Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Graf Umarov und He3nry

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Problem

Beschwerdeführer, Datum: Graf Umarov (Diskussion) 13:47, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Beteiligter Administrator: Benutzer:He3nry

Missbräuchlich bzw. grob fehlerhaft eingesetzte Funktion: Trotz Befangenheit entscheidet der gemeldete Admin eine LP binnen 21 Min.

Erläuterung:

Links: [1]

Der LP Antrag war gut begründet und es hatte bereits ein Admin angefangen das ganze inhaltlich zu bearbeiten. He3nry spring ihm in die Parade und beendet 21 Min nach Antragstellung bereits Diskussion und Verfahren. He3nry hat mich persönlich sowie meinen Einsatz für Artikel zu Unternehmen in der Vergangenheit bereits mehrfach beleidigend und diskreditierend angegriffen, so dass ich dieses LP-Abwürgen als rein persönlich motiviert erachte. Graf Umarov (Diskussion) 13:47, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Stellungnahme des betroffenen Admins

Ich weise die Unterstellung bzgl. irgendwelcher Befangenheit entschieden zurück, übersehe die kontinuierlichen ad-personam-Angriffe und verweise ansonsten auf den IMHO selbsterklärenden LP-Strang, --He3nry Disk. 14:11, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Diskussion

Anscheinend hat das auch anderweitig Methode [2] auch hier Löschentscheidung Karsten11 LP erle ohne Dis nach 4 Minuten durch He3nry. Andere Fälle finden sich auf seiner WW-Seite dokumentiert. Graf Umarov (Diskussion) 14:13, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Du hast erst (13:01 Uhr) die Löschprüfung eröffnet und danach (13:03 Uhr) Karsten als löschenden Admin angesprochen. Dir als "Experte" ist das Prozedere in der LP doch bekannt. Warum diese Reihenfolge? Gruß --Mikered (Diskussion) 14:16, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Weil ich auf die LP verlinken wollte und aus Erfahrung davon ausgehen konnte, dass Karsten11 zu seinen Entscheidung nicht revertiert. Erklärt werden musste sie ja nicht mehr. Graf Umarov (Diskussion) 14:20, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

@Umarov: Was ich mache ist nach Deinen Worten "beleidigend und diskreditierend", hat "Methode" und ist "rein persönlich". Wenn Du die Wortwahl und den Inhalt Deiner Edits auf dieser Seite und im entsprechenden LP-Strang ansiehst, was ist das? Ganz-normaler-so-rede-ich-mit-einem-Admin-den-ich-nicht-leiden-kann-Slang? (Und das war es jetzt von meiner Seite auch.) --He3nry Disk. 14:22, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

(BK) Nicht dass hier der Eindruck entsteht, He3nry sei mir "in die Parade gefahren" und hätte mich düpiert. Für mich ist das vollkommen in Ordnung. Ich konnte die LP nicht adhoc entscheiden und musste genauer nachfragen. Wenn das He3nry so konnte, ist das für mich vollkommen ok. --Kurator71 (D) 14:22, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Als indirekt betroffener Admin (weil die LD abarbeitend): Der Beschwerde kennt die LD- und die RK-Diskussionen im Unternehmensbereich. Von daher kann er über LD-Entscheidung und LP-Entscheidung nicht wirklich überrascht sein. Ist eigentlich ein wirklich eindeutiger Fall. Kern des APs ist der Vorwurf, die LP zu schnell beendet zu haben. Es gab bereits in der Vergangenheit Diskussionen über eine Mindestlaufzeit bei der LP, zuletzt Wikipedia_Diskussion:Löschprüfung/2016#Meinungsbild_Mindestlaufzeit_von_Löschprüfungsverfahren. Das Ergebnis dieser Diskussionen war, dass eine pauschale Mindesdauer für LPs nicht sinnvoll ist und es LPs gibt, die auch nach kurzer Zeit entschieden werden können.--Karsten11 (Diskussion) 14:57, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Natürlich ist der überrascht, weil es wurde 100 Mio Umsatz nachgewiesen dennoch wurde gelöscht weil du meinst dieser Umsatz zählt nicht. Gem. RK zählt aber jeder Umsatz. Graf Umarov (Diskussion) 15:02, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Wenn ich mir die Löschdiskussion und die Abarbeitung durch Karsten 11 ansehe, wundert mich die Entscheidung der Löschprüfung in kurzer Zeit nicht. Irritierend finde ich eher, dass überhaupt ein Antrag für eine Löschprüfung gestellt wurde.--Itti 15:07, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Also ich kennen nur die LD wo zwei Benutzer aus dem Fachbereich zu der Einschätzung kommen, die RK werden erfüllt, einer meint nein, der Antragsteller selber ist sich im unklaren. Der entscheidende Admin bestätigt dann die Einnahmen über 100 Mio meint aber das sei kein Umsatz daher Löschen. Graf Umarov (Diskussion)
Ist es auch nicht, deshalb ist die Entscheidung in meinen Augen auch korrekt. Sorry. --Itti 15:18, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Also ganz so einfach ist das nun nicht. Also ich hab mich inzwischen schlau gemacht, was Umsatzerlöse sind und was nicht. § 277 HGB definiert das genau. Erlöse aus Anlagevermögen gehören im Allgemeinen nicht dazu. Nun ist es aber seit 2016 so, dass sich die Regeln geändert haben. Verkäufe bei Wohnungsunternehmen zählen dann zum Umsatzerlös, wenn ein duales Geschäftsmodell vorliegt und regelmäßig Vermögensgegenstände sowohl vermietet als auch veräußert werden. (Siehe z. B. hier). Die Betonung liegt auf "regelmäßig" und "duales Geschäftsmodell". Schaut man sich die Ledermann Immobilien an, so besteht hier aber kein "duales Geschäftsmodell", da der Verkauf nicht zum Kerngeschäft gehört. Laut Eigenaussage: Unsere Dienstleistungen umfassen die vier Kernbereiche Bautreuhand, Entwicklung, Portfolio-Management und Bewirtschaftung. Als jemand mit Ahnung in dem Bereich erkennt man das in zwei Minuten beim Klick auf die Website – ich brauche halt länger. ;-) Aber hier ist nicht die LP 2.0, deshalb halte ich jetzt die Klappe. --Kurator71 (D) 15:38, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
In der Tat gehören solche Überlegungen wohl in die LP. Hier ist ein AP. Und ich glaube, dass man das AP entscheiden kann, ohne zu wissen oder berücksichtigen zu müssen, ob der Admin einem einfachen Irrtum unterlag oder nicht. Ich glaube kaum, dass ein Entscheidungsirrtum, falls es denn einer war, ein Mißbrauch der erweiterten Rechte wäre. --AchimP (Diskussion) 16:01, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Nee, das gehört schon hierher, um aufzuzeigen, das man eine solche LP auch in 21 Minuten entscheiden kann, wenn man denn die Materie kennt, denn dann ist das doch recht eindeutig. --Kurator71 (D) 16:08, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
Wenn man aber nur meint, sie zu kennen, und trotzdem in 21 Minuten (dann "falsch") entscheidet, ist das m.E. alleine trotzdem noch kein Mißbrauch der erweiterten Rechte. --AchimP (Diskussion) 16:13, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
<seufz> Ja, aber hier geht es eben darum, dass der Antragsteller glaubt, der Admin habe ohne Grundlage entschieden, weil bzw. obwohl er befangen war, was mit der schnellen Entscheidung begründet wird. Mit meinem Exkurs oben wird aber schnell klar, dass man die LP auch schnell entscheiden kann, wenn man das nötige Grundwissen hat. Dazu muss man eben nicht befangen sein. --Kurator71 (D) 16:29, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
(BK) Es wäre hilfreich, sich Gewinn-_und_Verlustrechnung zu Gemüte zu führen - das wäre das formale Argument (siehe Vorredner). Wichtiger ist aber, dass das inhaltliche Argument der RK ist, dass Unternehmen einer gewissen Größenordnung volkswirtschaftliche Relevanz haben und daher rein durch Größe in der WP aufgenommen werden sollten. Dieses "Sinnargument" ist bei einem Assetverkauf aber eben nicht gegeben. Und nun das entscheidende Argument: Das wurde alles in der LD bedacht und vom Abarbeiter gewürdigt. Der hat dabei sicher seinen Ermessensspielraum nicht überschritten. Bleibt: Wir führen keine LD2. Das war eine eindeutige LP und die konnte zügig abgearbeitet werden. --He3nry Disk. 15:44, 30. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
(zum Thema darf ich ja nicht ;) ): 1. kommt es nicht selten vor, dass LP in sehr kurzer Zeit abgearbeitet werden - hier findet sich also schon mal keine Ausnahme, mit der man eine "Befangenheit" begründen könnte. Zumal es s. wie in anderen schnell abgearbeiteten LP um einen offensichtlichen Fall handelt. Ergo: kein missbräuchlicher Einsatz der erweiterten Rechte imho. Dann aber zu Graf Umarovs Beurteilung, He3nry sei ihm ggüber voreingenommen: gerade in den LP bearbeiten überwiegend He3nry und Karsten11 (nicht nur) die Unternehmensartikel und das machen sie sehr gut begründet und man merkt, dass sie sich in die jeweiligen Fälle einlesen und mit den Regeln vertraut sind. Vielleicht bekommt man auch dadurch einen falschen Eindruck, wenn nicht mehrere Admins dort mitarbeiten und man immer die gleichen Namen liest. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es hier bei administrativen Aufgaben eine Befangenheit gibt. --AnnaS. (Diskussion) 12:46, 31. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Kein Missbrauch der erweiterten Rechte. Es gibt keine Zeitfristen für die Abarbeitung von LP, so dass die 21 Minuten nicht zu beanstanden sind. Wenn ein Admin aus seiner Sachkenntnis der jeweils strittigen Löschentscheidung bzw. der jeweiligen Thematik heraus zu einer schnellen Entscheidung in der Lage ist, dann ist das positiv. Dass diese Entscheidung im vorliegenden Fall sachgerecht war, hat die Diskussion hier gezeigt, auch von daher ist hier kein Missbrauch erkennbar. Das AP wird damit ohne weitere Maßnahmen geschlossen. --Wdd. (Diskussion) 14:03, 31. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]