Diskussion:Abtei St. Otmarsberg

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von PaterMcFly
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Der Klosterartikel wurde 1973 aus der Verfassung gestrichen, der Bistumsartikel erst 2001 (siehe Religionsfreiheit, Kapitel Schweiz, Geschichtliche Entwicklung, und die dort zitierten Quellen). Die Ausführungen waren in dieser Hinsicht etwas unpräzise, hab darum ein wenig gekürzt. Gruss Zehnfinger 22:45, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Danke für die Präzisierung, es war mir nicht bekannt, dass die beiden Punkte (Klostergründungen und Bistumsgründungen) unabhängig voneinander wieder erlaubt wurden. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 08:25, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten