Diskussion:Hoher Militärverwaltungsgerichtshof (Türkei)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Was soll Art. 157 IV bedeuten „Der Präsident des Gerichts, der Generalanwalt und die Senatspräsidenten werden aus denjenigen, die der Klasse der Richter angehören, nach Dienstgrad und Dienstalter ernannt.“? --Pelagus 14:10, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe deine Änderungen revertiert. Die betroffenen Abschnitte sind Zitate. Könntest du deinen Frage konkretisieren? -- Hukukcu Disk. 14:52, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hallo Hukukcu. Es ist schon klar, das der Gesetzeswortlaut nicht zu ändern ist. Es ist auch so, dass ich kein türkisch kann. Es handelt sich jedoch augenscheinlich nicht um Zitate des Gesetzeswortlauts in türkischer Sprache, sondern deutsche Übersetzungen, die meines Erachtens klarer und justizförmlicher sind, so wie ich sie geändert hatte. Ich habe mich da an Formulierungen in deutschen Gesetzestexten orientiert (nicht Kandidaten "aufstellen", sondern auswählen aus einem Vorschlag). - Nun zu 157 IV: "aus denjenigen, die der Klasse der Richter angehören" soll ersichtlich heißen "aus der Mitte der Mitglieder, die der Klasse der Richter angehören" (d.h. wohl aus der Mitte der nichtmilitärischen Mitglieder). Aber was heißt "nach Dienstgrad und Dienstalter ernannt"? Wenn z.B. der Präsident "nach Dienstgrad" ernannt würde, hieße das, Präsident würde der Richter mit dem höchsten Dienstgrad, d. h. der Präsident? Das bisse sich die Katze in den Schwanz. Da hier aber die richterlichen (nichtmilitärischen) Mitglieder in Rede stehen kann auch wohl nicht der militärische Dienstgrad in Rede stehen. Nach Dienstalter ernannt wäre theoretisch möglich, d. h. Präsident würde dasjenige berufsrichterliche Mitglied mit dem höchsten Dienstalter, aber gemeint ist das wohl auch nicht. --Pelagus 19:35, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
OK jetzt habe ich deine Frage erst verstanden. Ist leicht zu beantworten. Alle Mitglieder des Gerichts sind Mitglieder des Militärs, aber nicht zwangsläufig Richter (ergibt sich auch aus Art. 157 II). Das ist damit gemeint. Ich habe die Übersetzung von verfassungen.de. Du kannst es aber gerne wieder in deine Version zurücksetzen. LG. -- Hukukcu Disk. 20:12, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Lieber Hukukcu. Verstehe ich also richtig: Präsident wird das Mitglied aus der Mitte der Richter, das den höchsten militärischen Dienstgrad hat? Und Senatspräsident der im jeweiligen Senat mit dem höchsten militärischen Dienstgrad? Und wer wird dann Generalanwalt? --Pelagus 20:31, 25. Okt. 2008 (CEST) Und ist es so, dass Militärrichter Soldaten sind, d.h. einen militärischen Dienstgrad haben? Das scheint mir nicht denknotwendig zu sein. --Pelagus 20:37, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das steht doch im Gesetz. Präsident, Generalanwalt und Senatspräsidenten müssen Militärrichter sein. Für die Ämter werden die Dienstältesten und die, die einen höheren Dienstgrad haben ausgesucht. -- Hukukcu Disk. 20:43, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Übersetzung ist übrigens von Prof. Dr. Christian Rumpf. LG. -- Hukukcu Disk. 20:50, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bitte lies meine Fragen noch einmal genau. Es geht aus Abs. II nicht hervor, dass die Militärrichter zugleich Militärs sind. Aber nach dem, was Du sagst, nehme ich an, dass die Militärrichter zugleich Militärs sind. Ich nehme jetzt mal an, dass IMMER der Dienstgrad-/Dienstalterhöchste zum Zuge kommt. Aber wer wird Generalanwalt? --Pelagus 20:59, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Betrachtest du Abs. 4 auch im Zusammenhang mit Abs. 2? Denn dann müsste es m.E. eigtl. klar sein. -- Hukukcu Disk. 21:16, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Mitglieder müssen entweder Militärrichter Erster Klasse mit dem Dienstgrad etwa eines Oberstleutnants oder Offiziere mit dem Dienstgrad etwa eines Oberstleutnants (seit mindestens zwei Jahren) oder eines Oberst (seit max. drei Jahren) sein. -- Hukukcu Disk. 21:28, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]


Auf die Gefahr, Deine Geduld zu strapazieren möchte ich mal die Informationen (ohne Schachtelsätze) zusammenstellen, die ich aus Abs. 2 bis Abs. 4 (mit Hilfe Deiner Erläuterungen) hinauslese:

Absatz 2
  • Der Hohe Militärverwaltungsgerichtshof hat Mitglieder aus der Klasse der Militärrichter und andere

Mitglieder.

  • Jedes Mitglied wird vom Präsidenten der Republik ernannt auf Grundlage von Dreiervorschlägen.
  • Die Dreiervorschläge für die Mitglieder aus der Klasse der Militärrichter beruhen auf einer geheimen Abstimmung, bei der abstimmungsberechtigt sind die Vorsitzenden und Mitglieder der Klasse der Militärrichter.
  • Als Mitglieder aus der Klasse der Militärrichter können nur Militärrichter Erster Klasse vorgeschlagen werden.
  • Die Dreiervorschläge für die "anderen Mitglieder" macht das Amt des Generalstabschefs.
  • Als "andere Mitglieder" können nur Offiziere vorgeschlagen werden, deren Dienstgrade und Eigenschaften im Gesetz aufgeführt sind.
Absatz 3
  • Die Amtszeit der "anderen Mitglieder" beträgt höchstens vier Jahre.
Absatz 4
  • Dem Gericht steht ein Präsident vor.
  • Dem Gericht gehört auch ein Generalanwalt an.
  • Das Gericht ist in Senate gegliedert, jeweils mit Senatspräsidenten.
  • Der Präsident, der Generalanwalt und die Senatspräsidenten sind aus der Mitte der aus der Klasse der Militärrichter zu ernennen.
  • Zum Präsidenten ernannt wird das aus der Klasse der Militärrichter stammende Mitglied mit dem höchsten militärischen Dienstgrad, bei gleichem Dienstgrad mit höherem Dienstalter.
  • Zum Senatspräsidenten ernannt wird das aus der Klasse der Militärrichter stammende Mitglied, das innerhalb des Senats den höchsten militärischen Dienstgrad aufweist, bei gleichem Dienstgrad das höhere Dienstalter.
  • Zum Generalanwalt wird ernannt ???
PS: Vielleicht ist es sinnvoll, im Artikel selbst zumindest ein Paar dieser einfachen Sätze nochmal aufzuschreiben, weil Juristensprache ja schwierig zu verstehen ist.

--Pelagus 21:41, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

So weit, so gut. Die Voraussetzungen zur Ernennung zum Generalanwalt sind dieselben, wie für die Ernennungen zum Präsidenten und Senatspräsidenten. -- Hukukcu Disk. 22:47, 25. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:57, 12. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]