Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Infobox für einen Artikel über einen Rechtsakt der Europäischen Union.

Vorlagenparameter

TypTyp
Typ des Rechtsakts. Muss Verordnung, Durchführungsverordnung, Delegierte Verordnung, Richtlinie, Durchführungsrichtlinie, Delegierte Richtlinie, Beschluss, Durchführungsbeschluss, Delegierter Beschluss, Empfehlung, Stellungnahme oder Andere sein. Falls der Typ Andere ist, muss AndererTyp gesetzt sein.
Vorgeschlagene Werte
  • VerordnungVerordnung
  • DurchführungsverordnungDurchführungsverordnung
  • Delegierte VerordnungDelegierte Verordnung
  • RichtlinieRichtlinie
  • DurchführungsrichtlinieDurchführungsrichtlinie
  • Delegierte RichtlinieDelegierte Richtlinie
  • BeschlussBeschluss
  • DurchführungsbeschlussDurchführungsbeschluss
  • Delegierter BeschlussDelegierter Beschluss
  • EmpfehlungEmpfehlung
  • StellungnahmeStellungnahme
  • AndereAndere
JahrJahr
Jahr der Veröffentlichung des Rechtsaktes im Format JJJJ
Beispiel
2016
VertragskürzelVertrag
Die Vertragsgrundlage, aufgrund derer der Rechtsakt erlassen wurde. Er wird bei Rechtsakten entweder in Klammern vorangestellt, z. B. Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 Vertrag = EURATOM, EG oder Rahmenbeschluss 2009/948/JI = JI
Beispiel
EURATOM, EWG
NummerNummer
Ordnungsnummer des Rechtsaktes. z. B. Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 Nummer = 2185
Beispiel
619
PräfixPräfix
Einige ältere Richtlinien haben eine Ordinalzahl im Titel. Diese kann hier eingetragen werden, z. B. Erste Richtlinie 73/239/EWG
Beispiel
Erste
SuffixSuffix
Falls ein Suffix notwendig erscheint, kann dieser hier eingetragen werden; im Regelfall ist kein Suffix notwendig.
Anderer TypAndererTyp
In einigen Fällen entspricht der Typ nicht den begrenzten Typen oben, z. B. data.europa.eu.
Beispiel
[[Rahmenbeschluss]]
Text von Bedeutung für den EWREWR
Falls ein Rechtsakt „Von Bedeutung für den EWR“ ist, hier Ja setzen.
Standard
0
Beispiel
1
TitelTitel
Der vollständige Titel des Rechtsaktes inklusive Erlassorgane des Rechtsaktes („des Europäischen Parlaments und des Rats“) ohne angeschlossene offizielle Kurzbezeichnungen in Klammern
Beispiel
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Amtlicher KurztitelKurztitel
Amtliche Kurztitel, welche an den vollständigen Titel in Klammern angeschlossen sind.
Beispiel
Datenschutz-Grundverordnung
Nichtamtliche Bezeichnung(en)Bezeichnung
Nichtamtliche Bezeichnungen
Beispiel
DSGVO, GDPR
GeltungsbereichGeltungsbereich
Geltungsbereich der Verordung. Ist nur notwendig wenn nicht EWR = ja
Beispiel
[[Europäische Union]]
RechtsmaterieRechtsmaterie
Regelungsmaterie des Rechtsaktes. Einen guten Überblick liefern z. B. die EUROVOC-Deskriptoren oder die Sachgebiete, welche das EPO mit dem Rechtsakt verknüpft.
Beispiel
[[Zivilrecht]], [[Datenschutzrecht]], [[Umweltrecht]]
GrundlageGrundlage
Grundlage, aufgrund derer der Rechtsakt erlassen wurde. Bei regulären Verordnungen und Beschlüssen gibt der Rechtsakt regelmäßig an, auf welcher Grundlage er erlassen wurde, z. B. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16.
Beispiel
[[AEUV]], insbesondere {{Art.|16|AEUV|dejure}}
Typ des interinstitutionellen DossiersDossierTyp
Art des Verfahrens. z. B. 2012/0011/COD = COD, 2010/0048(APP) = APP, CNS/2005/0202 = CNS
Beispiel
SYN
Jahrgang des interinstitutionellen DossiersDossierJahr
Das Jahr aus dem das interinstitutionelle Dossier stammt, welches die Entstehung des Rechtsaktes dokumentiert, z. B. 2012/0011/COD = 2012, 2003/0256(COD) = 2003.
Beispiel
2012
Nummer des interinstitutionellen DossiersDossierNummer
Die Nummer des Interinstitutionellen Dossier mit oder ohne führende Nullen, z. B. 2012/0011/COD = 11, 2010/0048(APP) = 0048, CNS/2005/0202 = 202. Führende Nullen werden automatisch ergänzt.
Beispiel
0011
AusfertigungsdatumAusfertigung
Das „vom“-Datum des Rechtsakts, auch das Datum am Ende des Rechtsakts, an welchem der Rechtsakt „geschehen“ ist.
Beispiel
27. April 2016
VeröffentlichungsdatumVeröffentlichung
Das Datum, an welchem das Amtsblatt erschienen ist, welches den Grundtext des Rechtsaktes enthält.
Beispiel
4. Mai 2016
InkrafttretenInkrafttreten
Datum, zu welchem der Rechtsakt (größtenteils) in Kraft tritt.
Beispiel
24. Mai 2016
AnwendungsdatumAnzuwenden
Datum, zu welchem der Rechtsakt (größtenteils) anzuwenden ist.
Beispiel
20. Mai 2018
Ersetze RechtsakteErsetzt
Rechtsakte, welche durch diesen Rechtsakt ersetzt, also aufgehoben, werden.
Beispiel
[[Richtlinie 95/46/EG]]
Zuletzt geändert durchLetzteÄnderung
Rechtsakt, welcher diesen Rechtsakt zuletzt geändert hat.
Beispiel
[[Richtlinie 2013/17/EU]]
Inkrafttreten der letzen ÄnderungInkrafttretenLetzteÄnderung
Datum, zu welchem die letzte Änderung (größtenteils) in Kraft tritt.
Beispiel
11. Juni 2016
UmsetzungsfristUmzusetzen
Frist bis zu der der (Großteil des) Rechtsakt(s) in nationales Recht umzusetzen ist. Falls möglich, sollte dieses Feld leer bleiben. Ansonsten wird ein statischer Verweis auf eine Fassung des Dokuments erstellt und nicht auf die aktuellste konsolidierte Fassung.
Beispiel
5. März 2019
UmsetzungsrechtsakteUmgesetztDurch
Beispiel
''Deutschland''<br />Bundesdatenschutzgesetz (2018)<br /> ''Österreich''<br />Datenschutzgesetz in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
Ersetzt durchErsetztDurch
Falls der Rechtsakt außer Kraft getreten ist: Bezeichnungen der Rechtsakte, die diesen ersetzen.
Beispiel
[[Verordnung (EU) 2016/679]]
Datum des AußerkrafttretensAußerkrafttreten
Datum, zu dem der Rechtsakt außer Kraft getreten ist.
Beispiel
3. März 2019
FundstelleFundstelle
Vollständige Fundstelle des deutschsprachigen Amtsblatts der EU/EG/EWG/EGKS, in welchem der Rechtsakt gefunden werden kann.
Beispiel
ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1–88
Konsolidierung AusschaltenKonsolidiertAus
Schaltet, falls gesetzt, den Link auf die konsolidierte Fassung aus.
Standard
0
Beispiel
1
Link zur konsolidierten FassungKonsolidiertManuell
Setzt einen Link auf eine konsolidierte Fassung komplett manuell. Nach Möglichkeit sollte dies nicht verwendet werden. Es kann dazu führen, dass der Link nicht automatisch aktuell bleibt.
Beispiel
http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/2016-05-04
ELI-Bezeichnung des anderen TypsAndererTypELI
In einigen Fällen entspricht der ELI einer der wohldefinierten Weisen der Dokumentation in z. B. data.europa.eu. Damit der Link zur aktuellen und konsolidierten Fassung korrekt gesetzt wird, muss entsprechend hier der Typ gesetzt werden.
Beispiel
dec_framw
KollisionsnummerKollisionsnummer
In einigen Fällen kollidieren Ordnungsnummern von Rechtsakten, z. B. Beschluss Nr. 445/2014/EU. In diesem Fall wird eine Kollisionsnummer an den ELI angefügt.
Beispiel
1
Konsolidierungsdatum im LinkKonsolidierungsdatum
Im Link angegebenes Datum zu einer konsolidierten Fassung. data.europa.eu = 2016-05-04
Beispiel
2016-05-04
Link zur GrundfassungGrundfassungManuell
Setzt den Link auf eine Grundfassung komplett manuell, wird nur in Ausnahmefällen empfohlen. Nach Möglichkeit sollte dies nicht verwendet werden. Es kann dazu führen, dass der Link nicht automatisch aktuell bleibt.
Beispiel
http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
Status der GültigkeitGültig
Muss einer der Werte vorschlagimprozess, inkraft, anwendbar, umsetzung, umgesetzt, teilweiseaußerkraft, außerkraft oder nichtig sein.
Vorgeschlagene Werte
  • vorschlagimprozessVorschlag im Prozess
  • inkraftIn Kraft
  • anwendbarAnwendbar
  • umsetzungUmsetzung
  • umgesetztUmgesetzt
  • teilweiseaußerkraftTeilweise außer Kraft
  • außerkraftAußer Kraft
  • nichtigNichtig
Automatische KategorisierungKategorisieren
Schaltet, falls gesetzt, die automatische Kategorisierung des Artikels ein.
Standard
1
Beispiel
0

Infobox für einen Artikel über einen Rechtsakt der Europäischen Union.

Vorlagenparameter

Diese Vorlage bevorzugt Blockformatierung von Parametern.

ParameterBeschreibungTypStatus
TypTyp

Typ des Rechtsakts. Muss Verordnung, Durchführungsverordnung, Delegierte Verordnung, Richtlinie, Durchführungsrichtlinie, Delegierte Richtlinie, Beschluss, Durchführungsbeschluss, Delegierter Beschluss, Empfehlung, Stellungnahme oder Andere sein. Falls der Typ Andere ist, muss AndererTyp gesetzt sein.

Vorgeschlagene Werte
Verordnung Durchführungsverordnung Delegierte Verordnung Richtlinie Durchführungsrichtlinie Delegierte Richtlinie Beschluss Durchführungsbeschluss Delegierter Beschluss Empfehlung Stellungnahme Andere
Einzeiliger Textvorgeschlagen
JahrJahr

Jahr der Veröffentlichung des Rechtsaktes im Format JJJJ

Beispiel
2016
Datumoptional
VertragskürzelVertrag

Die Vertragsgrundlage, aufgrund derer der Rechtsakt erlassen wurde. Er wird bei Rechtsakten entweder in Klammern vorangestellt, z. B. Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 Vertrag = EURATOM, EG oder Rahmenbeschluss 2009/948/JI = JI

Beispiel
EURATOM, EWG
Einzeiliger Textoptional
NummerNummer

Ordnungsnummer des Rechtsaktes. z. B. Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 Nummer = 2185

Beispiel
619
Zahlenwertoptional
PräfixPräfix

Einige ältere Richtlinien haben eine Ordinalzahl im Titel. Diese kann hier eingetragen werden, z. B. http://data.europa.eu/eli/dir/1973/239/oj

Beispiel
Erste
Einzeiliger Textoptional
SuffixSuffix

Falls ein Suffix notwendig erscheint, kann dieser hier eingetragen werden; im Regelfall ist kein Suffix notwendig.

Einzeiliger Textoptional
Anderer TypAndererTyp

In einigen Fällen entspricht der Typ nicht den begrenzten Typen oben, z. B. http://data.europa.eu/eli/dec_framw/2008/977/oj.

Beispiel
[[Rahmenbeschluss]]
Wikitextoptional
Text von Bedeutung für den EWREWR

Falls ein Rechtsakt „Von Bedeutung für den EWR“ ist, hier Ja setzen.

Standard
0
Beispiel
1
Wahrheitswertoptional
TitelTitel

Der vollständige Titel des Rechtsaktes inklusive Erlassorgane des Rechtsaktes („des Europäischen Parlaments und des Rats“) ohne angeschlossene offizielle Kurzbezeichnungen in Klammern

Beispiel
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Einzeiliger Texterforderlich
Amtlicher KurztitelKurztitel

Amtliche Kurztitel, welche an den vollständigen Titel in Klammern angeschlossen sind.

Beispiel
Datenschutz-Grundverordnung
Einzeiliger Textoptional
Nichtamtliche Bezeichnung(en)Bezeichnung

Nichtamtliche Bezeichnungen

Beispiel
DSGVO, GDPR
Einzeiliger Textoptional
GeltungsbereichGeltungsbereich

Geltungsbereich der Verordung. Ist nur notwendig wenn nicht EWR = ja

Beispiel
[[Europäische Union]]
Wikitextoptional
RechtsmaterieRechtsmaterie

Regelungsmaterie des Rechtsaktes. Einen guten Überblick liefern z. B. die EUROVOC-Deskriptoren oder die Sachgebiete, welche das EPO mit dem Rechtsakt verknüpft.

Beispiel
[[Zivilrecht]], [[Datenschutzrecht]], [[Umweltrecht]]
Wikitextvorgeschlagen
GrundlageGrundlage

Grundlage, aufgrund derer der Rechtsakt erlassen wurde. Bei regulären Verordnungen und Beschlüssen gibt der Rechtsakt regelmäßig an, auf welcher Grundlage er erlassen wurde, z. B. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16.

Beispiel
[[AEUV]], insbesondere {{Art.|16|AEUV|dejure}}
Wikitextoptional
Typ des interinstitutionellen DossiersDossierTyp

Art des Verfahrens. z. B. 2012/0011/COD = COD, 2010/0048(APP) = APP, CNS/2005/0202 = CNS

Beispiel
SYN
Einzeiliger Textvorgeschlagen
Jahrgang des interinstitutionellen DossiersDossierJahr

Das Jahr aus dem das interinstitutionelle Dossier stammt, welches die Entstehung des Rechtsaktes dokumentiert, z. B. 2012/0011/COD = 2012, 2003/0256(COD) = 2003.

Beispiel
2012
Datumvorgeschlagen
Nummer des interinstitutionellen DossiersDossierNummer

Die Nummer des Interinstitutionellen Dossier mit oder ohne führende Nullen, z. B. 2012/0011/COD = 11, 2010/0048(APP) = 0048, CNS/2005/0202 = 202. Führende Nullen werden automatisch ergänzt.

Beispiel
0011
Zahlenwertvorgeschlagen
AusfertigungsdatumAusfertigung

Das „vom“-Datum des Rechtsakts, auch das Datum am Ende des Rechtsakts, an welchem der Rechtsakt „geschehen“ ist.

Beispiel
27. April 2016
Datumoptional
VeröffentlichungsdatumVeröffentlichung

Das Datum, an welchem das Amtsblatt erschienen ist, welches den Grundtext des Rechtsaktes enthält.

Beispiel
4. Mai 2016
Datumoptional
InkrafttretenInkrafttreten

Datum, zu welchem der Rechtsakt (größtenteils) in Kraft tritt.

Beispiel
24. Mai 2016
Datumvorgeschlagen
AnwendungsdatumAnzuwenden

Datum, zu welchem der Rechtsakt (größtenteils) anzuwenden ist.

Beispiel
20. Mai 2018
Datumvorgeschlagen
Ersetze RechtsakteErsetzt

Rechtsakte, welche durch diesen Rechtsakt ersetzt, also aufgehoben, werden.

Beispiel
[[Richtlinie 95/46/EG]]
Wikitextoptional
Zuletzt geändert durchLetzteÄnderung

Rechtsakt, welcher diesen Rechtsakt zuletzt geändert hat.

Beispiel
[[Richtlinie 2013/17/EU]]
Wikitextoptional
Inkrafttreten der letzen ÄnderungInkrafttretenLetzteÄnderung

Datum, zu welchem die letzte Änderung (größtenteils) in Kraft tritt.

Beispiel
11. Juni 2016
Datumoptional
UmsetzungsfristUmzusetzen

Frist bis zu der der (Großteil des) Rechtsakt(s) in nationales Recht umzusetzen ist. Falls möglich, sollte dieses Feld leer bleiben. Ansonsten wird ein statischer Verweis auf eine Fassung des Dokuments erstellt und nicht auf die aktuellste konsolidierte Fassung.

Beispiel
5. März 2019
Datumoptional
UmsetzungsrechtsakteUmgesetztDurch

keine Beschreibung

Beispiel
''Deutschland''<br />Bundesdatenschutzgesetz (2018)<br /> ''Österreich''<br />Datenschutzgesetz in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
Wikitextoptional
Ersetzt durchErsetztDurch

Falls der Rechtsakt außer Kraft getreten ist: Bezeichnungen der Rechtsakte, die diesen ersetzen.

Beispiel
[[Verordnung (EU) 2016/679]]
Wikitextoptional
Datum des AußerkrafttretensAußerkrafttreten

Datum, zu dem der Rechtsakt außer Kraft getreten ist.

Beispiel
3. März 2019
Datumoptional
FundstelleFundstelle

Vollständige Fundstelle des deutschsprachigen Amtsblatts der EU/EG/EWG/EGKS, in welchem der Rechtsakt gefunden werden kann.

Beispiel
ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1–88
Einzeiliger Textvorgeschlagen
Konsolidierung AusschaltenKonsolidiertAus

Schaltet, falls gesetzt, den Link auf die konsolidierte Fassung aus.

Standard
0
Beispiel
1
Wahrheitswertoptional
Link zur konsolidierten FassungKonsolidiertManuell

Setzt einen Link auf eine konsolidierte Fassung komplett manuell. Nach Möglichkeit sollte dies nicht verwendet werden. Es kann dazu führen, dass der Link nicht automatisch aktuell bleibt.

Beispiel
http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/2016-05-04
URLoptional
ELI-Bezeichnung des anderen TypsAndererTypELI

In einigen Fällen entspricht der ELI einer der wohldefinierten Weisen der http://publications.europa.eu/code/de/de-110202.htm in z. B. http://data.europa.eu/eli/dec_framw/2008/977/oj. Damit der Link zur aktuellen und konsolidierten Fassung korrekt gesetzt wird, muss entsprechend hier der Typ gesetzt werden.

Beispiel
dec_framw
Einzeiliger Textoptional
KollisionsnummerKollisionsnummer

In einigen Fällen kollidieren Ordnungsnummern von Rechtsakten, z. B. https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2014/445/oj. In diesem Fall wird eine Kollisionsnummer an den ELI angefügt.

Beispiel
1
Zahlenwertoptional
Konsolidierungsdatum im LinkKonsolidierungsdatum

Im Link angegebenes Datum zu einer konsolidierten Fassung. http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/2016-05-04 = 2016-05-04

Beispiel
2016-05-04
Datumoptional
Link zur GrundfassungGrundfassungManuell

Setzt den Link auf eine Grundfassung komplett manuell, wird nur in Ausnahmefällen empfohlen. Nach Möglichkeit sollte dies nicht verwendet werden. Es kann dazu führen, dass der Link nicht automatisch aktuell bleibt.

Beispiel
http://data.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
URLoptional
Status der GültigkeitGültig

Muss einer der Werte vorschlagimprozess, inkraft, anwendbar, umsetzung, umgesetzt, teilweiseaußerkraft, außerkraft oder nichtig sein.

Vorgeschlagene Werte
vorschlagimprozess inkraft anwendbar umsetzung umgesetzt teilweiseaußerkraft außerkraft nichtig
Einzeiliger Texterforderlich
Automatische KategorisierungKategorisieren

Schaltet, falls gesetzt, die automatische Kategorisierung des Artikels ein.

Standard
1
Beispiel
0
Wahrheitswertoptional

Kopiervorlage[Quelltext bearbeiten]

Minimalvorlage[Quelltext bearbeiten]

Flagge der Europäischen Union


Titel: ???
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist ein aktueller Vorschlag im Rechtsetzungsprozess.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = 
| Jahr = 
| Nummer = 
| Vertrag = 
| Titel = 
| Gültig = 
}}

Empfohlene Parameter[Quelltext bearbeiten]

Flagge der Europäischen Union

??? (???) 2019/1

Titel: ???
Kurztitel: ???
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
???
Geltungsbereich: ???
Rechtsmaterie: ???
Grundlage: ???
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: ???
Fundstelle: ???
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist ein aktueller Vorschlag im Rechtsetzungsprozess.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = 
| Vertrag = 
| Jahr = 
| Nummer = 
| Geltungsbereich = 
| EWR = 
| Titel = 
| Kurztitel = 
| Bezeichnung = 
| Rechtsmaterie = 
| Grundlage = 
| DossierTyp = 
| DossierJahr = 
| DossierNummer = 
| Fundstelle = 
| Anzuwenden = 
| Gültig = 
}}

Alle Parameter[Quelltext bearbeiten]

Flagge der Europäischen Union

?????? (???) 2019/1???

Titel: ???
Kurztitel: ???
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
???
Geltungsbereich: ???
Rechtsmaterie: ???
Grundlage: ???
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: ???
Veröffentlichungsdatum: ???
Inkrafttreten: ???
Anzuwenden ab: ???
Ersetzt: ???
Letzte Änderung durch: ???
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
???
In nationales Recht
umzusetzen bis:
???
Umgesetzt durch: ???
Ersetzt durch: ???
Außerkrafttreten: ???
Fundstelle: ???
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist ein aktueller Vorschlag im Rechtsetzungsprozess.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = 
| AndererTyp = 
| AndererTypELI = 
| Vertrag = 
| Präfix = 
| Jahr = 
| Nummer = 
| Kollisionsnummer = 
| Suffix = 
| Geltungsbereich = 
| EWR = 
| Titel = 
| Kurztitel = 
| Bezeichnung = 
| Rechtsmaterie = 
| Grundlage = 
| DossierTyp = 
| DossierJahr = 
| DossierNummer = 
| Fundstelle = 
| KonsolidiertAus = 
| Konsolidierungsdatum = 
| KonsolidiertManuell = 
| GrundfassungManuell = 
| Ausfertigung = 
| Inkrafttreten = 
| Veröffentlichung = 
| Anzuwenden = 
| Ersetzt = 
| LetzteÄnderung = 
| InkrafttretenLetzteÄnderung = 
| Umzusetzen = 
| UmgesetztDurch = 
| ErsetztDurch = 
| Außerkrafttreten = 
| Gültig = 
}}

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Minimalbeispiel[Quelltext bearbeiten]

Flagge der Europäischen Union

Beschluss (EU) 2019/232

Titel: Beschluss (EU) 2019/232 des Rates vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = Beschluss
| Jahr = 2019
| Nummer = 232
| Vertrag = EU
| Titel = Beschluss (EU) 2019/232 des Rates vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
| Gültig = anwendbar
}}

Empfohlene Parameter[Quelltext bearbeiten]

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2016/679

Titel: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Kurztitel: Datenschutz-Grundverordnung
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
DSGVO, GDPR
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 16
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 25. Mai 2018
Fundstelle: ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1–88
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = Verordnung
| Jahr = 2016
| Nummer = 679
| Kolisionsnummer = <!--Es ist keine Kollisionsnummer erforderlich-->
| Vertrag = EU
|EWR = ja
| Titel = Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
| Kurztitel = Datenschutz-Grundverordnung
| Bezeichnung = DSGVO, GDPR
| Rechtsmaterie = Datenschutzrecht
| Grundlage = [[AEUV]], insbesondere {{Art.|16|AUEV|dejure|}}
| DossierTyp = COD
| DossierJahr = 2012
| DossierNummer = 11
| Fundstelle = ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1–88
| Anzuwenden = 25. Mai 2018
| Gültig = anwendbar
}}

Möglichst alle Parameter[Quelltext bearbeiten]

Flagge der Europäischen Union

Rahmenbeschluss 2008/977/JI

Titel: Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
JI-Datenschutzrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht, Polizeirecht, Justizrecht
Grundlage: EUV, insbesondere Art. 30 EUV, Art. 31 EUV Art. 34 Abs. 2 lit. b
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 27. November 2008
Veröffentlichungsdatum: 30. Dezember 2008
Anzuwenden ab: 19. Januar 2009
In nationales Recht
umzusetzen bis:
27. November 2010
Umgesetzt durch: Deutschland
Keine Umsetzung notifiziert
Österreich
Datenschutzgesetz 2000
Ersetzt durch: Richtlinie (EU) 2016/680
Außerkrafttreten: 5. Mai 2018
Fundstelle: ABl. L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 60–71
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = Andere
| AndererTyp = [[Beschluss (EU)|Rahmnenbeschluss]]
| AndererTypELI = dec_framw
| Jahr = 2008
| Nummer = 977
| Kollisionsnummer = <!-- Keine Kollisionsnummer notwending -->
| Vertrag = JI
| Präfix = <!-- Kein Präfix Notwendig -->
| Suffix = <!-- Kein Suffix Notwendig -->
| EWR = nein
| Titel = Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden
| Kurztitel = <!-- -->
| Bezeichnung = JI-Datenschutzrichtlinie
| Geltungsbereich = [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]], einschließlich Irland und Großbritannien
| Rechtsmaterie = Datenschutzrecht, Polizeirecht, Justizrecht
| Grundlage = [[Vertrag von Nizza|EUV]], insbesondere [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/AUTO/?uri=CELEX:12006M030 Art. 30 EUV], [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/AUTO/?uri=CELEX:12006M031 Art. 31 EUV] [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/AUTO/?uri=CELEX:12006M030 Art. 34 Abs. 2 lit. b]
| DossierTyp = CNS
| DossierJahr = 2005
| DossierNummer = 202
| Fundstelle = ABl. L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 60–71
| Ausfertigung = {{Datum|27|11|2008}}
| Veröffentlichung = {{Datum|30|12|2008}}
| Inkrafttreten = <!-- Kein vom Anwendungsdatum abweichendes Inkrafttreten -->
| Anzuwenden = {{Datum|19|01|2009}}
| Ersetzt = <!-- Ersetzt keinen Rechtsakt -->
| LetzteÄnderung = <!-- Wurde nicht geändert -->
| InkrafttretenLetzteÄnderung = <!-- Wurde nicht geändert -->
| Umzusetzen = {{Datum|27|November|2010}}
| UmgesetztDurch = ''Deutschland''<br>Keine Umsetzung notifiziert <br> ''Österreich''<br>Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000)<ref>Amtliche Veröffentlichung: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ( BGBl. ) ; ABl.-Nummer: I Nr. 165/1999 ; Datum der Veröffentlichung: 1999-08-17</ref>
| ErsetztDurch = [[Richtlinie (EU) 2016/680]]
| Außerkrafttreten =  25. Mai 2018
| Gültig = außerkraft
}}
Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Titel: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
REACH-Verordnung
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Chemikalienrecht, Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Art. 95
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 18. Dezember 2006
Veröffentlichungsdatum: 30. Dezember 2006
Inkrafttreten: 1. Juni 2007
Anzuwenden ab: 1. Juni 2008: Regelungen bezüglich Registrierung von Stoffen, gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche, nachgeschaltete Anwender, Bewertung, Zulassung, Einstufungs- und Kennzeichnungsbereich sowie Informationen[1]
1. August 2008: Übergangsmaßnahmen hinsichtlich angemeldeter Stoffe[2]
1. Juni 2009: Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sowie Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse[3]
Ersetzt: Richtlinie 76/769/EWG
Richtlinie 91/155/EWG
Richtlinie 93/67/EWG
Richtlinie 93/105/EG
Verordnung (EWG) Nr. 793/93
Verordnung (EG) Nr. 1488/94
Richtlinie 2000/21/EG
Letzte Änderung durch: Verordnung (EU) 2018/2005
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
7. Januar 2019
Fundstelle: ABl. L 396 vom 30. Dezember 2006, S. 1–851
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
{{Infobox Rechtsakt (EU)
| Typ = Verordnung
| AndererTyp = <!-- Ist Verordnung -->
| AndererTypELI = <!-- Ist Verordnung -->
| Jahr = 2006
| Nummer = 1907
| Kollisionsnummer = <!-- Keine Kollisionsnumemr notwendig -->
| Vertrag = EG
| Präfix = <!-- Kein Präfix notwendig. -->
| Suffix = <!-- Kein Suffix Notwendig -->
| EWR = ja
| Titel = Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
| Kurztitel = <!-- Kein Kurztitel -->
| Bezeichnung = REACH-Verordnung
| Geltungsbereich = <!-- EWR -->
| Rechtsmaterie = [[Chemikalienrecht]], [[Verwaltungsrecht]], [[Umweltrecht]]
| Grundlage = [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|EGV]], insbesondere [http://data.europa.eu/eli/treaty/tec_2002/art_95/oj Art. 95]
| DossierTyp = COD
| DossierJahr = 2003
| DossierNummer = 256
| Fundstelle = ABl. L 396 vom 30. Dezember 2006, S. 1–851
| Ausfertigung = {{Datum|18|12|2006}}
| Veröffentlichung = {{Datum|30|12|2006}}
| Inkrafttreten = {{Datum|01|06|2007}}
| Anzuwenden = {{Datum|01|06|2008}}: Regelungen bezüglich Registrierung von Stoffen, gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche, nachgeschaltete Anwender, Bewertung, Zulassung, Einstufungs- und Kennzeichnungsbereich sowie Informationen<ref>Artikel 141 Absatz 2: ''Die Titel II, III, V, VI, VII, XI und XII sowie die Artikel 128 und 136 gelten ab dem 1. Juni 2008.''</ref><br>{{Datum|01|08|2008}}: Übergangsmaßnahmen hinsichtlich angemeldeter Stoffe<ref>Artikel 141 Absatz 3: ''Artikel 135 gilt ab dem 1. August 2008.''</ref><br>{{Datum|01|06|2009}}: Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sowie Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse<ref>Artikel 141 Absatz 4: ''Titel VIII und Anhang XVII gelten ab dem 1. Juni 2009.''</ref>
| Ersetzt = [[Richtlinie 76/769/EWG]]<br>[[Richtlinie 91/155/EWG]]<br>[[Richtlinie 93/67/EWG]]<br>[[Richtlinie 93/105/EG]]<br>[[Verordnung (EWG) Nr. 793/93]]<br>[[Verordnung (EG) Nr. 1488/94]]<br>[[Richtlinie 2000/21/EG]]
| LetzteÄnderung = [[Verordnung (EU) 2018/2005]]
| InkrafttretenLetzteÄnderung = {{Datum|07|01|2019}}
| Umzusetzen = <!-- Verordnung wirkt direkt und muss nicht umgesetzt werden. -->
| UmgesetztDurch = <!-- Verordnung wirkt direkt und muss nicht umgesetzt werden. -->
| ErsetztDurch = <!-- in Kraft -->
| Außerkrafttreten = <!-- in Kraft -->
| Gültig = anwendbar
}}

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Artikel 141 Absatz 2: Die Titel II, III, V, VI, VII, XI und XII sowie die Artikel 128 und 136 gelten ab dem 1. Juni 2008.
  2. Artikel 141 Absatz 3: Artikel 135 gilt ab dem 1. August 2008.
  3. Artikel 141 Absatz 4: Titel VIII und Anhang XVII gelten ab dem 1. Juni 2009.

Wartung[Quelltext bearbeiten]

Fehlerhafte Einbindungen werden aufgelistet in der Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU) – aktuell  Vorlagenfehler: 1     (1. Mai 2024 23:47) Aktualisieren

Lua

Verwendete Module: