Diskussion:Erbschaftsteuer in Spanien

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 79.153.158.154 in Abschnitt Verjährungsbeginn bei Steuerumgehungen
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Das Lemma "Erbschaftsteuer in Spanien" ist m.E. einem Lemma "Erbschaftsteuer (Spanien)" vorzuziehen. Es ist der erste Artikel, der sich mit der Erbschaftsteuer in einem anderen Staat in der deutschen Wikipedia befasst, es sollten noch andere folgen. Die Bezeichnung "...steuer... in einem anderen Land" folgt dabei Benennungen, wie sie etwa auch in einer rechtsvergleichenden Arbeit üblich wären.--Karstenkascais 16:03, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Verjährungsbeginn bei Steuerumgehungen[Quelltext bearbeiten]

An Benutzer 79.153.158.154, vielen Dank, Du hast eine sachlich genaue und fachkundige Darstellung zu diesem Problem gegeben, das in der Beratungspraxis spanischer Anwälte durchaus eine Rolle spielt (die Annahme durch mindestens vierjährigem Verschweigen des Erbfalls die Steuer zu umgehen). Für ein Lexikon, das sich an die Allgemeinheit und nicht an den Fachjuristen wendet, bedurfte es aber einiger Klarstellungen und Umstellungen. Auch wurde die Wiedergabe von Entscheidungen des spanischen Obersten Gerichtshofs verallgemeinert und bei den Belegen in den Einzelnachweisen aufgenommen. Das setzt aber voraus, dass noch Quellen, zumindest nach Aktenzeichen angeführt, nachgetragen werden, wofür ich dankbar wäre. Gruss -- Karstenkascais 20:13, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Weiss keinen anderen Weg, als hier zu ergänzen: Angesproche Urteile mit AZ: jeweils Tribunal Supremo, Urt. 1688/2000 v. 06. 11. 2000 Urt. 44/2003 v. 03. 04. 2003 u. Urt. 751/2003 v. 28. 11. 2003. (nicht signierter Beitrag von 79.153.158.154 (Diskussion | Beiträge) 15:05, 30. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Habe jetzt ergänzt, hat hoffentlich geklappt. (nicht signierter Beitrag von 79.153.158.154 (Diskussion | Beiträge) 17:02, 1. Dez. 2009 (CET)) Beantworten