Diskussion:Dei verbum/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mag678 in Abschnitt Einleitung
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unzureichend[Quelltext bearbeiten]

Die kommentierenden Sätze sind absolut unzureichend und werden den differenzierten Aussagen von Dei Verbum nicht gerecht. So klingt es, als ob das Konzilsdokument einen naiven Litteral-Biblizismus lehre. Peter Gerloff, 21.07.06


Beschluss-Datum[Quelltext bearbeiten]

LAUT LEXIKON FÜR THEOLOGIE UND KIRCHE WURDE DAS DOKUMENT AM 29.10 BESCHLOSSEN.


ist es jetzt üblich, dass Fragen in Artikeln gestellt werden ?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet dies für die katholische Ekklesiologie? Der offene Dialog darüber steht noch aus.

Ich finde es etwas seltsam, daß im Artikeltext eine Frage aufgeworfen wird. Rainer E. 14:03, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Im ganzen Absatz ist der Wurm drin.

Geraune - "Das, was Geschichtlichkeit in ihrer Perspektivität und damit auch Relativität meint, betrifft die biblischen Schriften in vollem Maß."
Trickreich vom Konjunktiv in die Wahrheit "Irrtumslos wäre die Heilige Schrift also insofern, als sie Wahres über Gott und die Welt sagt."
Argumentation statt Darstellung - "Und über dieses Wahre kann nur eine personale Vernunft befinden, die davon ausgeht, dass Gott ein Gott der Lebenden ist, ein Gott, der Jesus von Nazaret die Kraft gab, die bedingungslose Nähe des Himmelreichs anzusagen, auch ohne spätere spirituelle Ausformungen und Entwicklungen der theistischen Überlieferungsgemeinschaft als notwendige Bedingung daran zu knüpfen. 
Essay - "Was bedeutet dies für die katholische Ekklesiologie? Der offene Dialog darüber steht noch aus."

Ich habe ihn mal herausgenommen. --Erzbischof 13:10, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Dogmatische oder Apostolische Konstitution[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich Apostolische Konstitution richtig gelesen habe, handelt es sich dabei um eine kirchenrechtliche Entscheidung und nicht um eine dogmatische. Die Verlinkung führt also in die Irre. Ich habe sie entfernt. Ein Artikel zu Dogmatische Konstitution fehlt noch. --EHaseler (Diskussion) 10:27, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Ja, das stimmt. Ich hatte den Link nur gesetzt, weil "Konstitution" allein nicht sinnvoll verlinkt. Als Dokument, daß der Papst in Kraft setzt, ist es natürlich irgendwie auch eine apostolische Konstitution. Aber für alle Dokumente des Zweiten Vatikanums gilt ja, daß sie nicht ganz derselben Gattung sind wie die Dokumente früherer Konzile, insofern sie sich besonders der Lehrverurteilungen enthalten. Auch eine "pastorale Konstitution" gibt es dabei, Gaudium et spes. Am sinnvollsten wäre ein ein besonderes Lemma Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Ich hatte aber dazu vor ein paar Jahren mal recherchiert. Die Quellenlage war jedenfalls äußerst dünn (und auch die kirchenrechtliche Einschätzung selbst sehr unklar). --Laurentianus (Diskussion) 11:04, 25. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: mag678 (Diskussion) 11:34, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mich bemüht, die Einleitungssätze der Artikel zu den Dokumenten des Zweiten Vatikanums einigermaßen zu standardisieren:

Quodcumque sit (QS) heißt, nach ihren Anfangsworten, die Erklärung (Konstitution) über den Blindtext, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am […] 1965 von Papst Paul VI. promulgiert wurde.

Dieser Anfang ist immerhin konzise und genau. Er bietet:

  • das Lemma mit dem Siglum, nach dem üblicherweise zitiert wird
  • kennzeichnet mit „heißt“ statt' „ist“ das Lemma als Titel statt als die Sache selbst,
  • bringt dann den Untertitel vollständig in einem Guss,
  • unterscheidet dann zwischen der erarbeitenden Instanz und
  • der promulgierenden Instanz mit dem Datum der feierlichen Proklamation (= Promulgation).

Spricht etwas dagegen, dies auch in diesem Artikel so zu lassen? Gibt es Verbesserungsvorschläge? Meinetwegen könnte man ja den Begriff „promulgiert“ mit dem Lemma Promulgation verlinken, um so überflüssige Tautologien zu vermeiden. --Laurentianus (Diskussion) 23:10, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Laurentius, Danke der Nachfrage. Meine Skepsis ist genereller Natur, ich halte diesen Satz für zu lang, unübersichtlich und auch hölzern. Ich selbst musste ihn zwei- bis dreimal lesen, um ihn richtig zu verstehen. Ferner halte ich die Unterscheidung von erarbeitender und promulgierender Instanz für nicht sehr sauber, denn Paul vi. war teil des Konzils, auch wenn er an den Generalkongregationen selten teilgenommen hat. Darüber hinaus lehren die Bischöfe, d.h. auch die Konzilsväter in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof (vgl. LG 25). Eine alleinige Promulgation durch den Papst entspricht diesem Selbstverständnis nicht und war auch vor und nach 1870 äußerst selten gängige Praxis.
Ich danke Dir übrigens, dass Du den Text korrigiert und ergänzt hast. Du hast allerdings auch Änderungen in Zitaten vorgenommen. Welche Übersetzung nutzt Du, manchmal weichen sie ab? --mag678 (Diskussion) 11:58, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Magnus678, ja, ein bißchen hölzern, das stimmt schon. Was mich an der jetzigen Reihenfolge (in diesem und in anderen Artikeln) gestört hatte, ist der Umstand, daß es zum Beispiel nicht um "die göttliche Offenbarung des Zweiten Vatikanischen Konzils" geht. Wesentlich eleganter wäre "Die dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über ...", aber dann hat man den Untertitel nicht en bloc. Muß aber vielleicht auch nicht sein. – Für die gemeinschaftliche Verabschiedung spricht natürlich der Umstand, daß Schlußabstimmung und Promulgation am selben Tag stattfanden. – Als Textgrundlage habe ich den deutschen Text auf der Vatikanseite benutzt und ggf. den lateinischen herangezogen. --Laurentianus (Diskussion) 12:27, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Wenn man schreibt: "Dei verbum heißt..." ist nichts falsch, aber es klingt vielleicht ein bisschen angenehmer. --EHaseler (Diskussion) 19:37, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Laurentius, jetzt verstehe ich die Problematik. Auch wenn klar ist, dass sich der Genitiv auf 'Konstitution' bezieht, kann es zu Missverständnissen kommen. Eine passive Lösung i.V.m. "heißt", wie Du, EHaseler, es vorschlägst, halte ich aber auch für etwas ungelenk.
habe jetzt nochmal was vorgeschlagen, das etwas entzerrt, die Idee habe ich aus der franz. wikipedia geklaut…--mag678 (Diskussion) 21:41, 31. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Klingt besser. Für den zweiten Satz schlage ich vor: "Die Dogmatische Konstitution über die Göttliche Offenbarung - so die offizielle deutsche Benennung - ist, wie bei ...". Oder braucht es das "so genannte"? --EHaseler (Diskussion) 11:10, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Bitte nicht mit dem Begriff „offiziell“ arbeiten, da schüttle ich mich jedesmal. Entweder heißt etwas so oder es heißt nicht so, wenn es so heißt, dann heißt es auch offiziell so. Just my 2 cents.--Turris Davidica (Diskussion) 13:28, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: mag678 (Diskussion) 11:34, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten