Diskussion:Rat der Danziger

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Was ist das hier? Eine Organisation Ewiggestriger, die glauben, rechtsgültige "Exilorgane" der früheren Freien Stadt Danzig, die heute ein integraler Bestandteil Polens ist, zu unterhalten? Interessanterweise finden sich in der verlinkten Antwort der Bundesregierung auf die damalige Anfrage der PDS Angaben, die einigen Aussagen des Artikels deutlich widersprechen. - Die brauchbaren Informationen über den Danziger Senat aus der Vorkriegszeit sollte man in einen eigenen Artikel überführen. --AlexF 15:28, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Hallo Alex, ich bin schon die ganze Zeit am Überlegen, wie man dieses Problem der staatlichen Kontinuität im Artikel Freie_Stadt_Danzig und auch im Artikel Rat_der_Danziger am besten löst. Ob der Rat der Danziger nun "Ewiggestrige" sind oder nicht sollte doch belanglos sein - wissenschaftlich sollte nur die unverfälschte und politisch wirklich neutrale Darstellung der Problematik von Belang sein. Und ich sehe hier völkerrechtlich ein Problem, über welches im Artikel Freie_Stadt_Danzig überhaupt nichts erwähnt wird. Möge auch der Danziger Freistaat in seiner Größenordnung in der Weltpolitik eine geringere Rolle als Österreich gehabt haben, dennoch war er autonom und in den Kriegsjahren offensichtlich lediglich besetzt. Ich habe entsprechende Anfragen an Prof. Dr. Ruffert der Universität Jena und Prof. Dr. Gornig der Universität Marburg gerichtet.

In machtpolitischer Hinsicht ist das Gebiet der Freien Stadt Danzig heute wie Du bemerkst, unstrittig ein integraler Teil Polens, in dem die polnische Regierung die uneingeschränkte Macht ausübt und die Danziger von vor 1945 keinen Einfluss haben. Davon unbeschadet besteht über die völkerrechtliche Stellung des von den Alliierten 1945 im Gegensatz zu Österreich nicht wiederbegründeten Staates keine internationale Einigung. In anderen Worten "ist es, wie es ist", die Fronten und Herrscher sind geklärt und eindeutig, dennoch ermangelt es im Gegensatz zu den 2+4-Verträgen in Bezug auf das Deutsche Reich einer einvernehmlichen oder bindenden rechtlichen Position in Bezug auf die Freie Stadt Danzig.

In den 2+4-Veträgen saßen auf der einen Parteiseite die Nachfolger und Vertreter der Alliierten Mächte und auf der anderen Parteiseite die Nachfolger und Vertreter des Deutschen Reiches, d. h. die DDR und die BRD (Polen nicht beteiligt, jedoch mit Beobachterstatus z. T. anwesend). Analog hierzu bedurfte es unter völkerrechtlichen Anforderungen im Falle Danzigs auf der einen Parteiseite der UNO-Delegation im Falle der Abtretung der Alliierten - Ermessungs- und Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf Danzigs Vorkriegsstatus als Völkerbundsmandat - oder der Alliiertenvertreter direkt. Auf der anderen Parteiseite bedürfe es der Vertreter der Freien Stadt Danzig, falls es solche gibt. Ansonsten bedurfte für für den förmlichen Untergang eines UN- und Alliierten Beschlusses über den Untergang der Freien Stadt Danzig zu Gusten eines Staates. --Benutzer:Tca 14:55, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo, nach eingehender Überprüfung entferne ich jetzt die Neutralitätswarnung: Der jetzige Status der FSD ist machtpolitisch gekennzeichnet, d. h. Polen übt dort seine uneingeschränkte Macht aus und das Völkerrecht interessiert einfach niemanden (Müßte aber normalerweise die VN als Völkerbundnachfolger sowie die 4 Alliierten, insb. Russland, da dieses die FSD besetzte). Völkerrechtlich besteht FSD nach wie vor, weil sie seit 1920 nicht mehr zu Deutschland gehörte, die deutsche Anexion 1939 nicht rechtswirksam war und der polnische Verwaltungsstatus seit 1945 (aufgrund des Potsdamer Abkommens) nach wie vor andauert. Dieser, nur noch aus 5 sehr alten Menschen bestehende Rat der Danziger bildet die Exilorgane der FSD solange die im Potsdamer Abkommen vorgesehene Regelung nicht getroffen wurde. Hierzu herrschende Meinung, Encyclopedia of International Law und Prof. Dr. Gornig, Uni Marburg, siehe auch verscheidene Links auf volkstag.org, ganz unten. Ich hoffe, dass ich damit unparteiisch genug herüberkomme; Weiter ist die Angelegenheit auch wenn rein völkerrechtlich jedoch höchst politischer Natur, wie es das Völkerrecht auch sehr stark an sich hat; Zur Frage Danzigs argumentiert die Politik anders, denn diese steht ja nun mal fest; So hält der Bremer Jurist Stuby auf Anfrage des Landes Bremen die FSD für untergegangen [1], nur ist eben Stuby Politologe, hat aber von Völkerrecht mit Verlaub wenig Ahnung --Benutzer:Tca 12:42, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Rechtsnachfolge der "Exilorgane"[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich mich jetzt einige Zeit lang mit diesem Artikel nicht beschäftigt und ich ihn nach Tcas Bearbeitungen mir noch einmal durchgelesen habe, kann ich immer noch nicht erkennen, was den sich als Danziger Exilregierung verstehenden, als privaten Verein organisierten, Rat der Danziger, deren Mitglieder wohl allesamt deutsche Staatsbürger sind, zu einer Rechtsnachfolge zur früheren Danziger Regierung, dem Senat, sowie zum Parlament, dem Volkstag, befähigt. (Siehe in diesem Zusammenhang auch [2]) Zur behaupteten weiteren Existenz der Freien Stadt Danzig sei auf eine der Antworten der Bundesregierung auf die im Artikel genannte kleine Anfrage der PDS-Fraktion verwiesen, deren Inhalt in der aktuellen Artikelfassung leider unterschlagen wird: "[...] In Abschnitt IX des Protokolls der Potsdamer Konferenz vom 2.August 1945 hatten die drei Siegermächte die „frühere Freie Stadt Danzig“ vorbehaltlich einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung polnischer Verwaltung unterstellt.Mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12.September 1990 hat sich nach Einschätzung der beteiligten Mächte die Frage einer weiteren friedensvertraglichen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges erledigt. [...]" ([3]) --AlexF 14:22, 18. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

  • ich habe es mal umformuliert. IMO möchte der rat gern die rechtsnachfolge darstellen nur kann ich nicht erkennen, dass das anerkannt wurde; etwa von Deutschland, Polen, den alliierten, der UNO oder sonstwem ...Sicherlich Post 10:41, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
    • Na tolle Wurst, AlexF möchte also gern Hitlers Annexion" 1939 jetzt entgegen jeder Weltliterratur (na, ausser Gary Lauck vielleicht...) als völkerrechtsgültig verteidigen, oder was: ...Rat der Danziger, deren Mitglieder wohl allesamt deutsche Staatsbürger sind,..." - sind sie eben nicht; Sie geniessen in der BRD den Status 'Rechtsstellung als Deutscher' sonst kämen sie in staatenlosigkeitsähnliche Zustände. Ihr streicht hier irgendwas, wovon ihr entweder nicht so wirklich die Ahnung zu haben scheint oder was in Euer Weltbild nicht passt... na wunderbar. Was wollt Ihr, Euch unbedingt für einen Untergang eines Exilstaates einsetzen? Oder Polen unbedingt unterstützen und fördern in der aberwitzigen Behauptung, die Freie Stadt hat es gar nichtgegeben, sondern es war schon immer Polen? Oder ist das alles hier wieder so ein politisches rechts-links Spielchen? Wenn ja, dann lasst schreibt Euch doch bitte gefälligst über Breslau und Könisbegr die Finger in dieser Rechts-Links SPielchen wund, denn Danzig ist seit 1920 weder Polen noch Deutschland. --Tca 15:48, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
      • wollt Ihr, Euch unbedingt für einen Untergang eines Exilstaates einsetzen - durch einen Eintrag oder eben nicht-eintrag in der Wikipedia geht ein staat unter oder eben nicht? ... da steckt dann aber vermutlich eine größere verschwörung dahinter. ...Sicherlich Post 15:51, 27. Aug. 2007 (CEST) zum rest einfach mal kein kommentar Beantworten
    • ja, ich weiss es nicht, sag Du es mir. Ich bin jedenfalls unpolitisch, auch verfasse ich ausschließlich danach, was ich aus Archivquellen entstaube (Statistische Mitteilungen, Gesetzblatt, Mitteilungsblätter des Bundes der Danziger nach 1945), und wonach verfasst Du? Hoffentlich nicht nach der PDS (siehe oben Beitrag AlexF) oder sonstigen politischen Partein. Und für 'zum rest einfach mal kein kommentar' danke ich, wenn damit versprochen wird, nur Artikel mitzuverfassen (oder auch zu verändern), in deren Bereich man sich WIRKLICH auskennt. Thanx. --Tca 16:01, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
      • Hoffentlich nicht nach der PDS (siehe oben Beitrag AlexF) - möglicherweise hast du dich verlesen. Aber die Frage kam von der PDS. Die Antwort darauf (und auf genau diese bezieht sich AlexF) aber von der Bundesregierung. ich weiß nicht genau worauf sich dein ja, ich weiss es nicht, sag Du es mir bezieht. Bezieht es sich auf meine Frage ob ein staat untergeht wenn er keinen artikel in der Wikipedia hat? ... nun meines erachtens nicht. ...Sicherlich Post 16:32, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
ACK Sicherlich. Der Inhalt der Antwort der Bundesregierung war schlichtweg falsch wiedergegeben, und die Position des Rates der Danziger wurde irrigerweise als neutrales Faktum dargestellt. Es geht darum, hier den Rat neutral darzustellen, daher sind seine Ansprüche in Bezug auf die Fortexistenz und Exilvertretung der Freien Stadt Danzig als solche darzustellen, nicht als feststehende Fakten, zumal wenn die Position der Bundesregierung dem widerspricht. - In die Encyclopedia of Public International Law (falls diese gemeint war) werde ich aber gerne in den nächsten Tagen mal hineinschauen. --AlexF 18:23, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
  • Hallo. Weißt Du, ganz anders mal: ich finde dieses Wiki-Medium einfach unter Umständen doch perfekt für wissenschaftliches Arbeiten und fürs Unterlegen von umstrittenen geschichtlichen Sachverhalten mit bislang unerreichbaren Angaben und Quellen. Das bedeutet auch, dass man teilweise Monate und Jahre am Forschen und Recherchieren ist, um als Krönung langwieriger Arbeit seine Ergnisse in einem selbstgewählten Medium zu platzieren. Wenn diese Einträge aber dann einfach ersatzlos oder durch persönlich gefärbtes 'Vermutliches' in eionem Federstrich ersetzt werden, steht dieses persönliche Empfinden in keinem Verhältnis zum Umfang der vorausgegangenen Recherche; Da hätte ich anstatt Streichung lieber doch einen Gegenbeweis oder eine Gegenquelle und vor allem Abstand von solchen emotional geladenen Begriffen AlexFs wie "Unterschlagung"; Denn damit komm ich wissenschaftlich weiter, mit politischen Meinungen abe rnciht so. Ein Staat geht nicht wegen Wikipedia unter, doch gelten verschiedene Publikationen durchaus als maßgebend für die Definition der "herrschenden Meinung" z. B. die o. g. Encyclopedia des MPI/Heidelberg. Notabene, die Frage der PDS ist nicht nur eine Frage, sondern sie enthält schon völkerrechtlich unrichtige Behauptungen mit Anspruch auf allgemeine Gültigkeit, die jedoch reine PDS-Politik sind und das Völkerrecht fast beleidigen. Die PDS offenbart hier ihre völlige Unkenntnis des Unterschieds zwischen Deutschland und Danzig: >>1945 bestehende Nachkriegsgrenzen<< - waren Grenzen vom 31.12.1937 zuzüglich Demarkationlinien (nicht Grenzen idS!) für die Gebiete Deutschlands und Danzigs, die unter sowjetische und/oder polnische Verwaltung kamen - dies blieb für Deutschland bis 1990 so und für Danzig bis heute; Ich wüßte im höheren Semster wirklich nichts Gegenteiliges, Du? Da soll im kritisierten Text nichts nichts da dran geändert werden. >>Deutsch-polnische Grenze<< - ist für Danzig irrelevant; >>„militärische Besetzung“ bzw. „Fremdbesetzung“<< - das wird nicht "verunglimpft", sondern es war mit Permission der Konferenz von Potsdam exakt so 1945 und ist es auch in Bezug auf Danzig bis heute noch. >>Rückeroberung<< - hier "unterschlägt"(!) die PDS, dass der RdDA nur friedliche Mitteln zum Kampf um das Recht auf Heimat beschreiben, auch wäre es "Rückeroberung" zu unterstellen bei umgekehrter Anwendung §130 StGB! Im Übrigen ist die Antwort der Bundesregierung auf diese PDS-Afrage schon ziemlich dürftig, wenn sie antwortet, "aus Sicht der Mächte erledigt"; Welche Mächte (alle 4?), was heißt "erledigt", wer hat denn das gesagt? Alle? oder wo wurde das niedergeschrieben? Völkerrechtlich ist so ein Satz "hat sich erledigt" völlig bedeutungslos, wenn nicht wirklich - möchte ich schon fast sagen - auch politisch peinlich. Außerdem, überleg doch mal - in 2+4 kann doch niemals eine solche Ansicht wirksam vertreten worden sein, wo diese Konferenz doch ausdrücklich Deutschland vom 31.12.1937 betraf - war FSDA in diesem Grenzen? Auch war 2+4 ohne Danziger Beteiliguing, also wie soll denn das bitte gehen? Aber in einem Punkt habt Ihr Recht: Ich habe nicht genügend Quellen angezeigt, die die völkerrechtliche Legitimation des Rates untermauern. Dazu gibt es viele Einzeldaten von der Sammlung, Eingliederung in Vereinsorganisatonen etc. der vertriebenen Staatsbürger der Freien Stadt Danzig (wie ich schon sagte, Hitlers Einbürgerungserlass 1939, die Staatsbürger der Freien Stadt Danzig als Reichsbürger einzubürgern war völkerrechtlich unwirksam - sie sind nhM Danziger Staasbürger geblieben) seit Sommer 1945 (notgedrungen durch kirchliche Einrichtungen in der deutschen Ruinenlandschaft) und Belege der Wahlenergebnisse z. B. 1950 in Hamburg - dazu in Kürze mehr mit Verlinkung zu entsprechenden SScans der Originale die ich noch im Netz suchen muss bzw. selber irgenwo hochladen. Also bis dann. Vielen Dank erstmal für die rege Diskussion und nichts für ungut. --Tca 18:29, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
leider unterliegst du hier einem recht fundamentalem irrtum in deiner grundannahme; unter Umständen doch perfekt für wissenschaftliches Arbeiten - siehe WP:NOR - WP gibt nur wieder was andere schon erforscht und vor allem was sie auch niedergeschrieben haben! ...Sicherlich Post 18:56, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Da wäre ich mir nicht so sicher; Bei der Wiedergabe der Originalquellen kann man keinem Irrtum unterliegen (sofern man nicht polemisiert); Ich erforsche und entdecke wieder bzw. mache wieder zugänglich, was vor langer Zeit BEREITS ERFORSCHT oder ENTWICKELT aber nicht breit publiziert wurde. Selbst Kommentare werden, sofern überhaupt angefügt, nur von Anderen zitiert, ich maße mir nicht an, diese unglaublichen organisatorischen Errungenschaften zu kommentieren oder zu beurteilen, zu denen diese unter beispiellosem Bruch des Völkerrechts, des Versailler Vertrages und der Potsdamer Bestimmungen ("Umsiedlung" war für Dt. Staatsbürger vorgesehen, nicht für Staatsbürger der FSDA) fast 400.000 Danziger Staatsbürger doch noch in der deutschen Ruinenlandschaft in der Lage waren; Diese Menschen wurden entrechtet und unter bestialischen Bedingugen, Raub, Mord, Massenvergewaltigungen vertrieben, wodurch sie einen 25%igen menschlichen Verlust erlitten. Es graust mir, wenn diese Kriegsopfer, die nach diesen unglaublichen sowjetischen und polnischen Greueltaten, in denen u. a. 7-jährige Mädchen wie 80jährige Greise tausendfach nachweislich vergewaltigt und ermordet wurden, Säuglinge gegen die Wand geworfen wurden, und Zivilisten zu Tausenden in Einsperrung einer medikamentös vermeidbaren Typhusepudemie zuschauend und rachsüchtig hilfsverwehrend zum Opfer ausgesetzt wurden _> dennoch nicht zusammengebrochen sind, sondern sich trotz alledem (wo sie selbst in der Vertreibung in der Westzone als Eindringlinge verunglimpft und verachtet wurden) sich die Kraft nahmen, sich 1945-1947 demokratisch zu organisieren, hier leichtfertig mit "Ewiggestrigen" verleumdet werden. Das ist nicht nur leichtfertrig, sondern äußerst menschenverachtend, respektlos und beschämend. Ich werde in wenigen Tagen mehr Quellen zur Bildung des RdDA hier verlinken. --Tca 11:17, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
du sagst: ich maße mir nicht an, diese unglaublichen organisatorischen Errungenschaften zu kommentieren oder zu beurteilen - und was ist das was du danach tust? ...Sicherlich Post 15:42, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
  • Das geht auf gar keinen Fall: "mit ähnlichem Fokus" - die Organisationen sind VÖLLIG unterschiedlich, der Rat entstand sofort 1947 nach dem Krieg und wurde mit 51.000 Stimmen gewählt! Das sind seriöse Männer über 60, 70 Jahre alt, im Laufe der ganzen Wahlperioden waren die meisten von ihnen philistriert oder promoviert wenn nicht habilitiert - wie kommst Du denn bitte auf "ählichen Fokus"? Das kann doch wohl nicht wahr sein, wieso schreibst Du so ein Schwachsinn dort rein, schreib das doch erst hier auf die Diskussion wenn Du nicht 100%ig sicher bist; Eher könntest Du schrieben die Bundesregierung und die KRR sind mit ähnlichem Fokus. Die anderen: "Exilregierung", "Commitee" oder wie sie alle heißen sind private Grüppchen, die Null und Nichts mit dem RdDA zu schaffen haben und natürlich keine Stimmen der Danziger Bevölkerung vorweisen können; Vielmehr entstanden sie erst um die 1990-er Jahre und der RdDA distanziert sich von diesen Gruppen kategorisch! Ich gebe wieder was ich an Quellen kriege, aber lass es doch bitte stehen, bis ich diese verlinkt habe, das ist doch nicht zu fassen! Du mißbrauchst meine Eintragsarbeit um die in gegenteilige Kompromitation umzuwandeln - ist das nicht Vandalismus?; "Ählicher Fokus" ist totaler Unfug, besser würde passen "völlig anderem Fokus" oder "komplett unterschiedlichen politischen und völkerrechtlichen Ansichten" - also mach den Satz bitte wieder neutral. Von Polen, das selbst 1919-39 Danzig nicht wirlich anerkannte, die Anerkennung eines FSDA-Exilorgans zu erwarten sollte Schritt in Schritt gehen mit der Erwartung an China, Tibet anzuerkennen. Erbarmung! --Tca 19:05, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Also, in s.v. Danzig. In: Strupp/Schlochau: Wörterbuch des Völkerrechts Bd. 1, Berlin 1960, 307–310 wird ausgeführt, daß die Annektion 1939 völkerrechtswidrig war und die Einverleibung in den polnischen Staat 1945 nichts an der de jure Fortexistenz der Freien Stadt Danzig geändert habe. Die Danziger, die damals in der BRD lebten, galten als Doppelstaatler. Das ehemalige Danziger Staatsgebiet befand sich unter Verwaltung des polnischen Staates und eine endgültige Regelung bliebe einem noch abzuschließenden Friedensvertrage vorbehalten. 30 Jahre später liest man in der Encyclopedia of Public International Law (Artikel: Danzig von Theodor Schweisfurth, Bd. 12 Geographic Issues, Amsterdam 1990, 83–89; sowie fast wortgleich in der Neuausgabe in Bd. 1, Amsterdam 1992, 938–943), daß die Annexion und Eingliederung in das Reich 1939 rechtlich ungültig war, selbst wenn das Staatsgrundgesetz vom 1. September 1939 als eine Art Staatsvertrag mit dem Reich anzusehen wäre, dieser ebenfalls ungültig sei, da der Freistaat nicht die rechtliche Möglichkeit hatte, von sich heraus solche Verträge abzuschließen, folglich existierte der Freistaat rechtlich weiter. Dann wird ausgeführt, daß die Eingliederung in den polnischen Staat 1945 von dieser Seite dahingehend begründet wurde, daß nach dem Krieg eine Annektierung nicht vorgelegen hätte, da Danzig kein Staat gewesen sei, sowie das Reich und die Danziger Behörden den Versailler Vertrag verletzt hätten und somit Polen in Bezug auf Danzig nicht mehr an die Regelungen des Vertrages gebunden sei. Da 1945 niemand sonst Anspruch auf Danzig erhoben und gegen die Eingliederung protestiert hätte (auch nicht der Völkerbund und die Allierten), konnte Polen aus eigenem Recht seine Territorialrechte auf das Danziger Gebiet ausdehnen, soweit die polnische Sicht. Dem wird dann im Artikel insoweit widersprochen, daß de jure der Freistaat jedoch zunächst weiter existierte und in Westdeutschland ehemalige Einwohner den Rat der Danziger gründeten, der die Freie Stadt Danzig repräsentieren sollte, diese Aktivitäten seien aber eingeschlafen. Den Rest zitiere ich mal im Original: "No government-in-exile for Danzig exists, nor has any other organization proposed the reorganization of Danzig as a Free City. Danzig as a State or a special subject of international law has, therefore, also ceased to exist de jure. The present Polish title to the territory of the former Free City of Danzig has been established by prescription. Since the occupation of Danzig in 1945, Poland has, with the requisite animus domini, exercised uninterrupted and effective possession of the territory. For a considerably long period of time, i.e. approximately three decades, this possession has been uncontested. Thus acquiescence and the passage of time have legitimated the doubtful Polish suo jure title of 1945 to the territory of the former Free City of Danzig." Einfach ausgedrückt, durch Verjährung (siehe auch en:Prescription (law)) ist die Eingliederung Danzigs in den polnischen Staat zu Recht geworden. Die hier in der Diskussion und im Artikel angesprochene Schrift von Gilbert H. Gornig Das rechtliche Schicksal der Danziger Kulturgüter zeichnet den skizzierten Ablauf etwa S. 64–70 nach, und geht an mehreren Stellen weiter in die Tiefe, der letztgenannte Aspekt des Lexikonartikels wird aber nicht weiter aufgegriffen. S. 117–119 wird wörtlich von den "Danziger Exilorganen" gesprochen, der Rat der Danziger und die Vertretung der Freien Stadt Danzig werden direkt "staatspolitische Exilorgane" bezeichnet. In diesem Zusammenhang beruft sich Gornig auf Böttcher, dessen Buch mir aber heute nicht zur Verfügung stand. Dem gehe ich aber noch nach. In Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, 6. Aufl., München 1999 heißt es auf S. 120 einfach nur lapidar: "Am 1.9.1939 wurde D.[anzig] dem Deutschen Reich angegliedert und Hauptstadt des Reichsgaues Danzig-Westpreußen. Seit 1945 stand es unter der Verwaltung Polens, an welches es 1990 als politische Folge der deutschen Wiedervereinigung gelangte." Somit kann in keinster Weise davon ausgegangen werden, daß sämtliche Völkerrechtler oder auch nur der Mainstream der Zunft der Ansicht ist, daß die Freie Stadt Danzig völkerrechtlich heute noch existent ist. --AlexF 23:37, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich danke Dir, dass Du Dich ernsthaft mit dieser Sache beschäftigst; Prof. Schweisfurths Ausgangslage war, was die Aktivitäten des RDA angelangt, nachweislich irrtümlich. Er hatte einfach keine andere Information und hat dies (ohne Vergewisserung, leider gegen Forschungsregeln verstossend...) als Tatsache angenommen, anstatt sich von den Fakten erst z. B. beim fernmündlich erreichbaren Bund der Danziger zu überzeugen. Doch darauf wurde er vom RdDA angeschrieben und berichtigt; Diese Berichtigung wird in der kommenden Auflage der Encyclopedia in wenigen Jahren Widerspiegelung finden; Ich werde den RdDA (dem ich NICHT angehöre - um es gleich vorwegzunehmen...) anschreiben und darum bitten, seine Reaktion auf den Artikel Prof. Schweisfurths der WP in Kopie zu überlassen; Es kann sein, dass es etwas dauern wird, da der RdDA personell unterbesetzt ist und ggf. in langen Abständen zusammentrifft. Doch die polnische Inbesitznahme (sic! richtig! Inbesitznahme und NICHT Eigentumserwerb) der FSDA ist nicht durch Verjährung, sondern aufgrund der Bestimmungen der Potsdamer Konferenz dahingehend Recht geworden, als diese Bestimmungen es formulierten. Und Prof. Köbler ist weder Völkerrechter, noch hat er, wie er durch die 'lapidare' widersprüchliche Abhandlung beweist, ansatzweise von Staats- bzw. Völkerrecht Anhnung; Doch viel verherender düfte ihn sein von Dir angefügte Zitat blamieren, als dass er erstens selbst in Österreich Dozent ist, dessen völkerrechtliche Unwirksamkeit der Annexion 1938 mit der Danzigs 1939 überwiegend analog ist und zweitens er dies als Rechtshistoriker (!) zwingend hätte bestens wissen müssen. Ohohoh... --Tca 20:25, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Was ist mit Schweisfurths Lehrbuch Völkerrecht, Tübingen 2006, in dem, wie ich dieser Seite entnehmen kann, auch zu Danzig Stellung genommen wird? – Die schriftliche Reaktion des Rates in Kopie der WP zu überlassen, ist nicht anzuraten, die Möglichkeiten der Nachnutzung des Wikimedia-Contents sind sicher nicht im Sinne des Rates. Besser wäre es, wenn der Rat im Rahmen seines Internetauftritts diese als Scan zugänglich machen würde. Wurde dieser Text auch seinerzeit publiziert? Wenn ich Zeit finde, werde ich mal in der nächsten Woche die Jahrgänge aus den frühen 90ern des Unser Danzig, soweit ich an diese herankomme, durchgehen. --AlexF 22:51, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
In dem Lehrbuch heißt es auf S. 290: „[...] Heute ist das Danziger Gebiet unbestritten Bestandteil des polnischen Staates. Die Erstreckung der territorialen Souveränität Polens auf dieses Gebiet kann venünftigerweise nicht anders als durch Ersitzung [(prescription)] verstanden werden.“ Die Reaktion des Rates scheint Schweisfurth nicht sonderlich beeindruckt zu haben. --AlexF 19:46, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Oh, na, sofern er in Kenntnis dieser schriftlichen Reaktion des RdDA war und im übrigen Text gar nichts dazu ausgeführt hat, dann hat diese Stellungnahme des RdDA den Prof. Schweisfurth in der Tat wohl 'nicht sonderlich beeindruckt'! DAS wiederum ist 'sonderlich', finde ich, denn Ersitzung geht ja nicht, wenn in regelmäßigen Abständen Ansprüche diesbezüglich geltend gemacht werden. Aber wie dem auch sei, was wir nicht vergessen dürfen ist, dass selbst Ersitzung nicht mit Staatsuntergang gleich ist, d. h. wenn die Exilanten durch ihre Organisation eine Staatsverwaltung aufrechterhalten, dürfte dieser eigentlich nicht untergegangen sein, oder? Denn ein Staat besteht bekanntlich nicht nur aus dem 'Territorium' sondern ist vor allem genossenschaftich. Ich weiß also nicht wie Prof. Schweisfurth dieses gemeint hat und werde ihm diese Frage direkt stellen. Ich besorge mir auch das 2006-er Buch von ihm; Ich meine, 'Bestandteil des polnischen Staates' dahingehend, dass dieses Gebiet zu diesem 'Bestandteil' durch 'Umvolkung', äußere, landschaftliche wie architektonische Veränderung sowie Unterlassung des Bestandschutzes, also auf völkerrechtswidrigen Grundlagen geworden ist, wurde dieses Gebiet ja nicht erst 'heute' (meinen:2006?) sondern bereits 1945; Die o. g. gewaltsame, nur als 'humane & geordnete Aussiedlung' und nicht für die Danziger sondern nur für die Deutschen festgelegte 'Umvolkung' übrigens, war nicht einmal von der Potsdamer Konferenz gedeckt und der Völkerrechtler Felix Ermacora qualifiziert sie als Genozid. Hinsichtlich des demographischen Aufbaus und auch zunehmend des lanschaftlichen Äußeren wird dieses Gebiet als Teil Polens von Jahr zu Jahr immer integraler - natürlich ist das schon ein offensichtlicher Fakt - die Frage ist nur, wie es juristisch und völkerrechtlich aufzuarbeiten ist: 1) Welchen völkerrechtlichen Status hat das Territorium der seit 1920 nicht zu Deutschland gehörenen Freien Stadt Danzig? 2) Existiert der Staat Freie Stadt Danzig fort? Aus meiner Sicht ist keine von diesen Fragen von Prof. Schweisfurt beantwortet. PS: Meinst Du mit dem Buch das http://www.buch.de/shop/buecher/mehrvonartikel/voelkerrecht/theodor_schweisfurth/ISBN3-8252-8339-9/ID13918993.html?jumpId=627932 ? --Tca 16:45, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Konstitutionsurkunde[Quelltext bearbeiten]

Läßt sich dafür eine Quelle angeben? Der Text unter Bild:Rdda bildung.jpg gibt auch nicht viel her. Das Bild sieht nicht sehr zeitgenössisch aus, sondern eher wie ein Scan aus einem Buch. Falls letzteres zutreffen sollte, gehört es in Auszügen in Textform mit Quellenangaben in den Artikel, nicht als Bild. --AlexF 13:53, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hans Viktor Böttcher ist NICHT Viktor Böttcher[Quelltext bearbeiten]

Zur letzten Änderung von 17:12, 11. Aug. 2012‎ (Fredou): der Buchautor Hans Viktor Böttcher (* 12. November 1921) ist NICHT Viktor Böttcher (* 20. November 1880 in Zoppot; † 20. Februar 1946 in Neumünster). Hans Viktor Böttcher lebt übrigens meines WIssens und wohnt im Raum BN. --80.226.24.8 17:54, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 18:34, 10. Sep. 2012 (CEST)

IP-Einfügungen vom 12. November 2012[Quelltext bearbeiten]

Der Spiegel von anno dazumal ist keine reputable Quelle (mehr). Bitte aktuelle und vor allem wissenschaftlich relevante Sekundärliteratur beibringen, danke. Auch sind die Aussagen von irgendwelchen unbekannten "Danziger" Funktionären bedeutungslos und begründen keine enzyklopädische Relevanz. --Benatrevqre …?! 03:15, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Vermeintliches "wildes" Zensieren[Quelltext bearbeiten]

Also: da platzt so manchem der Kragen ;-) Wenn Benatrevqres andauerndes Rückgängigmachen von Beiträgen nicht ein Paradebeispiel für Wikipedias Anfälligkeit für subjektive, tendenziöse und suggestive Meinungsbildung von sog. "Sichtern" ist. An Beispiel dieses Artikels, z. B. der letzten 3 Versionen vom Dez. 2012, könnte man sich des Gefühls kaum erwehren, dass der Autor (pardon, wenn AutorIN) ein persönliches Problem mit dem Artikel bzw. der darin behandelten Einrichtung hat. Dies z. B. in dem er/sie, ohne zu begründen, was und warum "verharmlosend" ist, schreibt: "'Kritische Betrachtungen' seien "zu schwammig und verharmlosend". Die frühere (und wieder nach dem Geschmack Benatrevqres auch aktuelle!) Überschrift lautet 'Revanchistische Positionen und Geschichtsrevisionismus' - sagt diese Überschrift nicht aus, als würde die im Artikel behandelte Einrichtung eben revanchistische Positionen vertreten sowie die Geschichte revidieren wollen? Denn das stellt Benatrevqre als Faktum, und 'Kritische Betrachtungen' als Verharmlosung, dar. Auf welchen Quellen stützt Benatrevqre denn bitte diese 'enzyklopädisch relevante' Erkenntnis (oder doch eher Vermutung bzw. das Wunschdenken?)? Die Version Rat_der_Danziger&oldid=112138780 hat dieser Autor komplett rückgängig gemacht. Doch gerade in dieser Version erschien überhaupt zum ersten Mal die Quellenangabe für eine zumindest eventuell konkludente Plausibilität jener 'Revanchistischen Positionen und Geschichtsrevisionismus', und zwar in der dort platzierten Erwähnung des Rates unter Note Rat_der_Danziger&oldid=112138780#cite_note-20. Diese hat er nun selbst "weggemacht". Was ist denn das, wenn nicht WP-Vandalismus? Denn in der Tat befindet sich nach meiner derzeitigen Sichtung der aktuellen Version - man möge mich bitte korrigieren - NICHT EIN einziger Hinweis darauf, dass diese Einrichtung 'revanchistisch positioniert' ist oder die 'Geschichte revidiert'. Wo denn, außer vielleicht in des Autors liebsamen, individuellen Interpretation? Möchte der Autor enzyklopädisch oder meinungsbildend vorgehen? Könnten solche Unterstellungen übrigens, sofern sie nicht erweislich wahr sind, nicht als üble Nachrede einen Straftatbestand des Autor begründen? Könnte es sich nicht sogar, wenn man wissentlich ehrverletzende Falschinformationen verbreitet, um Verleumdung handeln? Und dieser Autor verhält sich, indem er andauernd in diesem Artikel wirr mitmischt, als wäre er in der Materie kompetent. Könnte er also damit nicht verdeutlichen wollen, dass er wissentlich handelt? An Benatrevqres Stelle wäre ich froh, von der betroffenen Einrichtung nicht nach meiner wahren Identität bzw. an nach der Personifizierung meiner IP-Mitschnitte gefragt zu werden. Aber es kommt noch lächerlicher: der Autor beschwert sich in weiterer RV Begründung noch über "falsche Links". Aha? Wie soll das denn zu verstehen sein, nachdem er z. B. den in der von ihm gelöschten Version verbesserten Rat_der_Danziger&oldid=112138780#cite_note-21 wieder gegen den toten Link Rat_der_Danziger#cite_note-20 eintauscht? Gibt es keine Möglichkeit in der WP derart agierende User 'an die Kandare' zu nehmen? --146.52.197.4 05:02, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

In der Sache abwegig und absurd. Wikipedia ist kein Forum zur Verbreitung abwegiger Ansichten, zur unzulässigen Eigenwerbung, für das Einbringen von Theoriefindung und auch bestimmt keine Plattform für ein stümperhaftes Elaborat mit erheblichen Mängeln in Rechtschreibung und Formatierung. Das alles genügt einer enzyklopädischen Darstellung nicht ansatzweise. Und deine schwachsinnigen Vorwürfe lasse ich unbeachtet. --Benatrevqre …?! 12:57, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ernsthaftigkeit[Quelltext bearbeiten]

Kann man diesen denn ernstnehmen, oder ist das nur einer von den Reichsdeppenvereinen? Ersteres liegt durch die lange Geschichte ja nahe...--Antemister (Diskussion) 11:30, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

was meinst du mit ernstnehmen? Anerkannt ist er wohl von keinem einzigen Staat und der Widerhall seiner wie auch immer gearteten tätigkeit im Internet ist auch sehr übersichtlich...Sicherlich Post 11:39, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:52, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten