Diskussion:Rights Protection System

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von YMS in Abschnitt Überarbeiten
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Dieser Artikel wurde dem Band von "Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum". Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002, ISBN 3-89331-432-6 von Volker Grassmuck entnommen, der im März 2004 unter der GNU FDL freigegeben wurde wurde. --asb 00:16, 27. Mär 2004 (CET)

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel weist deutliche Schwächen auf: Der technische Hintergrund wird nicht ausreichend erläutert, ebenso die geplante Verbreitung und Umsetzung des Systems und vor allem was schließlich daraus wurde (auf den Webseiten der IFPI beispielsweise findet sich heute nichts mehr dazu).

Dafür enthielt der Artikel bislang neben sachfremden technischen Auslassungen / Abschweifungen vor allem einen "Kritik"-Abschnitt, der gut 50% des Artikels ausmachte, sich im Tenor mit "Die Musikindustrie ist böse und größenwahnsinnig" zusammenfassen lässt - und dennoch mit den bezeichnenden Worten, dass die Pläne "keinerlei Reaktion ausgelöst" hätten, endete. Ich habe mich dennoch nicht getraut, den Abschnitt komplett zu löschen, aber vielleicht kann jemand anderes wenigstens nochmal drübergehen, und dabei auch an anderen Stellen POV-Elemente neutralisieren.

Ach ja, und verwaist ist der Artikel auch noch - seit 2004, nehme ich an. --YMS 15:29, 19. Jun. 2008 (CEST)Beantworten