Diskussion:Baumschutz

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Plumerianer in Abschnitt Grundsätzliche Überarbeitung notwendig
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Neutralität (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde wohl von einem Baumschutz-Gegner verfasst.

"Sie sind z.T. sehr streng. Meist werden auch Gartenbesitzer verpflichtet"

Die Baumschutzsatzungen schützen Bäume, das kann bedeuten, dass jemand einen Baum nicht fällen darf. Wenn das schon zu streng ist, kann man es gleich lassen.

"Es kann ein Fällantrag notwendig werden"

Welche Zumutung! Da muss jemand ein Formular ausfüllen, weil er seinen Baum fällen will. Nee, mal im Ernst, es ist doch selbstverständlich, dass die Einhaltung einer Satzung auch einer Kontrolle bedarf!

Bäume zu fällen, nur weil sie schmutzen, ist beliebt aber unverantwortlich. Das kann doch nicht die Antwort der BürgerInnen auf die echte Bedrohung durch Feinstaub und Klimawandel sein!

Umgestürzte Bäume werden regelmäßig im Fernsehen gezeigt, dass es an Panikmache grenzt. Nach dem Sturm Kyrill wurden in unserer Stadt mehr Bäume gefällt als durch den Sturm umgefallen sind! Irrationale Ängste als Argument gegen den Baumschutz?

Wer profitiert diesmal davon? Die Gartenbau-Firmen, die mit den Kommunal-PolitikerInnen Bier trinken. Ihre Branche boomt seit dem Wegfall vieler Baumschutzsatzungen.

Baumschutz von CDU-regierten Kommunen abgeschafft.

Des Menschen Unvernunft ist unergründlich!

Eine Braunschweigerin -- 22:05, 6. Mär. 2007 84.133.142.93 (nachgetragen)


Den Satz mit "streng" habe ich entfernt. Die Sätze "Meist werden auch Gartenbesitzer verpflichtet" und "Es kann ein Fällantrag notwendig werden" betrachte ich als sachliche Aussagen (auch wenn mir die Worte "meist" und "kann" nicht gefallen). Und mach dir bitte selbst einmal Gedanken über den Begriff "Neutralität". --Of 08:25, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten

"Und mach dir bitte selbst einmal Gedanken über den Begriff "Neutralität"" Toll! Wozu gibt es eine Diskussionsseite??? Baumschutz ist und bleibt ein Thema, bei dem Welten aufeinanderrpallen. BaumschützerInnen sehen Bäume als Partner der Menschen und als Lebewesen nicht als Sachen wie sie vor dem Gesetz behandelt werden. Da dies sogar wissenschaftlich belegt ist, frage ich mich, ob es wirklich so subjektiv ist, wenn BaumschützerInnen diesen Wahnsinn anprangern. Wir können uns den Luxus des menschlichen Egoismus einfach nicht mehr leisten!

Trotzdem vielen Dank für die Änderungen. Die Braunschweigerin

Da der selbst ernannte Oberförster hier das Zepter hält, poste ich die ihm unbequeme Version hier noch einmal:

Baumschutz wird in Deutschland sehr kontrovers gesehen. Baumschutzsatzungen sind auch für die Kommunen verpflichtend, daher können sie auch kommunale Bauprojekte oder Bauprojekte von Großinvestoren, die politisch gefördert werden, stören. In den Gemeinden haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet, die für die Wiedereinführung abgeschaffter Baumschutzsatzungen kämpfen. Die Naturschutzorganisationen unterstützen diese Initiativen. Ein Beispiel für eine Baumschutzsatzung, die abgeschafft wurde, finden Sie hier.

Der "Oberförster" ist zwar der Meinung, dass das hier nicht hingehört, da er aber selbst die politische Ebene eingeführt hat, muss zur Wiederherstellung der Neutralität auch die Wahrheit gesagt werden. Was eigentlich ist Baumschutz in der unpolitischen Form? Ein dünnes Brettchen. Die Braunschweigerin


Ich habe die Version nicht gelöscht weil sie unbequem ist, sondern weil es in erster Linie um die Baumschutzsatzung geht, und diese hat einen eigenen Artikel (wie auch beim Revert begründet). Aber dort hätte ich sicherlich (wenn ich sie in meiner Beobachtungsliste gehabt hätte) das Beispiel und den Link auf die abgeschaffte Baumschutzsatzung gelöscht. Der Rest des Textes ließe sich dort sicherlich gut einbauen. --Of 12:41, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Die rechtliche Seite und ihre Anwendbarkeit etc. kann man sicher besser unter Baumschutzsatzung besprechen.
Demzufolge müsste hier mehr geklärt werden, wie Baumschutz im Detail aussehen kann. Entweder wird hier auch die DIN mal erläutert, oder man könnte sogar auch über die DIN einen eigenen Artikel anlegen.
Dabei ist dann immer darauf zu achten, dass man nicht zuviel Redundanz erhält, also Doppelung und am Ende auch Widersprüchlichkeit der Informationen.
Point of View sollte man in ordentliche Bahnen in Form einer sachlichen Gegenüberstellung a la "Sicht der Grundstückseigentümer" oder "Sicht der Umweltschützer" trennen, wenn es nicht anders geht. Beleidigungen haben hier aber gar nichts zu suchen. -- Simplicius 12:54, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten
POV ist der Artikel nicht; "sehr streng" kann so für den Grundstücksbesitzer empfunden werden und ist es bei einigen Satzungen auch als Naturschützer ganz objektiv so (auch von den beamten der unteren Naturschutzbehörden teils selber) festzustellen. Wenn die Fällung eines Baumes untersagt wird bzw. Ersatzzahlungen festgelegt werden, stellt das eine Einschränkung des privaten Eigentums bzw. einen finanziellen Nachteil desjenigen dar, der vorher die Nutzung seines Grundstücks als Baumstandort zugelassen hat - eine Baumschutzsatzung ist also u. U. ein recht drakonisches und nicht immer "gerechtes" Instrument der ansonsten anthropozentrischen Planungsprämissen der BRD. Wenn man sich nämlich ein Städtisches Grundstück von wenigen hundert m² vorstellt, steht da evtl. der Bau eines Einfamilienhauses (und mithin das "Familienglück, auf dem von Opa geerbten Land" und so weiter...) gegen einen Baum (welcher nach herrschender Vorstellungen der Gesetzgeber ersetzbar ist). Eine rechtlich zulässige Bodennutzung kann aber nicht durch eine Gemeindesatzung (Baumschutzsatzung) ausgehebelt werden, jedoch sind Ersatzzahlungen nach Naturschutzgesetz möglich. Hier spielt auch das Planungsrecht hinein. Einen Artikel "Baumschutzsatzung" anzulegen, bringt nichts, da die von Gemeinde zu Gemeinde abweichen können und die rechtlichen Wechselbeziehungen auch gar nicht in Einzelartikeln dargestellt werden können. --bRUMMfUß 13:35, 8. Mär. 2007 (CET) Sehe gerade, dass es den schon gibt, naja, meinetwegen. --bRUMMfUß 13:37, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten


Natürlich sind Beispiele wesentlich anschaulicher als alle Paragraphen, die am "grünen Tisch" gewälzt werden. "das Beispiel und den Link auf die abgeschaffte Baumschutzsatzung gelöscht" "Beobachtungsliste" Überwachungskamera? Wehret den Anfängen!

Die weitaus meisten Baumfällungen werden wegen irrationaler Ängste und vor allem wegen des Laubes gefällt. Das Totschlagargument "Verkehrssicherung" wird dafür sehr häufig missbraucht. Diese Beobachtung aus Braunschweig läßt sich sicher auf Deutschland hochrechnen. In Braunschweig wurde für den Bau eines Kaufhauses, das niemand braucht, außer der Investor, der Schlosspark mit 270 teilweise historischen Bäumen gefällt. Seine Fläche entsprach der gesamten Innenstadt. Dem war die Baumschutzsatzung im Wege.

Es geht nicht um einzelne Bäume, sondern um deren Summe, die sich mit jedem gefällten Baum vergrößert. Was immer heruntergespielt wird: Ein Baum ist keine Privatsache: Er wirkt auf die Nachbarn, er gibt dutzenden Menschen Sauerstoff, Feuchtigkeit, Sonnenschutz, er schluckt Schall, schützt vor Wind, er gibt zwitschernden Vögeln Wohnung, filtert Feinstaub und hat eine psychologische Wirkung! Nicht selten sorgt deshalb eine Baumfällung für Nachbarschaftsstreit. Der Schaden ist meist größer als der Nutzen. Es kommt auch vor, dass BaumbesitzerInnen ihren Baum lieben und Nachbarn sich aber wegen des Laubes beschweren. Ihnen ist mit einer Baumschutzsatzung ebenso geholfen. Und: Baumschutz ist auch Menschenschutz! Braunschweigerin

Bei mir und bei meinen Kollegen (als Sachverständige und Aktuere in der einschlägigen Fachplanung) in einer deutschen Großstadt mit langer Baumtradition ;-), die namentlich nicht genannt werden will, kommt sowas gar nicht in die Tüte - Baum fällen wegen Laub oder so :-) die ernten nur Kopfschütteln und da bleibt man auch hart, sehr hart sogar. Da kann ich dich beruhigen. Das mag wohl in der gemeinen Provinz anders sein, auf dem Lande sieht man ja manches anders *rümpf die nase* --bRUMMfUß 17:59, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Kyrill[Quelltext bearbeiten]

Da es hier Stimmen gibt, die sagen, dass seit Kyrill weitaus mehr Bäume unter Vorwand der Sicherheit gefällt wurden, als der Sturm überhaupt umgeworfen hat, auch hier mal die Frage, ob man das belegen und präzisieren kann. -- Simplicius 01:47, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nein, weder noch. --bRUMMfUß 22:26, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Baumschutzsatzung / Überarbeiten / Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Literatur fehlt - auch die Zusammenlegung mit der Baumschutzsatzung sollte überlegt werden. Sind schon genug Bausteine drin. --Cholo Aleman 21:41, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Mängelbaustein[Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht ganz leicht, diesen Satz "Näheres ist auf der dass er genauer nach rechtlichem Schutz und konkreten baumschützerischen Maßnahmen (bauliches, Baumchirurgie) unterscheiden sollte angegeben." in seinem Sinn zu erfassen. Möglicherweise wär es gut, ihn prägnanter und mit mehr Beachtung der Gramatik, vor allem in Hinblick auf das was gesagt werden soll, neu zu formulieren. Denkbar, dass dann dem Anliegen auch besser entsprochen werden kann? Grüße Lars Severin (Diskussion) 14:45, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Hallo Lars Severin, den Baustein mit dem von Dir zitierten Hinweis zum Überarbeiten hat W!B: im August 2011 in den Artikel eingefügt. Leider macht W!B: anscheint gerade eine längere Pause, so dass Deine Frage an ihn höchstwahrscheinlich unbeantwortet bleiben würde. Ich kann mir aus dem Satz auch keinen Reim machen und habe den Baustein, daher erstmal wieder entfernt in der Hoffnung, dass in den vergangenen 10 Jahren die Kritik u.U. unwissentlich behoben wurde. Wenn es noch Kritik gibt, kann diese ja mit einem Verweis auf diese Diskussion wieder eingefügt werden.--Superhappyboy (Diskussion) 14:33, 5. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Grundsätzliche Überarbeitung notwendig[Quelltext bearbeiten]

Moin moin :)


Der Artikel wurde ja seit langem nicht mehr angefasst und ich denke, dass das Themengebiet hier nicht so schön dargestellt wird. Kleine Mängelliste/Anregungen:

  • Belege

Fehlen leider im Wesentlichen.

  • Baumschutz als Synonym für Gehölzschutz?

Sehe ich nicht so. Unter Gehölzschutz verstehe ich eher Maßnahmen im Sinne des Integrierten Pflanzenschutz. Müsste aber in der Literatur nochmal genauer nachgeschlagen werden.

  • Rechtliches:

Ist so mehr oder weniger i.O., aber mir fehlt ein Hinweis auf Baumschutzsatzung. Der ganze Block könnte hier aber auch kürzer ausfallen

  • Praktisches:

Zur praktischen Ausführung steht hier leider so gut wie gar nichts, hier würde ich einen neuen Fokus setzen wollen auf konkrete Maßnahmen: Wurzelvorhang, Ortsfester Schutzzaun, Sinnhaftigkeit von Befahrungsauflagen wie Schotter oder Stahlplatten, Der statisch wirksame Wurzelraum könnte auch erwähnung finden (ist aber vielleicht auch ein eigenes Lemma wert), verschiedene Möglichketen des Unterbaus/Wurzelraumgestaltung


Ich würde in meinem Namensraum mal einen Entwurf beginnen: Benutzer:Plumerianer/Baumschutz


Beste Grüße ~~~~

--Plumerianer (Diskussion) 10:29, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ergänzung zum rechtlichen:
  • Die Bedeutung der Eingriffsregelung wird hier m.M.n. nicht ganz korrekt dargestellt. Sie hat primär nichts mit Baumschutz zu tun und wird in ihrem eigenen Lemma bereits ausführlich erklärt. Aus ihr lässt sich Baumschutz nur dann ableiten, wenn ein Eingriff in die Landschaft vorliegt, was bei Baumfällungen nur der Fall sein dürfte, wenn große Mengen an Bäumen gefällt werden. Im Siedlungsbereich dürfte die Eingriffsregelung im Bezug auf Einzelbäume i.d.R. keine Rolle spielen
--Plumerianer (Diskussion) 18:48, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Der letzte Satz ist Theoriefindung. --Kulturkritik (Diskussion) 23:10, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten

ich empfehle diesen Beitrag über Baumschutz(-->externer Link!). Von Eingriffsregelung ist dort nicht die Rede. Außerdem würde ich sagen, dass ja schon der Beleg für die im Artikel getroffene Aussage "soll sich der Baumschutz bei Eingriffen in den Naturhaushalt durch die Anwendung der §§ 18 und 19 BNatSchG (Eingriffsregelung) erreichen lassen" fehlt. Wenn die Aussage im Artikel korrekt ist, sollten dafür Belege gefunden werden. Belege fehlen jedoch in diesem Artikel nahezu überall.
Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung als Baumschutz zu bezeichnen finde ich eher fragwürdig. Baumschutz bezieht sich ja (wie der Artikel bereits darlegt) auf Einzelbäume oder kleinere Baumgruppen. Die Eingriffs-Regelung hingegen schützt primär die Landschaft vor Eingriffen. Was ein Eingriff ist und was nicht folgt dabei einer Auslegung im Einzelfall.
Ich glaube ich habe einfach grundsätzlich Probleme mit der Qualität dieses Artikels (und auch von Baumschutzsatzung. Deshalb habe ich ja auch die Vorlage Überarbeiten eingefügt. Eine Überarbeitung des Artikels habe ich auch vor, das wird aber wieder ein etwas größeres Projekt und Zeit in Anspruch nehmen.
Beste Grüße
Plumerianer (Diskussion) --Plumerianer (Diskussion) 11:17, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Es fehlen für sämtliche Aussagen, dass sich aus der Eingriffsregelung direkt Baumschutz ableiten lässt, die Belege.
  • Mit welchem Beleg lässt sich nachweisen, dass "sich der Baumschutz bei Eingriffen in den Naturhaushalt durch die Anwendung der §§ 18 und 19 BNatSchG (Eingriffsregelung) erreichen" lässt?
  • Wo kann ich nachlesen, dass dem "Gebot der Vermeidung Rechnung getragen, wenn mindestens die DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen eingehalten wird sowie die RAS-LP 4 [...] und die Bäume über einen Zeitraum von mindestens drei Vegetationsperioden nach Beendigung der Maßnahme keine Schädigungen aufweisen. "?
Baumschutz kann im Rahmen der Eingriffsregelung per definitionem ausschließlich relevant werden, wenn ein Eingriff in die freie Landschaft nach §14 BNatSchG entsteht. Doch in der Form wie es hier dargestellt wird halte ich es für nicht korrekt, so lange ich keine gegenteiligen Belege sehe. --Plumerianer (Diskussion) 11:28, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten