Diskussion:Abschalteinrichtung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Schrauber5 in Abschnitt Weder VO (EG) 715/2007 verstanden noch die Erwägungsgünde
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Abschalteinrichtungen nur bei der Emissionsregelung von Verbrennungsmotoren?[Quelltext bearbeiten]

Obwohl der Begriff in der jüngsten Vergangenheit überwiegend im Zusammenhang mit den Abgasskandalen bei Fahrzeugherstellen genannt wird, muss man dennoch die Existenz von Abschalteinrichtungen bei anderen technischen Einrichtungen berücksichtigen. Die lexikalischen Erklärungen betreffen jedoch ausschließlich Kfz-Verbrennungsmotoren in Zusammenhang mit der Emissionskontrolle. Daher sollte entweder der Artikel allgemeiner oder das Lemma spezieller gefasst werden.
Beispiele für andere Abschalteinrichtungen:

Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Immer dann, wenn aus welchen Gründen auch immer eine Abschaltung automatisiert wird, leistet das eine Abschalteinrichtung!
--Exilsaarländer (Diskussion) 11:18, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Exilsaarländer hat vollkommen Recht. Ich habe dementsprechend die Definition erweitert, den Artikel insgesamt redaktionell überarbeitet und gestrafft. Das Bild von der Abgasprüfstelle habe ich rausgenommen, da es nichts zum Verständnis beiträgt und auch nichts mit der Abschalteinrichtung zu tun hat. Den Überarbeiten-Baustein habe ich erstmal dringelassen, um weitere Verbesserungen anzuregen.--Vingerhuth (Diskussion) 20:16, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich verstehe das immer noch nicht - wieso ist eine Abschalteinrichtung eine automatisierte Abschaltvorrichtung? Ein Hauptschalter oder ein Lichtschalter ist auch eine Abschaltvorrichtung. Das Lemma ist völlig untauglich für einen Artikel gleich welcher Art.--12:23, 28. Mär. 2018 (CEST)

Abschalteinrichtungen[Quelltext bearbeiten]

Vor dem Hintergrund dessen, dass der Begriff "Abschalteinrichtung" nur im Abgasskandal substantielle Bedeutung erlangt hat, wird dieser Begriff auch zu 99,9 Prozent so gesucht werden. Im Übrigen wurde von mir die allgemeine Bedeutung nicht gestrichen, die ich auch gar nicht in Abrede stellen will. (nicht signierter Beitrag von 93.240.163.2 (Diskussion) 13:46, 10. Mär. 2020 (CET))Beantworten

In der Summe finde ich die letzte Veränderung (vom 10. März) keine Verbesserung und beabsichtige daher weitgehend den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Meine Kritik:
  1. wenn man die Legaldefinition lesen will, kann man ins Gesetz sehen
  2. Die Nennung der Vorschriften verschlechtert die Lesbarkeit und gehört in die Fußnote
  3. Zum normalem Betrieb auf der Straße so funktionieren, dass die gesetzlichen Grenzwerte der jeweiligen EURO Norm gemäß ... eingehalten werden. Vor dem Abgasskandel war "normaler Betrieb" nicht definiert und damit nicht überprüfbar. Auch heute gibt es keine brauchbare Unterscheidung was "normaler" Betrieb ist und was nicht. Inzwischen gibt es die Definition einer RDE Fahrt, die die direkte Überprüfbarkeit stark erleichtert hat.
  4. Die Definition und Verbot einer Abschalteinrichtung ist nur notwendig, weil es eben nicht möglich ist in jeder Fahrt die Grenzwerte einzuhalten. (Beispiel: Fahrt mit 0.1m Strecke) Ansonsten könnte man einfach fordern, dass in jeder Fahrt die Grenzwerte eingehalten werden müsste. Eine Abschaltvorrichtung müsste dann nicht mehr definiert werden.
  5. Die OBD überwacht im Moment nur die Komponenten (Steller, Sensoren usw.) und nicht die Emissionen. Das kann sie auch gar nicht, weil praktisch nie WLTP oder RDE Zyklen gefahren werden und damit unklar ist, welcher Grenzwert (zB für die 0.2m Fahrt) anzuwenden ist. Die Überwachung der Emissionen ist unter dem Stichwort OBM [1] schon länger in Diskussion aber noch nicht definiert oder vorgeschrieben. --Schrauber5 (Diskussion) 19:51, 10. Mär. 2020 (CET)Beantworten

revertiert --Schrauber5 (Diskussion) 21:05, 13. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Weder VO (EG) 715/2007 verstanden noch die Erwägungsgünde[Quelltext bearbeiten]

Die Rückgängigmachung der von mir vorgenommenen Änderungen ist inhaltlich falsch.

Weder möchte bei Abschaltvorrichtung jemand etwas über Abgasreinigung lesen noch die persönliche Einschätzung von Schrauber5, die in jeder Hinsicht rechtlich haltlos ist. Auch die technischen Erläuterungen entbehren jeder Grundlage.

Ich bin seit 4,5 Jahren führend im Abgasskandal tätig, nehme an jedem Dieselgipfel teil und verfolge die Rechtsprechung. Ich verlange, dass die Erläuterung für die Abschalteinrichtung wieder auf den Stand vom 10. März 2020 zurück Gesetz wird.

Die gesamte Darstellung zur Abschaltvorrichtung ist grotesk FALSCH. Noch nicht einmal das, was der Gesetzgeber als Abschalteinrichtung bezeichnet darf mehr nach Auffassung von Schrauber5 genannt werden. Wird Schrauber5 dafür von der Autoindustrie bezahlt? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:E941:48C0:9106:876F:C31C:E1CD (Diskussion) 10:51, 19. Mär. 2020 (CET))Beantworten

Hinweis: Ohne hier hergestellten Konsens bitte keine Reverts mehr. Danke, --Roger (Diskussion) 11:44, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Änderungen fand ich gar nicht so schlecht und habe zuerst überlegt ob ich meine Kritikpunkte einarbeite, was mir aber nicht so recht gelungen ist, deshalb die Darstellung meiner Kritik hier. Leider hat der unbekannte Autor darauf nicht inhaltlich reagiert. Deshalb habe ich es nach etwas Abwarten erst mal revertiert. In der Erwiderung finde ich nur falsche Unterstellungen "dafür von der Autoindustrie bezahlt", fast putzigen Forderungen "Ich verlange" in fehlerhafter Rechtschreibung und belegloses Hochstellen der eigenen Person "führend im Abgasskandal". Auch wenn "FALSCH" in Großbuchstaben geschrieben ist wird es dadurch nicht fundierter.
Zu inhaltlicher Diskussion bin ich gerne bereit, wenn dargestellt wird was und warum falsch sein soll. --Schrauber5 (Diskussion) 21:11, 19. Mär. 2020 (CET)Beantworten