Diskussion:Kirchenbeitrag

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Die jetzige Artikelversion hat ein falsches Lemma und ist oberflächlich. In Ö gibt es keine Kirchensteuer. Die einzelnen Kirchen haben unterschiedliche Regelungen. Offensichtlich soll hier die der röm.-kath. Kirche beschrieben werden. Dann sollte man das auch festhalten. Auch der Wert ist falsch. Man bezahlt 1,1%, wobei anschließend 47,- Euro noch abgezogen werden. --Bwag @ 12:35, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann verbessere doch schon mal, was inhaltlich falsch ist und belege es idealerweise mit Quellen. Über das Lemma kann man sich später noch unterhalten.--Juliabackhausen 14:31, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich bin auf dem Gebiet kein Fachmann und im Kleinen habe ich den Artikel schon abgeändert, sodass er zumindest keine Falschinformation beinhaltet. --Bwag @ 14:49, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du musst dafür kein Fachmann sein. Wir sind doch alle keine Steuer-Profis mit Fachrichtung Kirchensteuer!!! Also füttere den Artikel mit deinen Informationen oder beschreibe sie hier auf der Diskussionsseite entsprechend ausführlich.--Juliabackhausen 15:20, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich eigentlich auch, dass der Artikel auf Kirchenbeitrag verschoben werden sollte. --K@rl 21:56, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich täte es lassen als Art Oberbegriff für Kirchenbeitrag, Kultussteuer. Fehlt nur noch der Islam (Finanzierung nur duch Spenden, oder auch einen fixen Obolus? Und wie bezeichnen sie ihre Abgabe) um eine österreichische Gesamtdarstellung zu haben. – Bwag @ 13:08, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also, ich halte das für einer Enyklopädie unwürdig, einen umgangssprachlichen Begriff als Lemma zu verwenden, da der Kirchenbeitrag erstens von keiner Religionsgemeinschaft in Österreich bezeichnet wird noch mit der Definition von "Steuer" vereinbar ist. Wenn ich nur wüßte, wie das geht, ohne einen Zirkelschluß zu produzieren (schließlich verweist "Kirchenbeitrag" auf "Kirchensteuer")... --Firmian 15:16, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Änderungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma Kirchensteuer ist auch in meinen Augen steuerrechtlich falsch. Sobald geklärt ist, welchen Namen dieser Artikel künftig haben wird, sollte auch Folgendes berücksichtigt werden:

  • Die Israelitische Kultusgemeinde und die Österreichisch-Buddistische Religionsgemeinschaft sind wohl kaum Kirchen, haben also unter dem jetzigen Lemma nichts verloren. Demzufolge ist auch der Satz „Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (ÖBR) erhebt seit ihrer Gründung 1983 keinen Kirchenbeitrag“ eine No-Na-Aussage.
  • Der Satz, dass Mitglieder der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich (so ist der Wikilink gesetzt) Kirchenbeitrag zahlen müssen, kann insofern nicht stimmen, als die beiden einzigen Mitglieder der A.u.H.B.-Kirche die Evangelische Kirche A.B. in Österreich und die Evangelische Kirche H.B. in Österreich sind. Die A.u.H.B.-Kirche hat keine natürlichen Personen als Mitglieder.
  • Es fehlt sowohl bei „der“ Evangelischen Kirche (derer drei in Ö: A.B., H.B., Evangelisch-Methodistische Kirche) als auch bei „der“ Katholischen Kirche (römisch-katholisch, altkatholisch, etc.) eine Ausdifferenzierung, welche jeweils gemeint sind. --Funke 18:47, 18. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Informationen zum Austritt[Quelltext bearbeiten]

Da es die Möglichkeit eines Austritts gibt, könnte ich mir vorstellen, derlei Informationen/Konsequenzen einzubauen? -- MfG LachendesKnie, Disk? 19:44, 17. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Katholische Kirche[Quelltext bearbeiten]

"Die Einnahmen des Kirchenbeitrags in Österreich belaufen sich auf etwa 400 Mio EUR (2011)"

Diese Aussage hat keine Quelle, und ich halte sie für stark untertrieben. Wäre es möglich eine Quelle anzugeben? Falls nicht, sollte diese Aussage meiner Meinung nach gelöscht werden, falls dieser Artikel hier jemals seriös werden soll. (nicht signierter Beitrag von 212.183.126.187 (Diskussion) 06:12, 29. Apr. 2014 (CEST))[Beantworten]


Ich halte es für interessant, darauf hinzuweisen, dass nach dem katholischen Codex des kanonischen Rechts die Kirche kein Recht hat, von allen Gläubigen eine Steuer zu erheben. Es gibt nur zwei Ausnahmen:

- eine außerordentliche Situation

- ein historisches Gesetz, das der Kirche diese Befugnis verleiht.

Mit anderen Worten, die Kirchensteuer basiert nicht auf theologischen Gründen, sondern auf historischen Privilegien, die von der Kirche aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund gibt es sie in den meisten Ländern außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz nicht.

Quelle https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro5_cann1259-1272_ge.html :

Can. 1263 — Der Diözesanbischof hat das Recht, nach Anhören des Vermögensverwaltungsrats und des Priesterrats, für die notwendigen Bedürfnisse der Diözese den seiner Leitung unterstellten öffentlichen juristischen Personen eine maßvolle, ihren Einkünften entsprechende Steuer aufzuerlegen; den übrigen natürlichen und juristischen Personen darf er nur im Falle großen Notstands und unter denselben Bedingungen eine außerordentliche und maßvolle Abgabe auferlegen, unbeschadet der partikularen Gesetze und Gewohnheiten, die ihm weitergehende Rechte einräumen.

(Deutsch ist nicht meine Muttersprache, also überlasse ich es jemand anderem, dies in die Wiki-Seite zu schreiben.) (nicht signierter Beitrag von 77.119.203.251 (Diskussion) 11:13, 14. Mär. 2023 (CET))[Beantworten]

Dringend überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist widersprüchlich (einleitend heißt es, der Beitrag werde vom Bruttolohn erhoben, unten heißt es vom steuerpflichtigen Einkommen), er ist schlecht formuliert und in weiten Teilen unvollständig. Este (Diskussion) 09:10, 7. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Diskussionsseite aufräumen[Quelltext bearbeiten]

Kann diese Diskussionsseite nicht geleert werden? Alle Angesprochenen Defizite sind behoben worden. -- Dietrich (Diskussion) 09:26, 29. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]