Diskussion:Cross Compliance

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Ebersberger in Abschnitt Dauergrünland
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Dauergrünland[Quelltext bearbeiten]

(Umbruch entfernt aus der Liste der CC-Verpflichtungen) War so einzelbetrieblich nicht richtig. DG darf umgebrochen werden, falls sein anteil dadurch regional nicht um mehr als 5% ansteigt. --qui pro veritate militat in mundo (veritat) 16:50, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten