Diskussion:Wächterrat

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Demokratische Legitimation[Quelltext bearbeiten]

Ist das so unproblematisch zu sagen, der Wächterrat habe "im Gegensatz" zum Parlament keine demokratische Legitimation? Denn einerseits gibt es zwar keine direkte Wahl des Wächterrates, diese würde aber nach westlichem Verständnis (vgl. Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts) nicht die demokratische Legitimation ausschließen. Andererseits ist AUCH das Parlament nicht aus freien (d. h. demokratischen) Wahlen hervor, da die Kandidatenauswahl beim W-Rat liegt. Pelagus 21:33, 7. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mit Verlaub, aber ein Artikel, der nur einen einzigen Autoren und dies auch noch ein erklärter Gegner der Islamischen Republik Iran, benutzt, scheint mir eindeutig unbrauchbar! (nicht signierter Beitrag von 78.49.2.37 (Diskussion) 04:08, 11. Mai 2008)

Könntest Du Deine Kritik evtl noch etwas präzisieren? Ich sehe da nur einen informativen Artikel, der sich praktisch jeder Wertung enthält. Mit Kritik nur ad personam wirst Du hier nicht weit kommen. --Sommerkom 11:35, 11. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Literaturliste ist keine ausschließliche Quellenliste für den Artikel. Vielmehr findet sich dort Literatur, die die Möglichkeit bietet sich vertiefend mit dem Thema auseinanderzusetzen. Als (von mir vermutete) Reaktion auf diesen Beitrag wurde sie auch schon prompt erweitert und verbessert. In diesem Sinne: Danke für den Hinweis. LG -- Ervaude Disk 17:36, 11. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ach so, das habe ich tatsächlich falsch verstanden. Ich habe das nicht auf Wahied, sondern den Hauptautor bezogen. Also, an die IP: Tut mir leid, Kritik an einseitiger Quellenauswahl ist natürlich erlaubt. --Sommerkom 17:46, 11. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Entscheidung[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Entscheidung muss noch etwas geändert werden.
Laut der deutschen Übersetzung der Verfassung die mir vorliegt und die mit dieser englischen Übersetzung übereinstimmt, entscheidet der Wächterrat nicht generell mit einfacher Mehrheit. In Artikel 96 heißt es dazu: Die Feststellung des Übereinstimmens der Beschlüsse der Versammlung des Nationalrates mit den islamischen Vorschriften wird von der Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten des Wächterrates und hinsichtlich des Übereinstimmens mit dem Grundgesetz von der Mehrheit aller Mitglieder des Wächterrates getroffen.
Die Bezeichnung Versammlung des Nationalrates meint das Parlament. Außerdem geht es in Artikel 98 um die Auslegung des Grundgesetzes. In der deutschen Übersetzung heißt es: Die Auslegung des Grundgesetzes obliegt dem Wächterrat und wird mit 3/4 Mehrheit entschieden. LG -- Ervaude Disk 13:04, 18. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das in Arbeitsweise eingearbeitet. LG -- Ervaude Disk 13:23, 18. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]