Roms mit eigenem flamen und Tempel (aedes divi Iulii, erbaut 29 v. Chr.). Die Historizität von altrömischen (4. Jahrhundert) Triumphen unter etruskischem Einfluss mit göttergleichen Ehrungen für den siegreichen Herrscher (Bemalung des Gesichts mit roter Farbe wie bei Iuppiter) ist sehr fraglich und war ohne direkte Verbindungslinie in die späte Republik. Tatsächlichen Einfluss hatte der griechische Herrscherkult, der siegreichen römischen Feldherrn zuteil wurde; griechischen Ursprungs ist auch die Idee des Heros als einer Zwischenstufe vom Mensch zum Gott, dessen bekanntestes Beispiel Herakles war, der als Hercules schon 317 v. Chr. einen Kult in Rom erhalten hatte.

Die Apotheose des Kaisers Antoninus Pius (138-161 n. Chr.) und der Kaisergattin Faustina. – Relief der Ehrensäule des Antoninus Pius, Rom.

Kaiser Augustus lehnte seine Verehrung als Gott im italischen Kernland ab (doch immerhin erschien sein Name im Kultlied der salii), erlaubte sie hingegen zusammen mit derjenigen der Dea Roma in den Provinzen. In Rom wurde der genius des Augustus unter die lares compitales (Schutzgötter der Stadtbezirke) aufgenommen, die zu lares Augusti umbenannt wurden. Auch Augustus, der als Adoptivsohn Caesars bereits den Titel Divi filius trug, wurde nach seinem Tod zum Gott erhoben, wie jeder Kaiser nach Claudius, Vespasianus und Titus, der nicht der damnatio memoriae verfiel; diese sogenannte Apotheose war eine spezifisch römische Erscheinung des Herrscherkults. Überliefert ist, dass sich manche Kaiser (Caligula, Domitian, Commodus) bereits zu Lebzeiten als Götter oder Erscheinungsformen von Göttern verehren ließen, die Regel wurde dies aber erst während der Herrschaft Aurelians (270–275 n. Chr.).

Die reichsweite Ausübung des Kaiserkults wurde zu einem Akt der Loyalität gegenüber dem Regenten und war deswegen Anlass für die Auseinandersetzungen mit den monotheistischen Religionen der Juden und Christen. Die consecratio (Vergöttlichung) der Kaiser durch den heidnischen Senat blieb (wenn auch in etwas veränderter Form) bis Theodosius I. erhalten, der Kaiserkult wurde als religiöse Handlung seit Konstantin dem Großen durch eine Huldigung ersetzt, an der sich auch die Christen beteiligen konnten. Sakrale Elemente des Kaiserkults gingen in das Zeremoniell christlicher Fürstenhöfe über; auch das Gottesgnadentum weist Wurzeln im antiken Herrscherkult auf.

Privater Kult und superstitio

lararium (Hausaltar) im Haus der Vettii, Pompei, vor 79 n. Chr. Zu Seiten des genius der Familie steht das tanzende Paar der lares mit Trinkhörnern, darunter eine Schlange als Bild des genius, der das Haus erfüllt.

Die vor allem die öffentliche Religion darstellenden Quellen gewähren nur geringe Einblicke in die private Religiosität der Römer, die wenigstens während der Republik unter geringerer Kontrolle stand, da es keinen offiziellen Festkalender oder Vorschriften zur Teilnahme an „Staatsfesten“ gab. Im religiösen Raum bestand eine Vielheit von Kulten nebeneinander, neben dem „Staatskult“ eine Unzahl lokaler, korporativer und privater Kulte. Der öffentliche Kult war nicht von größerer Tragweite als der private, wenn auch jener – etwa durch den Kalender – integrativ wirkend konnte. Typische Kultorte waren der Herd und Hausschreine, Gottheiten des privaten Bereichs der genius oder die weibliche Entsprechung iuno (der individuelle Schöpfer- und Zeugungsgeist jedes Römers oder jeder Römerin), die lares (Haus- und Weggeister) und die penates (Haus- und Vorratsgeister). (Alle drei Begriffe treten freilich auch im staatlichen Bereich auf.) Zuständig für die Verrichtung der Riten war primär der pater familias, der Hausherr im römischen Familienverband; doch spielten die öffentlichen Behörden im privaten Bereich ebenfalls eine wichtige Rolle, indem die Priester die Aufgabe hatten, über die korrekte Ausführung von Kulthandlungen zu wachen (Kontrolle der Bestattungsriten und des Grabdienstes, Bemessung der Trauerzeiten). Öffentlich-rechtlich geregelt hatten die Römer mit ihrem Sinn fürs Praktische die Totenkulte zudem durch eine große juristische Literatur zur Materie und zu den damit zusammenhängenden erbrechtlichen Fragen.

Spottbild über die christliche superstitio: Der Gekreuzigte trägt einen Eselskopf – eine unter Römern gängige VorstellungVorlage:Ref Tert. Ap. 16,1 –, darunter steht auf Griechisch: „Alexamenos betet Gott an “ – Graffito, Rom, ca. 2. Jahrhundert n. Chr.

Die Geister der Verstorbenen waren ein eminent wichtiges Thema. Totenfeste bekräftigten die Bande mit den verstorbenen Familienangehörigen (parentalia) und enthielten auch die abwehrende Gespensterfurcht (lemuria). Die spätantike Kategorisierung von lemures als Benennung für die Geister der erst kürzlich Verstorbenen, lares als gute Totengeister, larvae als (aufgrund von Vernachlässigung des Kults) böse und manes als neutrale ist eine nachträgliche Konstruktion, die Bezeichnungen wechseln von Autor zu Autor. Auf römischen Grabsteinen findet sich die geläufige Formel D.M., d.h. dis manibus (den Seelen der Toten).

Die Annahme von überall wirksamen Geistern, oft Dämonen, blieb das ganze Altertum über höchst lebendig, Zauberei war selbstverständlich und wurde auf recht alltägliche Art vollzogen. Es gab eine endlose Zahl von Bräuchen im Verkehr mit dem Transzendenten; das Vertrauen in menschliche und tierische Wunderkräfte konnte extreme Formen annehmen.Vorlage:Ref Plin. nat. 28,2 Gerade der sogenannte „Volksglauben“ zeigte, von welch hoher Notwendigkeit ihre Religion den Römern war und in welch verschiedener Form sie mit den höheren Mächten kommunizierten. Archäologisch künden vom Volksglauben die Funde an Weihe- und Votivgaben zur Heilung und Gesundung, aber auch vom fließenden Übergang zu Medizin und öffentlichem Götterglauben (Heilgott Aesculapius). Die Grenze zwischen sacra publica und sacra privata dürfte recht durchlässig gewesen sein. Die religiösen Praktiken der „einfachen Leute“ fanden dennoch nicht selten Widerspruch von gelehrter Seite und galten dann als eine superstitio (Aberglaube, Wahnglaube oder übersteigerter Götterglaube), die im Gegensatz zur religio stünde.Vorlage:Ref Sen. clem. 2,5,1 Sprachlich gedeutet wurde die superstitio als Überschreiten des Staatsglaubens oder als Überbleibsel eines urtümlich-primitiven Volksglaubens. Seinen pejorativen Sinn erhielt der Begriff mit dem Aufkommen bewusstseinsentrückender Kultformen aus dem hellenistischen Orient, die Bacchanalien als eine der ersten davon wurden am Anfang des 2. Jahrhunderts v. Chr. verboten. Als superstitio galt ein nach altrömischem Denken und Handeln verfehlter Kult, so dass auch das Christentum eine solche war.

Entwicklung

Frühzeit und Monarchie (8. bis 6. Jahrhundert v. Chr.)

Landschaftszenerie mit heiligem Baum. – Wandmalerei aus der Villa des Agrippa Postumus in Pompei, vor 79 n. Chr.

Die Sage nennt den ersten König Roms, Romulus, als den Schöpfer der römischen Religion, den zweiten, Numa Pompilius, als den des römischen Götterdienstes, indem er Kulte und Priesterschaften eingerichtet bzw. geordnet haben soll. Numa wird auch ein Verbot zugeschrieben, den Göttern Bildnisse aufzustellen, was an deren vornehmlich numinose Wurzeln erinnert.Vorlage:Ref Tert. Ap. 25, 12-13 Für die römische Religion konstitutiv ist ihre Einbettung in ein italisch-etruskisch-hellenistisches Umfeld und ein darin begründeter Ablauf von Wandel und Kontinuität. Die tatsächlichen Ursprünge der römischen Religion, soweit sie aus den schriftlichen Quellen und archäologischen Befunden zu erschließen sind, liegen in den Vegetationskulten einer noch vorstädtischen Gesellschaft. Bereits der älteste bekannte Kalender, der Sage nach ebenfalls von Numa eingeführt, enthielt die zentralen, am bäuerlichen Jahr orientierten Feste (saturnalia, cerealia, lupercalia, parilia). Der wie von vielen italischen Völkern auch von den frühen Römern als Hauptgott verehrte Mars teilte das Land zu und übernahm derart apotropäisch-agrarische Funktionen; neben seiner Funktion als Kriegsgott (für die er später dem griechischen Ares gleichgestellt wurde) stand er noch vielmehr in Beziehung zum Gedeihen des Viehs, zum Erntesegen und zu Missernten. Cato maior zitiert in seinem Werk de agricultura Gebete für einen ertragreichen Ackerbau an ihn.Vorlage:Ref Cato agr. 141,2-3 Mars stand mit Fruchtbarkeitskulten und –gottheiten (wie Ops, mit der er zusammen verehrt wurde) in Verbindung. Zusammen mit Iuppiter, dem gemeinsamen Schutzgott der Latiner, und Quirinus, ebenfalls ein Kriegsgott, bildete er in der römischen Frühzeit eine das religiöse Leben beherrschende Dreiheit, der die drei Oberpriester opferten. Zu den Göttern der bäuerlichen Sphäre zählten auch Saturnus, Tellus, Flora, Liber, Consus, Pomona, Faunus, Silvanus, Terminus.

Frühe Republik (6. bis 4. Jahrhundert v. Chr.)

Die römische Religion wandelte sich seit dem Ende des 6. Jahrhunderts v. Chr., indem sie unter etruskischem Einfluss einen mehr städtischen Charakter gewann. Als städtische Götter galten unter anderem Palatua, Portunus, Vesta, Ianus, Fides, Aius Locutius, Moneta und Tiberinus. An die Stelle der ursprünglichen offenen Kultorte (locus sacer sine tecto) und Heiligtümer wie Quellen, Haine oder Höhlen traten Altäre (erst aus aufgeschichteten Rasenstücken, später aus Stein), dann Tempel. Eine Anzahl bisher privater Kulte wurde öffentlich vollzogen und insbesondere die Trias Mars-Iuppiter-Quirinus durch eine neue Iuppiter-Iuno-Minerva abgelöst, wobei Iuppiter Optimus Maximus („der tüchtigste und mächtigste“) die Rolle als Roms Schutzgottheit übernahm; ihm opferten nun die Magistrate bei Amtsantritt. Den differenzierteren sozialen Verhältnissen entsprach die Aufnahme der Minerva als Gottheit des Handwerks und der Kunst in die Trias. Zum etruskischen Einfluss gehörten auch aufwändigere Bestattungs- und Totenriten sowie die divinatio (Wahrsagerei).

Der bestrafte Amor. Die römische Kunst stellte die griechischen Götter und Mythen gerne in alltäglichen, mehr natürlichen Szenerien dar. – Wandmalerei aus Pompei, vor 79 n. Chr.

Im 5. Jahrhundert v. Chr. folgte auf die gemeinitalischen und etruskischen Einwirkungen über Süditalien eine Formung durch griechische Bräuche und Religionsvorstellungen, die allmählich die römische Mythologie wie eine Spiegelung der griechischen wirken liess; Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. hatte sich die Götterwelt in ein System verfestigt, wo jede römische Gottheit einer griechischen gleichgesetzt war: Die zwölf dei consentes Iuppiter-Zeus, Iuno-Hera, Minerva-Athene, Mars-Ares, Neptunus-Poseidon, Diana-Artemis, Vulcanus-Hephaistos, Mercurius-Hermes, Vesta-Hestia, Ceres-Demeter, Apollo-Apollon, Venus-Aphrodite, wie auch Pluto-Hades, Bacchus-Dionysos, Aesculapius-Asklepios, Proserpina-Persephone etc.

Mittlere und späte Republik (3. bis 1. Jahrhundert v. Chr.)

Initiation in einen Mysterienkult durch rituelles Auspeitschen und Tanz einer Bacchantin. – Wandmalerei aus der Mysterienvilla in Pompei, vor 79. n. Chr.

Die Ansicht, dass sie dank des Ausmaßes und der Bewahrung ihrer religio die anderen Völker überragten,Vorlage:Ref Cic. har. 19 war zutiefst verwurzelt in den Römern, die von sich als den „religiösesten aller Menschen“Vorlage:Ref Sall. Cat. 12 sprachen. Gleichwohl machten sich mit dem Vorstoßen Roms ins östliche Mittelmeer seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. orientalische bzw. hellenistische Religionen in Rom bemerkbar. In Rom war die kleinasiatische Fruchtbarkeitsgöttin Kybele als Magna Mater (Große Mutter) durch die Überführung ihres Kultsteins aus dem Monumentalheiligtum von Pessinus ab 204 v. Chr. beheimatet, wo man sie als Patronin der trojanischen Vorfahren ansah und zudem mit der Muttergöttin Rhea gleichsetzte. Der Erfolg der orientalischen Mysterien- und Heilkulte (nicht selten mit geschlechtergetrennten Riten) hing mit einem zunehmenden Bedürfnis nach persönlicher Beziehung zum verehrten Gott und nach individueller Erlösung zusammen, dem die traditionellen Bräuche nicht genügen konnten. In den gebildeten Kreisen fand unter dem Einfluss der griechischen Philosophie, insbesondere der Stoa, eine intellektuelle Religiosität mit pantheistischen und atheistischen Neigungen, auch mit Sternen- und Schicksalsglaube ihre Anhängerschaft; gegenüber den Mysterienkulten hielt man dort noch bis ins 1. Jahrhundert n. Chr. Abstand.

Prinzipat (1. Jahrhundert v. Chr. und 1. Jahrhundert n. Chr.)

Datei:Ara Pacis Panel Nord.jpeg
Feierliche Staatsprozession der kaiserlichen Familie. – Nordrelief der Ara Pacis Augusteae (Altar des augusteischen Friedens), Rom, 9 v. Chr.

Den Rationalisierungserscheinungen der späten Republik begegnete Augustus während seiner Herrschaft mit der Förderung des Mythos als Bestandteil der römischen Kultpraxis und einer Restaurationspolitik: Wiederbelebung der Priesterkollegien und Kultverbände, Bau von Tempeln, Schaffung neuer numina (pax, felicitas, iustitia, providentia, securitas);Vorlage:Ref Mon. Anc. 7,20 den Versuch, den Mittelpunkt des religiösen Lebens zum von ihm im Jahr 2 v. Chr. eingeweihten Tempel des Mars Ultor (des den Mord an seinem Adoptivvater Caesar „rächenden Mars“) auf dem Augustus-Forum zu verschieben, gab Augustus nach kurzer Zeit auf. Die kapitolinische Trias blieb bestimmend für die römische Religion, doch wurde mit dem Kaiserkult dem neuen religiösen Bedürfnis nach personalisierter Verehrung Rechnung getragen. Der Kaiserkult begann bereits mit der anerkannten auctoritas des Augustus, die dieser explizit als Quelle seines Führungsanspruchs nannte, und gewann ständig an Bedeutung (Übergang zur charismatischen Herrschaft). Berühmt sind die Kaiser Vespasian zugeschriebenen Wunderheilungen, die mit neutestamentarischen Erzählungen über Wunderheilungen Jesu verwandt sind.Vorlage:Ref Tac. hist. 4,81 Der Kaiserkult nahm an der Schwelle vom 2. zum 3. Jahrhundert Formen des orientalischen Gottkönigtums auf. Der Kaiserkult, der im Heer besonders gepflegt wurde, diente nicht bloß der Schaffung von Loyalität gegenüber dem Reichsherrscher, sondern erweckte beim Volk auch wahrhaft religiöse Ehrfurcht; schließlich wurde er zum staatstragenden Element.

Hohe und späte Kaiserzeit (2. bis 6. Jahrhundert n. Chr.)

Christus mit den Attributen des Sol Invictus: Sich bäumende Pferde, flatternder Mantel und Strahlenkranz. Mosaik aus der Nekropole unter der Peterskirche in Rom, 3./4. Jahrhundert n. Chr.

Spätestens seit der Kaiserzeit verdichteten sich auch die im Westen des Reiches bestehenden synkretistischen Tendenzen zu religiösen Heilsbewegungen. Ein soteriologisches Interesse war nach einer Ost-West-Wanderung über das Reichsgebiet und spätestens seit der antoninischen Epoche in allen Gesellschaftsschichten zu erkennen; die flavischen Kaiser pflegten den Isis- und Sarapiskult. Besonders im Heer mit seinen aus allen Reichsteilen gemischten Truppen verbreiteten sich zahlreiche Sonderkulte, von denen derjenige des persischen Mithras die größte Bedeutung gewann; Kaiser Commodus (181–192 n. Chr.) ließ sich wie bereits schon Nero (54-68 n. Chr.) in seine Mysterien einweihen. Während der politischen Instabilität zur Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. versuchten die Kaiser mittels Belebung der traditionellen Religion die staatliche Einheit zu erneuern und verlangten von allen Reichsbewohnern die Ausübung des Götterkults (Opferedikt des Kaisers Decius, 251 n. Chr.). Nach 260 n. Chr. hörte allerdings binnen einer Generation die Anbringung der Inschriften für die gewohnten Götter und Kulte auf, und die heidnische Religiosität trat deutlich in eine Transformationsphase über, an deren Ende die althergebrachten Tempel und Altäre als zeremonieller Boden verlassen worden waren.

Datei:Antoninianus Tacitus-s3315.jpg
Münze des Kaisers Tacitus, 275/276 n. Chr. Das Kaiserporträt zeigt die an Sol invictus angelehnte Strahlenkrone, die Rückseite die geflügelte Göttin Victoria.

Die Orientalisierung der römischen Religiosität erlangte gegen Ende des 3. Jahrhunderts n. Chr. ihren Höhepunkt: Die Erhebung des Sol invictus (der Unbesiegbare Sonnengott) zum Reichsgott im Jahr 274 n. Chr. entsprach der allgemeinen monotheistischen Grundwelle. Der mit Sol identifizierte Mithras wurde zu einem Hauptangriffsziel des Christentums, das sich Ende des 2. Jahrhunderts n. Chr. auf Basis einer sehr guten Organisationsstruktur in fast allen Provinzen des Reichs verbreitet hatte und spätestens zu Beginn des 4. Jahrhunderts n. Chr. eine unübersehbare religiöse Minderheit geworden war.

Im Gegensatz zu den anderen Religionen und zum Synkretismus führte sein Ausschließlichkeitsanspruch zur Verweigerung gegenüber dem Kaiserkult und damit der römischen Autorität, woraus die periodischen Christenverfolgungen resultierten. Die Masse an Christen zwang letztlich in der Spätantike zu deren Integration in das Reich; die letzte große und blutige Christenverfolgung unter Diokletian machte nur deutlich, dass das Christentum nicht zu vernichten bzw. nicht ernsthaft zurückzudrängen war. Die entsprechenden Lehren zogen die Kaiser Galerius und vor allem Konstantin der Große: Das Toleranzedikt von Nikomedia 311 n. Chr. des Galerius und das Toleranzedikt von Mailand 313 n. Chr. Konstantins und des Licinius erlaubten denn auch die freie Religionsausübung. Konstantin förderte sogar die Kirche und Bischöfe und ließ seine Kinder im christlichen Glauben erziehen (Konstantinische Wende). Die nur kurze Herrschaft des Julianus Apostata (361-363 n. Chr.) bedeutete nur eine kurzfristige Begünstigung des alten Glaubens unter neuplatonischen Vorzeichen.

379 n. Chr. legte Kaiser Gratian das Amt des pontifex maximus ab, 380 n. Chr. erklärte Kaiser Theodosius I. das Christentum (faktisch) zur Staatsreligion und verbot 391/392 n. Chr. die heidnischen Religionen; die entsprechenden Gesetze wurden aber nicht streng durchgesetzt, das Heidentum hielt sich im Osten noch bis ins 6. Jahrhundert. Das Christentum besetzte jedoch das Feld der heidnischen Kulte, indem es in synkretistischer Tradition von ihnen bestimmte Bräuche oder Festtage übernahm (so den 25. Dezember von Sol invictus). Die gleichwohl beharrliche Lebendigkeit des Heidentums spiegelte sich im Streit um den von Augustus im Senat aufgestellten Victoria-Altar, der zum Symbol für den alten Glauben wurde; Altar und Statue wurden von 357 bis 394 n. Chr. unter Protesten mehrfach entfernt, aber auch wieder zurückgeholt (siehe Streit um den Victoriaaltar). Neben dem Senat in Rom (dort aber seit dem Ende des 4. Jahrhunderts stark rückläufig) hielten sich Reste des Heidentums im Osten an den Universitäten von Athen und Alexandria (in Alexandria ab Ende des 4. Jahrhunderts weniger stark) sowie auf dem Land in Italien und Gallien; die Übertragung des Begriffs paganus (bereits in der Antike irrtümlich als "Landbewohner" erklärt) auf die Heiden entsprang diesem Umstand. Erst 494 n. Chr. erreichte Papst Gelasius I., dass die lupercalia als letzter öffentlich geduldeter Rest des altrömischen Kultes aufgehoben wurden, in Ostrom wurden die letzten altrömischen Riten erst Ende des 7. Jahrhunderts verboten. Noch im späten sechsten Jahrhundert kam es in Syrien zu Aufständen der Anhänger vorchristlicher Religionen, und noch die arabischen Eroberer stießen dort seit 636 auf „Heiden“.

Literatur

  • Clifford Ando (Hg.): Roman Religion. Edinburgh 2003, ISBN 0748615652.
  • Peter Brown: Die letzten Heiden. Eine kleine Geschichte der Spätantike. Frankfurt a.M. 2001, ISBN 3596122872.
  • Hubert Cancik (Hg.): Römische Reichsreligion und Provinzialreligion. Erfurt 2003.
  • Robert Muth: Einführung in die griechische und römische Religion. Darmstadt 1998. ISBN 3534136543.
  • Jörg Rüpke: Die Religion der Römer. München 2001. ISBN 3406471757.
  • John Scheid: An Introduction to Roman Religion. Edinburgh 2003, ISBN 074861608X.
  • Hildegard Temporini, Wolgang Haase (Hg.): Aufstieg und Niedergang der römischen Welt, Teil 2 (Principat), Band 16 und 17 (Religion). Berlin/New York 1978-1986 und 1981-1984.
  • Robert Turcan: Religion romaine. Leiden 1988.

Siehe auch

Zitate

  • Vorlage:Note Tertullianus Apologetica 16,1: „Nam, ut quidam, somniastis caput asinum esse deum nostrum." („Denn wie gewisse andere Autoren faselt ihr davon, dass ein Eselskopf unser Gott sei.“)
  • Vorlage:Note Ammianus res gestae 19,1,4: „verum caeleste numen [...] adegerat in immensum se extollentem credentemque, quod viso statim obsessi omnes metu exanimati supplices venirent in preces.“ („Allerdings hatte eine göttliche Macht [...] ihn zu grenzenlosem Übermut und zum Glauben getrieben, dass die Belagerten allesamt bei seinem Anblick sofort vor Furcht den Mut verlören und auf den Knien flehend kämen.“)
  • Vorlage:Note Cicero de natura deorum 2,72: „qui autem omnia quae ad cultum deorum pertinerent diligenter retractarent et tamquam relegerent, sunt dicti religiosi ex relegendo.“ („Diejenigen aber, die mit Gewissenhaftigkeit alles das, was zum Götterkult gehört, wie zuvor verabfolgen und gleichsam beachten, werden entsprechend dem Wort ‚religere’ religiös genannt.“)
  • Vorlage:Note Augustinus de quantitate animae, 36,80 „est enim religio vera, qua se uni Deo anima, unde se peccato velut abruperat, reconciliatione religat.“ („Die wahre Religion ist nämlich diejenige, durch die sich die Seele mit dem einen Gott, von dem sie sich durch die Sünde sozusagen losgerissen hat, in der Versöhnung wieder vereinigt.“)
  • Vorlage:Note Livius ab urbe condita 22,57,6: „interim ex fatalibus libris sacrificia aliquot extraordinaria facta, inter quae Gallus et Galla, Graecus et Graeca in foro boario sub terram vivi demissi sunt in locum saxo consaeptum, iam ante hostiis humanis, minime Romano sacro, imbutum.“ („Inzwischen wurden nach Maßgabe der sibyllinischen Bücher einige außerordentliche Opfer vollzogen, bei denen ein Gallier und eine Gallierin, ein Grieche und eine Griechin auf dem Forum Boarium lebendig in ein mit einem Stein verschlossenes Erdloch hinab gestoßen wurden, das schon früher der Aufnahme von Menschenopfern, einer völlig unrömischen Kulthandlung, gedient hatte.“)
  • Vorlage:Note Macrobius Saturnalia 3,9,6: „si deus si dea est cui populus civitasque carthaginiensis est in tutela, teque maxime, ille qui urbis huius populique tutelam recepisti, precor venerorque veniamque a vobis peto ut vos populum civitatemque carthaginiensem deseratis, loca templa sacra urbemque eorum relinquatis absque his abeatis, eique populo civitatique metum formidinem oblivionem iniciatis, proditique Romam ad me meosque veniatis, nostraque vobis loca templa sacra urbs acceptior probatiorque sit, mihique populoque Romano militibusque meis praepositi sitis ut sciamus intelligamus. si ita feceritis, voveo vobis templa ludosque facturum.“ („Ob Volk und Land der Karthager unter dem Schutz eines Gottes oder einer Göttin steht, ich bitte und rufe dich an erster Stelle an, der du den Schutz dieser Stadt und dieses Volkes übernommen hast, ich beschwöre euch, dass ihr das Volk und die Stadt Karthago verlassen und die geheiligten Orte und Tempel hinter euch lassen und euch von ihnen entfernen möget, und dass ihr Furcht und Schrecken und Vergessen über dieses Volk ausschütten möget, und dass ihr günstig gestimmt nach Rom zu mir und den meinen kommet und dass euch unsere geheiligten Orte und Tempel und Stadt angenehmer und lieber seien und dass ihr mir, dem römischen Volk und meinen Soldaten ein erkennbarer Schutz seit. So ihr das tuet, verspreche ich euch Tempel und Feierspiele.“)
  • Vorlage:Note Plinius naturalis historia 28,2: „sanguinem quoque gladiatorum bibunt, ut viventibus poculis, comitiales [morbi], quod spectare facientes in eadem harena feras quoque horror est. at, Hercule, illi ex homine ipso sorbere efficacissimum putant calidum spirantemque et vivam ipsam animam ex osculo vulnerum, cum plagis omnino ne ferarum quidem admoveri ora mos sit humanus. alii medullas crurum quaerunt et cerebrum infantium.“ („Epileptiker trinken auch das Blut von Gladiatoren wie aus lebenden Bechern, was schon entsetzt, wenn wir wilde Tiere das in derselben Arena tun sehen. Und doch, bei Herkules, glauben jene, aus dem Menschen selbst eine höchst wirksame Essenz und aus den offenen Wunden sogar den Lebensgeist zu saugen; wo doch es doch noch nicht einmal als menschlich gilt, den Mund tierischen Wunden zu nähern. Wieder andere verlangen nach dem Mark von Beinknochen und Kinderhirn.“)
  • Vorlage:Note Seneca de clementia 2,5,1: „religio deos colit, superstitio violat“ („religio verehrt die Götter, superstitio verletzt sie.“)
  • Vorlage:Note Tertullianus Apologetica 25,12-13: „Nam etsi a Numa concepta est curiositas superstitiosa, nondum tamen aut simulacris aut templis res divina apud Romanos constabat. Frugi religio et pauperes ritus et nulla Capitolia certantia ad caelum, sed temeraria de cespite altaria, et vasa adhuc Samia, et nidor ex illis, et deus ipse nusquam. Nondum enim tunc ingenia Graecorum atque Tuscorum fingendis simulacris urbem inundaverant.“ („Denn wenn auch schon in Numas Geist jene abergläubische peinliche Religionsordnung entstand, so hatte doch der religiöse Kult noch keine Götterbilder und Tempel. Die Gottesverehrung war dürftig, die Riten ärmlich, es gab noch keine wetteifernd zum Himmel strebende Kapitole, sondern nur improvisierte, aus Rasen errichtete Altäre und tönerne Gefäße; der Opferdampf war gering und der Gott selbst nirgends zu sehen. Denn noch hatten die griechischen und etruskischen Künstler Rom nicht überschwemmt, um Götterbilder zu verfertigen.“)
  • Vorlage:Note Cato maior de agricultura 141,2-3: „Mars pater, te precor quaesoque, ut sies volens propitius mihi domo familiaeque nostrae quoius rei ergo agrum terram fundumque meum suovitaurtita circumagi iussi; uti tu morbos visos invisosque, viduertatem vastitudinemque, calamitates intemperiasque prohibessis defendas averruncesque, utique to fruges, frumenta. vineta virgultaque grandire beneque evenire siris, pastores pecuaque salva servassis duisque bonam salutem valetudinemque mihi domo familiaeque nostrae.“ („Vater Mars, dich bitte ich flehentlich, daß du wohlwollend und geneigt seiest mir, meinem Hause und unserer Hausgenossenschaft, weswegen ich um meine Flur, mein Land und mein Gut das Schwein-, Schaf- and Stieropfer habe herumtreiben lassen. auf dass du sichtbare und unsichtbare Seuchen, Verwaisung und Verwüstung, Unheil und Unwetter fernhaltest, abwehrst und abwendest; und dass du die Feldfrüchte, Getreide, Wein- und Obstgärten wachsen and gut gedeihen lassest, Hirten und Herden gesund bewahrst und gutes Heil gebest und Gesundheit mir, meinem Hause und unserer Hausgenossenschaft.“)
  • Vorlage:Note Cicero de haruspicum responsio 19: „pietate ac religione atque hac una sapientia, quod deorum numine omnia regi gubernarique perspeximus, omnis gentis nationesque superavimus.“ („Alle Länder und Völker haben wir überwunden durch pietas und religio und diese eine Weisheit, mit der wir verstanden haben, dass alles vom Willen der Götter beherrscht und gelenkt wird.“)
  • Vorlage:Note Sallustius de coniuratione Catilinae 12: „operae pretium est [...] visere templa deorum, quae nostri maiores, religiosissumi mortales, fecere.“ („Es ist der Mühe wert, die Göttertempel genau anzusehen, die unsere Vorfahren, die frömmsten der Sterblichen, geschaffen haben.“)
  • Vorlage:Note Monumentum Ancyranum (Augustus res gestae) 7,20: „Pontifex maximus, augur, XV virum sacris faciundis, VII virum epulonum, frater arvalis, sodalis Titius, fetialis fui. [...] Duo et octoginta templa deum in urbe consul sextum ex auctoritate senatus refeci nullo praetermisso quod eo tempore refici debebat.“ („Pontifex maximus, Augur, einer des Fünfzehnerkollegiums und einer des Siebenerkollegiums, ein Arvalbruder, ein Titusgenosse und ein Fetiale war ich. [...] 82 Tempel ließ ich in meinem sechsten Konsulat auf Geheiß des Senats wiederherstellen, ohne einen auszulassen, der damals wiederhergestellt werden musste.“)
  • Vorlage:Note Tacitus historiae 4,81: „Per eos mensis quibus Vespasianus Alexandriae statos aestivis flatibus dies et certa maris opperiebatur, multa miracula evenere, quis caelestis favor et quaedam in Vespasianum inclinatio numinum ostenderetur: e plebe Alexandrina quidam oculorum tabe notus genua eius advolvitur, remedium caecitatis exposcens gemitu, monitu Serapidis dei, quem dedita superstitionibus gens ante alios colit; precabaturque principem ut genas et oculorum orbis dignaretur respergere oris excremento. alius manum aeger eodem deo auctore ut pede ac vestigio Caesaris calcaretur orabat. [...] igitur Vespasianus cuncta fortunae suae patere ratus nec quicquam ultra incredibile, laeto ipse vultu, erecta quae adstabat multitudine, iussa exequitur. statim conversa ad usum manus, ac caeco reluxit dies.“ („Während der Monate, in denen Vespasian in Alexandria die wiederkehrenden Sommerwinde und Ruhe zur See abwartete, geschahen viele Wunder, die die himmlische Gunst und die Zuneigung der göttlichen Mächte gegen Vespasian erweisen sollten: Einer aus dem Volk Alexandrias, bekannt, dass seine Sehkraft geschwunden ist, wirft sich zu dessen Füssen, unter Gejammer Heilung für seine Blindheit verlangend, und das auf Anweisung des Sarapis, den dieses dem übersteigerten Glauben ergebene Volk vor allen anderen verehrt. Und er fleht den Herrscher an, dass er gnädigerweise Wangen und Augäpfel mit seinem Speichel befeuchte. Ein anderer mit einer kranken Hand bittet auf Rat desselben Gottes hin, dass Cäsar auf ihn mit der Fußsohle trete. [...] Und so, in der Meinung, dass seinem Glück alles zugänglich sei und nichts unglaublich, tat Vespasian mit heiterer Miene vor der gespannt dabeistehenden Menge wie verlangt. Sofort wurde die Hand brauchbar, und dem Blinden leuchtete der Tag wieder.“)