Diskussion:Bundesgrenzschutz/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 88.217.119.248 in Abschnitt paramilitärisch
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Aktuelles

Das kann ich nur bestätigen

Ich habe längst damit aufgehört, noch irgendetwas bei Wikipedia zu machen, weil es keine klare Linie gibt. Da werden willkürlich Links, die über Jahre bestanden, gelöscht und dafür kommen neue rein. Welche Werteskala dafür auschlaggebend ist? Wer weiß - Wind und Wellenschlag? Schade um Wikipedia - ein tolle Idee. Ohne Weiteres hätte der "Löscher" meine E-Mail-Adresse auf meiner verlinkten Seite finden können, um mich kurz darüber zu informieren. Vielleicht so, Ihre Seite ist gelöscht, denn der Informationsgehalt Ihrer Seite reicht nicht aus - oder noch besser - Ihre Seite ist gelöscht, denn ich möchte den Traffic auf meine Seite leiten ;-) (nicht signierter Beitrag von 145.253.206.133 (Diskussion) 15:06, 11. Jan. 2011 (CET))

Das geht auf den Geist

Dieser Tag rief mich ein alter Kamerad vom BGS an und fragte nach meiner Seite. Die hätte er immer über Wikipedia gefunden und nun sei sie entfernt - von irgend jemand irgendwann. Da war der Link nun über Jahre auf dieser Seite und dann kommt jemand, dem das nicht gefällt und der entfernt den Link... Was solls...

Wehrdienst im Bundesgrenzschutz

Warum steht in dem Artikel noch nichts darüber, dass man in der Zeit von 1969 - 1974 seinen Wehrdienst beim BGS machen konnte?

Stimmt, das war das Gesetzt vom 28.03.1962. (nicht signierter Beitrag von 217.233.254.105 (Diskussion | Beiträge) 20:22, 15. Apr. 2010 (CEST))

Weil hier zu viel palavert wird über jede Klein- und Kleinständerung, OWOHL vielen Wikipedianern das Verständnis im Einzelfall oder gar die grundsätzliche Fachkompetenz fehlt. So bleibt vieles Falsche eben falsch. Notfalls jahrelang. Und das im Zweifel nur, weil sich ein paar hochengagierte Deutschlehrer Mitte dreißig über die richtige Interpunktion streiten. Nun zum inhaltlichen Teil - da verweise ich auf meinen Beitrag hier http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Wehrdienst#GWD_in_Deutschland (der letzter Beitrag) unter der Diskussionsüberschrift "GWD in Deutschland" --194.0.92.7 11:56, 1. Feb. 2012 (CET)

Umbenennung 2005

BMI Pressemitteilung: Schily: BGS erhält blaue Uniformen und heißt zukünftig Bundespolizei

Bundesinnenminister Otto Schily hat heute angeordnet, dass die bereits in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei jetzt in Angriff genommen wird. Er hat den Auftrag erteilt, dass kurzfristig ein Gesetzentwurf erarbeitet werden soll.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Schily:

"Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt. Aus einer früher vornehmlich verbandsmäßig aufgestellten Organisation ist eine mehr und mehr einzeldienstlich orientierte, moderne Polizei des Bundes geworden, deren Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" ihrem heutigen Aufgabenspektrum nicht mehr gerecht wird: Die Polizei des Bundes ist auch Bahnpolizei und auf zur Zeit 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs, sie schützt Verfassungsorgane des Bundes, ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in ihren Aufgabenbereichen, sie wirkt an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa, sie unterstützt das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes, sie erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes und mit ihren Verbandskräften steht sie auch den Polizeien der Länder zur Unterstützung, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu Verfügung.

Die bestehende Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" wird




der tatsächlichen Aufgabenvielfalt der Bundespolizei deshalb längst nicht mehr gerecht.

Die Umbenennung in "Bundespolizei" erfolgt allein mit dem Ziel einer aufgabengerechten Namensgebung. Inhaltliche Änderungen, Umstrukturierungen oder gar Erweiterungen der bestehenden Zuständigkeiten sind mit der Namensänderung nicht verbunden. Die neue Bezeichnung kommt in der Änderung des k"Bundesgrenzschutzgesetzes" in "Bundespolizeigesetz" zum Ausdruck und erfordert - innerhalb und außerhalb dieses Gesetzes - zahlreiche, überwiegend rein redaktionelle Folgeänderungen in über 400 einzelnen Vorschriften.

Im Zuge der Umbenennung soll die Polizei des Bundes künftig blaue Uniformen erhalten. Anlass hierfür ist nicht zuletzt die zunehmende Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen, bereits überwiegend blau uniformierten Polizeien der EU-Staaten. Die Umstellung wird ab 2005 sukzessive über einen Zeitraum von rund fünf Jahren und kostenneutral realisiert."

Soziallotse 11:14, 8. Okt 2004 (CEST)


Sachsens Innenminister Rasch bezeichnet Schilys Pläne zur neuen Bundespolizei als "fragwürdig"

08.10.2004 Dresden (ots) -

Rasch: "Finanzielle Mittel könnten durchaus sinnvoller eingesetzt werden."

Zu der heute veröffentlichten Meldung des Bundesinnenministeriums, wonach der BGS blaue Uniformen erhält und künftig "Bundespolizei" heißt, sagte Sachsens Innenminister Horst Rasch heute in Dresden: "In anbetracht der Haushaltssituation des Bundes ist eine solche Entscheidung mehr als fragwürdig, da sie einen riesigen Verwaltungsaufwand und enorme Kosten nach sich zieht". Schily müsse sich fragen lassen, ob die dafür notwendigen finanziellen Mittel nicht sinnvoller eingesetzt werden könnten, so Rasch weiter. "Ich denke, das Geld wäre notwendiger bei der dringenden Einführung des Digitalfunks für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern." Hier habe sich der Bund bekanntermaßen noch immer nicht für eine Mitfinanzierung in akzeptabler Höhe bereit erklärt. Darüber hinaus warnte Rasch davor, dass die Bezeichnung "Bundespolizei" ein möglicher Vorbote von Schilys Plänen hinsichtlich einer stärkeren Zentralisierung der deutschen Sicherheitsbehörden sein könnte. Dies lehne Sachsen kategorisch ab. (Pressemitteilung Sächsische Staatskanzlei) Soziallotse 15:19, 8. Okt 2004 (CEST)

Pressehinweise

Imagewandel Soziallotse 22:19, 8. Okt 2004 (CEST)

paramilitärisch

Der BGS wird in nahezu allen Publikationen aus dieser Zeit als paramilitärisch (weil eben nicht zum Militär gehörend sondern militärische Aufgaben als Zusatzaufgabe wahrnehmend) bezeichnet.--HolgerB 10:36, 22. Jan 2006 (CET)

Der BGS war zu keiner Zeit mit militärischen Aufgaben betraut, sondern ausschließlich mit Polizeiaufgaben. Deshalb habe ich den Artikel um diese Aussage geändert.--Haysel

Er war zwar nie militärisch tätig aber das liegt wohl eher daran, daß es keinen Verteidigungsfall gab; dann dafür war die Ausrüstung gedacht (wozu bräuchte man den sonst Mörser?). Ich habe die Aussage im Artikel etwas konkretisiert.--HolgerB 15:41, 17. Jun 2006 (CEST)

Es gab keine Infanteriewaffen, oder sonstige "Kriegswaffen" (vielleicht in den 70er Jahren) aber keinesfalls in den 90er Jahren. Auch gab es keine "Spezialausrüstung" (Jäger, Panzergrenadiere), weil der BGS im Notstands- und Verteidigungsfall lediglich polizeiliche Aufgaben wahrgenommen hätte (siehe altes BGSG). Da ich selbst seit 1990 Polizeibeamter beim BGS - jetzt Bundespolizei - bin, sitze ich quasi an der Quelle dieser Informationen.--Haysel

Anfang der 80er wurden definitv noch Übungen mit Handgranaten abgehalten und "Gefechtsdienst" gübt (steht in einer Informationsschrift des BGS und in einem Buch über den BGS von 1979). Ich vermute die Waffen wurden so ab 1989 ausgemustert.--HolgerB 20:13, 17. Jun 2006 (CEST)

der Kombattantenstatus wurde 1994 gestrichen, danach war der BGS nur noch Polizei - freilich hatte sich die militärische Aufgabe eigentlich weitgehendst 1989 erledigt Rabauz 00:16, 3. Okt 2006 (CEST)


Es wäre gut, wenn jemand fachkundiges sich dazu äußern würde: Waffen, Ausbildung daran, Verwendung in welchen Einheiten, Ziel der Ausbildung und Einsatzzweck, Abschaffung (welches Jahr)--HolgerB 20:20, 20. Jun 2006 (CEST)

Der BGS verfügte noch in den 60ern auch über schwere Waffen, etwa Artillerie. Warum wird das nicht erwähnt?

Artillerie halte ich für etwas abwegig; es gab Mörser, aber die zählt man eigentlich nicht zu den schweren Waffen. Bitte eine Quelle dafür.--HolgerB 18:31, 9. Mär. 2007 (CET)

Ich bilde mir ein, als Kind Werbeanzeigen für den BGS in Zeitschriften aus den Fünfziger, eventuell frühen Sechziger Jahren geshen zu haben, in denen auch Kampfflugzeuge abgebildet waren. Gab es die wirklich einmal, oder waren das nur Überlegungen? 217.237.150.117 09:54, 14. Aug. 2007 (CEST)

naja, eventuell waren das ja Bundeswehrmaschinen? Sowas macht ja Sinn wenn man die Rolle des BGS im militärischen Grenzschutz betonen möchte, wie das in der Hochzeit des kalten Krieges vielleicht der Fall war. Erst in den 1970ern kam es dann ja zu einem fortschreitenden Verpolizeilichung des BGS. Bis auf Hubschrauber hatte der BGS aber m.W. keine Luftfahrzeuge Rabauz 22:21, 14. Aug. 2007 (CEST)
Unter Paramilitär wird der BGS anstandslos aufgezählt. Und das ist ja auch nicht falsch, wenn man die Aussage hier im Artikel liest, er hätte Kombattantenstatus gehabt (und auch andere Kriterien einer paramilitärischen Formation treffen ja wohl zu). Allerdings darf das in der Einleitung nicht direkt ausgesagt werden. Offenbar gilt der Begriff "Paramilitär" dann wieder als irgendwie unangenehm, anrüchig o. ä. (Paramilitär gibts vll. in Unrechtsstaaten oder robusten Systemen auf unsrer Seite, vgl. Südamerika damals, aber doch nicht in der demokratischen Bundesrepublik). Anders kann man sich das nicht erklären. --88.217.119.248 08:43, 24. Mär. 2018 (CET)

Todesschüsse an den BRD-Grenzen durch BGS und BRD-Polizei

Auch die BRD hat mehrere hundert deutsche Einwohner an ihren Grenzen erschossen, sogar mehr als die DDR. Im Inland der BRD hat die Polizei seit 1949 mehr als 400 Menschen erschossen. Und natürlich hat Polizei und Bundeswehr der BRD auch einen Schießbefehl.

So ein unqualifizierter Unsinn. Die Polizei und Bundeswehr hat in Deutschland doch keinen Schießbefehl, der vergleichbar mit dem der ehem. DDR für ihre Grenztruppen ist. Die Anwendung von - beginnend mit einfacher körperlicher Gewalt hin bis zur Schusswaffe- regelt das Gesetz über die Anwendung von unmittelbarem Zwang (UZwG).

Benutzer: Ein ehemaliger Angehöriger des BGS, jetzt Bundespolizei (BPOL). (nicht signierter Beitrag von 91.45.252.99 (Diskussion) 22:00, 27. Aug. 2016 (CEST))

Ich weiß nicht was Du sagen willst - beim Grenzübertritt wird jedenfalls niemand auf Dich schiessen, wenn Du in einen militärischen Sicherheitsbereich eindringst und nicht stehenbleibst kann es schon passieren das geschossen wird. Und das ist auch gut so, schließlich geht es hier um die Sicherheit der Bundesrepublik wie um die der betroffenen Soldaten. Es gab mehr als einen Überfall auf Waffendepots der BW! Rabauz 00:16, 3. Okt 2006 (CEST)
Du irrst, zig Bundesbürger und zahlreiche aus dem Ausland stammende "illegale" Grenzgänger sind seit 1949 an der Grenzen von BRD-Beamten erschossen worden. siehe dazu z.B. in den unten angegebenen Quellen. Deine übrige Rechtfertigung von Todeschützen disqualifiziert dich. Ast1ast 01:32, 2. Dez. 2006 (CET)
Ich würde auch sagen, der Schießbefehl der Grenztruppen der DDR und der in der Bundeswehr sind schwer zu vergleichen. Bei der Bundeswehr muß man in ein eingefriedetes Gelände eindrigen und auch noch nach Anruf und Warnschuß nicht stehenbleiben. Da muß man sich natürlich fragen, warum eine Person freiwillig auf Bundeswehrgelände eindringt zumal der Schießbefehl auif Warnschildern angekündigt ist und ob diese Person wirklich harmlos ist.--HolgerB 09:56, 2. Dez. 2006 (CET)

Wenn jemand gewaltsam bewaffnet oder unbewaffnet in deine Wohnung eindringt, hast du auch nicht das Recht, ihn zu erschiessen. Vor kurzem ist gerade jemand zu Lebenslänglich verurteilt worden, als er einen unangekündigt und gewaltsam in seine Wohnung eingedrungenen Polizisten erschossen hatte, der bewaffnet war. Also sollte auch nicht BGS und BW das Recht dazu haben. Die Verwendung von Schusswaffen an den DDR-Grenzen war auch den DDR-Bürgern bekannt und auf verschiedene Arten "angekündigt". Ast1ast 13:42, 2. Dez. 2006 (CET)

Bewaffnet wird sicherlich Notwehr durchgehen, unbewaffnet ist eine andere Frage, das kommt auf die näheren Umstände drauf an. Unabhängig davon ist meine Wohnung wie auch ein privates Werksgelände eben kein militärischer Sicherheitsbereich, in welchem Kriegswaffen abgestellt und gelagert werden oder sabotiert werden könnten. Zu Lebenslänglich wird man nur verurteilt, wenn er wußte daß es sich um Polizeibeamte handelte und deren Eindringen rechtmäßig war. Gegen widerrechtliches Eindringen wie in einem schlechten Krimi ist Notwehr zulässig. Rabauz 23:43, 2. Dez. 2006 (CET)

Quellen:

Literatur:

  • Graff: Schüsse an einer anderen deutschen Grenze. Spotless-Verlag, Berlin 1995

Didi 84.179.212.181 20:23, 1. Okt 2006 (CEST)


Öhm, wie war das noch mit den Äpfeln und Birnen??? (Mal abgesehen davon das die BRDeutschland viermal soviel Einwohner hat und viele Fluchtversuche aus der DDR schon am 5km-Streifen gescheitert sind...) --Schmitty 03:38, 4. Dez. 2006 (CET)

Kriminelle BGS-Beamte

Dass BGS-Beamte neben Todesschüssen auch andere Verbrechen begehen, zeigt dieses Zitat: " 13.08.: Acht Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) werden unter dem Verdacht des Rauschgiftschmuggels festgenommen. Die am Frankfurter Flughafen eingesetzten Frauen und Männer sollen Kokain aus südamerikanischen Flugzeugen in Empfang genommen und durch den Zoll geschmuggelt haben. Am 20.8. wird bekannt, daß insgesamt gegen 25 BGS-Angehörige, die am Flughafen und am Hauptbahnhof in Frankfurt ihren Dienst versahen, wegen Drogengeschäften ermittelt wird. Der Kreis der verdächtigen Personen erweitert sich bis Oktober auf 33. Die beschuldigten jungen BGS-Beamten sollen einem Netz von Ectasy-Konsumenten und Händlern angehört haben und an der Verteilung von Ecstasy-Tabletten, LSD und Haschisch in der Disco-Szene der Main-Taunus-Region beteiligt gewesen sein." Quelle: http://www.cilip.de/ausgabe/64/chrono64.htm

Was willst du damit sagen? Auch Polizisten sind Menschen und einige Menschen sind nun mal kriminell. Warum ist das dann im Artikel erwähnenswert? Wenn es eine besondere dienstliche Straftat wäre, könnte man es aufnehmen aber die Straftat könnte auch jeder begehen, der im entsprechenden Bereich arbeitet.--HolgerB 09:34, 2. Dez. 2006 (CET)

Ich war ein Jahr später unglücklicherweise genau in der Dineststelle eingesetzt, in der diese genannten "Ex-Kollegen" zuvor ihr Unwesen trieben. Die Stimmung hat es sehr belastet und es herrschte ziehmliches Mißtrauen insbesondere gegenüber Neuankömmlinge. Die genannten Personen begingen diese Straftaten innerhalb ihres Dienstes, an ihrem Dienstort in Uniform. Also nicht als Privatperson irgendwo in Dedutschland. Es nahm damals schon Züge einer kriminellen Organisation an und wurde von diesen Acht bewußt geplant und durchgeführt. Also weder Affekthandlung od. Handlung einer Einzelperson. In größerem Maßstab wurde mit Drogen gehandelt. Alle acht Personen wurden aus dem Dienst entfernt und teilweise zu Haftstrafen von mehr als 6 Jahren verurteilt. Es war keine Kleinigkeit mehr, was damals dort geschah und fand auch reges Interesse in den Medien.217.50.229.172 15:30, 16. Jul. 2012 (CEST)

BGS = Bundespolizei

die Artikel Bundespolizei und Bundesgrenzschutz sollten zusammengelegt werden, da sie ja eigentlichdas gleiche behandeln-(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.152.24.10 (DiskussionBeiträge) 16:03, 15. Jun 2007) -- PvQ 16:03, 15. Jun. 2007 (CEST)

Jupp. Denn mach man. -- PvQ 16:03, 15. Jun. 2007 (CEST)
Dieser Artikel behandelt den BGS besonders die Geschichte. Wenn man beide zusammenlegt, wird der Artikel extrem unübersichtlich. Ich bin dagegegen.--HolgerB 20:08, 15. Jun. 2007 (CEST)

Grenzschutzgruppe "Gruppe F" (Fernmeldewesen)

In der Sendung "Die RAF" (ARD, 2. Teil vom 10.09.2007) wird eine geheime Grenzschutzgruppe F erwähnt.

Die gibts noch, die sind wohl "legalisiert" worden Rabauz 11:13, 11. Sep. 2007 (CEST)
Gruppe Fernmeldewesen Giro 23:15, 11. Sep. 2007 (CEST)

Dienstfahrzeuge

Hier fehlen die Hbschrauber und Boote. Das waren auch Dienstfahrzeuge.--WerWil 08:47, 23. Jan. 2008 (CET)

Nachdem es die Hubschrauber in den Text geschafft haben, sei noch einmal an die Boote und den gesamten BGS See erinnert! --KuK 11:35, 4. Apr. 2010 (CEST)


Ist jemandem bekannt, ob es für die Zulassung der Dienstfahrzeuge eine zentrale Zulassungsstelle für das gesamte Bundesgebiet in den 50er und 60er Jahren gab? nach welchem System wurden die Kennzeichen vergeben? --Reng teng teng (Diskussion) 16:18, 23. Sep. 2013 (CEST)

BGS in West-Berlin?

War der BGS auch in West-Berlin stationiert oder war das wegen dem Alliierten Vorbehalt nicht möglich? Hat die Berliner Polizei die Grenze allein überwacht?--217.95.230.108 10:59, 20. Apr. 2008 (CEST)

Da der BGS Kombattant war, durfte er nicht in Berlin eingesetzt werden. Die Grenze wurde von alliierten Truppen und der Polizei gemeinsam überwacht. Die Grenzübergänge wurden teils teils betrieben.--HolgerB 18:55, 25. Mai 2009 (CEST)

Bewaffnung?

Gibt es Informationen zu der Bewaffnung in den verschiedenen Entwicklungsphasen? Nemissimo 酒?!? RSX 10:55, 5. Jul. 2009 (CEST)

Könnte ich anhand von Literatur in Teilen vornehmen. Es gibt leider nichts umfassendes. Würde aber noch dauern. Mediatus 17:34, 5. Jul. 2009 (CEST)
Das wäre eine feine Sache. Sobald mal ein Anfang da ist entwickelt es sich beszimmt fort... ,-) Nemissimo 酒?!? RSX 18:38, 5. Jul. 2009 (CEST)

Detlev von Platen

Laut Artikel war Detlev von Platen vom 1. Juni 1968 bis zum 31. November 1971 Inspekteur des BGS. Den 31. November gibt es allerdings nicht. Eingefügt wurde die Angabe seinerzeit „nach Schmidt“. Hat den Schmidt oder eine andere brauchbare Quelle jemand verfügbar, um das korrekte Datum nachzulagen? --YMS 22:44, 19. Apr. 2010 (CEST)

Ich hab's nun auf den 30. November geändert, weil am 1. Dezember sein Nachfolger kam, und der Tag vor diesem nunmal der 30. November und eben nicht der 31. ist. Daneben habe ich auch ein paar Formatkleinigkeiten gemacht und, auf Basis dieses Artikels den BKL-Link Kalaschnikow durch AK-47 ersetzt. Sollte das falsch oder unvollständig sein, bitte korrigieren. --YMS 17:34, 25. Jun. 2010 (CEST)
Korrekterweise müsste der letzte Tag von von Platen der erste seines Nachfolgers sein, weil solche Übergaben in aller Regel mit einer formellen Zeremonie durchgeführt wurden und werden, bei dem der Inhaber dem Vorgesetzten, hier BMI, die „Befehls“gewalt übergibt und dieser im nächsten Schritt die Gewalt an den Nachfolger übergibt. --91.221.58.29 09:47, 18. Jan. 2018 (CET)