Diskussion:Entschädigungsforderungen der Hohenzollern

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Verwaltungsgericht Potsdam[Quelltext bearbeiten]

Verhandlungstermin 13. Juni 2023. --Tommy Prinz (Diskussion) 16:49, 15. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Es geht um 1,4 Millionen Euro. --Tommy Prinz (Diskussion) 11:25, 26. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Aber nur um den gesetzlich ermittelten Ausgleich für entschädigungslos enteignete Immobilien. Es geht bei dem Prozess nicht um den Wert der darin enthalten bzw. enthalten gewesenen Kunst- und Kulturgüter. Er ist unklar, dürfte aber um ein Vielfaches höher liegen. Ebenso sieht es bei den noch viel größeren Beständen mit unklaren Eigentumsverhältnissen aus, die nicht von der Enteignung durch die Bodenreform betroffen waren, z. B. Leihgaben an Museen und die Beutekunstteile aus der Sowjetunion, die an die DDR zurückgingen.--Gloser (Diskussion) 11:45, 26. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wie in der Quelle geschrieben, es geht um Immobilien. Da wird wenig entschädigt. --Tommy Prinz (Diskussion) 11:49, 26. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Eingestellt. Ende. Quelle hier. --2A02:810D:A240:15B8:0:0:0:BBA6 20:22, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Abschnitt Leihgaben an Museen - Anzahl und Wert völlig unklar[Quelltext bearbeiten]

Die Hohenzollern haben jetzt noch 6.000 Kulturgüter, so die genannte Zahl der Familie, die sich als Leihgaben in Museen befinden. Diese sind das Eigentum von Prinz Georg aus der Sicht der Familie. Ein Teil gehört ohne Zweifel der Familie. Allerdings gibt es somit auch Kunstwerke, bei denen unklar ist, ob diese der Familie oder dem Staat gehören. --Tommy Prinz (Diskussion) 02:53, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Bei den 6000 Kunstwerken: Wieviel Prozent meint der Staat, dass ihm gehört? Welches sind die Gründe für die Eigentumsunklarheiten? Welche Sammlungen in welchen Museen sind hauptsächlich betroffen? --2A02:810D:A240:15B8:750B:ED05:874C:4DB8 08:36, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Allgemein bemerkt: Den 6.000 Kulturgütern entsprechen 60 Prozent. Insgesamt 10.000 Kulturgüter. --Tommy Prinz (Diskussion) 09:10, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Vielleicht Grund.Russen vor 1945? Nicht ab 1945.--2A01:598:8087:A100:7164:7ADD:1B13:B40E 21:37, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Nein, nicht vor 1945. Die Sowjetunion hat nach dem Krieg Kunstgegenstände aus dem ehem. Hohenzollernmuseum im Schloss Monbijou in ihr Land bringen lassen. Hier ist bei den Leihgaben in öffentlichen Museen unklar, wem das gehört. Die Kunstgegenstände wurden in den 1950er Jahren der DDR zurückgegeben. Jetzt könnten diese Kunstgegenstände den Hohenzollern oder dem Staat gehören. Das ist umstritten. --Der Antworter (Diskussion) 23:49, 20. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärung. Also geht es um Gegenstände des Hohenzollernmuseums. Ich habe hier eine Stellungnahme der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Ziemlich am Ende des Textes steht: "Bei den Werken aus dem ehem. Hohenzollernmuseum handelt es sich um ca. 5000 Objekte." Der Text ist kurz und kann daher schnell gelesen werden. --Tommy Prinz (Diskussion) 04:18, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Diesmal hat der Prinz ganz gute Karten. Wer kann schon sagen, wie die Vermögenswerte aufgeteilt werden. Vermutlich ohne Gerichte. Und dann Leihvertrag. --2A01:598:8087:A100:7164:7ADD:1B13:B40E 17:17, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Führer durch die Sammlung des Hohenzollern-Museums im Schlosse Monbijou (online) 1895. --Tommy Prinz (Diskussion) 02:59, 29. Mär. 2023 (CEST)Beantworten
Liste mit Gegenständen, die "unstreitig im Eigentum des Hauses Hohenzollern": Bundestag Drucksache (Seite 4 unten) zu den Leihgaben. Diese Liste ist kurz. --Tommy Prinz (Diskussion) 01:33, 8. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe die Drucksachen-Liste mal durchgezählt. Zirka 100 Objekte. Der Staat dürfte dennoch mehr rausrücken. --2A01:598:8088:91D3:88C:8F20:E00B:7FC2 14:22, 11. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Hoffentlich beschreiben die Medien das in Zukunft auch so genau. --Tommy Prinz (Diskussion) 04:23, 14. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Wie kommt man oben auf die Zahl 6000? Ich denke, die Familie hat wenige Leihgaben in Museen. Diese Quelle nennt 90, nicht mehr. --2A02:810D:A240:15B8:0:0:0:BBA6 06:53, 12. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Das kann man wohl sagen. Beim Einzelnachweis steht: "Die Bestände stammen überwiegend aus dem Inventar des ehemaligen Hohenzollernmuseums Schloss Monbijou (§ 5 Vermögensauseinandersetzungsvertrag), dem Hausarchiv (§ 4 VAV), und der Hausbibliothek (§6 VAV), sowie vereinzelt aus anderen Liegenschaften bzw. Beständen. Die Bestände haben – auch innerhalb der genannten Gruppen – sehr unterschiedliche Schicksale gehabt, so sind Teile aus Rückführungsgut aus der Sowjetunion an die Regierung der DDR in die Häuser der heutigen SPK gelangt, andere aus Enteignungen bis 1949 in der SBZ. Die Bestände werden heute zum Teil in den Dauerausstellungen gezeigt wie auch im Depot verwahrt. Bei den Werken aus dem ehem. Hohenzollernmuseum handelt es sich um ca. 5000 Objekte." Das kann fast komplett dem Staat gehören, da die DDR das von den Russen erhalten hat. Und die zukünftige DDR in der SBZ-Zeit. Wer weiß es? --Leser2024 (Diskussion) 11:30, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten