Benutzer Diskussion:UweRohwedder/Archiv/2008

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von UweRohwedder in Abschnitt ÖH-Geschichte
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promovieren: aktiv oder passiv?

Hi du,
hab im Artikel Heinrich Basilius Streithofen den Satz

Anschließend studierte er Nationalökonomie und Sozialethik an der Universität Freiburg (Schweiz) und wurde dort promoviert.

gefunden und wundere mich an der Formulierung im Passiv. Das klingt so, als ob ihm die Promotion hinterhergeworfen wurde. Ich dachte, als Promovierender weißt du vielleicht, ob das üblicher Sprachgebrauch ist oder ob man es ändern sollte... --RokerHRO 12:02, 24. Apr. 2008 (CEST)

gehen tut beides, die passivform ist nach meinem sprachgefühl insofern richtiger, als die eigentliche promotion, d.h. die feststellung der dr.-würdigkeit durch die jeweilige fakultät oder prüfungskommission erfolgt. der kandidat ist in diesem prozess also durchaus eher "objekt" als "subjekt". bei der habilitation wiederum scheint mir die "aktive" form (er habilitierte sich) angebrachter, schließlich soll der habilitand ja schon "selbständig" forschen und braucht anders als der doktorand auch keinen "betreuer" mehr. alles klar soweit? --UweRohwedder 12:12, 24. Apr. 2008 (CEST)
Hm, ja. Aber allgemeinverständlich ist das dennoch nicht, denn viele Doktoranden sagen ja "sie promovieren" und meinen damit die mühsame Arbeit des Schreibens der Doktorarbeit. Ich habe von unseren Doktoranden jedenfalls noch nie gehört "Prof. XY wird mich promovieren." :-/ Also sollte man das Verb promovieren lieber ganz vermeiden und stattdessen schreiben: "[...] wurde ihm die Promotion erteilt." Was denkst du? --RokerHRO 12:25, 24. Apr. 2008 (CEST)
tja, das liegt wahrscheinlich daran, dass die meisten heute kein latein mehr können und ihnen daher die ursprüngliche wortbedeutung von promotion (wörtlich: befördern oder erheben, siehe http://de.wiktionary.org/wiki/Promotion) nicht mehr geläufig ist. die eigentliche promotion besteht ja nicht im schreiben der arbeit - das ist nur die notwendige vorleistung - sondern in der doktorprüfung. und die wiederum nimmt die fakultät ab, siehe oben. insofern ist die heute verbreitete aktivform (die auch mir zugegebenermaßen zuweilen unterläuft) sogar falsch, weil man sich ja nicht selbst (allein) zum doktor "befördern" oder "erheben" kann, das wäre dann nämlich ein fall fürs stgb ;-) --UweRohwedder 12:35, 24. Apr. 2008 (CEST)
Prima. Das werd ich unseren Doktoranden mal erzählen. Danke. :-) --RokerHRO 12:38, 24. Apr. 2008 (CEST)
gern geschehen, ich arbeite ja immer gern für die aufklärung der welt. übrigens, weil ich es jetzt grad sehe: "die Promotion wurde ihm erteilt" finde ich stilistisch nicht so schön, das klingt so nach Absolution ;-) --UweRohwedder 12:41, 24. Apr. 2008 (CEST) PS: Bei der Habil. gilt übrigens das gleiche wie oben für die Prom., siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Habilitation#Begriff!
Promotion ⇔ Absolution. Für viele ist doch die Promotion so etwas wie eine Absolution, oder? Und "wurde habilitiert" erinnert an "wurde rehabilitiert". Sicher auch keine falsche Konnotation bei einigen Profs... ;-> --RokerHRO 12:48, 24. Apr. 2008 (CEST)
genau, deshalb nennt man die dann auch dr. rehabil. ;-))) --UweRohwedder 12:53, 24. Apr. 2008 (CEST) so, und jetzt muss ich aber mal wieder was "richtiges" arbeiten!
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ÖH-Geschichte

Hi!

Du hast mich ja vor einiger Zeit um Fakten bzgl. der Geschichte der ÖH gebeten. Zum Schreiben bin ich nicht gekommen, aber ich hab eine Zeittafel, die wir vor ein paar Jahren einmal für einen Zeitungsartikel erstellt haben. Ich bin allerdings nicht Alleinautor des ganzen, daher kann man's nicht direkt übernehmen:


ZEITTAFEL ZUR GESCHICHTE DER ÖH

1945: Die Universität Wien wird als erste österreichische Universität nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wiedereröffnet. Zahlreiche Studierende engagieren sich bei der Wiedereröffnung.

Es kommt zur Konstituierung der „Österreichischen Demokratischen Hochschülerschaft“ (später: Österreichische Hochschülerschaft). Die ÖH erhält an jeder Hochschule den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

1946: Erste österreichweit stattfindende ÖH-Wahl.

1950: Mit dem Beschluss des „Hochschülerschaftsgesetzes“ erhält die Österreichische Hochschülerschaft als Interessensvertretung der Studierenden neue Rechte. Studierende erhalten unter anderem die Möglichkeit, sie betreffende Gesetze zu begutachten.

1950er: Wichtigstes Anliegen der Österreichischen Hochschülerschaft in den 1950er Jahren war die Verbesserung der sozialen Stellung der Studierenden.

Die schwierige Situation nach dem Krieg erfordert den Einsatz von finanziellen Mitteln. So verzeichnete die ÖH in diesen Jahren die meisten Ausgaben für Medikamente, Arztkosten, Stipendienaufwendungen, Mensaunterstützung, Unfallversicherungszahlungen und Studierendenheimbeiträge.

1952: Aufgrund des Plans der Bundesregierung, die Studiengebühren zu erhöhen, kommt es zu den ersten großen Studierendendemonstrationen der neuen Republik. Die ÖH erreicht mit ihrem Widerstand ein Gesetz, dass viele Ausnahmen vorsieht. So sind kaum Studierende davon betroffen.

1961: Es kommt zum einwöchigen österreichweiten Hochschulstreik, an dem 2000 Studierende teilnehmen. Grund dafür war die Tatsache, dass die Forderungen nach mehr Geld für die Universitäten nicht erfüllt wurden. Erstmals wird der Ruf nach staatlichen Stipendien laut.

1963: Das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen wird beschlossen.

1966: Mit massivem Engagement der Studierenden wird das Allgemeine Hochschulstudiengesetz (AHStG) verabschiedet. Die Studien sind demnach freier konzipiert. Sie sehen mehr selbstständiges Lernen und Team-Arbeit vor. Weiters werden neue Lehrveranstaltungstypen geschaffen, die das persönliche Gespräch zwischen Lehrenden und Lernenden betonen.

1973: Ein neues Hochschülerschaftsgesetz wird beschlossen. Erstmals ist die Wahl von Studienrichtungsvertretungen vorgesehen.

In diesem Jahr kommt es auch zur vollständigen Abschaffung der Hochschultaxen (Studiengebühren). Ein Anliegen, für das die ÖH über Jahrzehnte hinweg gekämpft hat.

Die Tutorien werden eingeführt. Damit ist eine neue Qualität der Erstsemestrigenberatung geschaffen, die die Studierenden in ihren ersten Monaten an der Universität begleitet.

1975: Das Universitätsorganisationsgesetz (UOG 1975) wird beschlossen. Es werden unter anderem die Regeln für die Mitbestimmung der Studierenden durch die Vertreterinnen und Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft festgelegt.

Darüber hinaus wird ein eigenes Wissenschaftsministerium (vom Unterrichtsministerium abgespaltet) für die Universitäten eingerichtet.

1984: Die 1980er Jahren sind die große Zeit der Umweltbewegung innerhalb der ÖH. Es kommt zur legendären Besetzung der Hainburger Au.

Nach einem Regierungswechsel werden soziale Unterstützungen für Studierende eingeschränkt. Studierende können Familienbeihilfe nur noch bis zum 25. Lebensjahr beziehen. Darüber hinaus werden Leistungen der Krankenversicherungen gekürzt.

1987: Aufgrund der einschneidenden Maßnahmen kommt es wiederholt zu Demonstrationen der Studierenden. Schließlich erreicht die ÖH die Ausweitung der Bezugszeit der Familienbeihilfe bis zum 27. Lebensjahr.

1990er: Zu Beginn der 1990er Jahre startet die ÖH eine Offensive zur Qualitätsverbesserung der Studien. Sie fordert erstmals die Evaluation von Lehrveranstaltung.

Darüber hinaus sind die 1990er Jahre durch Aktionen gegen Fremdenhass und für Toleranz gekennzeichnet.

1991: Nach zahlreichen politischen Angriffen hält die ÖH eine Urabstimmung ab. 80,3 Prozent der Studierenden sprechen sich für die ÖH als gesetzliche Vertretungskörperschaft mit Pflichtmitgliedschaft aus.

1993: Die Bundesregierung unternimmt Versuche, die Studiengebühren wieder einzuführen. Es kommt zu zahlreichen großen Demonstrationen organisiert von der ÖH. Schließlich können neuerliche Hochschultaxen verhindert werden.

2000: Die Einführung der Studiengebühren wird beschlossen. Ab dem Wintersemester 2001/2002 müssen 363,63 Euro „Studienbeitrag“ bezahlt werden. Die von der ÖH veranstalteten Demonstrationen nützen diesmal nichts.

2002: Trotz massiver Proteste der Studierenden und Lehrenden hält die Regierung an der Einführung des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) fest. Die Universitäten werden in eine Pseudo-Autonomie mit kastrierter Mitbestimmung und absoluter Professorenmehrheit in wichtigen Gremien entlassen.

2003: Das UG 2002 tritt Anfang Jänner voll in Kraft. Die meisten Universitäten haben große Probleme mit der Umsetzung, eine budgetäre Katastrophe beginnt sich abzuzeichnen. Das Studienrecht unterscheidet sich nun von Universität zu Universität.

2004: Das Bildungsministerium denkt nicht daran, auf die anhaltenden Geldprobleme der Universitäten zu reagieren. In Graz gibt es deswegen fortdauernde Protestmaßnahmen aller universitären Gruppen.

2005: Mittels Initiativantrag setzen die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ die Abschaffung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung durch. Schon bei den ÖH-Wahlen 2005 kommt die neue Regelung erstmals zur Anwendung. Entgegen den Erwartungen kommt es aber nicht zu einer grundlegenden Änderung der Mehrheitsverhältnisse.

2006: Entgegen den Wahlversprechungen der SPÖ denkt auch die Regierung Gusenbauer nicht an die Abschaffung der Studiengebühren. Die Proteste der Parteijugend werden ausgesessen.

2007: Bei den ÖH-Wahlen 2007 tritt der schon für 2005 erwartete Effekt ein: Die bürgerliche AktionsGemeinschaft wird mandatsstärkste Fraktion, der VSStÖ verliert stark und fällt hinter die unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ) auf den vierten Platz zurück. Die FLÖ stellen mit Hartwig Brandl zum ersten Mal den Vorsitzenden der Bundes-ÖH.

Außerdem kennst Du ja vermutlich die 60-Jahre-ÖH-Broschüre.

--Peter Putzer 21:03, 19. Nov. 2008 (CET)

Hallo Peter, danke für die Zeittafel und auch für den Link zur Broschüre - die kannte ich noch nicht! Wenn ich die Zeit dazu finde, werde ich aus der Liste einen kleinen Text machen. Grüß, UweRohwedder 08:04, 21. Nov. 2008 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:54, 3. Dez. 2013 (CET)