Europäischer Rat

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Gruppenportrait des Europäischen Rates anlässlich des Gipfels in Lissabon 2007

Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Sie versammeln sich mindestens zweimal pro Halbjahr zu Treffen, die auch als EU-Gipfel bezeichnet werden. Im politischen System der Europäischen Union nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution dazu, die entscheidenden Kompromisse zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden und Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235f. AEU-Vertrag geregelt.

Der Europäische Rat repräsentiert die EU-Mitgliedstaaten und bildet neben dem Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) die zweite wichtige intergouvernementale Institution der Europäischen Union. Damit grenzt er sich von den supranationalen Organen wie dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof ab.

Als Vorsitzender der Gipfeltreffen wird auf jeweils zweieinhalb Jahre ein Präsident des Europäischen Rates gewählt, der ansonsten kein nationales politisches Amt innehaben darf. Er soll die Kontinuität in der Arbeit des Europäischen Rates gewährleisten und bei Konflikten vermitteln und Kompromissvorschläge machen, hat jedoch kein eigenes Stimmrecht. Seit 1. Dezember 2009 ist dies der Belgier Herman Van Rompuy.

Aufgaben

Nach Art. 15 EU-Vertrag gibt der Europäische Rat der EU „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest“. Daneben behandelt der Europäische Rat auch wichtige Fragen, für die auf Ministerebene (also im Rat der Europäischen Union) kein Konsens gefunden werden konnte. Auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird häufig thematisiert. Die Ergebnisse der Ratstagungen werden in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten.[1] Diese sind innerhalb des politischen Systems der EU zunächst nicht rechtsverbindlich. Da jedoch die Staats- und Regierungschefs meist innerhalb der Regierung ihres eigenen Staates eine Richtlinienkompetenz besitzen, dienen die Verhandlungsergebnisse des Europäischen Rates auch als Richtlinie für die Treffen des Ministerrats. Auch die Europäische Kommission handelt meist im Sinne der auf den Gipfeltreffen gefundenen Kompromisse.

Neben der Entwicklung der politischen Leitlinien treffen die Staats- und Regierungschefs auch einige im AEU-Vertrag vorgesehene operative Entscheidungen in der EU-Politik, etwa die Nominierung des Kommissionspräsidenten, die mit qualifizierter Mehrheit erfolgt.

Eine besondere Rolle nimmt der Europäische Rat bei Reformen des EU-Vertrages (wie dem Vertrag von Nizza oder dem Vertrag von Lissabon) ein. Diese sind völkerrechtlich internationale Verträge zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und müssen somit von deren Regierungen ausgehandelt und unterzeichnet werden. Auch hier werden die Leitentscheidungen meist auf Gipfeltreffen des Europäischen Rats getroffen, der dann eine Regierungskonferenz einberuft, auf der Beamte der Mitgliedstaaten die genauen Formulierungen aushandeln. Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt wiederum auf Treffen des Europäischen Rats.

Zusammensetzung

„Familienfoto“ des Europäischen Rates anlässlich des Gipfeltreffens in Brüssel 1987

Der Europäische Rat setzt sich offiziell aus den Staats- und Regierungschefs der Union, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Kommissionspräsidenten zusammen, wobei letztere kein Stimmrecht besitzen. Auch der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten beratend teil (Art. 15 Abs. 2 EU-Vertrag). Daneben sind im Regelfall auch die Außen- oder Europaminister der nationalen Regierungen sowie ein weiteres Kommissionsmitglied auf den Gipfeltreffen sowie der Generalsekretär des Rates anwesend, der den Ratspräsidenten bei der Arbeit unterstützt. Zu Beginn der Gipfel legt außerdem der Präsident des Europäischen Parlaments die Position des Parlaments zu den anstehenden Fragen dar. Diese Teilnehmer sind auch auf den sogenannten „Familienfotos“ zu sehen, die bei jedem Gipfeltreffen aufgenommen werden.[2] In Einzelfällen lädt der Europäische Rat noch weitere Teilnehmer, etwa hohe Beamte, in beratender Funktion zu seinen Tagungen ein.

Da der Begriff der „Staats- und Regierungschefs“ nicht eindeutig definiert ist, ist die Entscheidung, wer genau einen Mitgliedstaat im Europäischen Rat vertritt, den jeweiligen nationalen Regelungen überlassen. Sinn der Formulierung ist, dass jeweils der Regierungsvertreter mit den weitestreichenden Entscheidungsbefugnissen anwesend ist. In den meisten Ländern ist dies der Regierungschef; nur in Frankreich, wo die verfassungsmäßige Kompetenz für die Außenpolitik beim Staatspräsidenten liegt, nimmt schon seit Gründung des Europäischen Rates dieser und nicht der Premierminister an den Gipfeltreffen teil. Von Bedeutung ist die nationale Regelung insbesondere in den Staaten mit einem semipräsidentiellen Regierungssystem, wo sowohl Staats- als auch Regierungschef politischen Einfluss haben, aber unterschiedlichen Parteien angehören können. So kam es in der Vergangenheit etwa in Finnland und in Polen zu Auseinandersetzungen darüber, ob der jeweilige Staatspräsident neben oder statt des Regierungschefs an den Sitzungen teilnehmen solle.[3]

Wenn ein Staats- oder Regierungschef nicht zu einer Sitzung erscheinen kann, kann er sein Stimmrecht auf einen anderen Mitgliedstaat übertragen. Dabei kann allerdings jeder Staat höchstens einen anderen Staat vertreten (Art. 235 AEU-Vertrag).

Obwohl das Verhandlungs- und Abstimmungsverhalten der Staats- und Regierungschefs vor allem von nationalen Interessen bestimmt wird, bieten ihre Parteizugehörigkeiten auch einen Erklärungsansatz für die Politik des Europäischen Rates insgesamt. Die nachfolgende Tabelle der aktuellen Mitglieder des Europäischen Rates nennt daher jeweils auch die nationale politische Partei sowie die europäische politische Partei, der die einzelnen Politiker angehören (Stand: Dezember 2009):

Mitgliedstaat Amt Funktion Amtsinhaber nationale Partei europäische Partei
Belgien Belgien Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName CD&V EVP
Bulgarien Bulgarien Ministerpräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName GERB EVP
Danemark Dänemark Staatsminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName Venstre ELDR
Deutschland Deutschland Bundeskanzler Regierungschef Vorlage:SortKeyName CDU EVP
Estland Estland Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName RE ELDR
Finnland Finnland Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName Keskusta ELDR
Frankreich Frankreich Präsident der Republik Staatschef Vorlage:SortKeyName UMP EVP
Griechenland Griechenland Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName PASOK SPE
Irland Irland Taoiseach Regierungschef Vorlage:SortKeyName FF ELDR
Italien Italien Ministerratspräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName PdL EVP
Lettland Lettland Ministerpräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName JL EVP
Litauen Litauen Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName TS-LKD EVP
Luxemburg Luxemburg Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName CSV EVP
Malta Malta Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName PN EVP
Niederlande Niederlande Ministerpräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName CDA EVP
Osterreich Österreich Bundeskanzler Regierungschef Vorlage:SortKeyName SPÖ SPE
Polen Polen Ministerratspräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName PO EVP
Portugal Portugal Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName PS SPE
Rumänien Rumänien Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName PD-L EVP
Schweden Schweden Staatsminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName Mod EVP
Slowakei Slowakei Regierungspräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName SMER SPE
Slowenien Slowenien Regierungspräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName SD SPE
Spanien Spanien Regierungspräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName PSOE SPE
Tschechien Tschechien Regierungspräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName parteilos parteilos
Ungarn Ungarn Ministerpräsident Regierungschef Vorlage:SortKeyName MSZP nahestehend SPE nahestehend
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich Premierminister Regierungschef Vorlage:SortKeyName Labour SPE
Zypern Republik Zypern Präsident Staats- und Regierungschef Vorlage:SortKeyName AKEL EL nahestehend
Europäische Kommission Präsident der Europäischen Kommission (ohne Stimmrecht) Vorlage:SortKeyName PSD EVP
Vorsitz Präsident des Europäischen Rates (ohne Stimmrecht) Vorlage:SortKeyName CD&V EVP

Arbeitsweise

Tagungsort des Europäischen Rates: das Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel

Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal pro Halbjahr zusammen (Art. 15 Abs. 3 EU-Vertrag). Diese Gipfeltreffen finden zumeist in der Mitte und am Ende jedes Halbjahres, also im März, Juni, September und Dezember, statt. Außerdem kann es Sondergipfel geben, auf denen über aktuelle wichtige Themen beraten wird. Im Rahmen der Lissabon-Strategie wurde im Jahr 2000 vereinbart, die Märzgipfel künftig der Erörterung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und umweltpolitischer Themen vorzubehalten.[4] Die Sitzungen sind nicht öffentlich, allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor. Außerdem werden am Ende des Gipfels die „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ veröffentlicht.

Die Gipfel dauern gewöhnlicherweise zwei Tage, wobei es bei besonders schwierigen Verhandlungen auch zu Verlängerungen kommen kann. Es reisen jeweils eine große Anzahl an Diplomaten und nationalen Beamten an, außerdem halten sich die Mitglieder des Ausschusses der Ständigen Vertreter bereit, um ihre jeweiligen Regierungen zu beraten. Bei den eigentlichen Verhandlungen im Konferenzraum sind jedoch nur die offiziellen Teilnehmer des Gipfels anwesend. Daneben gibt es Dolmetscher, da die Teilnehmer jede der EU-Amtssprachen verwenden können. Außerdem dürfen pro Mitgliedstaat zwei Beamten für die Übermittlung von Nachrichten den Raum betreten.[2]

Der Europäische Rat handelt grundsätzlich im Konsens, also einstimmig. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen daher zwischen ihren Positionen Kompromisse finden, um eine Blockade der EU zu vermeiden. Um die Verhandlungen so flexibel wie möglich zu halten, gibt es bei den Gipfeltreffen neben den „Plenarsitzungen“ auch Zeit für informelle Gespräche.[2] In besonderen Fällen wird das sogenannte Beichtstuhlverfahren angewandt. Hier lotet der Ratspräsident jeweils in Einzelgesprächen mit den Staats- und Regierungschefs den Verhandlungsspielraum der verschiedenen Länder aus und schlägt dann einen Kompromiss vor. Dadurch sollen bei eingefahrenen Verhandlungen Blockaden überwunden werden.

Bestimmte Entscheidungen wie die Nominierung des Kommissionspräsidenten werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen, wobei dieselben Stimmgewichtungen gelten wie allgemein im Rat der EU. Allerdings wird auch bei diesen Entscheidungen üblicherweise so lange verhandelt, bis ein Konsens aller Mitgliedstaaten erreicht ist.

Résidence Palace

Seit 2004 tagt der Europäische Rat grundsätzlich in Brüssel. Er nutzt hier ebenso wie der Rat der EU das Justus-Lipsius-Gebäude, ab 2012 ist ein Umzug in das Gebäude Résidence Palace geplant.[5] Zu besonderen Ereignissen treffen sich die Staats- und Regierungschefs manchmal aber auch in einer Stadt des Landes, das den Vorsitz im Ministerrat einnimmt – so zum Beispiel 2007 anlässlich der Berliner Erklärung oder der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon.

Zur näheren Regelung seiner Arbeitsweise hat sich der Europäische Rat am 1. Dezember 2009 eine Geschäftsordnung (2009/882/EU) gegeben, nachdem er durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den Status eines Organs der Europäischen Union erhalten hatte.[6]

Geschichte

Nachdem sich die europäischen Staats- und Regierungschefs zuvor lediglich zu zeremoniellen Anlässen versammelt hatten, fand auf dem Gipfel von Den Haag 1969 erstmals ein politisch bedeutendes Treffen statt, auf dem wichtige Integrationsprobleme in Angriff genommen wurden. Zuvor war die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften in den sechziger Jahren vor allem durch die Politik des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulles blockiert gewesen, die Krise des leeren Stuhls hatte 1965/66 tiefe nationale Gegensätze über den weiteren Integrationskurs offen gelegt. Nach De Gaulles Rücktritt 1969 regte sein Nachfolger Georges Pompidou daher eine Gipfelkonferenz auf höchster Ebene an. Da es kurz darauf auch in Deutschland zum Regierungswechsel und dem Amtsantritt Willy Brandts kam, wurde der Gipfel vielfach als Neuanfang in der europäischen Integration gesehen.[7]

Der Erfolg des Gipfels von Den Haag führte dazu, dass in den folgenden Jahren in unregelmäßigen Abständen ähnliche Treffen wiederholt wurden. Obwohl es dabei gelang, verschiedene eingefahrene Probleme zu lösen, gab es auch schon früh Kritik vor allem der kleineren Staaten, da sie fürchteten, die Gipfeltreffen würden zu einer Schwächung der supranationalen Gemeinschaftsinstitutionen, vor allem der Europäischen Kommission führen.[8] Jean Monnet, einer der Gründerväter der EG und selbst früherer Kommissionspräsident, unterstützte dagegen die Einrichtung regelmäßiger Gipfeltreffen, die er als Chance für eine „provisorische Regierung Europas“ sah.[9] Auf dem Gipfel von Paris 1974 wurde am 10. Dezember schließlich vereinbart, die Treffen nun regelmäßig alle vier Monate zu veranstalten; später wurde zu Treffen alle drei Monate übergegangen. Der Vorsitz hatte dabei jeweils das Land inne, das auch den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führte; er wechselte also im halbjährlichen Rhythmus. Auch der Ort der Gipfeltreffen war meistens in einer Stadt des Landes, das jeweils den Ratsvorsitz einnahm. Nur vereinzelt fanden Treffen auch in Brüssel statt, wo auch die Kommission und der Ministerrat tagten.

Vor allem durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Valéry Giscard d’Estaing und Helmut Schmidt, die beide 1974 in ihren Ländern das Amt als Staats- bzw. Regierungschef angetreten hatten, entwickelte sich der Europäische Rat in den folgenden Jahren zur wichtigsten Institution für die europäische Integration. Nachdem er zunächst nur zur Überwindung der ärgsten Blockaden gedacht gewesen war, beschäftigte er sich schon bald auch mit Detailfragen, die zuvor auf Ministerebene im Rat der EU nicht hatten geklärt werden können.[10] Diese Machtfülle des Europäischen Rates stieß allerdings auch auf Kritik, unter anderem vonseiten der europäischen Föderalisten um Altiero Spinelli, die den Einfluss der Staats- und Regierungschefs als Hindernis für eine wichtigere Rolle des Europäischen Parlaments sahen.[11]

Ab 1979 fiel jedoch der Europäische Rat selbst in eine Blockade, da die neu gewählte britische Premierministerin Margaret Thatcher ihre Einwilligung in jeden weiteren Integrationsschritt verweigerte, solange die britischen Nettobeitragszahlungen zum EU-Haushalt nicht deutlich gesenkt würden. Dies machte den auf Konsens ausgerichteten Europäischen Rat weitgehend handlungsunfähig, bis 1984 mit dem sogenannten Britenrabatt auf Thatchers Forderungen eingegangen wurde.[12]

Eine vertragliche Grundlage erhielt der Europäische Rat erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte, wo nun mindestens halbjährliche Ratstreffen festgeschrieben wurden. Der Europäische Rat wurde dabei jedoch weiterhin nicht als Organ in das institutionelle System der Europäischen Gemeinschaften eingebunden. Seine Zusammensetzung und Funktionsweise war nicht im EG-Vertrag, sondern nur in der Einheitlichen Europäischen Akte selbst geregelt, formal war er daher (anders als z. B. Kommission, Europaparlament und Ministerrat) auch kein Organ der EG.[13] Soweit die Staats- und Regierungschefs im Rahmen des EG-Vertrags Entscheidungen trafen, etwa bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten, handelte es sich formal nicht um Entscheidungen des Europäischen Rates, sondern des Rates der EU „in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs“ (vgl. Art. 214 EG-Vertrag).

Der Residence Palace in Brüssel, derzeit im Umbau befindlich, soll ab 2012 Tagungsort des Europäischen Rates werden.

Mit dem Vertrag von Maastricht 1993 erhielt der Europäische Rat im Wesentlichen die Rolle, die er bis heute einnimmt. In diesem Vertrag gewann die Europäische Union in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Justiz und Inneres neue Kompetenzen, die im Wesentlichen intergouvernemental ausgeübt wurden; die Funktion des Europäischen Rats als höchstes Entscheidungsgremium in wichtigen Politikfeldern auf europäischer Ebene wurde dadurch noch einmal gestärkt. Seine Funktionsweise wurde nun im EU-Vertrag festgehalten.

Zugleich hatte sich durch die verschiedenen EU-Erweiterungsrunden seit 1973 der Charakter des Europäischen Rates immer wieder geändert: Aus den zunächst sechs, dann neun Staats- und Regierungschefs waren 1995 fünfzehn, 2007 siebenundzwanzig geworden. Die Organisation der Gipfeltreffen, die traditionell jeweils in einer anderen Stadt in dem Land stattfanden, das den Vorsitz im Rat innehatte, nahm daher immer größere Ausmaße an. Im Rahmen der Verhandlungen um den Vertrag von Nizza einigte man sich deshalb darauf, die künftigen Treffen ab 2004 im Regelfall in Brüssel abzuhalten. Von dieser Entscheidung wurde neben einfacheren Arbeitsabläufen auch eine bessere Einbindung des Europäischen Rates in das in Brüssel ansässige Institutionengeflecht der EU erwartet.[14]

Auch die Notwendigkeit, Beschlüsse grundsätzlich einstimmig zu treffen, erschwerte die Entscheidungsfindung im Europäischen Rat mit jeder Erweiterung. Anders als im Rat der EU, wo durch die Vertragsreformen seit der Einheitlichen Europäischen Akte zunehmend Mehrheitsentscheidungen eingeführt wurden, stand das Konsensprinzip im Europäischen Rat allerdings zu keinem Zeitpunkt ernsthaft zur Diskussion.

Der 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, brachte dafür verschiedene andere Veränderungen: So wurde der Europäische Rat nun auch offiziell zu einem Organ der EU, seine Beziehungen zu den übrigen europäischen Institutionen wurden genauer als bisher definiert und formal festgeschrieben und die Unterscheidung zwischen dem „Europäischen Rat“ und dem „Rat der EU in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs“ entfiel. Außerdem wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates neu eingeführt, der an die Stelle des halbjährlich rotierenden Vorsitzes trat und eine bessere Koordination der Tätigkeiten des Europäischen Rates gewährleisten sollte.

Wichtige Treffen des Europäischen Rates

Datum Ort Vorsitz Thema
1.–2. Dezember 1969 Den Haag Piet de Jong, Niederlande erstes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EG, Beschlüsse zu „Vollendung, Vertiefung und Erweiterung“ der EG
19.–21. Oktober 1972 Paris Georges Pompidou, Frankreich zweites Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, Beschluss einer Politischen Union (Europäische Politische Zusammenarbeit)
14.–15. Dezember 1973 Kopenhagen Anker Jørgensen, Dänemark drittes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, Beschluss zur Einrichtung des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Regionalfonds
9.–10. Dezember 1974 Paris Valéry Giscard d’Estaing, Frankreich viertes Gipfeltreffen, Beschluss der Staats- und Regierungschefs, sich künftig dreimal jährlich als „Europäischer Rat“ zu treffen
10.–11. März 1975 Dublin Liam Cosgrave, Irland erstes reguläres Treffen des Europäischen Rates
16.–17. Juli 1975 Brüssel Liam Cosgrave, Irland Beschluss zur Einführung eines Europäischen Reisepasses
12.–13. Juli 1976 Brüssel Gaston Thorn, Luxemburg Beschluss zur Direktwahl des Europäischen Parlaments (Europawahl) ab 1979
12.–13. März 1979 Paris Valéry Giscard d’Estaing, Frankreich Gründung des Europäischen Währungssystems
25.–26. Juni 1984 Fontainebleau François Mitterrand, Frankreich Überwindung der Eurosklerose-Krise durch den Beschluss über den Haushaltsrabatt für das Vereinigte Königreich und Einrichtung von Adonnino-Ausschuss und Dooge-Ausschuss
2.–3. Dezember 1985 Luxemburg Jacques Santer, Luxemburg Einigung über die Einheitliche Europäische Akte: erste große Vertragsreform, unter anderem mit Beschluss zur Vollendung des gemeinsamen Binnenmarkts bis Ende 1992
9.–11. Dezember 1991 Maastricht Ruud Lubbers, Niederlande Einigung über den Vertrag von Maastricht (am 7. Februar 1992 unterzeichnet): Gründung der Europäischen Union, Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Einführung des Mitentscheidungsverfahrens und der Unionsbürgerschaft, Beschluss der Europäischen Währungsunion
21.–22. Juni 1993 Kopenhagen Poul Nyrup Rasmussen, Dänemark Vorbereitung der EU auf die Osterweiterung, Formulierung der Kopenhagener Kriterien für künftige Beitrittsländer
13.–14. Dezember 1996 Dublin John Bruton, Irland Einigung über den Stabilitäts- und Wachstumspakt
16.–17. Juni 1997 Amsterdam Wim Kok, Niederlande Einigung über den Vertrag von Amsterdam (am 2. Oktober 1997 unterzeichnet)
23.–24. März 2000 Lissabon António Guterres, Portugal diplomatische Sanktionen gegen Österreich wegen Regierungsteilnahme der FPÖ (im September wieder aufgehoben), „Lissabon-Strategie“ zur sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erneuerung bis 2010
7.–11. Dezember 2000 Nizza Jacques Chirac, Frankreich Einigung über den Vertrag von Nizza (am 26. Februar 2001 unterzeichnet)
15.–16. Juni 2001 Göteborg Göran Persson, Schweden erster Gipfel in Schweden, begleitet von gewaltsamen Konfrontationen zwischen EU-Gegnern und Polizei
13.–15. Dezember 2001 Laeken Guy Verhofstadt, Belgien Einberufung des Europäischen Konvents zur Ausarbeitung eines EU-Verfassungsvertrags
12.–13. Dezember 2002 Kopenhagen Anders Fogh Rasmussen, Dänemark Beschluss zur Aufnahme von zehn Ländern zum 1. Mai 2004 (Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 16. April 2003 in Athen)
17.–18. Juni 2004 Brüssel Bertie Ahern, Irland Einigung über den EU-Verfassungsvertrag (Unterzeichnung am 29. Oktober in Rom)
16.–17. Juni 2005 Brüssel Jean-Claude Juncker, Luxemburg Scheitern der finanziellen Vorausschau für 2007–13; Beschluss einer „Denkpause“ nach Ablehnung der EU-Verfassung in Referenden in Frankreich und den Niederlanden
21.–22. Juni 2007 Brüssel Angela Merkel, Deutschland Einigung über den Vertrag von Lissabon (Unterzeichnung am 13. Dezember 2007 in Lissabon)
15.–16. Oktober 2008 Brüssel Nicolas Sarkozy, Frankreich Maßnahmen zur weltweiten Finanzkrise, u. a. gesamteuropäische Erhöhung der Einlagensicherung für private Sparkonten, koordinierte Vorgangsweise zur Bankenrettung bei Insolvenzgefahr (geplanter Stützungsfonds)

Literatur

  • Hauke Pahre: Das Recht des Europäischen Rates. Eine Untersuchung im Lichte aktueller Entwicklungen der Europäischen Union. Frankfurt am Main 2008.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Schlussfolgerungen der letzten Gipfel finden sich auf der Homepage des Europäischen Rates.
  2. a b c Peter van Grinsven, The European Council under Construction. EU top level decision making at the beginning of a new century, Discussion Papers in Diplomacy, September 2003
  3. EU-Observer, 29. August 2008: Spats over who gets to go to EU summit break out in Poland, Finland.
  4. Vgl. Homepage des Europäischen Rates.
  5. Rat der EU, Pressemitteilung vom 14. September 2005.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union vom 2. Dezember 2009 L 315, S. 51–55
  7. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 177f.
  8. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 199.
  9. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 198.
  10. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 203; Gabriele Clemens u.a., Geschichte der Europäische Integration, Paderborn 2008, S. 211.
  11. Vgl. Manuel Müller, Diplomatie oder Parlamentarismus. Altiero Spinellis Ablehnung des Genscher-Colombo-Plans 1981, Themenportal Europäische Geschichte 2009.
  12. Vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung von 1945 bis heute, Bonn 2004, S. 232.
  13. Vgl. Gabriele Clemens u.a., Geschichte der Europäische Integration, Paderborn 2008, S. 224f.
  14. Vgl. Christine Stark, Evolution of the European Council: The implications of a permanent seat, Konferenzbeitrag an der Queen’s University Belfast, 2002.

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