Benutzer Diskussion:Gestumblindi

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Letzter Kommentar: vor 20 Stunden von Gestumblindi in Abschnitt Revert
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Zur Wahrung der Übersichtlichkeit schreibe ich meine Antworten dort, wo die Diskussion begonnen hat. Einträge auf dieser Diskussionsseite beantworte ich daher im Normalfall auch hier. Neue Beiträge bitte unten einfügen. Darüber hinaus bin ich dankbar, wenn meine Anfragen auf anderen Diskussionsseiten auch dort beantwortet werden.


US-Schweizer Urheberrechtsabkommen[Quelltext bearbeiten]

Lieber Gestumblindi, auch von mir frohe Ostern! Ich begebe mich nach dem Urheberrechtsübereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den USA jetzt auch auf die Suche nach den Schwester-Abkommen, die in en:Bilateral copyright agreements of the United States gelistet sind. Mein Ziel ist es zu verstehen, ob es anderswo genauso aussieht wie in Deutschland.

Meinst du, du könntest mir dazu zunächst helfen, das relevante Schweizer Abkommen mit den USA aufzuspüren? Eines stammt offenbar vom 1. Juli 1891, die US-Fundstelle ist hier zu finden. Weitere Abkommen sind offenbar von 1910 und 1924. Auf Fedlex habe ich auf den ersten Blick einen Bundesratsbeschluss von 1924 gefunden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:06, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Ich habe die gleiche Frage mal für Großbritannien und Frankreich gestellt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:47, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Lieber Gnom, auf die Schnelle habe ich auch nur den Bundesratsbeschluss gefunden, aber ich will mich noch weiter umsehen. Gestumblindi 12:02, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
@Gnom: PS: Meintest du bei deiner englischen Anfrage, in der du "This yields to the odd result that the 1928 Disney classic Steamboat Willie, while still being protected in the United States, remains protected under German copyright law" geschrieben hast, nicht eher so etwas wie "while not being protected anymore in the United States" statt "while still being protected in the United States"? Gestumblindi 20:27, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Oh, natürlich, danke für den Hinweis! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:05, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

ChatGPT[Quelltext bearbeiten]

Hallo Gestumblindi, da hatte ich aber auch Tomaten auf den Augen... Meine Güte, beim nochmaligen Drüberlesen klingt das ja alles total nach ChatGPT, Siri, Alexa und Co. Danke, dass Du da aufmerksam warst und wir uns von dem Nutzer nicht länger vorführen lassen müssen. --2003:C0:8F4F:7F00:CCBF:B039:6DF9:B788 18:46, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Dein Dank müsste auch an Seewolf gehen, dem die Sache wohl zeitgleich und unabhängig von meiner Nachfrage aufgefallen ist (siehe auch hier bzw. überhaupt Benutzer:Karsten11/KI-generierte Artikel, wenn dich das Thema interessiert). Gestumblindi 19:04, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für diese Hinweise. Ich hatte tatsächlich in dem Zusammenhang gesucht, ob es denn eine Richtlinie für die Verwendung von KI gibt, konnte aber nichts so richtig Verbindliches finden. Die Seite von Karsten11 kommt dem wohl am nächsten.
Bei Seewolf hatte ich sowieso gerade ein bisschen Senf hinterlassen, weil der Nutzer sich dort selbst zu Wort gemeldet hatte. Gruß, --2003:C0:8F4F:7F00:CCBF:B039:6DF9:B788 19:19, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte um Hilfe[Quelltext bearbeiten]

Lieber Gestumblindi, um einen Editwar auf Überbevölkerung zu vermeiden und weil Chricho (den ich vorschnell ersuchte) das nicht machen wird wollen, ersuche ich dich, auf deinen damaligen Adminentscheid (zur Löschdiskussion von "Bevölkerungslobby") hinsichtlich meiner "Meinung" auf der entsprechenden Disk einen kleinen Hinweis dazu/darauf zu geben. Herzlichen Dank und viele Grüße, CGB --41.66.98.175 07:57, 9. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Wikipedia-Aktuelles (Woche 17/2024)[Quelltext bearbeiten]

Oversightkandidaturen:
Wettbewerbe:
Veranstaltungen: Community-Forum-Online-Workshops: Umfragen (am 6. Mai)
Sonstiges:
Kurier & Projekt:

Die Ein- und Austragung für Wikipedia-Aktuelles ist hier möglich. Nachricht versandt von MediaWiki message delivery im Auftrag von -- Toni 23:57, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bilder mit keinem individuellen Charakter[Quelltext bearbeiten]

Hoi Gestumblindi

Ich sah auf commons, dass du dich mit Bilder mit keinem individuellen Charakter beschäftigt hast.

Ich habe einige Artikel gelesen und bin mir immer noch nicht sicher was die Schwelle zu einem individuellen Charakter ist.

Ich bin ja vor allem im Handball und Sport tätig.

Meine Frage ist nun sind Bilder von einem Spiel, Porträts von Spieler oder Mannschaftsfotos individuell oder nicht?

Wenn nein kann ich sie nun auf Commons hochladen oder nicht? Wegen der URAA?

Vielen Dank für deine Hilfe. ----🤾‍♂️ Malo95 (Diskussion) 17:20, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Malo95, aufgrund einer Gesetzesänderung 2020 sind in der Schweiz jetzt auch Fotos "dreidimensionaler Objekte" (also z.B. von Personen) ohne individuellen Charakter neu für 50 Jahre nach ihrer Herstellung geschützt. Sie geniessen also nicht den vollen Urheberrechtsschutz von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers, aber das ist doch eine ganze Weile. Somit stellt sich die Frage, ob "Bilder von einem Spiel, Porträts von Spielern oder Mannschaftsfotos" eventuell aufgrund fehlenden individuellen Charakters verwendet werden könnten, überhaupt nur noch für Fotos, die älter als 50 Jahre sind. Alles Neuere ist geschützt (und bräuchte eine freie Lizenz). Wenn du so etwas hast, also z.B. ein Porträt von einem Spieler, das über 50 Jahre alt ist, gehe ich aber davon aus, dass immer noch die gleichen hohen Massstäbe für Schöpfungshöhe bzw. "individuellen Charakter" gelten, die das Bundesgericht 2004 im Fall "Meili" angelegt hat ("Die Klägerin hat den an sich bestehenden Gestaltungsspielraum beim Fotografieren von Christoph Meili weder in fototechnischer noch in konzeptioneller Hinsicht ausgenutzt, sondern die Fotografie so gestaltet, dass sie sich vom allgemein Üblichen nicht abhebt", BGE 130 III 714). Auf dieser Basis und mit dieser Argumentation haben wir auf Commons auch schon recht viele "standardmässige" Porträts von Personen aus der Schweiz, die älter als 50 Jahre sind. Der Lizenzbaustein dafür ist {{PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years}}. Die URAA-Problematik haben wir u.a. unter Beteiligung von Rosenzweig auch schon mal recht ausführlich diskutiert und der vorläufige Schluss scheint zu sein, "that either the URAA did not restore the copyrights of simple Swiss photos before March 1, 1989, or that at least as of now we should not delete them", um Rosenzweig zu zitieren. Gestumblindi 19:23, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für deine Antwort. Das mit den 50 Jahren habe ich bereits gelesen. Wie sieht es mit Fotos von einem Spiel aus? Zum Beispiel folgendes Foto. Sind diese individuell oder nicht? Was denkst du? ----🤾‍♂️ Malo95 (Diskussion) 21:44, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Schwierige Frage! Schau dir mal die beiden Fotos hier an: Dem Meili-Foto hat das Bundesgericht, wie gesagt, den individuellen Charakter abgesprochen (es ist neuerdings doch wieder geschützt, aber nur, weil es noch jünger als 50 Jahre ist); das Foto von Bob Marley hingegen besitze diesen individuellen Charakter - auch wenn es ja wohl weniger bewusst inszeniert als der posierende Meili ist. Ich würde dein Beispiel eher mit dem Fall Marley vergleichen; wie dieses Bild fängt es einen Moment mit einer gewissen ästhetischen Wirkung ein. Ich würde es nicht als "PD-Switzerland-photo-non-individual-50-years" hochladen, aber andere können das anders sehen. Das ist überhaupt das Problem mit diesem "fehlenden individuellen Charakter" und darum sehe ich es eher als Notlösung für möglichst wenige Einzelfälle an, sich darauf zu berufen, und nicht als Standard für grosse Bildmengen. Gestumblindi 21:51, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, schwierig und eben durchaus ein Fallstrick für den Hochlader. Ausser bei Passfotos würde ich da grundsätzlich die Finger von lassen, mich auf den Punkt zu berufen zu wollen. Und selbst bei denen wäre ich über vorsichtig. Zwar gibt es bei Passfotos recht genaue Vorgaben, die vom Grundsatz her gar nicht viel Individualität zulassen. Aber eben, solange es kein Urteil gibt, dass Passfotos grundsätzlich den individuellen Charakter abspricht, gibt es da ein Restrisiko. Und eben, jetzt muss eh alles mindestens 50 Jahre alt sein. --Bobo11 (Diskussion) 22:10, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Also bei Passfotos sehe ich angesichts von "Meili" kein Problem, da sie, wie du auch sagst, sehr standardisiert sind und sein müssen - aber eben, über 50 Jahre alt müssten sie jetzt auch dann sein. Gestumblindi 22:34, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Revert[Quelltext bearbeiten]

https://de.m.wikipedia.org/w/index.php?title=F%C3%B6rchtbar_Maschien&diff=prev&oldid=244550194 Ich weiß dass der Duden regelmäßig als Argument in Frage steht, aber die zweite Bedeutung https://www.duden.de/rechtschreibung/indessen_zwischenzeitlich_jedoch von indessen ist ein Ansatz, der die bessere Eignung von "unterdessen" an der Stelle unterstützt. Unterdessen ist einfacher, deutlicher und unzweifelhafter. Gruß, Ani--176.6.13.35 07:00, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Die erste Bedeutung ist nun mal Gleichzeitigkeit und das ist in diesem Zusammenhang auch völlig klar. Gestumblindi 11:23, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Bei einem zweideutigem Begriff ist eben nichts "völlig klar". Wenn es einen besseren Begriff gibt, der beim Anlesen weniger Irritationen erzeugt sollte dieser auch benutzt werden, im Sinne des leichteren Verständnis. -Ani--176.6.15.5 17:04, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mir kommt er in diesem Zusammenhang nicht zweideutig vor, aber wenn es dir wichtig ist: Ich werde nicht mehr revertieren, falls du "unterdessen" wieder einsetzen möchtest, so ein grosses Anliegen ist mir die Sache nicht... Gestumblindi 17:08, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten