Diskussion:Berechtigungsnachweis (Identifikationstechnik)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Uli.ch in Abschnitt Identitätsnachweis
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Die anonyme Benutzbarkeit macht das Wesen des Credentials aus, das fehlt.


Hallo,

für ein Login/Passwort-Paar ist es m.E. nicht klar, ob das Cretential/der Ber.-Nachweis nur aus dem Passwort oder aus dem Paar bestehen.

Folgende beide Sätze deuten darauf hin, dass es das Paar ist:

"Dies geschieht meist in Form einer Benutzerkennung in Verbindung mit einem Authentifizierungsmerkmal."

"Um sich zu authentisieren, gibt der Anwender nun in einen Client seine Benutzerkennung und sein Passwort als Berechtigungsnachweis an, anhand dessen ihn der Server authentifizieren kann."


Die Sätze enthalten aber eine sprachliche Unschärfe, die zusammen mit dem folgenden Beispiele-Satz dazu führen, dass nur das Passwort das Credential sein könnte:

"Berechtigungsnachweise können Ausweispapiere, Zeugnisse, Passwörter, Schlüssel oder Ergebnisse kryptografischer Verfahren sein oder auch physikalische Komponenten für die Zugriffs- oder Zugangsberechtigung wie Chipkarten oder Schlüssel."


Ich empfehle, das sauberer auszudrücken. Ich surfe jetzt weiter, um ein klare Aussage zu bekommen ...

Danke und Gruß

stl

Identitätsnachweis[Quelltext bearbeiten]

Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um einen Berechtigungsnachweis, sondern um einen Identitätsnachweis. Der Benutzer weist nach, wer er ist und nicht, was er darf. --Uli.ch (Diskussion) 13:28, 27. Feb. 2018 (CET)Beantworten