Diskussion:Anbauabnahme

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 79.217.240.82 in Abschnitt §20
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§20[Quelltext bearbeiten]

§20 StVZO wie hier im Artikel genannt bezieht sich auf reihenweise zu fertigende Teile! Bei fehlendem Gutachten wird aber eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO benötigt. Und bitte die Verordnung, hier StVZO, mit angeben im deutschem Gesetz gibt es den § 20 in den verschiedensten Gesetzen und Verordnungen. (nicht signierter Beitrag von 79.217.240.82 (Diskussion) 06:38, 28. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten