Diskussion:Justizirrtum um Dieter Gill

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Anti. in Abschnitt Umbenennung in „Justizirrtum um Dieter Gill“
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Namensnennung der Anwälte[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nachvollziehbare Gründe, weshalb die Namen seiner Verteidiger zu erwähnen wären? Besonders in der Einleitung wirkt das sehr aufgepfropft und stellt in dieser Form keinen erkennbaren enzyklopädischen Mehrwert dar. --Eloquenzministerium (Diskussion) 12:40, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Das gehört hier dazu. Ich finde das nicht aufgepfropft. Außerdem ist das bei Justizirrtümern oder anderen Aufsehen erregenden Fällen so üblich, siehe z.B. Kachelmann, Horst Arnold oder Gustl Mollath. Immerhin ist es sehr schwierig, überhaupt ein Wiederaufnahmeverfahren zu bekommen. Das ist dann vor allem das Verdienst des Verteidigers, wenn der so etwas schafft. Der soll dann ruhig auch genannt werden.--Karl.schwab (Diskussion) 13:48, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Im Prinzip hast Du doch irgendwo Recht. Ich habe es daher nun entsprechend korrigiert, bis auf eine verbleibende Stelle. Denn der Verteidiger sollte an einer Stelle erwähnt worden. Mithin habe ich zu der Frage nun den goldenen Mittelweg realisert.--Karl.schwab (Diskussion) 13:58, 6. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Umbenennung in „Justizirrtum um Dieter Gill“[Quelltext bearbeiten]

Da nicht die Person selbst WP-relevant ist, wohl aber der medial ausführlich rezipierte Justizirrtum wie in der LD dargelegt, schlage ich eine Umbennung des Artikels vor, wie in mehreren vergleichbaren Fällen:

--Anti ad utrumque paratus 19:14, 18. Mär. 2021 (CET)Beantworten