Diskussion:Hyperbare Oxygenierung/Archiv/1

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Begriffe

Für mich scheinen die Begriffe Hyperbare Oxygenierung und Hyperbare Medizin, sehr verwandt miteinander zu sein. Evtl. kann jemand besser die Unterschiede herausarbeiten.

Guten Morgen,
die Verwandtschaft ist in der Tat sehr eng, da die hyperbare Medizin sich vorwiegend der Hyperbare Sauerstofftherapie als Therapieform bedient. Es ist durchaus möglich, die Begriffe entweder in einen Artikel zusammen zu legen oder alternativ eine Verlinkung vom einen auf den anderen zu erstellen. Hinsichtlich der Bearbeitung: ist in der Mache, es sind aber Dinge zu berücksichtigen, die Benutzer 84.135.212.169 um 07:15, 28. Jan 2006 (CET) in seinem Eintrag bereits angesprochen hat.

Christaras A, 2006-03-30 07:01 CEST (UTC+2).

Wissenschaftliche Evidenz

Die Behauptung, die hyperbare Sauerstofftherapie sei bei Indikationen wie z.B. Hörsturz oder Knalltrauma wissenschaftlich unumstritten, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.--84.135.212.169 07:15, 28. Jan 2006 (CET)

Hallo 84.135.212.169,
ich kann Ihrem Diskussionsbeitrag vom 07:15, 28. Jan 2006 (CET) beipflichten. Es ist richtig, daß es Hinweise auf eine Wirksamkeit bei den Indikationen Tinnitus, Hörsturz und Knalltrauma gibt. Es ist genauso richtig (wie von Ihnen dargestellt), daß die Wirksamkeit unter Anlage strenger Kriterien nicht als gesichert angesehen werden kann. Klartext: es ist eigentlich ein Forschungsfeld, bei dem noch einiges an Arbeit geleistet werden muß - und bis dato nur unzureichend erfolgt ist. Diesbezüglich gibt es auf europäischer Ebene aber Aktivitäten, vgl. hierzu www.oxynet.org, Treatment study of hyperbaric oxygen in sudden hearing loss. Multizentrische, randomisierte Studie unter Leitung von Barthelemy et al, Marseille, Frankreich Ergebnisse liegen bis dato noch nicht vor.


Hinsichtlich der Beweise für die Wirksamkeit bei medizinischen Behandlungen und Therapieformen ist jedoch kritische Vorsicht gefragt. Nicht wenige Standardtherapien sind unter Kriterien der evidenzbasierten Medizin unzureichend geprüft. In einigen Therapiefeldern oder bei bestimmten Erkrankungsbildern ist beispielsweise eine Verblindung der Patienten ethisch sehr diskutabel, wenn nicht sogar abzulehnen. Dies ist bitte nicht als Freifahrtschein für die Anwendung jeder beliebigen Therapie zu verstehen, wenn Sie nur jemand gut verkaufen kann, sondern vielmehr als Vermeidung der Problematik der eminenzbasierten und empiriebasierten Medizin.

Christaras A, 2006-03-30 07:11 CEST (UTC+2).

Ich bitte Christaras höflichst um eine Stellungnahme zu dem folgenden Text: http://www.daneurope.de/dan/dtukost0101.htm

Ferner möchte ich ihn fragen, was er von den Aktivitäten (PR-Arbeit, etc.) des VDDs hält.

Außerdem - das hat jetzt ausdrücklich nichts mit dem VDD zu tun - würde mich interessieren, was er von der folgenden Darstellung von HBO hält: http://www.gesundheitstage-bielefeld.de/27_Freitag.pdf

"Hyperbare Sauerstofftherapie - Verjüngungskur !? Einatmen von reinem Sauerstoff unter Überdruckbedingungen bekämpft Durchblutungsstörungen Anwendungsgebiete: Tinnitus, Migräne, Potenzprobleme, Diabetes, Gerovitaltherapie nach Prof. Aslan"

In Bezug auf die Studie von Barthelemy et al. möchte ich schließlich anmerken, dass diese Studie aufgrund mangelnder Verblindung unabhängig vom Ergebnis keineswegs in der Lage sein wird, die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von HBO bei Innenohrerkrankungen zu belegen. Bei einem solchen Studiendesign sind Vorurteilen von Ärzten bzw. Patienten Tür und Tor geöffnet. Diese Einwände teilt nebenbei auch der Autor des Cochrane-Reviews zu HBO beim Hörsturz mit mir: http://www.hboevidence.com/_discussion/00000046.htm

--84.134.202.10 09:05, 2. Apr 2006 (CEST)

Guten Morgen,
infolge Erkrankung im Familienkreise leider kürzer als mir lieb ist, aber zumindest in Ansätzen.
zur Thematik Tinnitus: wir sehen Ansprechraten zwischen 50-70%, was bedeutet, daß eine Besserung des Tinnitus auftritt. Bitte folgendes beachten: dies ist ein summativer Eindruck. Zwischen leichter Besserung und Abheilung ist alles möglich. Subanalyse muß noch laufen, wobei dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt retrospektive, nicht randomisierte Daten sind. Studie (mit entsprechenden Kriterien wie randomisiert, prospektiv und kontrolliert anzustreben, aber noch nicht in Effekt).
zur Thematik Studie Barthelemy & Verblindung: ich sehe an dieser Untersuchung andere Schwachpunkte außer der Verblindung, vor allem das Cross-Over Design (sprich: Patient der Kontrollgruppe kann ohne nennenswerte Beobachtungszeit nach Standardtherapie in die Prüfgruppe wechseln). Eine Verblindung ist möglich, beinhaltet aufgrund der Druckexposition Risiken, die es ohne Druckexposition nicht gibt. Daher werte ich eine Verblindung kritisch dahingehend, daß sie der Kontrollgruppe Risiken aussetzt. Es ist bei Medikamentenstudien durchaus der Fall, daß Placebos ohne wesentliches Risikopotential eingesetzt werden (bspw. Glucose 5% Lösung oder isotonische Kochsalzlösung). Niemand würde unter ethischen Gesichtspunkten auf die Idee kommen, eine Schein-OP mit Schein-Narkose durchzuführen. Auch der Vergleich von HIV-Medikamenten vs. Placebo ist spätestens seit Azidothymidin (AZT) obsolet (und in meinen Augen ein Straftatbestand). Abgesehen davon teile ich die Bedenken von Bennett, allerdings stünde auch der Cochrane Review eine Deklaration der Interessen gut an (M Bennett leitet eine HBO-Einrichtung). Ich zweifele nicht an seiner Integrität, jedoch hat sich die Deklaration gut bewährt.
Bezgl. Artikel von Laak: zustimmungspflichtig, aber sehr tauchunfallastig. 117-120 Druckkammern (Selbst 20) vorwiegend für Tauchunfälle - bei aller LIebe und Wertschätzung dieses Sportes. Zu den Angaben von van Laak bitte ich um einen Vergleich der Standorte von Druckkammerzentren EU vs. DE. Es fällt auf, daß in den meisten Ländern die Einrichtungen mehr als Bestandteile von Krankenhäusern anzutreffen sind (im Ggs. DE private Zentren vorwiegend).
VDD-Aktivität: Hatten es in der Hand, die Evidenz in Richtung HBO zu shiften (entsp. Ergebnisse vorausgesetzt). Haben es aber nicht getan (durch eigene Daten). Was soll man dazu noch sagen?
Programm Gesundheitstage Bielefeld: Interessant. Wenn es Anti-Aging Eigenschaften haben soll ... (*schüttel kopf*). Nochmals in aller Deutlichkeit: die HBO ist eine Therapieform mit einem ENGEN !!! Indikationsspektrum. Keine Allzweckwaffe, kein Allheilmittel und schon gar nicht ein Jungbrunnen. Ich hoffe dies entbehrt nicht einer Klarheit.

Sorry für die abgehackte Ausführungen infolge Zeitmangel.


  • Besten Dank für die Antwort.
zur Ansprechrate bei Tinnitus: Wie im Cochrane-Review ausdrücklich herausgestellt wird, sind die Daten nicht durch kontrollierte Studien gedeckt. Bisherige kontrollierte Studien sprechen - bei all ihren Unzulänglichkeiten - sogar bei Tinnitus gegen eine Wirkung. Tinnitus ist sehr subjektiv und Angaben von Patienten über Besserung sind sehr skeptisch zu betrachten. Auch bei Verabreichung von Placebo geben bei Duckert (1984) um die 40% eine Veränderung ihrer chronischen (!) Ohrgeräusche an.
zur Angabe von Interessenskonflikten: Komplette Zustimmung, auch bei Bennett. A propos Deklaration: Achten Sie mal darauf, welche Formulierung in der "HNO" für die Angabe von Interessenskonflikten verwendet wird und lesen Sie mal in diesem Zusammenhang die Diskussion zwischen K. Neuwirth-Riedl und R. Keßler ("Hyperbare Sauerstofftherapie nach einseitiger idiopathischer Ertaubung", HNO Band 52, Nummer 7, Juli 2004. Seiten 648 - 650.)
zu Barthelemy & Verblindung: zur Verblindung wären auch andere Möglichkeiten vorhanden, beispielsweise eine nur geringe Druckerhöhung, kombiniert mit entsprechenden Mischgasen. Die Gefahr der Dekompressionskrankheit dürfte hierbei äußerst gering sein und ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Patienten ohne Taucherfahrung den Unterschied merken würden.
noch einmal zu kontrollierten Studien: Ich halte nach wie vor die unverblindete randomisierte Studie aus Hannover (Flunkert et al., HNO Informationen 2/2000, S. 100-110) aufgrund der großen Teilnehmerzahl für die bislang aussagefähigste Untersuchung. Hier erzielte HBO die gleiche Wirkung wie die Kombination HAES+Pentoxifyllin, die ja nun bekanntlich nicht besser als Placebo wirkt (vgl. u.a. Desloovere et al., Acta Oto-Rhino-Laryngologica Belgica 1989;43:31-37). Dass man die Studienergebnisse unzulässig als Erfolg ausgelegt hat, ändert nichts an der Tatsache, dass sie in Wahrheit ein völliger Misserfolg sind.
zu von Laak: Hier ging es mir in erster Linie um die wirtschaftlichen Überlegungen, die dem Aufbau des im internationalen Vergleich viel zu dichten Druckkammernetzes in Deutschland vorausgingen. Auch seine Bemerkungen zu Verquickungen mit der Deutschen Tinnitusliga sind sehr aufschlussreich. Ich brauche ihnen wohl nicht zu sagen, wer und was gemeint ist. Die Sache ist ja nun wirklich sehr, sehr offenkundig.
zum VDD: Hier geht es auch um den verzweifelten und (meines Wissens größtenteils vergeblichen) Rechtsstreit gegen die Entscheidung, dass gesetzliche Kassen nicht mehr für die Kosten von HBO aufkommen. Und es geht um die PR-Arbeit des VDDs.
zu den Gesundheitstagen Bielefeld: Sie wissen tatsächlich nicht mehr von dieser speziellen Druckkammer in Bielefeld? Ich glaube es Ihnen ja, aber hören Sie sich doch einfach mal im Kollegenkreis um oder fragen Sie mal beim VDD, warum diese Druckkammer selbst dort nicht mehr Mitglied ist!
Guten Morgen,
Danke für die Antwort. In einzelnen zu Ihren Anmerkungen, ergänzt um ein bischen Hintergrund.
  1. Ich persönlich komme nicht aus dem Sektor des Tauchens und Tauchmedizin, noch aus der HNO. Mein Zugang zu dieser Thematik ist ein - gott sei Dank - völlig anderer (Kinderheilkunde, Kinderonkologie). Wir (ist immer ein Team, nie eine Einzelperson) haben uns mit der Möglichkeit einer positiven Wirkung der HBO auf eine Nebenwirkung (wahrscheinlich der Chemotherapie) auf die Knochen von Kindern und Jugendlichen mit Leukämien und Lymphomen beschäftigt. Die Ergebnisse, die im Rahmen eine unkontrollierten retrospektiven (prospektive Absicht, aber streng methodisch betrachtet retrospektiv) Untersuchung dabei gewonnen wurden, sagen: leider nicht hilfreich, insbesondere für die Gruppe von Patienten, die einen möglichen Benefit hätte sehr gut gebrauchen können. Quelle/Nachweis: 'Bernbeck B, Christaras A, Krauth K, Lentrodt S, Strelow H, Schaper J et al. Bone marrow oedema and aseptic osteonecrosis in children and adolescents with acute lymphoblastic leukaemia or non-Hodgkin-lymphoma treated with hyperbaric-oxygen-therapy (HBO): an approach to cure? -- BME/AON and hyperbaric oxygen therapy as a treatment modality. Klin Padiatr 2004; 216(6):370-378.' Insoweit kann ich mich nur wiederholen: die HBO ist keine Wunderwaffe, insbesondere gar keine mit Anti-Aging-Eigenschaften.
  2. Hinsichtlich Ihres sehr berechtigten Einwandes der Umstrittenheit zunächst etwas Prinzipielles: Seien Sie froh (sofern zutreffend), daß ihnen nicht die Evidenzniveaus aller medizinischen Therapien bekannt sind. Nicht zuletzt (was auch bei der HBO leider eine viel zu große Rolle gespielt hat) sind aus finanziellen Gründen beispielsweise Pharmafirmen nur sehr marginal daran interessiert, Wirkungen von Medikamenten bei Kindern kontrolliert zu prüfen, weil Prüfungen sehr aufwendig sind (sprich: teuer). Das interessiert trotz aller Debatte hier um zu wenig Kinder usw. keine S.... Selbst in den alles andere als überregulierten USA gibt es hierzu Regelungen, selbst die schwerfällige Bürokratie der EU hat hierzu fertige Regelungen - hinsichtlich der Bundesrepublik - schauen Sie mal in das neue Arzneimittelgesetz. Dies führt in einem Sinne strikt zur Problematik HBO <-> Tinnitus. Wenn den Kostenträgern (ich lasse gemeinerweise die Leistungserbringer mal außen vor) auch nur irgendetwas an den Patienten selbst gelegen hätte, hätte man 5-10 Mio EUR selbst investiert und eine Studie (vgl. Akupunktur-Studie GERAC-Trials) über HBO und Tinnitus durchgezogen. Entsprechend der daraus resultierenden Ergebnisse wäre dann die Diskussion auf einem Sach- und Wissenstand, welcher dem heutigen um Längen voraus wäre. D'Accord? Warum ist dies eigentlich nicht geschehen? Apropos GERAC-Trials (und andere qualitativ hochwertige Studien zur Akupunktur bei definierten Indikationsgebieten [nicht für alles!!!]. Warum ist - bei soviel Evidenzorientierung dies eigentlich noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern bleibt nur Patienten mit privater Krankenversicherung vorbehalten?
  3. Verblindung: geringer Druck kann nur sehr unwahrscheinlich zu einer Dekompressionserkrankung führen. Bei einer geringen Druckexposition ist aber sehr wohl eine arterielle Gasembolie möglich. Ohne Druckexposition besteht dieses Risiko nicht. Man kann sich im übrigen bei der Zusammensetzung der Mischgase auch vertun - mit entsprechenden Konsequenzen. Sehen Sie mir bitte meinen Widerstand hier nach, aber die Reinheit der methodischen Lehre darf nicht absolut (=unanfechtbar) gesetzt werden, weil dies dazu führt, daß ethisch nicht vertretbare Dinge durchgeführt werden (sarkastisches Beispiel: Adrenalin vs. Placebo bei der Reanimation). Ich für meine Person fände eine kontrollierte, prospektiv-randomisierte Studie mit einem Vergleich Standardtherapie oder/und Placebo vs. HBO schon für richtungsweisend genug. Wenn damit nicht alle Fragen beantwortet sind, dann ist im zweiten Schritt eine weitergehende Studie möglich, welche diese Fragestellungen aufgreift. Aus unseren Erfahrungen darf ich beispielsweise noch hinzufügen: die druckbedingten Nebenwirkungen am Trommelfell treten bei Kindern unter 12 Jahren in einer patientenbezogenen Häufigkeit von 36% auf. Der Schweregrad beschränkt sich auf eine Rötung und einen kurzzeitigen Schmerz - Nebenwirkung ist aber Nebenwirkung, auch wenn sie marginal sein mag. Bei den Patienten über 12 JAhren sinkt die Häufigkeit solcher Nebenwirkungen auf 5% ab (ebenfalls patientenbezogen). Bei einer Placebokompression treten diese Nebenwirkungen auf. Ohne Placebokompression nicht. Die Klaustrophobie lasse ich unberücksichtigt. Ein Vergleich Nix vs. HBO halte ich für noch besser, weil dann nämlich auch die Nebenwirkungen voll auf die HBO durchschlagen (dann nicht im positiven Sinne), so daß man zu einer realen Nutzen-Risiko-Bewertung dieser Therapie kommen kann.
  4. Aufklärung: Das die Therapie nach Auffassung des gemeinsamen Bundesausschußes und v. a. m. umstritten ist, teilen wir unseren Patienten mit. Wir teilen ihnen natürlich auch mit, daß nach unserer (subjektiven) Auffassung die HBO beim Tinnitus zu 50-70% zu einer Besserung führt. Im gleichen Zuge (!!!) teilen wir den Patienten des weiteren mit, daß eine HBO-Behandlung folgernd aus vorgesagtem bei 30-50% nichts bewirkt. Dies gebietet abgesehen von juristischen Erwägungen und Verpflichtungen allein schon Anstand und Ehrlichkeit.
  5. Indikation: Wir setzen die HBO nicht als First-Line Behandlung von Innenohrschwierigkeiten ein. Nur wenn eine primäre Behandlung nach antiphlogistisch-rheologischem Prinzip (zumeist HAES+Pentoxifyllin+Prednison) nicht erfolgreich ist, ist eine HBO indiziert. Für den Einsatz als 1st Line Behandlung sehe ich keine Indikation, da andere Therapien (sie erwähnten die Untersuchungen von Flunkert) äquieffektiv sind und unkomplizierter. Zu Bennett's Cochrane Review (übrigens: die arbeitena alles andere als fehlerfrei) einen entscheidenden Satz: 'HBOT improved hearing, but the clinical significance of the level of improvement is not clear. Routine application of HBOT to patients with ISSHL is not justified by this review. More research is needed.' Es wären somit umso mehr Studien notwendig gewesen, wenn es Wirksamkeitshinweise gibt. Warum ist dies bis dato leider nicht erfolgt?
  6. Infusionstherapie: Apropos: Warum wird bei (ich stimme ihnen zu) nicht nachgewiesener Evidenz (unter strengen Kautelen) die Infusionstherapie noch durchgeführt? Und bezahlt? Weil sie billiger ist und man irgendetwas tun soll? Eigentlich müßte man in einer solchen Situation doch genau so sagen: die Wirksamkeit ... Nun, da sind sowohl Interessen der Leistungserbringer (Ärzte) als auch der Leistungsempfänger offensichtlich kontra eingestellt. Ich habe hier leider mehr als nur Einzelfälle von patienten, die nach erfolgloser Primärbehandlung unbedingt eine HBO durchführen wollten und um Mithilfe bei Kostenübernahme und Diskussion mit Krankenversicherungen gebeten haben. Die nicht geringe Zeit haben wir auch brav investiert. Und: erstaunlicherweise hört man von den Betreffenden nichts mehr. Ich hoffe, daß es eine Spontanheilung ist (anderenfalls stellt sich die Frage nach der Intensität des Leidensdrucks).
  7. VDD mit und ohne Bielefeld: Ich kann zum VDD nichts sagen, weil ich den VDD nicht aus erster Hand kenne. Ich kann aber ganz klar definieren, daß für eine universitäre Einrichtung für HBO der VDD keine adäquate Interessensvertretung ist. Und dies aus vielen guten Gründen. Warum die HBO-Einrichtung in Bielefeld nicht mehr Mitglied des VDD oder von der Mitgliedschaft des VDD ausgeschlossen worden ist - dies müssen sie bitte entweder den VDD fragen, oder die Einrichtung in Bielefeld. Ihre Anspielung auf monetäre Interessen kann ich sehr gut nachvollziehen. Da ich aber nicht über Beweise verfüge, kann ich nur (infolge des runden Kopfes) in viele Richtungen denken. Hinsichtlich VDD und Evidenzgenerierung hatte ich im Post zuvor bereits alles wegweisende gesagt.
  8. Indikationsgebiete: Es erscheint mir viel wichtiger, die nach gegenwärtigem Stand des Wissens (es gibt ja auch Wissenszuwachs, ergo heute als Stand) gesicherten Indikationen zu behandeln: CO-Intoxikation (Weaver et al, NEJM 2002, siehe auch Diskussionen mit Scheinkestel hierzu sowie entsprechendes GBA-Gutachten), Gasbrand (siehe GBA-Gutachten), Gasembolien (mit und ohne Tauchen) sowie Dekompressionserkrankungen (siehe GBA-Gutachten) zu behandeln. Diese Behandlungsmöglichkeiten sind in der Bundesrepublik nicht gut organisiert (vgl. hierzu Stand in anderen Ländern). Diese sicherzustellen ist primärer Auftrag, und dies ist bereits - glauben sie mir - schwer genug.
  9. Finanzen: Damit Sie hier ganz klar sehen, aus welchem Hintergrund ich argumentiere: BAT Ib. Standard. 41 Stunden bezahlt, Arbeit geleistet pro Woche (Schnitt über die letzten 5 Monate 60). Netto 2300 EUR. Keine Zulagen, kein Dienstauto, keine Beteiligung, keine sonstigen Vergünstigungen. That's it.
Werde versuchen, die Diskussion mit Ihnen fortzusetzen (weil ich sie für sehr konstruktiv hinsichtlich meiner eigenen Person halte, ich lerne (hoffentlich) nicht aus. Ist aber zur Zeit wg. privater Umstände schwierig - ich hoffe, Sie sehen mir dies nach.
Christaras A, 2006-04-02 11:35 CEST (UTC+2)
Hallo,
weitergehende Überarbeitung eingefügt mit der vorbeschriebenen Intention. Findet dies Ihre Zustimmung, Widerspruch, Kommentare etc.
Christaras A, 2006-04-02 12:18 CEST (UTC+2)

Noch einmal vielen Dank. Zunächst einmal ganz grundsätzlich: Ich halte Sie für völlig integer, allerdings teile ich Ihre Meinung zu HBO bei den Indikationen Hörsturz und Tinnitus nicht. Es gibt zahlreiche andere Personen, die mit HBO zu tun haben, von denen ich eine niedrige Meinung habe, aber das ist ein anderes Paar Schuhe. Sie brauchen sich wirklich nicht in Sachen Interessenskonflikt zu rechtfertigen. Ich bin lediglich der Meinung, dass Sie in einigen Punkten etwas blauäugig sind, was vermutlich auch einfach damit zusammenhängt, dass Sie im Gegensatz zu mir vermutlich selbst nicht von Tinnitus betroffen sind. Zu einigen wichtigen Punkten:

Die umstrittene wissenschaftliche Evidenz einer riesigen Zahl von Therapien ist mir durchaus bekannt, ebenso die skandalösen Umstände, dass die meisten Medikamente nicht an Kindern getestet werden. Und glauben Sie mir: Ich richte mich bei der Einnahme von Medikamenten extrem stark nach wissenschaftlicher Evidenz. Das bedeutet beispielsweise, dass ich bei Grippe ganz sicher kein Tamiflu und bei einer Halsentzündung kein Augmentan nehme, sondern abwarte. Glücklicherweise - und das muss ich klar einräumen - erlaubt mir meine momentane Gesundheit allerdings auch, größtenteils ohne Medikamente auszukommen.
Zur Gerac-Studie: Sie zitieren hier eine Studie, die klar beweist, dass Akkupunktur nicht wirkungsvoller als Placebo ist. Die Auslegung, laut der die Studie die Wirksamkeit von Akkpunktur beweist (unverblindete Drittgruppe), weise ich klar zurück. Es bleibt zu hoffen, dass die Krankenkassen nicht für die Kosten dieser nunmehr nachweislich unwirksamen Behandlung aufkommen: http://www.arznei-telegramm.de/zeit/zeit_a.php3?
Noch einmal zur Verblindung: Sorry, aber ich finde Ihre Argumente hier wirklich nicht stichhaltig. Ich hielte zur absoluten Not sogar ein Rauf- und Runterfahren des Drucks, bei dem man zum Schluss wieder fast auf Null landet, als Simulation einer Tauchfahrt für möglich. Man müsste mal in einer Voruntersuchung sehen, ob das Patienten ohne Taucherfahrung merken würden. Die Risiken hierbei sind wirklich kalkulierbar. Jeder Sporttaucher wie ich setzt sich im Sommer mehrmals pro Woche im Baggersee weitaus größeren Risiken aus. Vergleiche mit Placebooperationen unter Narkose (die es übrigens durchaus gibt) oder mit Adrenalin vs. Placebo zur Reanimation hinken.

A propos Risiken: So risikolos, wie die meisten Druckkammern tun, ist HBO mit echtem hyperbaren Sauerstoff nebenbei ja nun auch nicht (epileptische Anfälle, Barotrauma, etc.). Ich will die Gefahren wirklich nicht überbewerten, aber diese Behandlung ohne Wirkungsnachweis an Patienten mit Innenohrstörungen anzuwenden, halte ich schlicht für falsch. Von den Kosten einmal ganz zu schweigen. Es ist viel vertretbarer, einer überschaubar kleinen Gruppe nach genauer Vorinformation und schriftlichem Einverständnis eine Placebo-Druckkammerfahrt zuzumuten, als dauerhaft zahlenden Patienten eine echte HBO-Therapie ohne Wirkungsnachweis zu verabreichen. Wenn die Behandlung tatsächlich unwirksam ist (wovon ich bei Tinnitus klar ausgehe), richtet man hier auf Dauer bei viel, viel mehr Patienten einen Schaden an - und bittet sie dafür auch noch zur Kasse!

Zu den Infusionen: Es ist mir persönlich ein Rätsel, warum diese fragwürdige (Cortison) bis nachweislich unwirksame (Durchblutungsförderer) und mit Nebenwirkungen versehene Behandlung überhaupt noch durchgeführt wird. Ich persönlich würde bei einer erneuten akuten Innenohrstörung ganz sicher auf diese Behandlung verzichten und wäre auch froh, wenn die Kassen (und mit ihnen die Allgemeinheit) nicht mehr für die Kosten aufkämen.
Zu subjektiven Besserungen: Als Tinnituspatient kann ich Ihnen versichern: Die Tendenz, in der Anfangsphase sich selbst etwas vorzumachen, ist unglaublich groß. Subjektiven Patientenangaben ist in jeder Hinsicht zu misstrauen. Man lügt sich selbst das Blaue vom Himmel. Die große Enttäuschung, wenn man sich das eines Tages selbst eingestehen muss, erleben aber die Mediziner, die die Akuttherapien verabreichen, nicht mit. Sie sehen sich selbst oft als Helfer - manchmal auch nur im Sinne des "guten" Placebos als psychologische Medizin. Diese Sicht ist zwar nachvollziehbar, aber dennoch falsch. Was Tinnituspatienten brauchen, ist Ehrlichkeit. Und sie brauchen Aufklärung über Spontanremission sowie über Habituation. Beides erhalten sie leider meist nicht; es sei denn in Verbindung mit einem äußerst fragwürdigen Noiser. Warum ist es eigentlich so schwer Patienten zu sagen, dass Tinnitus oft von alleine besser wird und selbst bei einem Verbleib der Geräusche in der Regel im Laufe der Monate und Jahre eine starke subjektive Besserung eintritt?
Zu Bielefeld, etc.: Aus den Reaktionen von Ihren Kollegen an anderen Unikliniken war ich davon ausgegangen, dass die Angelegenheit intern allgemein bekannt wäre. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich hier bei Ihnen geirrt habe und entschuldigen Sie auch, dass ich mich hier wirklich in der Öffentlichkeit nicht näher zu der Sache äußern kann. Hören Sie sich einfach mal um. Mehr kann ich Ihnen hierzu echt nicht raten. Aber ich empfehle das wirklich nicht ohne Grund. Ich selbst kenne die Antwort.
Guten Irgendwas (je nach Lektürezeitpunkt),
einige Diskussionsbeiträge unter IP-Adressen würde ich gerne noch etwas detaillierter erwidern, aber dies zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Einfügungen (auskommentiert) sind in meinen Augen tendenziös. "Dessen unbeachtet [...] entsprechende Honorarforderungen." Es gibt keine entsprechenden Honorarforderungen hinsichtlich Behandlungen, die entweder in ihrer Wirksamkeit umstritten sind oder gar nach gegenwärtigem Stand des Wissens unwirksam sind. Es gibt Honorarforderungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder auf der Basis von sogenannten IGEL-Verträgen (IGEL=individuelle Gesundheitsleistung, ein schreckliches Wortkonstrukt). Andere Honorarforderungen sind im übrigen auch nicht zulässig, vgl. hierzu rezentes Urteil hinsichtlich der Kosten einer kosmetischen Brustoperation und deren Kostenberechnungsgrundlage.
Hiervon völlig unberührt, da in jedem Falle unbesehen der Kostenfrage zu leisten, ist die Aufklärungspflicht. Diese fußt auf dem Strafgesetzbuch (Körperverletzungsparagraph). Und in Anbetracht des Umfanges der Aufklärungspflicht ist die Information des Patienten über die Umstrittenheit oder den fehlenden qualitativ guten Nachweis einer Wirksamkeit einer x-beliebigen Behandlung automatisch Bestandteil der Aufklärung. Erfolgt diese nicht, ergeben sich die entsprechenden Konsequenzen, wenn sich jemand in seinen Rechten hier verletzt fühlt und der Nachweis einer mangelnden Aufklärung erbracht werden kann. In Anbetracht der Verpflichtung zu entsprechenden Aufzeichnungen ist dieser Nachweis möglich (sofern zutreffend).
Bezogen auf die Kostenerstattung ist ebenfalls eine Aufklärungspflicht vorhanden. Diese zwingt nun nicht zur Erstellung eines Kostenvoranschlages, von dem nicht abgewichen werden darf. Vielmehr ist eine Aussage über die möglichen Kosten der Behandlung zwingend geboten. Ein Einsichtsrecht (samt Hinweis darauf) in die Gebührenordnung für Ärzte ist hier implizit. Liegt auf der Seite des Leistungserbringers (hier: Ärztin, Arzt oder Einrichtung) auch Kenntnis darüber vor, daß eine angebotente Behandlung nicht Gegenstand des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muß hierüber ebenfalls der Patient informiert werden. Bei Privatpatienten ist dies nicht zwingend erforderlich, da rein juristisch der Patient der Zahlungsverpflichtete ist. Dennoch ist ein solcher Hinweis unter ethischen Gesichtspunkten als zu erbringend zu klassifizieren.
Generell zu den Kosten ist zu sagen: bezahlungspflichtig und bezahlungswürdig (nach GOÄ) sind die Leistungen (oder Bemühungen). Nicht der Erfolg. Entsprechende Leistungs-Vergütungsverhältnisse bestehen beispielsweise bei Inanspruchnahme rechtanwaltlicher Leistungen, Erstattungen von Gutachten usw. Kein Rechtsanwalt oder Gutachter wird nach dem Erfolg bezahlt (primär, Beteiligung an Schadensersatz wie in den USA üblich mal ausgeklammert, auch wird keinem Gutachter beispielsweise für ein Straßenprojekt das Honorar gestrichen, wenn sich das umgesetzte Gutachten als Fehlplanung erweist). Insoweit erfolgt hier für Ärztinnen und Ärzte keine Sonderbehandlung.
Ich hoffe, daß der Artikel jetzt neutraler ist. Wenn nicht, jederzeit offenes Ohr und Verstand für andere Argumente.
Christaras A 2006-04-19 05:45 CEST (UTC+2)

Überarbeitung

Hallo und Guten Morgen zusammen oder alleine,

dieser Artikel bedarf der Überarbeitung. Und ich habe für meine 2 cent bereits begonnen. Ich versuchte das Ganze normalsprachlich und wenig medizinisch auszudrücken - ich hoffe, dies gelingt und sprengt nicht den Umfang.
alle Meinungsäußerungen zur der bis dato erfolgten Überarbeitung sind sehr willkommen

Die Überarbeitungsabschnitte sind durch Kommentare im Text markiert.
Ausführliches Quellenverzeichnis folgt in den nächsten Tagen, da ich jetzt zu einem Vortrag muß - sorry für diese Unvollständigkeit.
Die vom User mit der IP (s.u.) vorgebrachten berechtigten Bedenken werden noch gesondert berücksichtigt.

Und weil es sich so gehört (im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis):

(POSSIBLE) CONFLICT OF INTERESTS:
siehe hierzu www.uniklinik-duesseldorf.de/HBO. Ich darf noch hinzufügen, daß ich in keinem Falle beabsichtigte, ein Sonderlob, Werbung oder Beweihräucherung zu betreiben. Es geht um die Darstellung des Wissens und der Wissenslücken. Von letzterer gibt es leider (!) nicht wenige.

Christaras A. 2006-03-30 08:36 CEST (UTC+2).

Vielen Dank. Wird die Seite demnächst Patienten auch ausdrücklich über die unbewiesene Wirkung der Behandlung bei Indikationen wie Tinnitus oder Hörsturz aufklären? Bislang finde ich zu diesem Thema dort kein Wort.

Ich bitte übrigens an dieser Stelle den etwas gereizt wirkenden Tonfall zu entschuldigen. Es wird vielleicht etwas verständlicher, wenn ich erwähne, dass ich persönlich durch HBO, in das ich aufgrund der Darstellung von Seiten vieler Ärzte und Presseberichte große Hoffnungen gesetzt hatte, keinerlei Erfolg erlebt habe und sehr große Geldsummen verschwendet habe. Im Vorfeld wurde mir überhaupt keine Informationen über die unbewiesene Wirkung gegeben. Nach ausgiebiger und intensiver Beschäftigung mit der Thematik (bin selbst Akademiker an einer Universität) sind mir mittlerweile erhebliche Zweifel sowohl an der Wirksamkeit als auch an der Form der Vermarktung dieser Behandlung gekommen. Und ich denke, dass Sie als Wissenschaftler in diesem Bereich vermutlich auch sehr genau wissen, worauf ich (insbesondere weiter oben) konkret anspiele und was ich aus gutem Grund an dieser Stelle nur anreisse, auch wenn ich in der Lage wäre, mich sehr viel ausführlicher dazu zu äußern.

--84.134.202.10 09:18, 2. Apr 2006 (CEST)
Hallo,
Ihren Groll (berechtigt) gegenüber der Auslassung der Information über den Status verstehe ich. Sie können allerdings keine Garantien hinsichtlich des Erfolgs von medizinischen Behandlungsmaßnahmen erwarten. Bei keiner Maßnahme und bei keiner Indikation. Die gibt es -wenn überhaupt- nur bei supranaturaler Anwendung (Gott, Allah oder was immer sie wollen). Es wäre geradewegs genial, wenn Medizin Erfolge garantieren könnte. Das kann sie aber nicht (vorausgesetzt, sie bleibt der Ehrlichkeit verhaftet). Die Kosten bemessen sich immer nach der Bemühung und dem dafür betriebenen Aufwand. Wenn diese Bemühung qualitativ nicht ok war, Kritik d'accord, Bezahlung nicht adäquat. Die Bemühung selbst ist allerdings entgeltwert. Das in allen Sektoren so. Ich habe einigen Patienten mit nicht wenig Zeitaufwand Stellungnahmen erstellt, die weder bei uns behandelt noch sonstwie betreut worden sind. Geld habe ich nicht gesehen. OK. Aber kein Danke, das ärgert ziemlich (vgl. Beratungsleistung beim Rechtsanwalt, ebenfalls ohne Erfolgsgarantie, aber sicher mit Bezahlung der Beratungsleistung).

Das Auslassen der Information über den gegenwärtigen Status der HBO entschuldigt dies nicht (vgl. Umfang Aufklärungspflichten, hierzu auch ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Christaras A. 2006-04-03 12:23 UTC+2
  • Vielen Dank, aber es macht einen großen Unterschied, ob eine Behandlung grundsätzlich schon mal ihre Wirkung bei wenigstens einem Teil der Patienten bewiesen hat, oder ob völlig unklar ist, ob sie bei auch nur einem einzigen Menschen besser als das Schlucken von Zuckerkügelchen wirkt. HBO hat nie bewiesen, dass sie bei akuten Innenohrstörungen besser als Zuckerkügelchen oder Abwarten wirkt. Das ist eine schlichte Tatsache. Ebenso ist es eine Tatsache, dass bis heute keine ernsthaften Bemühungen zu erkennen sind, einen Wirkungsnachweis zu erbringen. Das zeigen Studien mit einem völlig unbrauchbaren Studiendesign wie jene momentan in Frankreich, Traunstein (tss, tss...) und anderernorts durchgeführte Untersuchung. Schon erstaunlich, dass für solche eher lachhaften Untersuchungen Geld da ist, nicht aber für Studien mit brauchbarem Design. Das ist sicher nicht ihre Schuld, zeigt aber schon, aus welcher Richtung bei HBO mehrheitlich der Wind weht. Nebenbei tauchte HBO bei akuten Innenohrstörungen erstmals im Dezember 1971 (Hans Lamm) in einer medizinischen Fachpublikation auf. Das sind mittlerweile fast 35 Jahre.

Änderungen durch IPs im Monat Juni 2007

Aus welcher Richtung der Wind bei gewissen Änderungen durch IPs aus dem Monat Juni 2007 weht, verdeutlicht nicht zuletzt der Werbelink. --Geschmolzenes Gummibärchen 11:15, 29. Jun. 2007 (CEST)

Borreliose

Ich habe die letzten Änderungen der IP revertiert. Eine Publikation mit den Angaben "Journal of science a. phys.", "Tel Aviv" ist nicht eruierbar. Bitte ISSN oder ISBN angeben. Das penetrante Einfügen eines Werbe-Weblinks ist unerwünscht. --Drahreg·01RM 09:44, 14. Mär. 2008 (CET)

Nicht hilfreich

Den Artikel über HBO kann man als wenig hilfreich einstufen. Im Fordergrund sollten die Erkrankungen stehen, die mit HBO therapiert werden können. Gerade aber das ist nicht der Schwerpunkt. Vielmehr geht es um die Erkrankungen, die man therapieren KÖNNTE oder aus nicht erklärten Gründen therapieren soll. Bei beiden fehlen die eindeutigen Quellenangaben. Es sind einfache Behauptungen, ohne jeglichen Bezug.

Besonders die errektile Dysfunktion und Borreliose wurden als nicht behandlungsfähig eingestuft. Errektionsstörungen???? Seit wann sind diese Erkrankungen jemals bei HBO von Interesse??? Welcher pseudowissenschaftlicher Teilnehmer schreibt so etwas hier hin. Und das schlimme daran, es wird einfach zur Kenntnis genommen und wehement verteidigt ohne jegliche Grundlage und Bezug.

Borreliose, besonders die persistierende Form wird erfolgreich bei jedem zweiten Betroffenen behandelt. Rechtzeitig erkannte Borreliose kann bei 70% der Erkrankten mit HBO erfolgreich therapiert werden. Gerade dieses Jahr werden erneut Untersuchungen mit serologischem Bezug in Duisburg durchgeführt, die die Aussagen erneut bestätigen. Es geht bei diesem Thema längst nicht mehr um das "ob". Infektionskrankheiten sind seit längerem Thema erfolgreicher HBO Therapie.

Zusammengefasst: in den angegebenen Quellen fehlen eindeutige Bezüge zu den gemachten Aussagen. Der Schwerpunkt des Artikels über HBO ist mehr als unglücklich gewählt. Es werden längst überholte Auffassungen ohne aktuellen Bezug notorisch beibehalten. Sie sind fehlerhaft, sachlich falsch. (nicht signierter Beitrag von Zithromax (Diskussion | Beiträge) )

Bitte neue Diskussionsbeiträge unten anfügen. Bitte Diskussionsbeiträge unterschreiben (mit --~~~~ ).
Wenn du Belege für deine Aussagen hast bringe sie bitte bei. So helfen sie dem Artikel nicht weiter.
Herzliche Grüße, --Drahreg·01RM 10:28, 29. Apr. 2008 (CEST)


nochmal speziell für DRAHEG im absatz "3.5. keine anwendungsgebiete" wird QUELLENLOS errektile dysfunktion, borreliose usw angeführt. keine einzige literaturangabe weist in nur einem wort borreliose und errektile dysfunktion auf. es wird einfach permanent weiterhin dieser "schwachsinn" beibehalten. wenn keine quellen angegeben werden, sollte es gelöscht werden. es ist sachlich und fachlich einfach falsch und fehlerhaft. wer dies in diesem zustand beibehält hält sinnlose behauptungen aufrecht. gratulation an DRAHEG Zithromax25.5.08

Ich hab ja auch schon öfter die Borreliose wieder reinrevertiert und kann allerdings auch das Argument von Zithromax verstehn. Der fehlende Zwischenschritt könnte sein, eine Quelle für die behauptete Wirksamkeit anzuführen. Erst dann würde es Sinn machen, den fehlenden Beleg einer Wirksamkeit explizit zu nennen. Sonst könnte man auch Haarausfall und Mundgeruch und Psychose anführen.-- --Heinz-A.Woerding

ich behaupte KEINE wirksamkeit. es wird im artikel eine komplette UNWIRKSAMKEIT behauptet OHNE quellenangabe. und dümmliche erkrankungen werden angegeben. genau eben: mundgeruch sollte auch quellenlos eingefügt werden. der absatz sollte entfernt werden, um mehr geht es nicht. draheg hat dies ja auch vorgeschlagen. aber sperren ist eben eleganter. insider wissen längst bescheid über hbo und borreliose und multiple sklerose. aber einige sind eben sturer als die krankenkasse. gratulation. Zithromax 11:01, 27. Mai 2008 (CEST)


Quellen gibt es genug. Einfach mal bei pubmed "hyperbaric" + "migraine" bzw. + "lyme" eingeben. Christian2003 00:27, 26. Mai 2008 (CEST)
Dann könnte man ja mal über eine Einarbeitung nachdenken und das einfache Hinundher beenden.--Heinz-A.Woerding 00:31, 26. Mai 2008 (CEST)

Vollsperrung

wg. Reverts. -- Andreas Werle 23:49, 25. Mai 2008 (CEST)


es ist schon bezeichnend, das "errektionsstörungen" hier aufgeführt werden. und diese störungen permanent geschützt werden, obwohl sie völlig indiskutabel sind.

einfach nicht nachvollziebar. in KEINER angegebenen Quelle wird sich auf borreliose, anti aging und errektionsstörungen bezogen. so kann man auch mumps und trisomie 21 einfügen.

im mittelpunkt des interesses sollte stehen, WAS man mit hbo therapieren KANN und nicht was angeblich nicht funktioniert.

auch das thema multiple sklerose wird nicht erwähnt. ms ist hbo therapiefähig, scheitert aber an genügend fallzahlen, damit es "wissenschaftlich" belegt ist.

das verhalten von andreas werle ist in jeder form abzulehnen. mit bloßer willkür kommt keine "wissenschaft" zu stande.

es bleibt dabei, das quellen fehlen und absurde erkrankungen aufgeführt werden. einfach dumm. schlimm für patienten.

gez. zithromax

@zithromax: Es wäre zunächst sehr hilfreich, wenn du deinen Ton hier ein wenig mässigen könntest. Die Kollegen aus der Redaktion Medizin sind immer bemüht, unbelegte Therapien und unbelegte Wirksamkeiten aus solchen Artikeln zu entfernen, aber eben alles mit Beleg. Deine Aussagen sind leider nicht zitierfähig. -- 14:21, 26. Mai 2008 (CEST)


für Gleiberg: ich wiederhole, im artikel wird nonsens verfasst, der NICHT belegt ist. darum geht es. leider treten immer mehr inkompetente verfasser auf, die die einfachsten grundzusammenhänge nicht verstehen wollen oder können. dazu gehört eben leider auch Andreas Werle und inzwischen auchGleiberg. zusammengefasst: ohne belege sind aussagen wertlos. Zithromax 14:40, 27. Mai 2008 (CEST)

Lieber Zithromax und zugehörige IPs 77.187.*,
Google findet mit "lyme" und "hyperbaric" 32.000 Seiten. Beispielhaft: [1]
Google findet mit "erectile" und "hyperbaric" 31.000 Seiten. Beispielhaft: [2]
Google findet mit "migraine" und "hyperbaric" 51.000 Seiten. Beispielhaft: [3]
Es findet also offensichtlich eine mehr oder weniger wissenschaftliche Auseinandersetzung darüber statt, ob HBO bei diesen Krankheitsbildern hilft, oder nicht. Deine wiederkehrende Löschung dieser Punkte ist in meinen Augen Vandalismus.
Viele Grüße, --Drahreg·01RM 17:53, 17. Jan. 2009 (CET)
Der gemeinsame Bundesauschuss hat die verschiedenen Indikationen bewertet (u.a. S. 107), unter anderem "Lyme Borreliose" beziehungsweise "Sonstige Indikationen". Zitat: „Im Ergebnis konnten keine Studien identifiziert werden, die eine Fortsetzung der Beratungen des Ausschusses zur HBO begründen könnten. Es handelt sich um Kasuistiken, Kongressberichte und kleinere Fallserien, die keine Erkenntnisse bereitstellen, die über diejenigen der umfassend beratenen Indikationen hinausgehen. Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der HBO bei solchen anderen seltenen Anwendungsbereichen können zur Zeit nicht als belegt gelten.“
Insofern ist der "Quelle"-Baustein im Abschnitt "Keine Anwendungsgebiete" nicht gerechtfertigt.
Wenn du also willst, dass eine der genannten Indikationen im Artikel anders bewertet wird, dann bringe bitte selber gute Quellen bei. Bitte beachte dabei WP:TF und die zugehörige Auslegung für medizinische Themen (Wikipedia:RMLL#C. Quellen und Belege).
Viele Grüße, --Drahreg·01RM 18:10, 17. Jan. 2009 (CET)

hilflose Argumentation

Die Argumentation mit der "Anzahl der Goggle - Treffer" ist weder wissenschaftlich noch überzeugend, sie ist einfach nur hilflos. Erscheint zwanghaft, damit um jeden Preis weiterhin völlig absurde Aussagen stehen bleiben können.

konkret geht es darum:

1. Wo sind Aussagen über HBO und Therapie von Infektionen? - nirgends

2. Was haben Errektionsstörungen und HBO überhaupt hier zu suchen? Wo soll da ein Zusammenhang bestehen? Warum muss extra erwähnt werden, das kein Zusammenhang besteht. Ein halbwegs normaler Lektor würde das sofort herausnehmen.

3. Die Aussage das HBO nicht bei Borreliose anzuwenden ist, bleibt weiterhin fachlich falsch. Viele Patienten mit Antibiotika Unverträglichkeit werden durch HBO erfolgreich therapiert. Wodurch sonst sollten diese Fälle behandelt werden?? Die absolute Aussage, das dies nicht sinnvoll wäre, ist falsch. Eine Einschränkung wäre möglich, das HBO bei Borreliose keine Erst - Therapie sein soll wäre richtiger.

Auch was irgendwelche Bundesausschüsse beschliessen oder äußern, hat überhaupt nichts mit "Wissenschaft" zu tun, das sind Krankenkassenvertreter und niederste Lobbyisten. Auch die DNG ist nicht entscheidend in den Aussagen. Immer anschauen, WER was äußerst und nicht alles weiter verbreiten, nur weil es im Internet steht. Schließlich gibt es auch die Bild Zeitung und Dieter Bohlen hat auch ein Buch geschrieben.....

Auch das Sperren der Seite zeugt nur von Zensur, ebenso das Löschen von Diskussionsbeiträgen. Draheg wir sind nicht mehr unter Zuständen der DDR, wo Zensur tagtäglich war. Langsam sollten diese Methoden der Vergangenheit angehören, auch wenn es schwer fällt.(nicht signierter Beitrag von 91.15.128.118 (Diskussion) )


<Gebetsmühle> WP:BLG, WP:RMLL. </Gebetsmühle> --Drahreg·01RM 07:06, 3. Okt. 2009 (CEST)

genau das ist es ...Gebetsmühle.... das ist das Niveau von dir (nicht signierter Beitrag von 91.15.152.96 (Diskussion | Beiträge) 07:08, 3. Okt. 2009 (CEST))

Zweifelhaft ist eher das Niveau der IP. Tatsache ist, dass HBO leider von zahlreichen Anbietern für Indikationen angepriesen wird, bei denen es keine bzw. völlig unzureichende wissenschaftlichen Belege für eine Wirksamkeit gibt. Dazu zählen auch Erektionsstörungen, wie ja bereits treffend belegt wurde. Natürlich sollte in einem enzyklopädischen Artikel darauf hingewiesen werden, dass es sich aus wissenschaftlicher Sicht schlicht um Unfug handelt. Ferner ist die Argumentation der IP in Bezug auf Lyme Borreliose höchst unwissenschaftlich, arbeitet sie doch lediglich mit unbelegten Behauptungen. Dass anekdotische Berichte und winzige Fallberichtserien kein ernstzunehmender Beleg sind, dürfte jedem gebildeten Menschen klar sein. Zu Recht betont dies auch der Gemeinsame Bundesausschuss. Gerne kann natürlich die IP ernstzunehmende Belege für die Wirksamkeit der Behandlung posten, Stichwort evidenzbasierte Medizin. Meines Wissens existieren solche Belege allerdings nicht. Dass schließlich der Gemeinsame Bundesausschuss in völlig unangemessener Weise mit Dieter Bohlen und der Bild-Zeitung gleichgesetzt wird, zeigt lediglich, dass es der IP nicht um eine aufrechte, sachliche Diskussion geht. Gleiches gilt für den abgeschmackten und geradezu lächerlichen Vergleich mit der DDR.
Denjenigen, die sich für die Hintergründe der HBO-Welt interessieren, sei im Übrigen die folgende Seite empfohlen, wo ausführlich auf Druckkammern, die ihre Behandlung auch ohne wissenschaftliche Belege für alle möglichen Indikationen anbieten, eingegangen wird: http://www.daneurope.de/dan/dtukost0101.htm
Möchte die IP vielleicht eine Stellungnahme hierzu abgeben, um so unserem Wikipedia-Artikel zu nützten? --Matakar 09:50, 28. Nov. 2009 (CET)

Wichtiger Link

Hallo liebe Autoren, ich denke, dass der Link http://www.gtuem.org noch ganz wichtig wäre (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin). --Decodoc3 09:29, 5. Apr. 2010 (CEST)

Du müsstest zunächst vielleicht einen geeigneten Deeplink angeben. Deren Webseite verrät nämlich so erstmal nichts über das Thema des Artikels. Dann solltest du vielleicht WP:WEB überfliegen und angeben, warum dieser (Deep-)Link Informationen enthält, die nicht in den Artikel integriert werden können.
Viele Grüße, --Drahreg·01RM 09:34, 5. Apr. 2010 (CEST)

Keine Anwendungsgebiete

Zitat der Version vom 5.4.2010: "Keine Anwendungsgebiete - Bei nachfolgenden Anwendungsgebieten gibt es nach gegenwärtigem Stand des Wissens keine Hinweise auf eine Wirksamkeit der HBO als Therapiemaßnahme."

Unter den aufgeführten Beschwerden/Krankheiten fehlen noch Raucherbein, Legasthenie, Muskelkater, Borderline, Übergewicht und viele mehr. Aber... was für ein Sinn macht es Anwendgungsgebiete aufzuzählen, die es gar nicht gibt? Eigentlich kann der ganze Abschnitt gestrichen werden, oder er wird umbenannt in "Anwendungsgebiete, für die HBO entgegen weitverbreiteter Annahmen erwiesenermaßen wirkungslos ist" oder so ähnlich -- Miamivice 21:22, 6. Apr. 2010 (CEST)


eben - der ganze artikel ist eine einzige farce - lesenswert für hilfsschüler - bringt einen keinen millimeter weiter. aber es gibt stolze autoren. es ist langsam absurd was hier gemacht wird. -- 217.93.134.60 20:13, 16. Nov. 2011‎ (CEST)

Tinnitus - HBO 'keine' Therapie oder umstrittene Therapie?

u.a. wird auch Tinnitus mit HBO therapiert - ob es bei Tinnitus wirkt ist aber umstritten, Krankenkassen in D zahlen die Therapie meines Wissens i.d.R. inzwischen auch nicht mehr. Deshalb schlage ich vor Tinnitus unter umstrittene Therapien zu führen, ich hatte ja auch schon eine Studie genannt, die eine Wirkung nahelegt. Benutzer Drahreg01 hat argumentiert, daß Einzelstudien keine Begründung dafür sein können, daß Tinnitus eine umstrittene Therapie ist - ich bin neu bei Wikipedia - ist das eine offizielle Wikipedia-Policy?

z.Zt. wird Tinnitus unter 'keine' Therapie geführt mit Verweis auf eine Metastudie von Bennett et al. Bennett et al. können in ihrer Studie allerdings keinen Nachweis für eine Unwirksamkeit von HBO als Therapie für Tinnitus feststellen, Zitat aus dem Abstract: "The effect of HBOT in tinnitus could not be assessed due to poor reporting". Deshalb meine höfliche Bitte die Korrektur (Tinnitus ist umstrittene Therapie) wieder herzustellen bzw. so zu lassen - Danke :) -- Miamivice 01:14, 5. Mai 2010 (CEST)

Weblinks

Hallo, da ich neu bin kann ich nur vorschlagen:

Beauftragungen

Die Druckkammerzentren Rhein Main Taunus GmbH erhielt durch das Sozialministerium des Landes Hessen die Beauftragung, ab dem 10.02.2012 eine 24 Stunden Rufbereitschaft für die Therapie der oben genannten Hauptindikationen sicherzustellen. Des Weiteren kann dieses Zentrum Dekompressoinsunfälle (Tauchunfälle) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechen, was eine private Versicherung obsolet macht. Dies ist Deutschlandweit einzigartig.

siehe

http://www.vdd-hbo.de/behandlung/presse/mitteilung/notfallversorgung-hessen-gefundene-loesung-bundesweit-schule und http://www.hbo-rmt.de/sites/default/files/download/page/2012/02/2012_02_10_druckkammer_wiesbaden_pdf_12479.pdf

--Papa Foxtrot (Diskussion) 12:24, 1. Okt. 2012 (CEST)

Bild

Ihr Bild der sog. Monoplace (Einpersonkammer) ist veraltet, da in Deutschland nicht mehr zulässig. Eine TÜV oder GTÜM überprüfte Kammer muss eine Mehrpersonenkammer mit seperater Personenschleuse aufweisen. (nicht signierter Beitrag von 93.203.124.3 (Diskussion) 13:10, 1. Okt. 2012 (CEST))

Hab es rausgemacht. --Rknbg (Diskussion) 12:33, 15. Sep. 2013 (CEST)

Seltsamer Artikel

Was soll uns denn so ein Abschnitt hier sagen:

Auf Meereshöhe besteht Luft aus etwa 78 % Stickstoff, etwa 21 % Sauerstoff und etwa 1 % Edelgasen, Kohlendioxid und anderen Gasen und hat einen Druck von etwa 1,0 bar. Der Luftdruck auf Meereshöhe von 1,0 bar setzt sich nach dem Gesetz von Dalton daher zusammen aus: etwa 78 % Stickstoff = etwa 0,78 bar Partialdruck des Stickstoffs etwa 21 % Sauerstoff = etwa 0,21 bar Partialdruck des Sauerstoffs etwa 1 % restliche Gase = etwa 0,01 bar Partialdruck der restlichen Gase

Hä? Nach Dalton (?) enthält Luft die 21 % Sauerstoff enthält also 21 % Sauerstoff? Ach? --Soulman (Diskussion) 02:58, 21. Jun. 2018 (CEST)

Die Distanz zwischen Gefäß und Zellen

Da heißt es , dass die Distanz von 50 auf über 250 mümeter verlängert werde. Muss es nicht umgekehrt sein? --79.199.49.233 01:14, 16. Mär. 2020 (CET)

Nein, das ist schon logisch. Dadurch, dass mehr Sauerstoff im Blut gelöst ist, kann im Gewebe (z.B. in einem schlecht durchbluteten Fuß) auch eine weiter von Blutgefäß entfernte Zelle noch mit Sauerstoff versorgt werden. --Drahreg01 (Diskussion) 06:14, 16. Mär. 2020 (CET)