Diskussion:Visumfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Opihuck in Abschnitt Verschiebung des Lemmas
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Habe die Vermerke EU, Schengen etc. entfernt, da diese in Bezug auf die Visumfreiheit für Deutsche keine Relevanz haben--M schmucki 17:38, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Übersicht der Staaten[Quelltext bearbeiten]

Für Vietnam braucht man für bis zu 15 Tage Aufenthaltsdauert seit dem 01.07.2015 bis (zunächst) 30.06.2016 kein Visum mehr: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VietnamSicherheit.html?nn=383660#doc383592bodyText3 (nicht signierter Beitrag von 2.204.206.138 (Diskussion) 16:55, 19. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Für Australien besteht eine Visumpflicht -- Frank Helbig 10:33, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

das ist falsch und war auch schon 2008 falsch. Ein Visum ist vor Reiseantritt einzuholen - nur geht das bei Australien ggf. elektronisch und ggf. beim Einchecken über die Fluggesellschaft. Da mag manch einer glauben, es sei gar kein Visum erteilt worden, jedoch ist ds schlichtweg nicht richtig. S. auch http://www.auswaertiges-amt.de/sid_A94695F12A487772A222A91E6F992351/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AustralienSicherheit.html?nn=370042#doc369984bodyText3 --Giraldillo (Diskussion) 14:35, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Nach Ecuador kann man für 90 Tage ohne Visum einreisen: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/EcuadorSicherheit.html?nn=396966#doc396912bodyText4

Für die Einreise nach Guyana und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GuyanaSicherheit.html?nn=392794#doc392758bodyText4

Für die Einreise nach Barbados und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BarbadosSicherheit.html?nn=404392#doc404356bodyText3 (nicht signierter Beitrag von 92.224.137.112 (Diskussion) 10:30, 25. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Richtlinie 2004/38/EG[Quelltext bearbeiten]

Die Visumsfreiheit im Schengenraum wird auch durch die Richtlinie 2004/38/EG, Artikel 5(2) berührt. An sich visumspflichtige Familienangehörige von EWR-Bürgern, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen, können sich bis zu 90 Tagen in jedem anderen EWR-Mitgliedstaat (die Schweiz macht da auch mit) ohne Visum aufhalten, d.h. der jeweilige EWR-Aufenthaltstitel gilt als Visum. Siehe auch Guide to 2004/38/EC, Schengen Handbook (Artikel 3.1), Entry procedures for their family members who are not Union citizens themselves (European Union) und Decision of the EEA Joint Committee No 158/2007.

Laut Beschriftung ist die Karte vom März 2011. Serbien ist als Land eingezeichnet, in welchem man einen Reisepass zur Einreise benötigt. Seit Mitte 2010 reicht aber der Personalausweis. Die Karte müsste korrigiert werden. (nicht signierter Beitrag von Mirco81 (Diskussion | Beiträge) 14:51, 6. Jul 2011 (CEST))

Dom Rep[Quelltext bearbeiten]

In die Dom. Rep bin ich vor 10 Jahren schon ganz offiziell nur mit dem Personalausweis eingereist :-/ (nicht signierter Beitrag von 84.160.250.128 (Diskussion) 19:21, 6. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Weltweite Karte[Quelltext bearbeiten]

In der englischen Wikipedia ist im Artikel en:Visa_requirements_for_German_citizens ein schönes Bild verlinkt, dass die weltweite Situation für visumfreie Einreise (bzw. Visa on Arrival erhältlich) für Deutsche zeigt: http://en.wikipedia.org/wiki/File:GermanVisaFreeTravel.png - kann es jemand nach Commons verschieben und dann hier einbinden? Würde besser passen als nur die derzeitige Europakarte finde ich. --Jot 18:25, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt Visumfreiheit im Schengenraum[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist stark veraltet. Siehe jetzt Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) --Opihuck 23:36, 18. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Es wird hier überhaupt nicht unterschieden zwischen der Visumfreiheit für Kurzaufenthalte, die sich für die Schengen-Staaten allein nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) beurteilt und einer solchen für Langzeitaufenthalte, für die grundsätzlich nationale Visa erforderlich sind und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fortbesteht. Insofern ist die Aufteilung in Visumfreiheit im Schengenraum und Visumfreiheit in Deutschland schon vom gedanklichen Ansatz her verfehlt; eine Abgrenzung ist hier nicht nach Gebieten, sondern nur nach Aufenthaltszwecken möglich. Beide mit dem Überarbeitenbaustein gekennzeichneten Abschnitte sind nahe des Unbrauchbaren und müssen vollkommen neu geschrieben werden. --Opihuck 14:09, 20. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Angaben zum Schengener Grenzkodex sind inzwischen auch fehlerhaft. Ich habe von einer Änderung dieses einen Punktes abgesehen, weil der ganze Artikel überarbeitet werden muss; siehe meine vorstehende Bemerkung von vor mehr als 3 Jahren. --Opihuck 23:48, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Begrifflichkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffsdefinition ist willkürlich und unbelegt: eine Visumsfreiheit liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn zur Einreise kein Visum benötigt wird. In Ländern, in denen ein notwendiges Visum ggf. noch während der Einreise eingeholt werden kann, erlauben folglich keine visumsfreie Einreise. Eine Abgrenzung ist insofern nicht zwischen angeblich unterschiedlichen Formen der Visumsfreiheit zu treffen, sondern nur hinsichtlich eines (ggf. lediglich eingestempelten) Visums und einem nicht als Visum zu betrachtenden Einreisestempel --Giraldillo (Diskussion) 14:32, 7. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:54, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

bitte beachten. Rohdatensammlungen sind auch innerhalb von Artikeln nicht gewünscht.

Darüber hinaus hängt die Visumsfreiheit nicht lediglich an der Staatsangehörigkeit, sondern auch an diversen weiteren Bedingungen. Die Verkürzung "Deutsch+gültiger Pass (bzw. Perso) = vismsfrei" u.ä. ist daher in fast allen Fällen außerhalb Europas falsch. --ZxmtIst das Kunst? 08:03, 4. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Verschiebung des Lemmas[Quelltext bearbeiten]

@Wheeke: Der Verschiebung des Lemmas möchte ich ausdrücklich widersprechen. So etwas sollte zunächst hier angekündigt und besprochen werden und nicht ohne jede Vorankündigung einfach vorgenommmen werden. Das Lemma ist seit fast 14 Jahren stabil, niemand hat bisher Anlass für eine Änderung gesehen. So weit ich das sehen kann, hast du dich zudem bisher am Artikel nicht beteiligt. --Opihuck 19:28, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

sry, bin über die diversen Artikel zu „Visumbestimmungen“ zahlreicher Länder drauf gestoßen. „Visabestimmungen“ wird jedoch ca dreimal sooft bei google gezeigt. Deswegen verschob ich zunächst dieses mit der Begründung „geläufiger“. Dasselbe quantitative und zudem sprachstilistische Argument bringe nun auch hier vor. Bitte überzeuge mich vom Gegenteil. Gruß--Wheeke (Diskussion) 21:24, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das ist nicht schwer. Ich würde sagen: Thema verfehlt. Wir reden nicht von Visabestimmungen, sondern von Visumfreiheit. Ausländer benötigen in der Regel ein Visum für den Aufenthalt in einem fremden Staat. Wo das ausnahmsweise nicht der Fall ist, spricht man von Visumfreiheit. Eine Mehrzahl ist sprachlich unsinnig. Unabhängig davon: Solche aus dem Nichts kommende Verschiebungen müssen vorher angekündigt werden, was insbesondere für jemanden gilt, der sich mit der Problematik bisher offensichtlich nicht befasst hat. --Opihuck 21:57, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Nicht überzeugt: Einerseits linkt unser Hauptzeuge Duden von Visumfreiheit auf Hauptart.: Visafreiheit, andererseits präferiert - nochmal - unser Quantitätsanwalt google Visafreiheit. Fürchte wir kriegen das alleine friedlich nicht hin. 3M? Grüße--Wheeke (Diskussion) 08:31, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich sehe keinen Konsens für eine Verschiebung. Es steht in unseren Regularien auch nirgends geschrieben, dass die WP sich grundsätzlich nach einem Duden-Eintrag zu richten habe, zumal nicht klar ist, welcher Maßstab oder Expertise dieser Strukturierung zugrunde liegt. Maßgeblich ist das, was dort zu finden ist, also beileibe nicht für die WP; wir haben einige Lemmata, die dort anders lauten. Letztlich würde ich die Entscheidung in Lemmafragen daher doch bitte weiterhin bei den Hauptautoren belassen. Gegen einen Redirect des von dir präferierten Plurallemmas spricht ja nichts, den können wir sehr gerne beibehalten. Und vielleicht ergibt es auch Sinn, wenn die explizit nach „Visumbestimmungen“ (oder im Plural nach „Visabestimmungen“) suchenden Leser hierher weitergeleitet werden – aber dann besser auf einen passenden Abschnitt –, gleichwohl ich diese Bezeichnungen für unkommod halte. Grüße --Benatrevqre …?! 09:28, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Danke! jetzt überzeugt. halt mich (hoffentlich) fürderhin raus. Nur: ob und wie oft sich jmd an einem Artikel beteiligt, halte für der Kriterien Fragwürdigstes... Beste Grüße--Wheeke (Diskussion) 11:18, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Verschiebung rückgängig gemacht. --Opihuck 12:10, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten