Diskussion:Wolfgang Dippel

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von WiseWoman in Abschnitt Nachweis für Lehrauftrag?
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Promovieren[Quelltext bearbeiten]

Man habilitiert sich. Aber man wird promoviert. Genauso wie man - heute keine gebräuchliche Sprache mehr - diplomiert wird. Man schreibt eine Dissertation, meldet sich zur Promotion an - aber das Promovieren als solches ist ein passiver Vorgang. Aktiv ist dabei die Hochschule bzw. die Professorinnen und Professoren, welche die Promotion vornehmen. Habe es daher von der aktiven in die passive Sprachform geändert. --178.5.174.183 23:37, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Artikelqualität[Quelltext bearbeiten]

Artikel besteht ja nur über den Quatsch mit der Dissertation. Da ist für einen Staatssekretär zu wenig.--DOCMO audiatur et altera pars 17:03, 4. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Artikel habe ich ergänzt/überarbeitet. Thema der Promotion hat Übergewicht und sollte noch auf das wesentliche zurückgeführt werden.--DOCMO audiatur et altera pars 13:58, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Die Ausführungen zur Promotion mögen einerseits gestrafft, andererseits ergänzt werden um das VGH-Urteil. Der Feststellung "Da ist für einen Staatssekretär zu wenig." kann ich nicht zustimmen. Ein Staatssekretär ist immer noch nur Spitzenbeamter, auch wenn er sich selbst für ein Regierungsmitglied hält. Manche Artikel zu solchen Personen sind überladen mit Nebensächlichkeiten.--Lexberlin (Diskussion) 15:34, 8. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Nachweis für Lehrauftrag?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Nachweis für sein Lehrauftrag an der Hochschule Fulda? Ich finde gerade nichts. --WiseWoman (Diskussion) 23:23, 17. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Okay, ich habe ein Seminar im WS 2019/20 gefunden, mehr nicht. --WiseWoman (Diskussion) 23:29, 17. Mai 2021 (CEST)Beantworten