Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2023/Ameisenigel

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 2A02:8108:473F:9FBC:D4B3:B0BA:A76A:4898 in Abschnitt Ombuds-Kommission
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Wie würden Sie entscheiden?[Quelltext bearbeiten]

Mal einen kleinen, hoffentlich hypothetischen, Fall, einfach, um den Wählern eine Chance zu geben die Eignung fürs SG zu beurteilen. Nehmen wir an, eine neuer Benutzerin erstellt einen Artikel, der Dann einen LA einfängt. Admin X argumentiert umfangreich für Löschung. Nach siehen Tagen entscheiden X auf Löschung unter Wiederholung der eigenen Argumente. Unser Neubenutzer starter eine Löschprüfung. Nun argumentiert Admin Y umfangreich, dass es keine Regel gäbe, die es Admins verbiete in Diskussionen zu entscheiden, an denen sie beteiligt sei. Einen Tag später schließt Y unter Wiederholung der eigenen Argumente. Falls sowas das SG erreicht, wie würdest du vorgehen?--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:02, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Zunächst widme ich mich der Zuständigkeit: Gemäß unserer Regeln gilt: Das Schiedsgericht dient als höchste Instanz zur Befriedung konkreter Konflikte in der Wikipedia, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Mittel bereits erschöpft sind. In diesem Fall wären noch nicht alle Instanzen ausgeschöpft, da das Mittel WP:AP noch nicht genutzt wurde.
Wenn ich das ganze aber weiter spiele und mal annehme, dass es ein AP gegeben hat, bei dem kein Adminfehler erkannt wurde, würde die Anfrage gemäß WP:SGZ #2 in den Zuständigkeitsbereich des SGs fallen. Es ist nun schwierig, eine mögliche Entscheidung vorherzusagen, da mir jetzt natürlich die Beratung im Gremium und auch die Diskussion mit den Beteiligten fehlt. Unsere Regeln sind jedoch sehr deutlich, was die Trennung der Adminfunktionen von inhaltlichen Beteiligungen angeht. Allgemein sagt WP:AH: Setze deine erweiterten Rechte (Seiten schützen/löschen, Benutzer sperren, Schließung einer VM ohne Sanktion) nie in Konflikten ein, in denen du selbst Partei bist. Spezifischer WP:LR: Derjenige, der über den Löschantrag entscheidet, sollte – außer bei Schnelllöschungen – stets ein bis dahin an der Löschdiskussion inhaltlich unbeteiligter Admin sein. Denkbar wäre daher die Zurückverweisung der Angelegenheit, sodass eine neue Löschdiskussion oder Löschprüfung durchgeführt werden könnte, die nicht von den bisher beteiligten entschieden werden darf. Eine inhaltliche Entscheidung über den Löschantrag kann das SG selbst natürlich nicht treffen (um nochmals aus den Regeln zu zitieren: Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden.). --Ameisenigel (Diskussion) 21:36, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Wäre eine Verweisen auf AP Bei Neulingen nicht etwas bürokratisch? Aber nehmen wir an, der Autor (A) hätte Y angeschrieben und Y hätte an das SG verwiesen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 22:48, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Vielleicht ist das etwas bürokratisch, aber grundsätzlich finde ich es einfach wichtig, den Instanzenweg einzuhalten. Häufig lassen sich solche Situationen aber auch bereits im Vorfeld vermeiden, beispielsweise wenn Benutzer das SG vor dem Erstellen ihrer Anfrage bereits per Email kontaktieren. Das ist in der Vergangenheit häufiger passiert und da kann man dann ganz unbürokratisch darauf hinweisen, welche Instanz zunächst zuständig ist. Theoretisch könnte der Benutzer auch nach dem Erstellen der SGA noch ein AP eröffnen. APs werden meist schneller bearbeitet, als innerhalb von den 14 Tagen, die für die Annahme einer Anfrage zur Verfügung stehen. Und selbst wenn die Anfrage zunächst abgelehnt werden würde: Der Benutzer könnte dann ja einfach den Text aus seiner alten Anfrage wiederverwenden, wenn er nach Abschluss eines AP eine neue Anfrage stellen möchte und lediglich einen Hinweis zum AP ergänzen.
Ansonsten habe ich ja oben versucht, den Ablauf zu schildern. Daran würde sich ja nichts ändern. --Ameisenigel (Diskussion) 08:59, 9. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Ombuds-Kommission[Quelltext bearbeiten]

Hallo Ameisenigel. Wie ist aktuell die Leistung der Ombuds-Kommission, und wie ist Deine Aktivität im Vergleich zu den anderen Mitgliedern? Machst Du nächstes Jahr weiter? --Krd 11:24, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Einen guten Überblick geben die Aktivitätsberichte. Erfreulicherweise halten wir die Anzahl der Fälle immerhin relativ konstant und deutlich unterhalb der 24 Fälle, die 2020 mal offen waren. Ansonsten ist es wie in jedem Jahr so, dass es Mitglieder gibt, die aktiver sind und andere, die weniger aktiv sind. Mich selbst würde ich zur aktiveren Hälfte der Mitglieder zählen. Neben der normalen Arbeit in der Ombudskommission habe ich beispielsweise auch die letzten sechs Aktivitätsberichte verfasst (der nächste ist ebenfalls vorbereitet). Ich würde für die Tätigkeit auch im nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehen, wenn das von der WMF weiterhin gewünscht ist. --Ameisenigel (Diskussion) 12:44, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Danke für Deine Antwort. Mir ist klar, dass man in einer solchen Gruppe schnell auf verlorenem Posten steht, wenn die anderen nicht mitziehen. Dennoch denke ich, dass die Doppelfunktion Omb und SG keine gute Idee ist, wenn Omb nicht rund läuft. --Krd 12:58, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe nach längerer Überlegung und anhand unterstehender Argumente meine Schlussfolgerung geändert. Es ist gut möglich, dass man bei den Ombs nichts bewirken kann, und auch mehr eigene Zeit dafür nicht hilfreich ist. Das soll, wie Perrak argumentiert, jeder Kandidat für sich selbst einschätzen können. --Krd 18:00, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten

@Filzstift, Hyperdieter: Da ihr beide euer Kontra mit A.s Mitgliedschaft in der Ombudskommission begründet: Könntet ihr mal ein Szenario darlegen in dem diese "Ämterhäufung" tatsächlich problematisch wäre? Ich sehe da nämlich nichts, jedenfalls nicht beim de-Schiedsgericht. In der en-WP dürfen Ombs nicht für das en-SG kandidieren. (en:Wikipedia:Arbitration Committee Elections December 2022/Candidates To avoid any potential conflicts of interest, current arbitrators may not serve as members of either the Ombuds Commission or the WMF Case Review Committee while serving as arbitrators.) Das liegt allerdings daran, dass die en-SGler selber CU- und OS-Rechte haben und auch reguläre CUler und OSler ernennen und die Rechte wieder entziehen. Das ist bei uns ja nicht der Fall. --2A0C:D242:431B:6000:955C:2C66:2F31:85AE 12:23, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das einzige Problem, was ich sehe, ist die mit beiden Funktionen verbundene potentielle Arbeitsbelastung. Aber meines Erachtens sollte das jeder Kandidat für sich selbst einschätzen können. Und wenn mal bei einer Anfrage beides so kollidiert, dass man nicht mitmachen kann, so what? Es kann genausogut passieren, dass man wegen Befangenheit mal nicht dabei ist. Dafür wählen wir ja ein Kollegialorgan. -- Perrak (Disk) 12:56, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Sofern die Transparenz gegeben ist, ist das kein Problem. Was beim SG der Fall ist. Aber nicht im Omb. Die Fälle dort können nicht eingesehen werden. Insofern wissen wir nicht ob die Person das auch sauber trennt. Beispiel: Im Rahmen einer SG-Anfrage eines Benutzers geht es am Rande auch um eine CU-Abfrage gegen diesen Benutzer (z.B. da es für die Fallabwägung wichtig ist, ob er Socken einsetze oder nicht). Doch bei dieser Abfrage ist die Ombudskommission auch dran (z.B. da die Abfrage missbräuchlich war). Doch: Der SG/Omb kann das dem SG nicht kommunizieren, nicht mal Befangenheiten dieser Art ("Ich bin befangen da das Omb diesen CU-Fall untersucht" wäre schon eine Info-Weitergabe).
Damit das nicht falsch rüberkommt: Keine Zweifel an den Kandidaten, hier konkret mag die Gefahr klein sein, der Fall möglicherweise zu konstruiert, doch: Sofern das Schule macht (mangelnde Ämtertrennung) könnte das eines Tages doch zu einem Problem werden. Daher sollte man da schon von Anfang an konsequent sein, nicht umsonst haben wir die hierzuwikipedia übliche Gewaltentrennung. --Filzstift (Diskussion) 14:42, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich sehe nur das Problem nicht. Ich sehe nicht mal wie dieses Szenario eine Befangenheit erzeugen würde. Befangen wäre Ameisenigel, wenn er CUler wäre und dann als Omb seine eigene Entscheidung überprüfen soll. --2A0C:D242:431B:6000:955C:2C66:2F31:85AE 15:18, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Weiterer Punkt: Hier ein Omb/SG. Akzeptiert. Ok, kitzeln wir etwas weiter. Bei der nächsten Wahl wird ein S/CU akzeptiert. Kitzeln wir noch weiter. Ein Omb/OS wird nach Debatten knapp akzeptiert, läuft gut. Ok, weiterkitzeln. Nach einem MB wird B/CU akzeptiert, weil: kein Problem. Weiterkitzeln. Wegen Kandidatenmangel wird nach einem MB das enWP-Vorbild übernommen: SG/CU/OS als Kombination. Weiterkitzeln. S/SG/CU/OS hinzu. Irgendwann sind alle Dämme gebrochen. Bis einer kommt, der genau dies ausnutzt... Kennen wir aus der realen Welt. Immer weiter, immer weiter, Grenzen auslosten, abwarten, dann weiter, ... Vor 20 Jahren, 10 Jahren war der blosse Gedanke an eine AfD/Orban/Erdogan/Ukraine-Annexation/whatever eine Ungeheuerlichkeit (und eh, man sieht das Problem sowieso nicht), heute ist das schon fast Mainstream. Daher: Schon von Anfang an konsequent sein. --Filzstift (Diskussion) 15:44, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Habe das erst nach meiner Antwort weiter unten gelesen: Nach dem MB zur Aufgabentrennung dürfen Mitglieder des Schiedsgerichts nicht gleichzeitig B/OS/CU sein, auch diese drei Funktionen schließen sich aus. Dein Untergangsszenario ist daher nur dann möglich, wenn diese Regel ausdrücklich aufgehoben würde. Dass die Community das mit Mehrheit beschließt, sehe ich nicht. Sollte sie es doch tun, dann okay, dann wäre das u akzeptieren. -- Perrak (Disk) 22:11, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Wo ist das Problem? Er kann doch einfach sagen, er befürchte, befangen zu sein, und kann deshalb im SG bei dieser Anfrage nicht mitmachen. Aus welchem Grund er das befürchtet, muss er ja nicht sagen. Befangenheiten aus anderen Gründen sind allerdings meiner Einschätzung nach deutlich wahrscheinlicher. -- Perrak (Disk) 22:06, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten
@Perrak, das ist ja nicht gerade transparent. Entscheiden nicht abschließend immer die anderen Schiedsrichter über einen Befangenheitsantrag, auch wenn es ein eigener ist? Ohne Angabe von Gründen ist so ein Antrag doch wohl abzulehnen, oder nicht? Gruß--2A02:8108:473F:9FBC:B437:7771:4708:AC0C 19:13, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Das sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Wenn jemand einen Befangenheitsantrag gegen einen Schiedsrichter stellt, entscheiden die anderen Schiedsrichter über diesen. Davon unabhängig kann man sich auch selbst für Befangen erklären. --Ameisenigel (Diskussion) 20:32, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten
"Davon unabhängig kann man sich auch selbst für Befangen erklären."
Auch darüber entscheiden dann die anderen Schiedsrichter, ob sie die Befangenheit sehen/annehmen. Daher müssen ja immer Gründe vorgetragen werden, damit darüber befunden werden kann. Ohne Sinn und Verstand kann sich keiner einfach für befangen erklären. Und Gründe verschweigen geht nicht, das nehme ich wirklich an. Das würde ja alles nur zu Spekulationen führen, die keiner will.--2A02:8108:473F:9FBC:B437:7771:4708:AC0C 21:09, 18. Nov. 2023 (CET)Beantworten
WP:SGR: Schiedsgerichtsmitglieder können sich auch selbst für befangen erklären. Hier sind keinerlei Einschränkungen definiert. --Ameisenigel (Diskussion) 01:15, 19. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Nein, warum sollten sie? Wenn ich selber sage, ich bin befangen, dann kann mir diese Befangenheit niemand abnehmen. Wenn es problemlos möglich ist,di Befangenheit zu erklären, würde ich das tun, aber wenn es peinlich ist oder vertrauliche Informationen betrifft, muss ich das auch privat halten können. Es kann mich ja ohnehin niemand zwingen, an einer Anfrage mitzuarbeiten. -- Perrak (Disk) 14:00, 19. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Nun gut, dann nehme ich die Antworten von euch zur Kenntnis. Wenn ich in mich gehe, habe ich mich über die eine oder andere laxe Formulierung geärgert, zum Beispiel von Perrak: "Wo ist das Problem? Er kann doch einfach sagen,.."
So einfach sollte man es sich als Schiedsrichter aber nicht machen. Stichhaltige Begründungen steigern die Akzeptanz und die Glaubwürdigkeit und fördern die Transparenz. Und natürlich, Perrak, selbstverständlich kann und darf man keinen zwingen an einer Anfrage mitzuarbeiten, es ist ja hier und anderswo alles ehrenamtlich ausgelegt. Entschuldigt meinen Unmut. Gruß--2A02:8108:473F:9FBC:D4B3:B0BA:A76A:4898 14:26, 19. Nov. 2023 (CET)Beantworten