Diskussion:Steuerbescheinigung

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 77.87.228.67 in Abschnitt Fristen für die Bereitstellung der Steuerbescheinigung
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Abgeltungsteuer[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben in diesem Beitrag entsprechen nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand seit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009. Letztes BMF-Schreiben mit Ausführungen zur Form der neu gefassten Steuerbescheinigungen datiert vom 18.12.2009. (nicht signierter Beitrag von Sprotte57 (Diskussion | Beiträge) 21:09, 2. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Dann schreib das doch bitte mit dem entsprechenden Beleg in den Artikel. Danke und Grüße --Benutzer:Millbart talk 22:57, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.87.228.67 11:31, 1. Dez. 2020 (CET)

Lückenhaft[Quelltext bearbeiten]

Millbart, bist Du wirklich so naiv, Dir nicht vorstellen zu können, dass es x andere Steuerbescheinigungen geben kann, z.B. eine für Rentner, eine für Kulturdenkmäler und vieles mehr. Die Lohnsteuerbescheinigung ist Dir ja schon von selber eingefallen. --Strahlfor 10:20, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Es geht hier aber nur um Bescheinigungen, mit denen eine einbehaltene Steuer bescheinigt wird, nicht um Bescheinigungen, dass und wieviel Rente bezogen wird oder dass ein Kulturdenkmal renoviert wurde.Este 10:24, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ach, wer bestimmt das? Das Lemma heißt nun mal Steuerbescheinigung. Was ist eine Steuerbescheinigung? Die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge nach Gesetz xy kann man auch unter Kapitalerträge (Deutschland) oder eben Steuerbescheinigung für Kapitalerträge abhandeln. Dafür muss man nicht einen allgemeinen Begriff besetzen. Es gibt noch andere Leute, die hier was eintragen wollen. --Strahlfor 10:30, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ja - nur zu! Nach deiner Definition wäre dann wohl jede Rechnung über Betriebsausgaben eine Steuerbescheinigung? Este 10:32, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Willst Du blödeln? Google doch einfach mal. --Strahlfor 10:35, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ja - mehr hast Du doch auch nicht getan - oder? Este 10:35, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Muss ich auch nicht, um das festzustellen, gel. --Strahlfor 10:41, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Zurück zur Sache: Die hier geschilderte Steuerbescheinigung scheint mir beim googeln die meist verwendete Bedeutung zu sein. Wenn es weitere Steuerbescheinigungen gibt (das kann ja auch z.B. in AT oder CH sein), brauchen wir eine Steuerbescheinigung (Begriffsklärung) und weitere Artikel nach dem Schema Steuerbescheinigung (Rechtsgebiet/Land).--Karsten11 10:48, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten


Die Steuerbescheinigung ist wegen der Abgeltungsssteuer aktuelles Thema. Das ändert sich wieder. Ich weiß nicht, ob es für jeden Furz einen separaten Artikel geben sollte. Auf jeden Fall können Benutzer auch etwas über die Steuerbescheinigungen in diversen anderen Fach-Artikeln erzählen. --Strahlfor 10:59, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ihr werdet wohl erst mal ohne Strahlfor weiterdiskutieren müssen [1]. -- Pass3456 01:08, 4. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Fehlender Hinweis auf das zugrunde liegende Gesetz[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Wird ein derartiger Antrag gestellt, ist die Ausstellung einer Steuerbescheinigung jedoch verpflichtend auch in den Fällen, in denen kein Steuerabzug durch das Kreditinstitut vorgenommen wurde (§ 45a Absatz 2-4).[1] Dies liegt darin begründet, dass die Steuerbescheinigung die Besteuerungsgrundlagen enthält, zu denen (unter anderem auch, aber nicht ausschließlich) bereits abgeführte Steuerbeträge gehören."

Es fehlt der wichtige Hinweis, daß es sich bei § 45a um einen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG) handelt. -- 79.207.77.225 15:01, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Seit [2] erledigt. --77.181.230.144 15:08, 11. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 77.181.230.144 15:08, 11. Feb. 2018 (CET)

Fristen für die Bereitstellung der Steuerbescheinigung[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Fristen, bis zu denen der Schuldner i.S. des § 45a EStG dem Gläubiger die Bescheinigung übermittelt haben muss? In den §§ rund um den § 45a EStG finde ich nichts. Franjo Heyna (Diskussion) 11:51, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Auch in den betreffenden BMF-Rundschreiben habe ich nichts gefunden. Entsprechend muss die Bescheinigung in einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt werden.--Karsten11 (Diskussion) 12:13, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die BaFin hat im Mai 2023 in einer „Aufsichtsmitteilung“ Erwartungen an die Branche formuliert („spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs“): bafin.de. --77.87.228.67 15:48, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Elektronische Steuerbescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige?[Quelltext bearbeiten]

@Este: Mit der Änderung [3] hast Du einen eingefügten Abschnitt bzgl. des neuen § 45b revertiert, mit der Begründung "eine Übermittlung von bescheiddaten sehe ich da nicht". Kannst Du noch kurz erläutern, was Dir dabei genau fehlt? Denn in § 45b Abs. 4-6 ist ja festgelegt, dass die (sogar über die Bescheinigungsinhalte hinausgehenden) Daten elektronisch zu übermitteln sind. --Der Sparfuchs rät... (Diskussion) 21:01, 13. Mai 2022 (CEST)Beantworten