Diskussion:Günther Jakobs

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 188.96.233.164 in Abschnitt "Leben"
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Lesenswert-Diskussion vom 06. bis 13. Juni 2007 (erfolgreich)[Quelltext bearbeiten]

Günther Jakobs (* 26. Juli 1937 in Mönchengladbach) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Philosoph und emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie.

Dieser Artikel wurde kürzlich eingestellt und ich fand ihn gleich in der ersten Version sehr ordentlich. Meiner Ansicht nach ist dieser Artikel lesenswert. Ich stimme deshalb schon einmal mit Pro. -- Kruwi 09:47, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Abwartend meinerseits. Meines Erachtens ist er wirklich ordentlich für einen ersten Wurf, liest sich flüssig und gefällt mir gut; inhaltlich kann ich den Artikel zuwenig beurteilen. Ich habe allerdings einige kurze Kritikpunkte was das Format betrifft:
  • Die Untertitelung bei den Werken dünkt mich etwas unüberlegt: Dort würde ich entweder den Absatz 4.1 Fremdsprachig eliminieren und in den Werken integrieren oder aber dann die Untertitelung in 4.1 Deutschsprachig; 4.2 Fremdsprachig unterteilen.
  • Gibt es Bildmaterial?
  • Die Einzelnachweise sind für einen dermassen kurzen Artikel IMHO fast ein bisschen zuviel des Guten. Lassen sich diese etwas zusammenfassen (im Moment machen sie ca. 1/4 des Artikels aus, was unverhältnismässig viel ist)?
Und dann noch eine grundsätzliche Frage:
  • War der Artikel eigentlich bereits im Review oder wird nach dem ersten Wurf ein Review hier auf WP:KLA erwartet?
Gerne bin ich nach Beantwortung der Fragen zu einem Laien-Pro bereit. --TrinityfoliumDisk.Bew. 11:16, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Anmerkungen: Inhaltlich ist der Artikel korrekt. Insbesondere wird die Lehre vom Feindstrafrecht neutral und nüchtern dargelegt. Das ist nicht leicht, gelingt hier aber gut. Ob es Bildmaterial gibt, das in der Wikipedia verwendet werden dürfte, ist eine gute Frage. Weiss ich nicht. Die "Werke" Jakobs sind keineswegs vollständig, es fehlen beispielsweise alle Aufsätze. Das hier ist jedoch keine KEA. Ich finde den Artikel kurz und präzise, d.h. trotz seiner (angenehmen) Kürze inhaltlich umfassend. -- Kruwi 22:06, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe Herrn Prof. Jakobs gerade eine E-Mail geschrieben und ihn um ein Foto von sich gebeten. Mal sehen ... . -- Kruwi 22:20, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nachdem ich den Willen zur Bebilderung erkenne (und diese wohl nur noch eine Frage der Zeit ist) und gleichzeitig die Untertitelung überarbeitet wurde, kann ich mich nun auch zu einem Pro durchringen. --TrinityfoliumDisk.Bew. 07:39, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Pro, Ich find den Artikel gut, liest sich klasse und für lesenswert meiner meinung nach voll okay--Ticketautomat 08:42, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
  • Pro. Ich kenne mich mit den Hintergründen des Strafrechts nicht aus, konnte aber dennoch sehr viel aus diesem wirklich lesenswerten Artikel gewinnen, da der von Jakobs mitgeprägte Begriff des Feindstrafrechts doch sehr aktuell ist. Grüße, AFBorchert 09:09, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Pro interessanter und informativer Artikel --Stephan 06:57, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kolumbien[Quelltext bearbeiten]

Ich bin dafür, den Absatz

„Dass Jakobs' Beschreibung des Feindstrafrechts unter anderem in Kolumbien Interesse gefunden hat, mag damit zusammenhängen, dass sich der kolumbianische Staat seit langem in einer kriegsähnlichen Konfrontation mit der Guerrilla-Organisation FARC befindet. Diese hat am 23. Februar 2002 die Präsidentschaftskandidatin Íngrid Betancourt Pulecio entführt und hält sie seitdem, ebenso wie über 50 weitere Personen, gefangen.[25] Auch in Kolumbien werden allerdings rechtsstaatliche Bedenken gegen das Konzept des Feindstrafrechts erhoben.[26]“

zu streichen. Gründe:

  • Die Passage über Jakobs' Werk hat derzeit sieben Absätze. Davon behandeln drei das Feindstrafrecht. Zählt man die Zeichen oder Zeilen, kommt man wohl sogar auf die Hälfte der Textmenge. Das ist eine Fehlgewichtung, weil das Feindstrafrecht nicht die Hälfte seines Werkes ausmacht, siehe Günther Jakobs#Werke (Auswahl).
  • Der zu streichende Absatz behandelt kaum das Feindstrafrecht, sondern fast nur den Bürgerkrieg in Kolumbien, und das mit Details, die mit Jakobs nichts zu tun haben (z.B. Name der Guerrilla-Organisation, Name der entführten Kandidaten, tagesgenaue Datum der Entführung).

--Fehlerteufel 17:42, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Siehe auch SPIEGEL ONLINE von gestern: „Wikipedia schlägt die Profis“ mit dem einem einsamen Monitum:
"Einzig bei der Verständlichkeit liegt der Brockhaus vorn. Einige Wikipedia-Artikel sind für Laien schlicht zu kompliziert, viele zu weitschweifig, urteilten die Tester." (Hervorhebung nur hier)
Zu weitschweifig finde ich z.B. die gelöschte Passage auch.

--Fehlerteufel 17:57, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Fehlerteufel,

was den ersten von Dir genannten Grund anbelangt: Jakobs hat sich natürlich nicht nur mit der Problematik "Feindstrafrecht" beschäftigt. Andererseits handelt es sich um das Thema seines Werkes, das die größte Resonanz in der Öffentlichkeit gefunden hat. Falls überhaupt auch nur eines seiner "Lieblingsgebiete" die engen Sphären des "innerjuristischen" Diskurses verlassen haben sollte, so ist es das Thema Feindstrafrecht mitsamt seiner rechtsphilosophischen Grundlagen und rechtspolitischen Implikationen. Daher bin ich mit der derzeitigen Gewichtung des Werk-Abschnitts sehr einverstanden. Mit der Auflistung von Jakobs' Werken in ihrer momentanen Form bin ich ohnehin unzufrieden, weil einerseits sämtliche Monographien samt ihrer Übersetzungen aufgeführt werden, andererseits jedoch keiner seiner Aufsätze in der Liste auftaucht.

was den zweiten Grund anbetrifft: Du hast Recht. Der Absatz enthält zu viele im Zusammenhang mit Jakobs irrelevnte Details. Wie wäre es mit einer radikalen Verbannung sämtlicher Eigennamen etc. in eine Fußnote? -- Kruwi 21:35, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Guten Morgen, Kruwi! Zum ersten Grund: Weil sich unsere Leser vor allem für das Feindstrafrecht interessieren, will ich mich nicht dagegen sperren, dass der Abschnitt ausführlich bleibt - obwohl es einen eigenen Artikel zu Feindstrafrecht gibt und obwohl die Bedeutung von Günther Jakobs#Werk (wie die eines jeden wissenschaftlichen Werks) nicht von dessen Rezeption in der Öffentlichkeit, sondern allein von dessen Rezeption in der Wissenschaft abhängt. Deinen Vorschlag, radikal zu verbannen, habe ich deshalb gerne aufgenommen und den Absatz über den Bürgerkrieg in Kolumbien zu einem Satz über die Rezeption des Feindstrafrechts ebendort zusammengestrichen. --Fehlerteufel 09:49, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Fehlende Neutralität[Quelltext bearbeiten]

"Die Debatte für schlechthin unzulässig zu erklären,[23] wäre schon deshalb nicht überzeugend, weil Jakobs, wie auch seine Gegner einräumen,[24] etwas längst Existierendes beschreibt, dessen ethische Begründung keineswegs klar ist." Dieser Satz ist ganz klar POV, denn ob etwas "überzeugend" ist, ist natürlich subjektiv. Selbst wenn hier die Ansicht seiner Gegner (wohl nur einiger von ihnen) gleich mitvereinnahmt wird, bleibt beispielsweise der zitierte Prantl ausgeschlossen. Er wird "abgewatscht" als nicht überzeugend, was man in einer wissenschaftlichen Diskussion tun kann - dann aber verlässt man den neutralen Standpunkt. M.E. sollte dringend der Neutralitätsbaustein an dieser Seite angebracht werden. Da Wikipedia neuerdings seine Mitarbeiter bevormundet und solches erst nach "Sichtung" umsetzt, tue ich dies aber nicht. (Ebenso wenig werde ich dem unrasierten Herrn Wales, der hier um Spenden bettelt, Geld dafür überweisen, dass er aus diesem offenen Projekt eine Bevormundungsmaschine gemacht hat, in dem man selbsternannten Admins Vorschläge machen darf, die diese im Artikel willkürlich umsetzen können oder dies verweigern bzw. aussitzen können.) Richtigsteller1212 18:00, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hier hat sich in der Folge nichts getan. Ich finde das in Ordnung, weil hier offensichtlicher POV ("überzeugend") gegen subtilen POV steht. Persönlich ist mir offener POV lieber als versteckter. Günther Jakobs selbst scheint das Feindstrafrecht, in erster Linie als etwas in der Gesetzgebung und Rechtsprechung Vorfindbares zu beschreiben und zu problematisieren, was genau Aufgabe der Rechtswissenschaft ist. Er mag es dadurch in gewisser Weise legitimieren, macht es aber auch angreifbar (allein durch die Prägung eines griffigen Schlagwortes, an dem sich Kritiker dann abarbeiten können). Seine eigen Haltung scheint nicht so eindeutig zu sein, wie es der WP-Artikel suggeriert (vgl. „daß die Bezeichnung "Feindstrafrecht" nicht prinzipiell pejorativ gemeint ist“, Jakobs, HRRS 2004, 88, aber offensichtlich auch nicht prinzipiell affirmativ), aber dazu müsste ich mich selbst noch mal in seine Schriften vertiefen.
Noch deutlicher wird hier, dass sich Jakobs als beschreibender und prognostizierender Sozialwissenschaftler, nicht als wertender Rechtsdogmatiker sieht, der „Feinde“ präskriptiv ausschließen will. Er macht geltend zu beschreiben, was die Grundlagen der Rechtlichkeit sind und dass die Behandlung von prinzipieller Feinde der Rechtsordnung als Rechtspersonen (in meinen Worten:) gut gemeintes, aber unrealistisches Wunschdenken sei. --olag disk 10:17, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

"Leben"[Quelltext bearbeiten]

dieses Rubrum beschreibt wenig Leben und viel Werdegang und Karriere. Leben würde ich das nicht nennen. (nicht signierter Beitrag von 188.96.233.164 (Diskussion) 02:22, 2. Apr. 2016 (CEST))Beantworten