Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Legaldefinition zwischen Jörg dem Wikinger und P.C.

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Beschreibung: Löscht , z.B. im Artikel Marihuana eine Legaldefinition und rechtliche Passagen im Artikel Rechtliche Aspekte von Cannabis. Dabei beruft er sich auf einen Disclaimer der aber im juristischem Sinn unwirksam ist.

Links:

Beteiligte Benutzer: Benutzer:Jörg der Wikinger, Benutzer:PeeCee, ...

Stellungname[Quelltext bearbeiten]

P.C.[Quelltext bearbeiten]

Nachdem Jörg der Wikiner es fast geschaft hat meine Diskussionsseite zu finden um mich über diesen Vermittlungsausschuss zu informieren, hier meine Stellungname:

Jörg der Wikinger hat zuerst mit mir auf der Diskussion:Nutzhanf darüber diskutiert, ob Marihuana in dem Artikel gleichbedeutend mit Hanf verwendet werden sollte, oder nicht, und ob die Geschichte des Hanf dort abgehandelt werden sollte, oder nicht, und ob die Umgestaltung / das Neuschreiben aller Hanf-bezogenen Artikel dort diskutiert werden sollte, oder nicht und hat dann erstmal die ganze Diskussion dort gelöscht und dann unter Marihunana neu angefangen. Zwischendurch wollte er seinen Aktenschrank als "Aussagekräftige Quelle" anführen, und zieht sich jetzt an einem Satz aus einem Anhang zum BtMG auf, der Marihuana in einer Aufzählung erwähnt um das als die ultimative Quelle für die Bedeutung dieses Wortes durchzusetzen. Und hat sich bei der Löschprüfung über einen Revert beschwert Nachdem er dann erfolglos sich bei der Redaktion:Biologie gemeldet hat, zeigt er eine recht seltsame Auslegung von WP:TF in dem er behauptet, der Begriff "Marihuana" sei nun mal im Deutschen mit dem Hanf identisch (als Quelle die Erwähnung im BTMG) und daher sei die Nutzung in allen anderen Quellen (anderen Enzyklopädien) als nutzung eines "neuen Begriffs"

Jörg der Wikinger[Quelltext bearbeiten]

P.C. hat nicht verstanden, das eine Definition nichts mit einer Legaldefinition zu tun hat. Diese permanente Weigerung, eine Legaldefinition in einen Artikel zu stellen, die auch noch meine Arbeit in meiner Werkstatt, Projekt Marihuanatorpedieren würde, hat mich veranlasst anzunehmen, das man auf biegen und brechen nur diese Seite sehen will. Auch der Staatsanwalt,Richter und Anwälte, sind laut der Diskusion auf der Diskussion:Marihuana Seite, nicht in der Lage zu definiren. Ich komme aus einer Juristenfamilie und kann bestätigen, sie können. Sogar eine Legaldefinition, da die in vielen Fällen abweicht, von der umgangssprachlichen Definition. Deshalb ist es auch in Deutschland nur Anwälten ( Juristen ) erlaubt Rechtsauskünfte zu erteilen. Wenn die rechtliche Definition abweicht vom der Umgangssprache, sollte man es in einem gutem Artikel, alleine schon der Sorgfaltspflicht wegen, erwähnen. Auch die Geschichte, hätte man gleich mit im Artikel zu mindes angerissen. Obwohl ich zugeben muß, das ich als ich die Seite das erste mal abgeändert habe, nur die rechtliche Definition berücksichtigt habe. --Jörg der Wikinger 15:05, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn beide Konfliktparteien einverstanden sind, werde ich die Vermittlung übernehmen. --//[[Wuzur]] 18:04, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich bin damit einverstanden. --P.C. 18:22, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
 Ich schließe mich P.C. an --Jörg der Wikinger 20:26, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Lösungsvorschläge[Quelltext bearbeiten]

  1. Dieses bitte zu unterlassen.
  2. Benutzer:Jörg der Wikinger bekommt einen Mentor, der ihm erklärt, wie die Wikipedia funktioniert.

Dann wollen wir das ganze doch nochmal aufdröseln. Lassen wir die alten Kamellen mal weg und beschränken uns auf die beiden neuesten Punkte. Die beiden Punkte, die du kritisierst sind

  1. "Legaldefinition"
  2. "Disclaimer"

Zu 1) Wikipedia ist kein Rechtslexikon. Daher ist hier nicht die "Legaldefinition" das nonplusultra. Wikipedia ist auch kein Wörterbuch, daher sind hier streng genommen überhaupt keine "Definitionen" wichtig. Wikipedia beschreibt den "Wissensstand" zu einem Begriff. In diesem Fall "Marihuana". Du beziehst Dich vermutlich u.a. auf diesen Edit von mir. Deine einzige Quelle ist dieser Abschnitt, der noch nicht mal ein Satz ist:

Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

In meinen Augen wird damit Canabis definiert, und nicht Marihuana. Wie Du daraus irgendeine Definition von Marihuana ableitest, ist mir schleierhaft.

Zu 2) Änderungen wie diese oder diese haben in meinen Augen im ANR keinen Sinn. P.C.



Zu 1) Der Satz ist aber rechtlich OK. Da ich nicht befugt bin, jemanden das Gesetz zu erklären. Zitiren darf ich ea aber schon. Und es ist für einen normslsterblichen auch nachvollziehbar. Cannabis gleich Marihuana und umgekehrt.

Reinqutesch Weder noch. Ich verstehe, dass Marih.. eine der möglichen Ausprägungen von Cannabis ist, dass aber nicht jedes Cannabis Marih... sein muss. --87.123.74.156 16:52, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Und es ist fair so was anzugeben, solange man es weiß. Schau mal auf die Hanfseiten. Macht dort niemand. Die haben auch kein Interresse dran. Im grunde würden sie am liebsten das Gesetz ändern. Nicht, das ich nicht dafür wäre, aber nicht mit solchen aussichtslosen Mitteln.

Zu 2) Mit dem Satz. Diese Seite, ersetzt keine Rechtsberatung, distanziertst du dich von einer Rechtsberatung. Obwohl es nätürlich eine ist. Aber es kann sich nachher keiner mehr auf die Quelle berufen, wenn was in die Hose gegangen ist. Vor Gericht schon gar nicht. Wenn er glaubt, was hier steht, ist er selber Schuld. Aber er kann klagen gegen die Seite und ein Anwalt erst recht.

3) Eine Rechtsbelehrung muß gelesen werden können und nicht kann gelesen werden können. Der Disklamer ist rein zur Information Ok. Aber nicht rechtlich. Schon gar nicht, wenn man erst auf eine ander Seite muß. Und dann ist der Link auch noch so klein.

Zu Punkt 1) Du bist also nicht befugt das recht zu erklären. Gut. Also müssen wir deiner Auslegung ohne weitere Kommentare glauben? Ich bin befugt Dir zu erklären, das Definitionen nicht symmetrisch sind. "Alle Deutschen sind Menschen" ist eine Definition, bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass alle Menschen auch Deutsche sind. Und das, was in der Quelle steht, nennst du wirklich einen "Satz"?
Zu den Punkten 2 und 3) (wo kommt jetzt die drei her?) Dir ist schon klar, das die Wikipedia ihren Sitz in Miami hat, und nicht der deutschen Rechtssprechung unterliegt?
Selbst wenn Du recht hättest... Du bist also der Meinung, dass diese ca. 6000 Seiten allesammt falsch sind und überall dein Text rein muss? Das sollte auch erstmal in einer größeren Runde diskutiert werden, und nicht einfach so irgendwo angefangen. Es betrifft einen recht großen Teil unserer Artikel.--P.C. 17:12, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]


Hast du schon mal versucht www.wikipedia.de einzugeben? [1]

Ja, der Herr hat inzwischen eingesehen, dass es falsch war. Gegenfrage: das hier schonmal gelesen? --P.C. 18:18, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Nein aber liest sich gut. Ist aber nur meine bescheidene Meinung. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. --Jörg der Wikinger 18:22, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich meinte vor allem den Abschnitt Wikimedia Deutschland ist nicht Betreiber der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org), den du anscheinend, wie der Abgeordnete auch, überlesen hast. Um erfolgreich gegen diese Seite zu klagen musst du dich auf amerikanisches Recht berufen. Aber wir schweifen (mal wieder) vom Thema ab: Klagen kann natürlich jeder, aber den Erfolg kann man Anzweifeln. Ist auch egal, Du hast, wie schon so oft, meine Frage nicht beantwortet:
  1. Wie leitest Du die Definition von Marihuanna aus der Definition von Canabis ab und
  2. Siehst Du den Unterschied zwischen einer Enzyklopädie und einer Rechtsberatungsseite? Wieso glaubst du, sollte sich irgendjemand darauf berufen können, das irgend was hier richtig ist? Wenn in einem Forum jemand behauptet, dass ein Vertrag nur dann gültig ist, wenn er schriftlich vorliegt, kann ich deswegen meinen Einkauf beim Bäcker anfechten, weil ja "im Internet" steht, dass kein Vertrag zustande gekommen ist? Oder kann ich den Betreiber des Forums, oder den Autor wegen seiner "falschen Darstellung" verklagen? --P.C.

Im grunde ist das mit dem Disclaimer ein gutes Beispiel. Wenn du angibst, ich distanziere mich von Links auf anderen Seiten und deren Inhalt, so ist das einen Definition. Nun kommt die gesetzliche Definition. Wenn du so was angibst, dann zeigst du gleich an, das du mit deinen Links, nicht sorgsamm umgehst und es auch nie vorhattest. Also für Links auf fremde Seiten gar keinen Disclaimer setzen. --Jörg der Wikinger 17:56, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich leite die Definition von Cannabis so ab, weil ich sie mir lieber noch mal erklärt habe lassen um nicht selbst einen Fehler zu machen. Cannabis steht für den lateinischen Begriff und Marihuana steht für den Rufnamen( von Anslinger ) ( Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen ) also alle Pflanzen und Planzenteile kannst du Marihuana nennen oder auch Cannabis. Ist dem Gesetzgeber schnuppe.

Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatungsseite und einer Enzyklopedie ist, das bei ersteren ein Anwalt dahinter steckt.

Und natürlich glaube ich, das die Menschen, die in Wiki lesen, glauben, das wir ihnen möglichst nichts falsches schreiben. Natürlich nach bessten Wissen. Und dem Leser sollte man auch klar machen, gerade wenn es sich um Gesetze handelt, das man sein Bestes gibt, aber es nicht unbedingt stimmen muß.

Nein, aber du kannst den Betreiber, solange er einen eingetragene Domain hat verklagen, da er für alle Inhalte verantwortlich ist und keine Rechtsberatung machen darf. Rein theoretisch natürlich. TMG. [2] Macht natürlich in dem Fall keiner. Nur aus dem Grund, habe ich mein Forum aufgegeben. Ich mußte alle drei Tage nachsehen, ob nicht irgendwer was geschrieben hat, was dagegen verstößt.--Jörg der Wikinger 19:27, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Nachtrag: Der Betreiber einer Webseite, kann zur Abwendung einer Klage, die IP Nummer des Beitragsstellers nennen. Und wenn der dann in Deutschland sitzt........ Pornographie Musikpiraten etc. Da brauchen die nicht mal mit einer Klage drohen. Eine Nachfrage von einem Anwalt, reicht schon aus. Auch oder erst Recht, in den USA. --Jörg der Wikinger 21:16, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Hachja, nochmal im Kreis... "Erklären lassen" ist leider keine Quelle. Du wirst deutsches Recht nicht auf eine amerikanische Seite anwenden können, amerikanische Provider müssen keine IPs nach Deutschland preisgeben, und die Änderung unseres Hinweistemplates sollte nicht auf irgendeiner Diskussionsseite, sondern unter Beteiligung möglichst vieler Wikipedianer geschehen. Und im Übrigen solltest Du dir eine bessere Technik zur Quellenangabe angewöhnen, da ich keine Lust habe nachzusehen, wo im TMG etwas zu Rechtsberatung steht. Aber vielleicht hörst du ja auf einen Professor für Jura an der Uni Münster: In seinem Skript beschreibt er auf Seite 457 in Abschnitt 706 wie der "Warnhinweis eines Contentproviders" aussehen sollte. --P.C. 21:51, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich glaube wir bewegen uns hier keinen Zentimeter weiter, und ich warte schon gespannt auf den ersten Beitrag des Vermittlers. --P.C. 21:51, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Gleich der dritte Satz in deiner Quelle. Der vierte sagt, ich darf auch nicht Zitiren.

Ein Urteil gegen deine Quelle [3] Und das hat Wiki stehen. Dann haben die ja einen Fehler gemacht. Zitat: Die Verlinkung von Artikeln stellt keine Zueigenmachung des verlinkten Inhaltes dar. Eine Überprüfung der verlinkten Inhalte findet nicht statt. Zitat Ende


Deutschland hat ein Rechtshilfeabkommen mit der USA. Wäre ja noch schöner, wenn man in Deutschland eine Straftat machen darf und sich auf das US Recht beziehen kann, da man auf deren Server zugreift. Und das Internet, ist kein rechtfreier Raum. Im übriegen ist da Rechtsymbol unten auf den Seiten, kein Disclaimer, sondern ein Rechtshinweis. Und zum hundertsten mal. Ich kann dir für eine gesetzliche Definition keine Quelle nenen, ausgenommen, das Gesetz selber. Wikipedia:Belege/Recht Wenn du es erklärt haben willst, besuche einen Rechshilfeseite und frage nach. Der schreibt dir gegen Bezahlung eine Antwort und nachdem du sie gelesen hast, ist sie weg. Und dann wartet er auf den nächsten, der die selbe Frage stellt. Davon lebt er. Selbst wenn es irgendwo auf einer Hanfseite stehen würde, würde ich dir so eine Quelle, nicht zumuten wollen. --Jörg der Wikinger 22:50, 17. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

1) Wer sagt Dir, dass ich in Deutschland sitze? Warum meinst du Deutsches Recht auf mich anwenden zu können?
2) Es geht hier nicht um Links, also ist dein Urteil als Beispiel nichts wert. Es gibt viele Urteile, die die Rechte von Inhalte-Anbietern stützen zum Beispiel dieses, eine Berufung die gegen ein Urteil das OLG Hamburg erfolgreich war.
3) Wieso brauchst du "Hanf-Seiten" um Rechtsbegriffe zu erklären?
4) Merkst Du eigentlich, dass du meine Fragen nicht beantwortest, sondern immmer wieder nur ausweichst?
Im Übrigen merkt man, dass du nur eine sehr eingeschränktes Wissen hast was das Rechtssystem angeht, sonst wüsstest du, dass das Zitieren im UrhG § 51 definitiv erlaubt ist. Auch das wissenschaftliche Arbeiten ist dir fremd, das merkt man daran, das Du es anscheinend nicht schaffst beim Thema zu bleiben. Daher nochmal meine Frage, die ich schon oft gestellt habe, und auf die ich von Dir immer noch eine Antwort erwarte: Was erwartest Du in der Wikipedia zu erreichen? Möchtest Du die Wikipedia als Rechtslexikon sehen? Möchtest du auf allen seiten die von Dir als unnütz bezeichneten Disclaimer stehen haben? (ich frage mich immer noch, warum du einerseits meinst, das der unsinn ist, und andererseits, das er rein soll.) Wie immer hinterlassen deine Beiträge Fragen über Fragen... --P.C. 09:52, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Nur mal zu eins. Ich bin zwar nicht im Oberbergischen Land geboren, aber hier zu Hause. Ich komme aus Niersachsen. Deine zu letzt bearbeitetetn und gepeicherten Daten 09:58, 18. Nov. 2008 PeeCee/ P.C. 09:52, 18. Nov. 2008 PeeCee/ P.C. 19:12, 17. Nov. 2008 PeeCee/ P.C. Usw. Selbst wenn du nicht geschrieben hättest, das du aus Deutschland kommst, kann ein Rechtsanwalt anhand deiner Änderungen und Uhrzeit deine IP Adresse beantragen. Was glaubst du wohl, warum alles schön gespeichert wird. Weil die eine große Datensammlung brauchen? Und spätesten dann, sieht er woher du kommst. Du kannst ja mal Kinderpornos rein stellen. Wenn du Glück hast, löscht das nur einer. Wenn nicht, stellt er Strafantrag und dann kannst du ja testen, wie schnell die sind.

Ein Disklamer ist nicht wirksam. Aber ein Satz wie dieser, der sogar in deiner Quelle steht, schon. Diese Seite kann keine Rechtsbelehrung ersetzen. Erstens, sehen die Leser, das sie vorsichtig sein müßen, das es stimmen kann was hier steht aber nicht muß und zweitens distanziert man sich dort eben von einer Rechtsbelehrung. Aber du hast recht. Ich verstehe nichts von Jura. Vieleicht 0,1% wenn überhaupt. --Jörg der Wikinger 10:46, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, ich bin in im Bergischen zu Hause, das sagt aber nichts darüber, wo ich gerade im Urlaub bin, bzw. welchen Proxy ich verwende. Dein Rechtsanwalt wird es ohnehin schwer haben wegen irgend einem deutschen Gesetz die IP bei einer Firma in Miami nachzufragen, die schon mehrfach (z.B. im Tron-Fall) deutsche Gerichte einfach ignoriert hat. Das ganze führt aber zu nichts, da du schon wieder meine Fragen nicht beantwortet hast, sondern lieber deine übliche Taktik nimmst, und nur das beantwortest, was Dir gerade passt. --P.C. 11:44, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Du suchst nach jeder Antwort wieder neue Spitzfindigkeiten, die ich dir beatworten soll. Darauf haben ich aber keine Lußt mehr. Für mich gilt hier die Divise, die Seiten von Wiki, für deren Leser und deren Ersteller, so sicher wie möglich zu machen. Warum soll man dort ein Risiko eingehen, wennn man es vermeiden kann? Die Seiten gehören nun mal zur Wikimedia Deutschland e.V. Egal auf welchem Server sie liegen oder in welchem Land. [4] Wenn du der Meinung bist, das diese Ansicht falsch ist, dann ist das eben deine Meinung.

Siehst du: Da ist schon wieder der Fehler: der Verein "Wikimedia Deutschland e.V." ist nicht der Betreiber dieser Seiten. Aber er ist ja schwer Wikipedia:Impressum zu finden, das auf jeder Seite unten verlinkt ist.
Und um dein Argument mal aufzugreifen: du wieselst hier so lange rum, bis die eigentliche Frage in den Hintergrund gestellt wird: Als Beispiel: Wie reden darüber, ob diese Seite einen Rechts-disclaimer braucht, und Du bringst ein Urteil über Links als Beleg.
Deine ursprüngliche Frage ging darum, warum dieser und dieser Edit von mir rückgängig gemacht wurden. Nein, ging sie ja nicht, es geht darum, dass du 100% im Recht bist, und ich der Typ, der aus niederen Beweggründen Dir dein hochheiliges Recht die Wikipedia und das deutsche Recht auf deine Weise zu deuten streitig macht.
Nochmal meine Argumentation:
1) Der Hinweis zu den Rechtsthemen ist bewährte Praxis seit 2001. Wenn du da jetzt auf einmal ein Problem mit hast, ist das genau das: dein Problem. Die Diskussion dazu kannst Du gerne dort führen, aber nicht ad-hoc in dem Marihuana-Artikel anfangen ein 7 Jahre lang funktionierendes Prinzip durch die Hintertür zu ändern. Das ist genau das selbe, wie mit der Nutzhanf-Marihunana-diskussion, wo du auch am unpassenden Ort angefangen hast.die Diskussion existiert da übrigens schon.
2) Der Satz, auf dem du da als ultimative Definition herumreitest, ist a) kein Satz, und B) keine Definition. Es ist ein Teil einer Liste, die verbotene Substanzen aufzählt: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen). Also ist "Canabis" eine verbotene Substanz. Canabis wird auch näher definiert, als Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. Dadrin sehe ich keine Definition von "Marihuana". Wie ich schon sagte: Alle Deutschen sind Menschen. Umkehrung von Definitionen sind nicht automatisch richtig. Oder anders ausgedrückt: Mengenlehre für Anfänger: "Marihuana" und "zur Gattung Canabis gehörende..." sind beides Untermengen von "Canabis". Dadurch kannst du leider keine Definition von "Marihuana" ableiten, und keinen Bezug zwischen "Marihuana" und "Pflanzen und Pflanzenteile...", da über deren Verhältnis zu einander nichts gesagt wird. Hör bitte auf Dinge in Tatsachen zu interpretieren, die einfach nicht da stehen. Alles weitere ist Auslegungssache, wie du schon selbst gesagt hast, und Auslegungen sind Theoriefindung. --P.C. 12:40, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja ich weiß. Und Sprachwissenschaft ist das selbe wie die Rechtswissenschaft. Und deshalb verlasse ich mich da lieber auf die Aussage eines Juristen, als auf deine. Seite 54 ganz unten.[5] man muß erst mal drauf kommen, das man nach Marihuanapflanzen Googeln muß.--Jörg der Wikinger 12:57, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Welchen der beiden Punkte "Legaldefinition" oder "Disclaimer" möchtest du mir dem Bericht der Kreispolizei Warendorf abdecken? --P.C. 13:58, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Soll ich es rüber kopieren aus der Marihuana Disk. Ich wurde angeklagt, wegen dreier Marihuanapflanzen und du wolltest doch eine Quelle und mein Aktenschrank ist keine Quelle. Ein Polizeibericht und die anderen hundert Seiten, sind jetzt wohl auch keine mehr. Oder möchtet du jetzt ein bisschen mit Worten spielen? So ala, wenn ich sage, da steht ein Weinstock ohne Wein, dann ist das nur noch eine Stock. Oder wenn ich sage, da steht Marihuana und der hat noch keine Blüte, dann steht da nur noch Cannabis. --Jörg der Wikinger 14:33, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Auf welchen Teil meiner Frage war das jetzt die Antwort? Ich wollte hier beim Thema bleiben, und das Thema, bzw. die Themen, die Du hier angeführt hast waren "Legaldefinition" und "Disclaimer". Willst Du noch mehr mit reinbringen müssen wir wieder von Vorne anfangen, und das will ich nicht. Also: Der Polizeibericht des Kreises Warendorf soll jetzt eine Definition des Begriffes Marihuana zu deinen Gunsten sein? --P.C. 15:31, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Gut dann bleiben wir mal beim Thema: Warum löscht du gut sichtbare Rechtshinweise, die vieleicht den Lesern und den Erstellern der Seiten Unannehmlichkeinen ersparen könnten?

Und noch einmal abschließend zu deinen wunderbaren Mengenlehrenausführungen: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ist keine Liste, sondern lexikalischer Sprachgebrauch, in dem hinter dem zu erklärenden Wort, abgetrennt durch ein Komma, die Definition folgt.

Für Dich als offensichtlichen Laien im Gebrauch von solchen Büchern also noch mal die "Übersetzung": Cannabis, anderes gebräuchliches Wort ist Marihuana, das umfaßt Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. --Jörg der Wikinger 21:17, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Und nochmal für dich: das ist deine Deutung. Sag mit bitte, woher Du diese Meinung hast. Ich lese da:
"Die Droge Canabis, auch erhältlich in der Form "Marihunana", oder in der Form "Pflanzen und Pflanzenteile...".
Ich habe auch nicht gesagt, dass das eine Liste ist, sondern, dass das Teil einer Liste ist. Wenn Du nicht einmal meinen Teil dieser Diskussion liest kommen wir nicht weiter. --P.C. 08:29, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich muß jetzt hier auch dringend zum Ende kommen, da ich zum Zigaretten holen eben an der Tankstelle war und zwei mal Marihuana haben wollte. --Jörg der Wikinger 21:34, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Und wenn du die Diskussion auf dieses Niveau herabziehen willst, kommen wir erst recht nicht weiter. --P.C. 08:29, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe Juristen in der Familie und als Freunde. Und oben das, hat mir ein angehender Jurist so diktiert, da wie uns mit meinen Worten ja immer im Kreis drehen.

Die Anlage 1 bezeichnet und defenirt im Gesetz verbotene Substanzen und Planzen.

Demnach ist Cannabis einen verbotene Pflanze. Hierauf erfolgt ein anderer Name, der nach dem Komma noch mal genau erklärt wird. Alle Planzenteile gelten für das Wort und auch für alle der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. Wenn ich also eine Wort habe, das für alle Teile einer Planze gilt und dann noch für alle Planzen der Gattung kann ich auch das Wort gleichsetzen. Ich kann es auch wie eine mathematischen Formel umstellen, es kommt immer das selbe raus. Die Droge in der Planze ist Tetrahydrocannabinol und nicht Cannabis. --Jörg der Wikinger 09:51, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

"Die Droge Canabis, auch erhältlich in der Form "Marihunana", oder in der Form "Pflanzen und Pflanzenteile...". Der Satz war gut, da konnte ich genau lesen, wie du es liest und drauf aufbauen. --Jörg der Wikinger 10:17, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

1) Private Erklärungen von Freunden und Familie sind immer noch keine Quellen.
2) Die Anlage 1 bezeichnet und defenirt im Gesetz verbotene Substanzen und Planzen.
Da man eine Pflanze nicht als Pflanzenteil definieren kann, wird es sich hier um eine Substanz mit dem Namen Canabis handeln, die "zufällig" so heist, wie die Pflanze, aus der sie gewonnen wird. Dir ist schon klar, dass es möglich ist, dass ein Begriff mehrere Bedeutungen hat, oder?
3) Wenn ich also ein Wort habe, das für alle Deutschen gilt, kann ich es auch umdrehen? Also sind alle Menschen deutsche?
Du scheinst den Unterschied zwischen "Definition" und "Gleichheit" in Mathematik nicht zu kennen. Auch da gilt: Definitionen sind nicht automatisch umkehrbar. --P.C. 11:29, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]


Zu 1) Soll ich es von oben runter kopieren? Da waren wir schon!!! Zu 2) Legaldefinition und definition zu 3) Da ich mir sicher bin, das ich es nicht im entferntesten besser erklären kann als ein Jurist, nicht mal als ein angehender, du es aber anscheinend von Anfang an konntest, hast du Recht.

Kennst du den Satz, der Klüger gibt nach? Für mich ist jetzt hier, wie du es so schön ausgedrückt hast in der Diskusion Marihuana, EOD. --Jörg der Wikinger 11:57, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ok, du hast dein "Resümee" gezogen, ich ziehe meins:
1) Du verstehst nicht, das dieser Satz eine "Primärquelle", bzw. einen Text aus der Primärliteratur ist, die offensichtlich gedeutet werden muss. Für diese Deutung hast du keine Quelle als "hat mir ein Bekannter gesagt". Das ist hier wertlos.
2) Das ist nicht mal ein Satz, der irgend eine Bedeutung hat, also kann man dadrauf auch nicht antworten. Selbst wenn es eine "Legaldefinition" wäre, wäre es völlig egal, da solche Definitionen wegen der Relativität der Rechtsbegriffe nur in einem bestimmten Kontext gelten. Dein Bekannter kann Dir ja mal erklären wie "Nacht" im Gesetz definiert ist: Dabei kann er gerne auf § 58 Abs. 3 Satz 1 Kostenordnung, § 9 Abs. 2 Gebührenordnung für Tierärzte, § 8 Abs. 1 Mutterschutzgesetz, § 2 Arbeitszeitgesetz (hier gleich zweimal unterschiedlich) oder § 33 Satz 2 Luftverkehrsgesetz zurückgreifen, die alle den Begriff definieren, und alle anders. Eine Enzyklopädie hat da einen anderen Anspruch.
3) Ein schönes pampiges Eingeständnis, das dir natürlich noch die Rechtfertigung des moralisch Überlegenen lässt. Das passt vollkommen zu dem Diskussionsstil, den ich bisher von Dir gesehen habe. --P.C. 12:10, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Begriffes in einem Gesetz. Das heißt, der Gesetzgeber legt in einer Rechtsvorschrift selbst durch Definition im Gesetzestext fest, wie ein unbestimmter Gesetzesbegriff zu verstehen ist. Eine Legaldefinition kann einen Begriff dabei bewusst anders als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich definieren und so den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitern oder einschränken. Aufgrund ihrer Bindungswirkung für die Gerichte dienen Legaldefinitionen auch deren Kontrolle und sind damit Ausdruck des Gewaltenteilungsgrundsatzes.

Aufgrund der Relativität der Rechtsbegriffe gilt eine Legaldefinition in einem Gesetz nicht zwangsläufig auch für andere Gesetze. Für diese anderen Gesetze muss die Bedeutung des Begriffes weiter durch Auslegung herausgefunden werden.

Während in älteren Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch Legaldefinitionen eher selten sind und bei der ersten Verwendung eines Begriffes eingeflochten werden, ist es in neueren Gesetzen üblich, einen Katalog von Definitionen voranzustellen. Letztere Gesetzgebungstechnik ist Folge europäischer und angloamerikanischer Einflüsse und erst seit dem Ende des 20. Jahrhunderts zu beobachten. --Jörg der Wikinger 12:17, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Was für eine Disk.

1) Zitat wird es sich hier um eine Substanz mit dem Namen Canabis handeln, die "zufällig" so heist. Zufälle gibt´s, die gibt´s nicht.
2) Da im Katalog Anlage 1 Marihuana nur einmal im Gesetz definirt wird und das schon über Jahre hinweg, ist das auch nicht der Relativität unterworfen.
3) Nach dem Artikel Wikipedia:Belege/Recht könnte/sollte man den Text auch mit in den Artikel übernehemen. Die Älteren beziehen sich auf die gesetzliche Auslegeung, während die neuere Generation lieber die Umgangssprache wählt. Das ergibt ein heilloses durcheinander und keiner weiß mehr warum.

Die gestzliche Definition ist laut BTMG Katalog Anlage 1, das Marihuana alle Pflanzen und Pflanzenteile sind, der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. Gruß

Etwas Lektüre für den unangemeldeten Diskussionsteilnehmer: Hilfe:Signatur, Ironie, Petitio principii und Idem per idem: Du kannst den Diskussionsgegenstand nicht als Argument missbrauchen. --P.C. 15:18, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Danke, danke. Das ist genau das, was ich sagen wollte, aber vieleicht nicht rüberbringen konnte. Gruß --Jörg der Wikinger 14:25, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Hach ja... jetzt kommt wieder so ein unbekannter dazu und zerstört das schöne "Ende" der Diskussion...
Abgesehen davon, dass Du mit dem "Vollzitat" aus dem Artikel Legaldefinition gegen die GnuFDL und das Urheberrecht verstoßen hast, kannte ich den Text schon. Da du keinen weiteren Text hinzugefügt hast, ist das natürlich erstmal auch kein "Argument", da es meine Position stärkt: "Das heißt, der Gesetzgeber legt [...] fest, wie ein unbestimmter Gesetzesbegriff zu verstehen ist. Also fehlen von Dir immer noch Nachweise für folgende Behauptungen, die Du im Laufe unserer Diskussion aufgestellt hast. Ich fasse die Punkte nochmal zusammen und warte mal darauf, bei welchen Du immer noch der Meinung bist, recht zu haben. Natürlich bedeutet das auch, dass du für diese Behauptungen noch zitierfähige Quellen beibringen musst. Das dein Bekannter dir da etwas erklärt hat ist keine Quelle. Ich berufe mich hier auch nicht auf meine zwei Semester Jura, die ich im Rahmen meines Studiums als Nebenfach hatte.
  1. Die Aufzählung in dieser Liste ist eine "Legaldefinition" da Textpassagen in Klammern immer bedeuten, das der in der Klammer eine Legaldefinition steht, die durch den vorherigen Text bestimmt ist. Andere Bedeutungen und Verwendungen von Klammern kommen im deutschen Gesetz nicht vor. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass das eine Substantielle Definition von Canabis ist.
  2. Der Begriff der durch eine Legaldefinition definiert wird hat außerhalb des Gesetzes dieselbe Bedeutung. (s.a. "Kontextdefinition" und "Nominaldefinition") Es ist nicht so, dass eine Legaldefinition in einem Gesetzestext nur den Sinn hat klar zustellen, wovon genau dieses Gesetz spricht. Wenn kein anderes Gesetz dieser Legaldefinition entgegensteht ist das eine allgemein gültige Definition für ganz Deutschland
  3. Diese Definition muss in einer Enzyklopädie aufgenommen werden, weil es die einzige richtige Definition von Marihuana ist. Die Tatsache, dass das deutsche Gesetz in der Schweiz, Österreich und anderen deutschsprachigen Ländern, die ebenfalls diese Enzyklopädie nutzen, keine Geltung hat ändert nichts an der allgemeinen Gültigkeit dieser Definition.
  4. Man kann, und der Gesetzgeber wollte hier absichtlich eine Pflanze als Teil einer Pflanze definieren, auch wenn das keinen Sinn hat. Es ist nicht so, dass er einfach ausdrücken wollte, dass sowohl die ganze Pflanze als auch Teile davon verboten sind.
  5. Ein Herausgeber einer Enzyklopädie kann verklagt werden, wenn sein Werk Fehler enthält und jemand dadurch eine falsche Vorstellung von der Rechtslage hat.
  6. Diese Klage kann an einem beliebigen Ort auf der Welt geschehen.
  7. Es gilt immer das Recht an der Stelle wo der Kläger sitzt. Ob der Autor oder der Herausgeber im selben Land sitzen ist egal, dank des Rechtshilfeabkommens werden alle Klagen international anerkannt. Deshalb gibt es ja auch keine Nazi-Seiten in den USA.
  8. Ein Disclaimer, also ein Hinweis, dass die Wikipedia kein Rechtslexikon ist und die Angaben unvollständig sein können und stetiger Änderung unterworfen sind ist ungültig.
  9. diesen ungültigen Hinweis kann man durch einen Hinweis ersetzen, dass der Text unvollständig ist und ständigen Änderungen unterliegt.
  10. Dieser zweite Hinweis ist dann gültiger als der erste.
  11. Man darf anderen Menschen nicht "das Gesetz erklären", außer man hat eine besondere Befugnis.
  12. Hanf seiten sind gute Quellen für Rechtliche Aussagen
  13. Die Polizeidirektion des Kreis Warendorf ist eine Autorität in Sachen Marihuana, vor allem Pressetexte sind immer mit der Absicht geschrieben die rechtlichen Details genauestens klar zu stellen.
  14. Diese Seite liegt auf einem deutschen Server
Ich warte dann mal, bis Du alle Punkte abgearbeitet hast, die du so im Laufe unsere Diskussion aufgeworfen hast. --P.C. 15:00, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Du stellst also Behauptungen auf, was ich mal geschrieben haben soll und muß die dann abarbeiten. Bin ich in der Schule und bekomme Hausaufgaben von dir? Und das sich hier niemand öffentlich positionieren will, schon gar nicht bei einem Neuen, kann ich auch verstehen. --Jörg der Wikinger 16:17, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ja, Quellen sind hier eine Bringschuld. Aber was meinst du mit "öffentlich Positionieren"?
Achso.. Punkt 16 ist mir noch eingefallen: Statt sich erstmal einige Zeit mit einer unvertrauten Community und einem fremden System und den Regeln in einem lange laufenden Projekt vertraut zu machen ist es leichter zuerst mal alles über Bord zu werfen was deren Konventionen angeht, sich nicht um deren Richtlinien zu kümmern, Sich nicht die Mühe zu machen die Begriffe dieser Community zu lernen, sondern einfach erstmal sein Ding durchzuziehen (Marihuana tax act). Anschliessend, wenn man damit nicht weiter kommt beschwert man sich so lange bei unpassenden unterschiedlichen Stellen, bis man irgendwann einen "Vermittlungsausschuss" mit der einzigen Lösung gründet, der andere Möge bitte sich da raushalten. Und blos nie zugeben, dass man sich mal geirrt hat. --P.C. 16:38, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Drei Grunsätzliche Dinge vorweg
  1. Die ganze Diskussion sollte auf einer sachlichen und keiner persönlichen geführt werden. Danhingehende Kommentare bitte ich zu unterlassen.
  2. Es wäre nett wenn ihr jeweils unterschreibt und euren Beitrag richtig einrückt, es erleichert das Lesen ungemein. Ich musste mich erstmal durch die Versionsgeschichte wühlen um alles hier geschriebene richtig zu verstehen (das verlängert natürlich meine Antwortzeit)
  3. Ich bin ein Vermittler, das heißt ich lege nicht die Tatsachen fest, sondern versuche einen gemeinsamen Kosens zwischen allen Beteiligten zu finden. Dazu ist es wichtig, das sich die Beteiligten austauschen und versuchen von sich aus Vorschläge zu machen. Ich greife nur ein wenn es notwendig ist.
Zum Inhalt. Es ist langjähriger Konsens, dass der {{Rechtshinweis}} am Ende des Artikels eingebunden wird. Um dieses zu ändern, müsste eine groß angelegte Diskussion gestartet werden. Außerdem denke ich ist doch jedem klar, dass Wikipedia keine Rechtsberatungsseite ist und es wird auch keiner auf Wikipedia verweisen. Dies alles wird auch im Rechtshinweis geklärt. Außerdem soll ein Wikipediaartikel nicht beraten sondern auf Quellen gestützt definieren. Dazu muss jede Aussage, die sich nicht von selber beantwortet ("Deutschland ist ein Land") tatsächlich durch Quellen belegt werden. Dazu reicht ein Gesetzestext nur, wenn dort explizit der Geforderte Begriff definiert ist. Wenn er das ist, ist es eine sehr gute Quelle für ein Land, Wikipedia soll jedoch den ganzen deutschsprachigen Raum abdecken und nicht Deutschland allein, daher sollten zumindest die Gesetze von Österreich und der Schweiz daraufhingehend untersucht werden. Noch besser wäre es allerdings, wenn die wichtigsten Gesetze weltweit erklärt werden, oder aber die Situation allgemein und unabhängig vom Land dargelegt wird. Außerdem sollte in ganzen Sätzen geschrieben werden. --//[[Wuzur]] 16:59, 19. Nov. 2008 (CET) PS: Die Server stehen in den USA (bzw. wer unangemeldet liest bekommt die Daten aus Amsterdam)[Beantworten]

So, ich habe noch mal meinen Neffen, er ist auch angehender Jurist, gefragt. Es kann auch sein, da es sich in der Anlage 1 um nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel handelt, das dort die Pflanze Cannabis als Droge geführt wird. Nur würde das was ändern, da es wiederum die Pflanze ist? Er geht morgen in die Biblothek und schaut mal nach, ob er was findet. Hier steht der Text auch noch mal. Nur in anderer Reihenfolge. Zitat: Cannabis, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis (Marihuana) gehörenden Pflanzen Zitat Ende [6] --Jörg der Wikinger 18:50, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Du lieferst mir immer so schöne Quellen. Aus deinem Link: Die einfachste Zubereitung als Konsumform besteht darin, daß die getrockneten und zerkleinerten Blätter mit Blüten- und Stengelanteilen (Marihuana) unter Verwendung eines Deckblattes zu "Joints" gerollt werden. Das deckt sich mit Marihuana bezeichnet die getrockneten harzhaltigen weiblichen Blütenstände und Blätter der Hanfpflanze, welche als Droge konsumiert werden. aus dem Artikel. Also ist in deiner Quelle das Marihuana genau so definiert wie im Artikel. Um mal wieder einen Gang runter zu schalten, wie Wuzur es vorgeschlagen hat... Was hällst Du davon wenn wir aufhören uns gegenseitig etwas an den Kopf zu werfen und unsere Meinung durchdrücken zu wollen und stattdessen mal etwas konstruktives versuchen. Isch hab da mal was vorbereitet... Die Diskussion dazu können wir ja hier oben weiterführen. --P.C. 20:26, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]


Ich würde dem Vorschlag sofort zustimmen. Das zu integrieren, kannst du eh besser als ich. Ich bin schon zu alt, um nicht einen Fehler ein zu sehen. Ich halte das nicht mehr für eine Schwäche. Ich mag Fehler von anderen nicht. Meine eigenen aber erst recht nicht. Ich warte mal ab, was mein Neffe morgen rausbekommen hat. Aber da das Gesetz erstmalig 1941 so übernommen wurde, weiß ich nicht mehr, was davon übrieg ist. Der Text wurde sehr oft übernommen. Nur die genaue Definition ist vieleicht verloren gegangen. Es stört mich halt nur, was in den letzten Jahren an Wissen über einen nachwachsenden Rohstoff, verloren gegangen ist und wie es dazu gekommen ist. Und das nicht nur durch einen zeitlichen Einfluss, sondern weil es gesteuert wurde. Wie du schon mal geschrieben hast, ich will mich nicht verarschen lassen. Ich hoffe, du auch nicht. --Jörg der Wikinger 20:59, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Da Du den Text zur Geschichte und zu Anslinger besser kennst, wäre es vieleicht nicht schlecht, wenn Du einen Entwurf für den Absatz "Entymologie" schreibst. --P.C. 21:25, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe in meiner Werkstatt den ganzen Artikel. ich glaube, es ist besser, wenn du das umschreibst, da ich nicht wirklich glaube, das ich das kann. Jedenfalls nicht in der Sprache einer Enzyklopedie. Ich war früher Legatheniker. Ich bin schon froh, das ich so weit gekommen bin und ich weiß nicht, ob du weißt, was das für eine Arbeit war. Nur jetzt den Bericht, oder was auch immer das ist, was ich da geschrieben habe, nun in den Müll zu werfen, ist echt zu hart für mich. --Jörg der Wikinger 21:41, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Habe mir noch mal die letzte Qelle angesehen, da ich auch von Cannabiskraut (Marihuana), die Rede. Irgendwie, habe ich das Gefühl, das der Gesetzgeber, den Überblick verloren hat. Die setzen das Wort Marihuana auch ein wie sie wollen. [7] --Jörg der Wikinger 23:46, 19. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

So das was wir bis jetzt rausbekommen haben ist, das mit der 10 Änderung des BTMG (10. BtMÄndV) Faserhanfsamen, mit gewissen Auflagen, verkauft werden dürfen, Marihuanasamen [8] aber nicht mehr. --Jörg der Wikinger 10:34, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

War gestern ein langer Bericht, über die klage gegen Wiki im Fernsehen. Der Anwalt befürchtet nun, das da eine Lavine losgetreten wurde. De Politiker hat nun die IP Adresse des Beitagsstellers beantragt. Er glaubt, das es sich um einen anderen Bundestagsabgeortnetten handelt. Benutzer:Jörg der Wikinger/Werkstatt1--Jörg der Wikinger 12:27, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich habe gerade mir Professor Andreas Hoyer aus Kiel gesprochen, da noch eine andere Version aufkam. Das mit, das umfaßt Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, nicht auf Marihuana bezogen ist, sondern nur das alle Teile der Pflanze verboten sind. Aber er meint nur, sowohl als auch. Im damaligen Sprachgebrauch, kannte keiner den Begiff Cannabis. Deshalb ist Marihuana wie in einem Lexikorn als Trivialname mit benannt worden. So wie da auch steht, Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen). Eine Quelle konnte er mir aber auch nicht nennen. --Jörg der Wikinger 15:48, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Hi P.C., wenn du mal wieder on bist, schreibe mir bitte, ob du den Artikel umschreiben magst. Auf der Suche, nach einer Quelle der Definition im Gesetz, haben sich noch mehr Fragen gestellt, der ich nachgehen will.

1) Das Wort Marihuana, soll 1941 in das BTMG mit eingeflossen sein. Damals gab es aber nur das Opiumgesetz. Das BTMG trat erst 24. Dezember 1971 in Kraft.
2) Irgendwie, war damals schon der Handel mit Cannabis auf Druck von Ägypten in Deutschland verboten, da sie uns sonst kein Heroin geliefert hätten. Nur was war genau verboten?
3) Welche Auswirkungen, hatte also das Vorgehen der Amerikaner in Bezug auf Marihuana hier in Deutschland und ob überhaupt.

Also, ich habe noch ein wenig nachzuforschen und erlange so 10 neue Fragen. --Jörg der Wikinger 14:49, 21. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Das ganze ist jetzt leider etwas eingeschlafen, ich hatte ziemlich viel zu tun in den letzten Tagen. Ich hoffe, das wir das vor Weihnachten durch haben. --P.C. 21:10, 27. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Also ich bin mit deinem Vorschlag einverstanden und meinetwegen können wir hier schließen. Obwohl es vieleicht doch mehr um die Geschichte geht. Nur hat diese noch nicht Hand und Fuß. ich brauche da noch länger. Wie willst du eine ,,Verschwörung" neutral zusammenfassen. Das kann man nicht, es sei denn man war selber dabei. Oder im nachhinein, wenn man alle Fakten zusammenträgt und sich der Leser dann selber ein Bild machen kann. --Jörg der Wikinger 21:37, 27. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Öhm... Nimm mal Verschwörungstheorien zur Mondlandung... NPOV-Beschreibungen gehen auch bei heiklen Themen. Du darfst eben nicht schreiben, wie es ist, sondern wie es verschiedene Leute sehen. --P.C. 15:31, 28. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Etymologie[Quelltext bearbeiten]

<hier einen Absatz zu Anslinger und seiner Einführung des Begriffes, sowie die Sprachliche Herleitung, die schon im Artikel steht.

Abgenzung zu Canabis[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe Canabis und Marihuana werden oft synonym verwendet. Die Gesetzgeber unterscheiden in diesem Fall nicht zwischen dem Rohstoff und der Droge, so dass beispielsweise in Deutschland die Droge im Anhang zum BtMG als Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) [quelle] erwähnt wird. Das führt dazu, dass auch in offiziellen Dokumenten immer wieder von "Marihuanapflanzen" gesprochen wird.

Recht[Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Rechtliche Aspekte von Cannabis

Da die Abgrenzung zu Canabis im Rechtssystem nicht klar definiert ist, werden beide Substanzen in der Regel gleich behandelt.