Portal Diskussion:Recht/Basisdaten für Europäische Normen

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Basisdaten (für Gesetze als Muster für neue Vorlage)
Titel: Gesetz ...
Kurztitel: Gesetz
Abkürzung: ABC
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Recht
FNA: ?
Datum des Gesetzes: Datum (BGBl. I S. ...)
Inkrafttreten am: Datum
Letzte Änderung durch: Art. ... Gesetz vom Datum
(BGBl. I S. ...)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
Datum
(Art. ... Gesetz BGBl. I S. ...)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Hier soll überlegt werden, wie eine Formatvorlage für europäische Richtlinien gestaltet werden könnte. Als Ausgangspunkt kann zunächst wohl die Wikipedia:Formatvorlage Gesetz genommen werden. Ich kopiere sie nebenstehend mal ein. Dann kann diskutiert werden, welche Teile wie gestaltet werden können und was wegfällt oder hinzukommt. Leider kenne ich mich da nicht so aus wie im nationalen Recht. Gemeinschaftsarbeit ist also erforderlich! --wau > 12:30, 12. Jun 2005 (CEST)

Nachstehend kopiere ich noch den Ausgangspunkt der Diskussion unter Portal Diskussion:Recht ein: --wau >

Europäisches Recht

Ich möchte folgende zwei Fragen zur Diskussion stellen:

  1. Einheitliches Lemma für Europäische Normen: Artikel zum Europäischen Recht (aka EU-Recht/EG-Recht) werden uneinheitlich betitelt. Derzeit werden fünf verschiedene Alternativen gebraucht: eine Unkonkrete (z. B. Dienstleistungsrichtlinie), eine Korrekte (z. B. Richtlinie 73/23/EWG), die EG-Version (z. B. EG-Vermittlerrichtlinie), eine EU-Variante (z. B. EU-Fertigpackungsrichtlinie sowie die Europäische Form (z. B. Europäische Messgeräterichtlinie). Ich meine, man sollte ein einheitliches Lemma finden, also beispielsweise Europäische xyz-Richtlinie oder EG-xyz-Richtlinie oder auch EU-xyz-Richtlinie. Persönliche präferiere ich Europäische xyz-Richtlinie. Richtlinie 12/34/EG ist zu "technisch", EU-Richtlinie ist sachlich falsch, EG-Richtlinie ist mittlerweile nicht mehr gebräuchlich. Was meint ihr?
  2. Basisdaten für Europäische Normen: In Anlehnung an die Wikipedia:Formatvorlage Gesetz wäre m. E. eine Wikipedia:Formatvorlage Europäisches Recht sinnvoll. Was haltet ihr davon und welche Informationen sollten in diese Formatvorlage?

--Forevermore 18:27, 11. Jun 2005 (CEST)

zum Lemma: Die Vereinheitlichung finde ich sehr gut und absolut notwendig. Aus fachlicher Sicht würde ich mich allerdings für die EG-Richtlinie aussprechen, weil dies der richtige Ausdruck ist. Eigentlich ist dieser Begriff auch noch gebräuchlich, jedenfalls innerhalb der Fachliteratur. Wie dies innerhalb von allgemeinen Medien aussieht, weiß ich jetzt gar nicht genau. Aber man kann die Allgemeinheit doch auch ein bisschen zur Verwendung der richtigen Begriffe erziehen, oder ;-) Scherz beiseite, ich könnte zur Not auch mit europäische xyz-Richtlinie leben.
zur Formatvorlage: Braucht man wirklich eine neue? Kann man nicht die bestehende einfach benutzen? Bei Art könnte man europäische Richtlinie/Verordnung eintragen. Bei Geltungsbereich Europäische Union. Die letzten drei Felder könnte man ggf. freilassen. Die einzig relevante Information, die dann untergehen würde, wäre die Umsetzungsfrist bei Richtlinien. Das wäre allerdings etwas schade. Also dann vielleicht doch eine neue Vorlage, mit dieser einen Änderung. --M.Lohse 19:29, 11. Jun 2005 (CEST)
Zu den Basisdaten: Wäre es nicht auch sinnvoll, dort das deutsche Gesetze zu nennen, das die RL inhaltlich umsetzt sowie das Inkrafttreten dieses Gesetzes? --Forevermore
Eigentlich ein guter Gedanke. Jedoch haben viele Richtlinien Auswirkungen auf eines oder mehrere bestehende nationalstaatliche Gesetze (man denke nur an die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und deren Auswirkungen). Das eine Richtlinie 1:1 in ein neues Gesetz umgesetzt wird, ist wohl eher die Ausnahme (denke ich mir jedenfalls, obwohl ich auch nicht den umfassenden Überblick habe). Die Gesetzesänderungen werden dann in der Regel mittels eines Artikelgesetzes durchgeführt. Man könnte dann wohl, gerade wenn mehrere Gesetze betroffen sind, allenfalls das Artikelgesetz in den Basisdaten anführen. Das ist ja im allgemeinen aber nicht so interessant. Dennoch hätte eine neue Formatvorlage, zumindest für Richtlinien, doch ihre Vorteile. Man könnte dort zum Beispiel den Stand der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten vermerken. Da müsste sich allerdings auch jemand drum kümmern, was sicherlich sehr aufwändig ist (Wo kann man da eigentlich nachsehen?). Außerdem würden die Basisdaten damit vielleicht etwas überfrachtet. Hat also alles seine Vor- und Nachteile... Grüße --M.Lohse 20:39, 11. Jun 2005 (CEST)

Siehe auch Europäische Gemeinschaft und EG-Richtlinien.

Richtlinien-Nr.: 2004/22/EG
Erlassendes Organ: Europäisches Parlament und Rat
Datum: 31. März 2004
Regelungsgegenstand: über Messgeräte
Kurztitel: EG-Richtlinie über Messgeräte?
Richtlinie 2000/22/EG über Messgeräte?

Hinsichtlich der Bezeichnung würde sich vielleicht anbieten, eine möglichst amtliche Bezeichnung zu wählen und eventuell daneben eine Kurzform. Bei der Messgeräterichtlinie heißt es in der deutschsprachlichen Veröffentlichung "Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte". Ich weiß nicht, ob die deutsche Fassung amtlichen Charakter hat. Ich gehe aber davon aus, dass hier zumindest eher wörtlich von einer amtlichen Fassung übersetzt wurde und diese Form wohl dem korrekten vollen Titel am nächsten kommt. Allerdings ist so ein Titelungetüm unpraktisch, daher wird in der Praxis wohl idR ein Kurztitel gewählt, wie es ja bei deutschen Gesetzen auch der Fall ist. Soweit man für die Wikipedia insoweit Grundsätze der Namensgebung aufstellt, sollte man allerdings dabei nicht von weithin üblichen Bezeichnungen für einzelne Richtlinien abweichen, sofern sich solche gebildet haben. Beim vollen Titel wäre denkbar, diesen bei tabellenmäßiger Darstellung in seine Bestandteil zu zerlegen. Ich habe das mal versuchsweise dargestellt. --wau > 13:57, 12. Jun 2005 (CEST)

Zur Bezeichnung: Es gibt zu jeder Richtlinie und Verordnung eine amtliche deutsche Bezeichnung. Denn deutsch ist offizielle Amtssprache aller Institutionen der EG und wird es wohl auch bleiben. Es gibt in der EU 20 Amtssprachen. Auch wenn eine Neuregelung diesbezüglich getroffen wird (der Rat kann dies einstimmig tun, Art. 290 EG), wird deutsch als Amtssprache aber erhalten bleiben. Deswegen müssen wir uns also keine Sorgen machen.
Name: Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten
Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs
und der Garantien für Verbrauchsgüter
vom: 25. Mai 1999
Kurztitel: Verbauchsgüterkaufs-Richtlinie
Umsetzungsfrist: 01.01.2002
umgesetzt: DE: ja ; AT: ja
Die amtlichen Bezeichnungen sind wie bei nationalen Gesetzen fürchterliche Monster (z.B. Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter). Es gibt aber auch immer eine Kurzbezeichnung ("Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie"), die meines Wissens ebenfalls amtlich ist. Da bin ich mir allerdings nicht 100%ig sicher. Das erlassende Organ kann man m.E. weglassen, da dies gem. Art. 249 ff. EG immer Rat und Parlament gemeinsam (auf Initiative der Komission) sind (Man korrigiere mich auch hier, falls das falsch ist, zur Sicherheit könnte man dies ja auch drinbehalten). Als Kurzbezeichnung sollte dann dieselbige aufgeführt werden. Schön fände ich noch den Ablauf der Umsetzungfrist und den Stand der Umsetzung in Deutschland und Österreich, d.h. umgesetzt ja oder nein. Die Umsetzung in den sonstigen 23 Mitgliedsstaaten ist für die deutschsprachige Wikipedia nicht von so großem Belang und kann wohl auch nicht ernsthaft von jemanden überwacht werden. Bei zwei Staaten ist das wohl noch zu schaffen. Die Gesetze, die durch die Umsetzung geändert oder neu geschaffen worden sind, gehören m.E. nicht in die Basisdaten, sondern in den dazugehörigen Artikel.
Das Problem hatte ich weiter oben schon angesprochen.
Daher mein Vorschlag anhand der hier erwähnten Verbrauchgüterkaufrichtlinie. Die Vorlage taugt natürlich nur für Richtlinien, für Verordnungen bräuchte man dann ggf. noch eine neue (oder doch die alte für Gesetze). --M.Lohse 19:43, 12. Jun 2005 (CEST)
Basisdaten
Titel: Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 24. Oktober 1995
zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und
zum freien Datenverkehr
Kurztitel: Europäische Datenschutzrichtlinie
Rechtsnatur: EG-Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
FNA: gibt es die überhaupt?
Datum der Richtlinie: 23. November 1995 (ABl. EG Nr. L 281 S. 31–50)
Inkrafttreten am: 13. Dezember 1995
In nationales Recht
umzusetzen bis:
24. Oktober 1998
Umgesetzt durch: Deutschland: Gesetz zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze
vom 23. Mai 2001 (BGBl. I S. 901)
Österreich:
Weblink: Text der Richtlinie

Sorry, aber mir sind die vorgeschlagenen Basisdaten etwas zu allgemein. Deshalb präsentiere ich hier den derzeitigen Stand meiner persönlichen Überlegungen. Die beiden letztgenannten Kästen sind als Alternativen gedacht. Wenn die Richtlinie umgesetzt ist, kann das vorletzte Kästchen entfallen.

Die EU-Normen sind ja alle auf der offiziellen Website der EU veröffentlicht. Was haltet ihr von der Idee, in den Basisdaten einen externen Link auf den Text der jeweiligen Norm zu setzen?

@ M.Lohse: Es gab m. W. früher Richtlinien, die nur vom Rat ohne Mitwirkung des Parlaments verabschiedet wurden. Insofern sollte das erlassene Organ auf jeden Fall genannt werden. --Forevermore 20:35, 12. Jun 2005 (CEST)

Und laut Verfahren der Zusammenarbeit scheint es das auch heute noch teilweise (im Bereich Wirtschaft- und Währungsunion) zu geben. --wau > 00:16, 13. Jun 2005 (CEST)
Forevermore, bin ganz spontan überzeugt! So ist es wenigstens ganz genau. Die Basisdaten sind zwar jetzt ganz schöne Ungetümer, aber wir haben ja Platz :-)) Dass es Richtlinien vor Inkrafttreten des Mitentscheidungsverfahren gibt, hatte ich ganz verdrängt, aber vorher hatte ich von Europarecht noch viel weniger Ahnung als jetzt. Aber natürlich hast Du Recht. Mit dem vollständigen Titel in den Basisdaten erledigt sich das Problem ja auch quasi von selbst. Die Umsetzungfrist würde ich aber auch nach erfolgter Umsetzung gern drin lassen. So weiß ich jetzt z.B., dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Datenschutz-RiLi mal wieder 2,5 Jahre zu spät war. Das ist zwar nichts besonderes, aber doch ganz interessant, oder? --M.Lohse 23:22, 12. Jun 2005 (CEST)
Das schaut schon sehr gut aus! Eines ist mir nicht klar: das Datum. Anscheinend Ausfertigung am 24.10.95, Veröffentlichung am 23.11.95. Ist nicht das "Datum der Richtlinie" der 24.10.95? Müssen wir das Datum der Veröffentlichung angeben (es wird wohl zur Errechnung des Datums des Inkrafttretens gebraucht; wenn wir dieses angeben, braucht man daneben wohl nicht auch noch das Veröffentlichungsdatum, das geben wir auch bei deutschen Gesetzen nicht an)? --wau > 00:16, 13. Jun 2005 (CEST)
Das Datum ist erforderlich, damit man die richtige Ausgabe des EU-Amtsblatts findet. Alternativ müsste das Feld veröffentlicht in: lauten und die zweite Spalte entsprechend Amtsblatt Nr. L 281 vom 23. Oktober 1995, S. 31–50. --Forevermore 19:24, 13. Jun 2005 (CEST)

Was mir in der Vorlage fehlt, ist eine Linksektion, die auf eine frei zugängliche amtliche Fassung (möglichst auf einem EU-Server) verlinkt, wobei die Frage der Sprache natürlich zu beantworten ist. Der E-Fundort sollte nicht erst in der Linksektion des Artikels angegeben werden. --Historiograf 17:57, 13. Jun 2005 (CEST)

Meine Rede. :-) --Forevermore 18:13, 13. Jun 2005 (CEST)
Meine Tat. :-)) --wau > 19:24, 13. Jun 2005 (CEST)

Das sollte so schwierig nicht sein. Hier das Beispiel der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie: Amtsblatt Nr. L 171 vom 07/07/1999 S. 0012 - 0016 Das ist die amtliche deutschsprachige Version. Alle europäischen Gesetzgebungsakte sind auf http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html veröffentlicht. Die Suche ist allerdings etwas kompliziert und für mich noch sehr gewöhnungsbedürftig. Aber das ist sicher nur eine Frage der Zeit. --M.Lohse 19:42, 13. Jun 2005 (CEST)

oops, da ist wau mir wohl schon zuvorgekommen, und schon professionell in die Tabelle eingefügt :-)) Bin da bei der Bearbeitung noch etwas unbeholfen, aber man lernt ja nie aus ;-) --M.Lohse 19:46, 13. Jun 2005 (CEST)

kurze Stellungnahme[Quelltext bearbeiten]

Bin begeistert, wie gut, schnell und unkompliziert hier eine gute Lösung gefunden wurde. Großes Lob an alle Beteiligten. --AHK 12:19, 18. Jun 2005 (CEST)

Das ist noch nicht alles[Quelltext bearbeiten]

So richtig zufrieden bin ich noch nicht.

  • Was ist mit der FNA? Gibt es sowas überhaupt bei EU-Richtlinien und wenn ja, wie heißt es?
  • Kann man Geltungsbereich nicht weglassen? Eigentlich müsste es sowieso Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften und nicht Europäische Union heißen.
  • Wie soll das jeweilige Lemma lauten? Ich plädiere für Europäische xyz-Richtlinie. Wer ist dafür? Wer ist dagegen?

--Forevermore 13:35, 18. Jun 2005 (CEST)

Geltungsbereich sollte man nicht weglassen, da für andere Rechtsnormen auch ähnliche Vorlagen verwendet werden (sollen). Außerdem gibt es Richtlinien deren "Text für Bedeutung für den EWR" ist.
Beim FNA würde ich das in der WP:Formatvorlage Gesetz von FNA | XXX-YYY-ZZ in Verzeichnisnr. | FNA XXX-YYY-ZZ ändern und dann hier Verzeichnisnr. | CELEX XXXXYZZZZ reinschreiben. -- 00:33:21, 2. Sep 2005 (CEST)
Basisdaten
Titel: Richtlinie 95/46/EG zum Schutz
natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener
Daten und zum freien Datenverkehr
vom: 24. Oktober 1995
Erlassendes Organ: Europäisches Parlament und Rat
Kurztitel: Europäische Datenschutzrichtlinie
... (Zeilen ausgelassen)
FNA: noch zu klären; oder Celex-Nr. o.Ä.?
Veröffentlichung: (ABl. EG Nr. L 281
vom 23. November 1995, S. 31–50)
... (Zeilen ausgelassen)


Ich habe Benutzer:Schoopr gebeten, zu den gestellten Fragen Stellung zu nehmen, da er mit Europarecht befasst ist. Im übrigen habe ich inzwischen gesehen, dass der Beck-Verlag in einer "schönfelder-ähnlichen" Sammlung die Richtlinien verkürzt bezeichnet, z.B. "Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr", soweit erinnerlich mit nachgestelltem Datum. Dann wären es nicht solche Ungetüme. Ich stelle daher nochmals nebenstehende Alternative zur Diskussion, weil sie etwas griffiger ist (habe aber auch nichts gegen die bisherige Fassung des Titels). Auch zur Veröffentlichung habe ich noch einen abweichenden Vorschlag gemacht, da bisher Datum der Richtlinie und Datum der Veröffentlichung vermischt waren. Ich weiß nicht, ob man das Veröffentlichungsdatum unbedingt braucht, offenbar kann man bei der Suche auf der Seite von Eurlex auch bloß anhand der Amtsblattnummer (L 281) die Richtlinie finden. In Zitaten wird es teils angegeben, teils nicht. Wegen Fundstellennachweis hoffe ich auf den Beitrag von Schoopr. --wau > 17:28, 18. Jun 2005 (CEST)

Könntet ihr über Namenskonventionen bitte auch unter WP:NK diskutieren? Die Diskussion hier ist nur zufällig auffindbar -- deshalb gibt es jetzt unter WP:NK#EG-Richtlinien und -Verordnungen eine Doppelung. --3247 00:08:08, 2. Sep 2005 (CEST)