Diskussion:Liste der Unterzeichner des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Gordito1869 in Abschnitt Eigen- und Ortsnamen
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Eigen- und Ortsnamen[Quelltext bearbeiten]

Die Schreibweise der Eigen- und Ortsnamen wurde der gedruckten Version des Vergleiches von 1755 entnommen und beibehalten Der Umstand wie die einzelnen Beteiligten unterzeichneten besitzt m. E. einen eigenen Informationswert, der anderenfalls verloren ginge (z. B. latinisisierter Form des Titels "a", "de" oder insbesondere Zeichnung ohne Titel (wie z.B. einige Moltkes oder Boyes) oder andere Schreibweisen des Nachnamens). Eine "Teilkorrektur" hielte ich für unglücklich, da verfälschend.

Bei den Ortsnamen gilt das Gleiche. Eine Richtigstellung der heute üblichen Schreibweise könnte entweder durch korrekte Verlinkung oder durch die heutige Schreibweise in Klammern erfolgen. Da nicht in jedem Fall eine sichere Zuordnung möglich ist, besteht m. E. bei fleissigem Korrigieren die Gefahr, dass sich Fehler perpetuieren. Unschlüssig war ich im Hinblick auf die Reihenfolge der Personen, die ebenfalls wie abgedruckt übernommen wurde. Bei der Reihenfolge kann ich keinen sachlichen Grund erkennen. Klar scheint lediglich zu sein, dass die Amtsträger zu Beginn der Liste stehen. Die ungeordnete Reihenfolge i.V.m. der "falschen" Schreibweise dürfte das Wiederfinden erschweren.--Wildereber (Diskussion) 12:38, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

...habe mir soeben erlaubt, wenige Korr./Verlinkungen der Familiennamen vorzunehmen (losgelöst von alter/neuer Schreibweise); falls der Landrat von Hahn "and others" ohne "v" unterzeichnet haben, bitte entspr. abändern). - MfG --Gordito1869 (Diskussion) 11:19, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten