Diskussion:Radiologischer Notfall

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Manfred Roettle in Abschnitt Beleg für die Definition und Internationalisierung
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QS Naturwissenschaften[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde bei der QS Naturwissenschaften eingetragen zur weiteren Diskussion. --Gregor Bert (Diskussion) 16:42, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Tabelle Gewebe-Wichtungsfaktoren[Quelltext bearbeiten]

Sollte hier raus, ist redundant zu effektive Dosis, wohin das Lemma auch weiterleitet. Anka Wau! 01:16, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Danke. Bitte mal dort auf die Diskussion gucken. Anka Wau! 17:47, 5. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Beleg für die Definition und Internationalisierung[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Manfred Roettle: kürzlich hat der Artikel einen Überarbeiten-Baustein erhalten. Du kennst Dich am besten mit der Literatur zum Thema aus. Hast Du eine Quelle für die Definition im ersten Satz? Und gibt es den Begriff auch in A oder CH? Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 23:17, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Hallo @Ghilt: der Überarbeiten-Baustein ist berechtigt, was den Begriff „Radiologische Gefährdungslage“ anbelangt. Dieser Begriff ist tatsächlich überholt. Gebräuchlich ist heute der Begriff „Radiologischer Notfall“, der sich auch eindeutig aus dem deutschen Strahlenschutzrecht ableitet. Der Artikel ist deshalb auch über den Begriff „Radiologischer Notfall“ in Form einer Weiterleitung verknüpft. Außerdem erfolgt eingangs eine begriffliche Klarstellung, nämlich dass „im Rahmen dieses Artikels … überregionale oder regionale Notfälle im Sinn von § 5 Absatz 26 des deutschen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG)“ betrachtet werden und „nicht … lokale Notfälle im Sinn des deutschen StrlSchG“.
Trotzdem: Der Begriff ist überholt und ich kann keine Quelle angeben. Durchsuchte man die einschlägige neuere Literatur, würde man sicher hier und da fündig – aber das wäre dann allgemeiner Sprachgebrauch und hätte keinen Quellencharakter.
Vorschlag: Ich schlage vor, an erster Stelle künftig den Begriff „Radiologischer Notfall“ zu verwenden, den Artikel entsprechend zu aktualisieren und den Begriff „Radiologische Gefährdungslage“ zur Weiterleitung zu machen. Im Eingangstext müsste allerdings weiterhin deutlich eingeschränkt werden, dass sich der Artikel nur auf überregionale oder regionale Notfälle in o.a. Sinn bezieht und nicht auf lokale Notfälle. Diesen Hinweis halte ich aus Strahlenschutzsicht für erforderlich und ich meine, da dürfte aus Sicht von WP nichts dagegen sprechen. Es gibt eben leider keinen Begriff, der sich auf „überregionale oder regionale Notfälle“ bezieht, obwohl das durchaus sinnvoll wäre.
Ich persönlich täte mir schwer mit der von mir vorgeschlagenen Verschiebung. Da würde ich nur was kaputt machen, was Du dann wieder in Ordnung bringen müsstest. Es wäre also schön, wenn Du das machen würdest. Ich würde umgehend die redaktionelle Überarbeitung im Text übernehmen.
Oder wir machen das in umgekehrter Reihenfolge – was eben zweckmäßiger ist.
Ich sag das alles aus der deutschen Sicht. Mit dem Strahlenschutzrecht von A und CH kenn ich mich leider nicht aus. Dem Überarbeiten-Baustein gebe ich insofern Recht, dass vieles im Artikel „allgemein“ ist. Aber vieles eben auch nicht, nämlich alle inhaltlichen Bezüge zwischen Strahlendosen und Grenzwerten und Richtwerten. Das in den Artikel einzubauen, halte ich für keine gute Idee. Besser wäre es vielleicht, eine übergreifende Gegenüberstellung des Strahlenschutzrechts dieser drei Staaten machen. Ich wäre gespannt, was dabei rauskäme.--Manfred Roettle (Diskussion) 09:58, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten